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Kreis-Amtsblatt * Myememer mntticherKnzeiyevfÜr Nn Kreis -Echtem tnufcun6 Verlag: H.Stetafielö Söhne* «Seßhaft-^'^ahnhofstv.ü * Dernstnr.vr.l»Y * postph«ikk:PttmkftwtluAl.rLzyo Nr. 7« Donnerstag, den 30. Juni 1987 79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

L a n d r a t s a m t.

J.-Nr. 850 V. Auf Grund des § 149 ff der Reichs- versicherungsordnung hat das Oberversicherungsamt zu Kassel das ortsübliche Tageentgeld gewöhnlicher Tagesarbeiter (Orts­lohn) für den Kreis Schlüchtern Vom 27. Juni 1927 ab wie folgt festgesetzt:

a) männliche Versicherte:

über 21 Jahre 3,40 R.-Mk.,

von 1621 Jahren 2,70 R.-M., unter 16 Jahren 1,90 R.-M.,

b) weibliche Versicherte:

über 21 Jahre 2,30 R.-Mk., von 162i Jahren 1,90 R.-Mk., unter 16 Jahren 1,50 R.-Mk.

Schlüchtern, den 25. Juni 1927.

Der Vorsitzende des Versicherungsamtes. I. V.: Rehmcrt.

J.-Nr. 5250. Auf Antrag der zuständigen Forstver­waltungsbehörde habe ich die Mitwirkung bei der Ausübung der Jagdpolizei dem Förster Ertel zu Steinau in den Ge­markungen Steinau, Bellings und Seidenroth übertragen.

Schlüchtern, den 28, Juni 1927.

Der Landrat. 3. D.: Zchultheis.

J.-Nr. 5248. Der Herr KreiSmedizinalrat wird am Dienstag, den 5. Juli d. Je. von vormittags 10 Uhr ab im hiesigen Kreishause Sprechstunden halten.

Schlüchtern, den 27. Juni 1927.

Der Landrat. 3. D.: 5chulthei§.

J.-Nr. 5087. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der Vierteljahreenach- weisungen (Postkarten) erinnert.

Schlüchtern, den 27. Juni 1927.

Der Landrat. 3. D.: Zchultheis.

Kreisausschuß.

J.-Nr. 6686 F. Nach dem Gesetz über die Heranziehung Hilfsbedürftiger bei der Durchführung der öffentlichen Für­sorge vom 29. März 1927 (G. S. S. 33) haben die Für­sorgeverbände einen Beirat zu wählen, der sich u. a. aus 2 Vertretern der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zusammenzusetzen hat. Die Berufung der Mitglieder erfolgt durch die Verwaltungsorgane der Fürsorgeverbände.

Die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen im Kreise und die ihnen aufgrund der Versorgungsgesetze Gleichstehen­den bezw. deren Organisationen werden ersucht, mir für die durch den hiesigen Kreisausschuß vorzunehmende Wahl der Beiratsmitglieder entsprechende Vorschläge zu unterbreiten und zwar bis zum 5. Juli d. J. spätestens. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt.

Es wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß die dem bisherigen Beirat als Mitglieder angehörenden Personen durch die vorzunehmende Neuwahl aus diesem ausscheiden.

Schlüchtern, den 2z. Juni 1927. Kreiswohlfahrtsamt.

Bürgermeister-Versammlung.

J.-N. 2902. K. A.

Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden sowie die Herren Gutsvorsteher des Kreises lade ich hiermit zur Besprechung auf Mittwoch, den 13. Juli 1927, vormittags 9 Uhr, hierher ein. (Kreistagsfaal.)

Tages ordnung:

1) Vortrag des Herrn Syndikus Steinberg vom Verband der preußischen Landgemeinden über allgemeine Fragen der Landgemeinden.

2) Verkehrspolizeiverordnung.

3) Biersteuerordnung.

4) Verschiedenes.

Schlüchtern, den 27. Juni 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 2909 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden, welche noch mit der Erledi­gung der Verfügung vom 7. Juni d. Js. Ä-Nr. 2469 K. A. (Kreisblatt Nr. 70) betr.: Berichterstattung über den Bestand an Bullen, Kühen und deckfähigen Rindern im Rückstände sind, werden hieran mit 8tägiger Frist erinnert.

Schlüchtern, den 25. Juni 1927. Der Landrat.

Stadt Schlüchtern.

B e k a n n t m a ch u n g.

Am Donnerstag, den 30. Juni 1927 nachmit» tags 2 Uhr wird im Hofe des Anwesens Fuldaerstraße Nr. 47 ein Schlacht-Bulle öffentlich meistbietend verkauft. Die Bedingungen werden in dem Termin bekannt gegeben.

Schlüchtern, den 28. Juni 1927.

Der Magistrat: Fenner.

M französischen Seeresreform.

Der Beschluß der Sozialdemokraten.

Wie aus Paris gemeldet wird, verurteilt derTemps" in sehr scharfer Weise die vom Nationalrat der Sozialistischen Partei angenommene Resolution hinsichtlich der Haltung, die die sozialistische Fraktion nunmehr gegenüber der Heeres- rcforni einnehmen soll. Er schreibt:

Unter dem Druck der Kommunisten hat sich die Kammer­fraktion selbst desavouiert. Unter dem Drängen der Männer in Moskau erkennt sie nur eine bedingt verminderte und auf die Kapitalistenkreise beschränkte nationale Verteidigung an. Sie befreit das Proletariat von der Pflicht, dem Vaterland zu dienen. Sie läßt zu, daß mitten im Kriege die Gewerkschaften sich der Vorbereitung der Revolution widmen, zum mindesten gewährt sie ihnen das Privileg, neutral zu bleiben. Zwischen der Billigung des Entwurfs Paul Boncours durch die sozia­listischen Abgeordneten und ihrer Tcsavouierung des gleichen Entwurfs wird der Weg erkennbar, den die Sozialistische Partei, von dem Lächeln Lson Blums geführt, in der Rich­tung nach Moskau zurückgelegt hat.

DasJournal des Döhats" ist im Gegenteil der Ansicht, daß der kleine sozialistische Parteitag keine Lösung für die Frage gefunden hat. Es schreibt: Wie kann man von der Sozialistischen Partei, die die Revolution zum Ziele hat, die die Kriege mit allen Mitteln verhindern will, die keine aus­schließlich nationale <^rge anerkennt, der es vor allen Dingen auf den Internationalismus ankommt, die gegen Aufrecht­erhaltung der Grenzen und für die Völkerverbrüderung um jeden Preis ist, verlangen, daß sie zu einer Erörterung Stel­lung nimmt, in der sich ein kapitalistischer Staat um seine Verteidigung kümmert? Wenn man dem revolutionären und marxistischen Sozialismus auf den Grund geht, so wird man zu seiner Rechtfertigung der Militärgesetze gelangen. Gründe des Gefühls und der Passion veranlassen, daß gewisse Sozia­listen sich um das Vaterland kümmern aber wie könnte die Doktrin es ihnen gestatten? Hierin liegt der Konflikt. Er ist um so schärfer, als die Kommunisten, eine von den Sozialisten abgespaltene, den Marxismus vertretende extreme Partei, die Frage in der bekannten Weise erledigt habend Der sozialistische Parteitag ist dem Konflikt aus dem Wege gegangen. Er ist unfähig, eine Lösung zu geben.

Die See-Abrüstungskonserenk

Nervosität in Amerika.

Der Optimismus hinsichtlich der Genfer Dreimächte- konferenz ist in Amerika einer gewissen Nervosität gewichen, da immer mehr die Notwendigkeit hervortritt, den englischen Wünschen, über deren unaufhörliche Propagierung in eng­lischen und Genfer Blättern man allgemein etwas aufgebracht ist, eine deutliche Absage zu erteilen.

Als ein Ausweg wird eine Vertagung der Konferenz der Hauptdelegierten um einen Monat erwogen. Im Staats« «partement wird erklärt, dies bleibe vollständig der Entschei­dung Gibsons überlassen. Dagegen hält man die Gerüchte von der Einberufung einer Fünfmächtekonferenz für unwahr« scheinlich.

Eine solche Konferenz würde zwar dem ursprüngliche« amerikanischen Plan entsprechen, könnte jetzt aber nur den Sinn haben, Englands Wunsch nach einer Revision des Washingtoner Abkommens zu unterstützen, und dazu bestehe keine Geneigtheit. Die republikanische Regierung habe jetzt die Volksabstimmung hinter sich. Irgendwelche Aenderung könne bei dem Wahlfeldzug 1928 Schwierigkeiten bereiten.

Um das Reichsfchulgesetz.

Entscheidung «ach Stresemanns Rückkehr.

Die Frage, ob das Reichsschulgesetz noch vor den <.ommer- ferien in erster Lesung vom Reichstag erledigt werden soll, ist noch offen. DemLokalanzeiger" zufolge hat am Montag nachmittag eine vertrauliche Ministerbespre­chung über den Gegenstand stattgefunden, und auch der inter­fraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien hat sich mit dem Problem weiter beschäftigt. Endgültigen Beschluß über die Formulierung des Entwurfs wird das Kabinett erst nach der Rückkehr Dr. Stresemanns aus Oslo fassen. Wie das vbeu- genannte Blatt weiter mitzuteilen weiß, wird auch der Plan erwogen, das Gesetz in der Plenarsitzung sofort an einen Aus­schuß zu verweisen, der es noch vor den Sommerferien in An­griff nehmen könnte. Da auch eine Beratung über das Sperrgesetz voraussichtlich im Plenum des Reichstages nicht stattfinden wird, so hält man es in parlamentarischen Kreisen für wahrscheinlich, daß die Sontinertagung des Reichs­tages noch vor Mitte Juli abgeschlossen werden kann. Wie der Vorwärts" zu melden weiß, wird die Regierungsvorlage über die Zolländerungen noch in dieser Woche ini Reichstag behan­delt werden.

-^ Verlängerung des Mieterschutzgesetzes und des Reichs- urietengcsetzes. Da der Reichstag voraussichtlich die an ihn gelangten Gesetze über das Mieterschutzgesetz und über das Reichsmictengesetz, die in mehreren Punkten wesentlich abge­ändert worden sind, bis zum 1. Juli nicht mehr erledigen kann, hat der Reichsrat am Montag auf Vorschlag der Regierung einem Gesetz zugestimmt, wonach die Geltungsdauer des Mieterschutzgesetzes und des Reichsmietengesetzes zunächst bis zum 31. Juli verlängert wird.

Hochbetrieb im Reichstag

Die Gesetzesvorlagen, die der Reichstag vor den Som- merferien unter allen Umständen noch erledigen muß, lasten für die nächsten 14 Tagen im Wallothause am Platz der Republik einen Hochbetrieb erwarten. Roch im Laufe dieser Woche werden der Entwurf des Erwe rbslosen-Ver- srcherungs-Gesetzes und die Zollvorlage dem Reichstag zugchen. Das Gesetz für Mieterschutz wird in Form einer Doppelvorlage (Reichsrat und Retchsregie^ rung) an den Reichstag kommen. Hinsichtlich des Sperr- gesetzes ist die Lage so, daß eine Verlängerung kaum noch in Frage kommt, da die Fürsten durch eine Erklärung die Verpflichtung eingegangen sind, bis zum 31. Dezember d. 3- keinen Prozeß anzustrengen.

Das Reichsschulgesetz beschäftigt zurzeit das Kabinett, spruchreif dürfte es erst nach der Rückkehr des Reichsaußenministers werden. Jedenfalls dürfte, soweit wir unterrichtet sind, nicht mehr damit zu rechnen sein, daß das Schulgesetz noch vor der Sommerpause vor das Ple­num gelangt. Man spricht davon, daß das Zentrum infolge der außerordentlichen Ueberlastung des Reichstages wäh­rend der noch knappen Zeit vor den Ferien die Frage einer Semptembertagung angeregt hat, in der vor allen: das Reichsschulgesetz erledigt werden sollte. Bei den ande­ren Parteien scheint jedoch wenig Neigung für eine solche Lösung zu bestehen, und man kann daher wohl mit der Ver­abschiedung des Reichsschulgesetzes kaum vor dem Spät­herbst rechnen.

Andererseits dürften die Meldungen, die selbst die Er­ledigung der dringlichsten wichtigen Vorlagen als unmög­lich bezeichnen, unzutreffend sein. So wird zunächst das Ge­setz über die Erwerbslosen Versicherung jeden­falls noch im Lauf dieser Woche vom Ausschuß an das Plenum gelangen und dann im Plenum verabschiedet wer­den. Auch die Z 0 l t v 0 r l a g e, die dem Reichsrat bereits zuging, soll schon am Mittwoch vom Ausschuß und Donners­tag vom Plenum des Reichsrates erledigt werden, so daß dann der Behandlung im Reich st aas p 1 g num tk"chts mehr im Wege steht. Wie es scheint, ist inzwischen über die Zollvorlage zwischen den Regierungsparteien eine Verständigung bereits erfolgt oder doch als gesichert anzu- sehen, und zwar im Sinne der im Reichsrate eingebrachten Vorlage. Das Gesetz dürfte dann die Neuregelung bis 1 zum Juli 1929 festlegen.

I Wie die Frage der Regelung der Ansprüche, die die ehe- > maligen Standesherren erheben, erfolgen soll, bleibt noch der Entscheidung des Reichskabinetts vorbehalten. Dieses wird sich darüber zu entscheiden haben, ob diese Re­gelung in Form eines eigenen Gesetzes oder auf dem Ver- ordnungswege geschehen hat. Bei der Auseinandersetzung mit den früheren Standesherren handelt es sich jedenfalls um etwas anderes als bei der Abfindungsfrage mit den Fürsten, nämlich im wesentlichen um Verträge, die heute als gänzlich überaltert anzusehen sind. Die Preußische Re­gierung, die hierbei insbesondere interessiert ist, würde am liebsten sehen, wenn ein Reichsgeseh den Ländern die Mög­lichkeit geben würde, durch eigene Gesetze diese Rentcn- ansprüche der früheren Standeshrrn zu regeln.

Man hofft in parlamentarischen Kreisen, daß es mög­lich sein wird, trotz des vielseitigen Stoffes,- der noch der Erledigung harrt, bereits um den 9. Juli in die Reichs- tagsferien gehen zu können.

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(Von unserm sozialpolitischen Mitarbeiter.)

Es ist gerade ein Jahr her, seitdem der Reichstag fast einstimmig zum Ausdruck brächte, daß eine Verbesserung des Reichsversorgungsgesetzes in seiner jetzigen Fassung möglich und notwendig ist. Durch diese Entschließung wird die Reichsregierung ersucht, spätestens bei Aufstellung des neuen Etatsin jeder Weise dahin zu wirken, daß die not­wendigen Mittel für eine Verbesserung der Versorgung durch Einsparungen oder anderweitigeVerteilung der Etats- sätze frei gemacht werden."

Auf Grundlage dieser Entschließung wurden die Wün­sche der Kriegsopfer auf Abänderung des Reichsversor- gungsgesetzes durch die Spitzenorganisationen in verschiede­ner Weise formuliert. Es sind im allgemeinen folgende Hauptpunkte: Hebung der Grundrente aller Versorgungs- berechtigten, insbesondere Angleichung der Hinterbliebenen­rente an die tatsächlichen Lebensbedürfnisse, Einbau der Zu- sahrente in die allgemeine Versorgung, Festlegung des Rechtsanspruches auf Heilbehandlung für die Hinterblie­benen sowie ferner Einführung einer weitgehenden Berufs- fürsorge für die Kriegerwaisen und Kinder Schwerbeschä- digter, und progressive Zuschläge zu den Renten bei zuneh­mendem Lebensalter.

Mag nun auch bis zur Verwirklichung aller dieser For­derungen noch ein weiter Weg sein, immerhin wird man aber zugeben müssen, daß ihre Berechtigung zum größten Teil anerkannt werden kann und denn auch von den ver- schiedenstenParteien anerkannt worden ist. So wurde auf dem demokratischen Parteitag in Hamburg die Erklärung abge­geben:Die kümmerlichen Renten aller Kriegsopfer sind auf einen Stand ut bringen, der wirklich eine gewisse Grundlage für die Lebensführung bedeutet.3m Reichs-