Kreis-Amtsblatt * Myememer amUicherKuzeLger für -ar Kreis Scklüchtem öruckunö Vevwg: H.Steinfeld Söhne * S<chLst^^ahuhofstr.L * srrnspv.Nr.l^ * postph«^PmnkstwtLLll.rSrso Nr. 66 (1. Blatt) Donnerstag, den 2. Juni 1927 79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Bekanntmachung.
(B. A. V. 1128/27)
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Die Gemeinde Hütten, Kreis Schlüchtern, hat beantragt, ihr für die Wasserversorgung der Gemeinde gemäß § 203 des Preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 (G. S. S. 53) folgende dauernde Rechte zu verleihen:
das unterirdische Wasser der Quellen auf dem Grundstück, Parzelle 70, Kartenblatt K, Gemarkung Gundhelm, Eigentümer Landwirt Johannes Vey und Ehefrau Margarete, geb. Frischkorn, dauernd bis zu einer Höchstmenge von 1 l/fec. — 86,4 Cbm. täglich zum Verbrauch für die Gemeindewasserversorgung der Gemeinde Hütten zutage zu fördern.
Erläuterungsbericht, Uebersichtöplan und die weiteren technischen Unterlagen liegen 2 Wochen lang, beginnend mit Ablauf des Tages, an dem das letzte diese Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben ist, während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramtes in Gundhelm, Kreis Schlüchtern zur Einsicht aus.
Widersprüche gegen die Verleihung sowie Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen (§ 50 des Wasscrgesetzes) oder auf Entschädigung, sind innerhalb der genannten Frist bei dem Bürgermeisteramt in Gundhelm, Kreis Schlüchtern oder dem Bezirksausschuß der Regierung in Kassel schriftlich in 2 Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen.
In dem Widerspruch ist unter Angabe des Rechtsgrundes, auf den er sich stützt, genau anzugeben, auf welchen Teil der oben bezeichneten Rechte er sich beziehen soll. Daselbst-und innerhalb derselben Frist sind auch etwaige andere Anträge auf Verleihung deö Rechtes zu einer Benutzung des Wasserlaufes, durch welche die von der Antrag- ftellerin beabsichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde, mit Unterlagen einzureichen.
Diejenigen, welche innerhalb obiger Frist keinen Widerspruch gegen die Verleihung erheben, verlieren ihr Wider- spruchorecht.
Ferner können nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf Verleihung in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Nach Beginn der Ausübung des verliehenen Rechtes können wegen nachteiliger Wirkung nur noch die im § 82 und im § 203 Abs. 2 des Wasscrgesetzes bezeichneten Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Kosten, die durch unbegründete Widersprüche entstehen, können demjenigen, der sie erhoben hat, auferlegt werden.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Widersprüche u. s. w. wird Termin später anberaumt und dazu Antragsteller und Widersprecher schriftlich geladen.
Kassel, den 19. Mai 1927.
Namens des Bezirksausschusses.
(S.) Der Vorsitzende. I. V.: gez. Bickell.
Allgemeine Ortskrankenkasse Schlüchtern.
Fünfzehnter Nachtrag
zur Satzung der Allgemeinen Ortskrantenkaffe für den Kreis Schlüchtern.
In der Ausschußsitzung am 4. Mai 1927 wurde wie folgt beschlossen:
An Stelle der in dem unter der Bezeichnung „Gilt als U. Nachtrag" zur Satzung der Allgemeinen Ortskranken- kasie für den Kreis Schlüchtern vom Vorstand auf Grund der Verordnung vom 1. 12. 1923 R. Ges. Bl. Nr. 124 Seite 1165 festgesetzten Grundlohnstufen und Beitragssätze gelten ab 1. Juli 1927 wie folgt die nachstehenden Festsetzungen und Aenderungen.
Zu § 19
Zu I und 11
s. Täglicher Arbeitsverdienst:
b. Grundlohnstufen:
1.......bis 0,75 R.-M. 1. Stufe = 0,60 R.-M-
2. von mehr als 0,75 „ 1,05 „ 2. „ — 0,90 „
3- „ „ „ 1,05 „ 1,50 „ 3. „ =1,20 „
4. „ „ „ 1,50 „ 2,10 „ 4. „ =1,80 „
5. „ „ „ 2,10 „ 2,70 „ 5. „ =2,40 „
6- „ „ „ 2,70 „ 3,30 „ 6. „ = 3,00 ,
3,30 „ 3,90 „ 7. „ = 3,60 „
8. „ „ „ 3,90 , 4,50 „ 8. „ =4,20 „
9- „ „ „ 4,50 „ 5,10 „ 9. „ =4,80 „
10. „ „ „ 5,10 R.-M. u. mehr. 10. „ = 6,00 „
Zu 111
1. Lehrlinge ohne Entgelt werden der 1. Stufe zugeteilt.
2. Die in der Landwirtschaft beschäftigten Personen, sowie die Dienstboten werden folgenden Stufen zugeteilt:
a) männliche Personen über 21 Jahre, Stufe 5,
b) weibliche Personen über 21 Jahre, Stufe 4,
c) männliche Personen von 16 bis 21 Jahren, Stufe 4, d) weibliche Personen von 16 bis 21 Jahren, Stufe 3, e) männliche Personen unter 16 Jahren, Stufe 3, f) weibliche Personen unter 16 Jahren, Stufe 3.
Zu IV
Für freiwillig Beitretende bestimmt der Vorstand die jeweils in Frage kommenden Grundlohnstufen.
Zu 8 42.
Die Kassenbeiträge werden ab 1. Juli 1927 auf 41/2°/0 des in § 19 festgesetzten Grundlohnes festgesetzt u. s. w. wie seither. An'Stelle der Beitragssätze in § 42 unter a und b treten darnach ab 1. 7. 1927:
für die Stufe 1 0,21 R.-M.
„ „ „ 2 0,30 „
» „ » 3 0,39 „
,, „ * 4 0,5/ „
„ „ „ 5 0,75 ,
„ „ , 6 0,96 ,
„ „ 7 1/14 „
m ,, „ 3 1,32 „
„ „ „ 9 1,53 „
„ „ „ 10 1,89 „
Zu § 62 und 68 e.
In § 62 und 68 e tritt an Stelle von 3 bezw. ö1/^ ebenfalls ab 1. 7. 1927 = 41/2°/0, sonst wie seither.
Schlüchtern, den 12. Mai 1927.
Der Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse für den Kreis Schlüchtern.
Preiß, 1. Vorsitzender. *
Genehmigt! Kassel, den 21. Mai 1927.
Oberversicherungsamt. Der Vorsitzende:
II 166/27 (S.) von Lentze.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 2332 K.-A. Bei der am 16. Mai 1927 statt- gefundenen Körung wurden folgende S ch a f b ö ck e der nachstehenden Besitzer angekört:
Des Besitzers
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U
Bemerkungen
Name
Wohnort:
Gemeinde Niederzell
4
erneut angekört
Wilhelm Herbert
Niederzell
37
erneut angekört
Gemeinde Gundhelm
18
Schäfer Rüster
Hütten
38
Der Bock darf nicht in der Huttener Herde verwendet werden.
Jean Wissenbach
Hütten
39
Adam Herbert
Elm
40
derselbe
Elm
41
Angekört nur bis 31. 10. 1927
Gemd. Altengronau
42
Angekört nur bis 31. 10. 1927
Nikolaus Beringer derselbe
Neuengron.
32
43
erneut angekört
Camillus Mandel
Neuengron.
44
erneut angekört
Gemd. Oberkalbach
Mottgers
31
dieselbe
Johannes Weiß
Oberkalb.
28
45
erneut angekört
Johannes Möller
3
erneut angekört
derselbe
Breitenbach
46
Gemeinde Wallroth
Johannes Stork
Breitenbach
13
47
erneut angekört
Gemeinde Ulmbach dieselbe
Wallroth
11
48
erneut angekört
Gemeinde Ahl dieselbe
7
49
erneut angekört
Friedrich Bayer
50
Der Bock darf nicht in der Herde von Ahl verwendet werden.
Heinrich Faust
Ahl
35
erneut angekört
derselbe
Steinau
36
erneut angekört
Melchior Schmidt
Steinau
5
erneut angekört
Gemeinde Marborn
Bellings
10
erneut angekört
Abgekört wurden 4 Schafböcke.
Auf die tni Kreisblatt Nr. 12 vom 28. Januar 1926 abgedruckten Bestimmungen der Körordnung vom 2. Dezember 1925 mache ich hiermit wiederholt aufmerksam. Insbesondere ist die Bestimmung des § 9 a. a. O., welche bestimmt, daß es untersagt ist, einen nichtangekörlen oder einen abgekörten Schafbock derart weiden oder umherlaufen
zu lassen, daß er fremde Schafe decken kann, genau zu beachten.
Die Herren Landjägereibeamten ersuche ich, die Befolgung der Vorschriften fortgesetzt zu kontrollieren und etwaige Uebertretungen zur Anzeige zu bringen.
Schlüchtern, den 25. Mai 1927.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Loolidge für Abrüstung und Frieden.
Verständigung aus gutem Willen.
Anläßlich des amerikanischen Gedenktages für die Kriegsgefallenen hielt Präsident Coolidge eine bemerkenswerte Rede, in der u. a. betonte:
„Es ist die feststehende Politik unserer Regierung, mit anderen Nationen nicht auf der Grundlage der Gewalt und des Zwanges zu verkehren, sondern auf der Grundlage der Verständigung und des guten Willens." Dessen ungeachtet sei die Notwendigkeit nicht zu verkennen, in militärischen Dingen vorbereitet zu sein. „Obgleich wir sest davon überzeugt sind," führte der Präsident u. a. aus, „daß es durchaus durchführbar und möglch ist, unsere militärischen Kräfte in ihrer Größe durch internationale Abkommen zu begrenzen, würden wir, wenn wir in chre Abschaffung willigten, uns zunächst nur Angriffen und schließlich der Vernichtung aussetzen."
_ Nachdem der Präsident dann vor dem Geist der Anmaßung oder der Geringschätzung gegenüber anderen Nationen gewarnt hatte, verwies er auf die amerikanischen Bemühungen zugunsten vernunftgemäßer Rüstungsbeschränkungen. Wenn man auch anerkennen müsse, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen in der Welt der Wunsch, das Element der Gewalt und des Zwanges durch internationale Abkommen zu beseitigen, ein Ideal sei, das nicht sofort verwirklicht werden kann, so solle man doch sich entschlossen zeigen, Schritt für Schritt auf diesem gangbaren Wege diesem Ziele zuzustreben. Im Anschluß hieran betonte der Präsident die Notwendigkeit von Ruhe im Innern, die noch wesentlicher seien als die Fragen der Außenpolitik.
Räumung des Saargebietes bis zum 12. Juni.
Wie aus Saarbrücken gemeldet wird, werden im Saargebiet weitere Maßnahmen getroffen, um den Abzug der französischen Truppen bis zum 12. Juni durchzuführen. Es wird angenommen, daß die Räumung bis zu diesem Zeitpunkt auch planmäßig erfolgt, da am 13. Juni die Sommertagung des Völkerbundes ihren Anfang nimmt und von französischer Seite selbst gewisser Wert darauf gelegt wird, daß der zugesagte Abzug der Truppen innerhalb" der festgesetzten Frist von drei Monaten durchgeführt ist. Zunächst sollen die Orte Homburg und S u l z b a ch geräumt werden. Die Räumung von N e u n k i r ch e n soll in den ersten Junitagen erfolgen, und mit dem Abzug der französischen Truppen aus Saarbrücken soll die Räumung abgeschlossen werden. Der neueingerichtete B a h n sich u tz in Stärke von 800 Mann soll auf die Orte Saarbrücken, Sulzbach und Neunkirchen verteilt werden.
Hindenburg in Kiel
Der Glaube an Deutschlands Auferstehung.
Reichspräsident v. Hindenburg hat der Stadt Kiel einen Besuch abgestattet und wurde im Rathaus von den Spitzen der Behörden begrüßt. Auf die zahlreichen Ansprachen entgegnen Hindenburg mit einer Rede, in der er u. a. ausführte:
Schleswig-Holstein hat seit seiner Wiedervereinigung mit dem Reiche an dem großen politischen und wirtschaftlicben Aufschwünge unseres Volkes besonderen Anteil gehabt. Um so schwerer hat dafür die Nordmark unter dem unglücklichen Kriegsende gelitten: Es war nicht nur politisches Erbe der Vergangenheit, nicht nur das wirtschaftliche Hinterland der Nordmark, das damals verloren ging; es war ein wertvolles Stück deutschen Mutterbodens, dessen Einbuße bei allen Deusschen schmerzende Wunden hinterlassen mußte. Neben diesem schweren politischen und kulturellen Verluste hat der Kriegshafen Kiel seine Bedeutung eingebüßt, Handel und Wandel brachen darnieder; aber trotz der schweren Schicksalsschläge blieben die Männer und Frauen, die dies Land bewohnen, aufrecht und treu. Wie Ihre Vorfahren einst in Zeit schwerer Bedrängnis haben auch Sie, meine Herren, als Träger heiligen Erbes Ihr Volkstum tapfer verteidigt und mit festem Glauben an ein deutsches Auferstehen Zerstörtes wieder aufgebaut. Dafür Ihnen und allen Bewohnern der meerumschlungenen Provinz hier namens des Reiches herzlichst zu danken, ist mir eine freudig erfüllte Pflicht,
+< Englischer Flotten besuch in der Ostsee. Die britische Admiralität hat das Programm für den Besuch einer britischen Flotte in der Ostsee veröffentlicht, der Anfang Juni beginnt. Die Flotte wird bestehen aus dem zweiten Kreuzergeschwader, einer Zerstörerflottille, Unterseebooten und Kriegsschiffen. Die verschiedenen Fahrzeuge werden im Laufe des Monats eine Anzahl dänischer, schwedischer und finnischer Häfen anlaufen. Besuche in norwegischen, polnischen, litauischen und estnischen Häfen sind provisorisch geplant.