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Nr. 63

(1. Blatt) Donnerstag, den 26. Mai 1927

79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Lsndratsarrrt.

Aufdie im 2. Blatt dieser Zeitung abgedruckte Poli­zeiverordnung über den gewerbsmäßigen Verkehr mit Fleisch, Fleischwaren, Wild, Geflügel, Fischen, Weich- und Krustentieren sei an dieser Stelle besonders verwiesen.

Finanzamt.

Geffentliche Aufforderung zur Abgabe einer Dermögenserklärung für 1927.

a.

I. Zur Abgabe einer Erklärung über ihr gesamtes steuerpflichtiges vermögen sind verpflichtet:

1. alle natürlichen Personen (Deutsche und Nichtdeutsche), die im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts entweder ihren Wohnsitz haben oder sich im Reichsgebiet mehr als sechs Monate aufhalten, wenn sie bei Beginn des 1. 3an. i 1927 entweder

a) ein steuerpflichtiges Gesamtvermögen (in- und auslän­disches vermögen) im Werte von mehr als 5000 <K^ besessen haben oder

b) inländisches landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches oder gärtnerisches vermögen oder inländische Grund­vermögen besessen haben oder

c) inländisches Betriebsvermögen im Werte von mehr als 5000 K^ besessen haben,'

2. a) Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Kolonialgesellschaften, bergbautreibende rechts­fähige Vereinigungen und nichtrechtsfähige Berg- gewcrkfchaften, Gesellschaften mit beschränkter Haf­tung, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Ge­genseitigkeit, Hypothekenbanken, Schiffveleihunysban-.

b) rechtsfähige und nichtrechtsfähige vereine, Anstalten. Stiftungen, andere Zweckvermögen und sonstige nicht unter a fallende Körperschaften des bürgerlichen Rechts, c) offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesell­schaften,

ch Kreditanstalten des öffentlichen Rechts wenn der $i^ oder der Ort der Leitung im Bezirk des un­terzeichneten Finanzamts liegt.

II. Zur Abgabe einer Erklärung über das im Bezirk des unterzeichneten Finanzamts belegene landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische vermögen, Betriebsver­mögen und Grundvermögen sind ohne Rücksicht auf den Wert dieses Vermögens verpflichtet:

1. alle natürlichen Personen, die im Deutschen Reich we­der ihren Wohnsitz haben noch sich mehr als 6 Mo­nate aufhalten,'

2. alle Körperschaften, Personenvereinigungen, Vermö- gensmassen, Gesellschaften und Anstalten, deren Sitz und Ort der Leitung im Ausland liegen.

B.

Die hiernach zur Abgabe einer Vermögenserklärung verpflichteten werden aufgefordert, die Erklärung unter Be­nutzung des vorgeschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 1927 bei dem unterzeichneten Finanzamt ein= zureichen. Vordrucke für die Vermögenserklärung können vom 25. Mai 1927 ab von dem unterzeichneten Finanzamt bezogen werden. Die Vermögenserklärung ist schriftlich (zweckmäßigerweise eingeschrieben) einzureichen oder münd­lich vor dem Finanzamt an den Sprechtagen Dienstags und Freitags von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 vhr nachmittags abzugeben.

Die Pflicht zur Abgabe der Vermögenserklärung ist vom Empfang eines Vordrucks nicht abhängig..

Die Abgabe der Vermögenserklärung bei dem unter­zeichneten Finanzamt ist nicht erforderlich, sofern die unter A bezeichneten natürlichen Personen, Körperschaften, Per­sonenvereinigungen, Vermögensmassen, Gesellschaften und Anstalten die Vermögenserklärung bei einem anderen Fi­nanzamt bereits abgegeben haben und dies dem unterzeich­neten Finanzamt mitteilen.

L.

wird die Frist zur Abgabe der Vermögenserklärung nicht eingehalten, so kann ein Zuschlag bis zu 10 v. h. bes zur Erhebung gelangenden Steuerbetrugs festgesetzt wer­den. Die Abgabe der Vermögenserklärung kann durch Geld­strafe erzwungen werden, wer aus Vorsatz oder Fahrlässig­keit unrichtige oder unvollkommene Angaben über sein steuerpflichtiges vermögen macht oder durch Richtabgabe einer Erklärung steuerpflichtiges Dermögen verschweigt, setzt sich schweren Strafen aus.

Schlüchtern, den 24. Mai 1927.

Das Finanzamt

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

Die Holzkäufer werden hierdurch aufgefordert, die Holz- verabsolge-Zettel aller Termine bei der Stadtkasse Schlüchtern innerhalb 8 Tagen abzuholen.

Schlüchtern, den 23. Mai 1927.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Mai 1927 bzw. für Vormonate zu entrichtenden Staatssteuern, ftädt. Steuern und sonstigen Abgaben laut Aufforderung vom 10. Mai 1927 im Kreisblatt an die Stadtkasse Schlüchtern nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Bei Meidung kostenpflichtiger Einziehung sind sofort zu zahlen:

Preußische Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag, Preußische HauSzinssteuer, Gewerbeertrag- und Gewerbe­kapitalsteuer für 1925 und 1926, Gewerbeertrag- und Ge­werbekapitalsteuer-Vorauszahlungen für 1927, Holzgelder, Schulgelder, Wassergelder, Hundesteuern, Pachtgelder und alle anderen angeforderten Abgaben.

Schlüchtern, den 21. Mai 1927.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Baldwin für Abbruch der Beziehungen mit Moskau.

London, 24. Mai. Baldwin erklärte, die Regierung werde, falls das Unterhaus dies bis Donnerstag nicht mißbilligen sollte, das Handelsabkommen mit Rußland aufheben und die Abreise der Sowjet-Delegation und der Sowjet-Mission in London verlangen und die britische Mission in Moskau ab» berufen.

Ztresemann fährt doch nach Oslo

Berlin, 24. Mai. Wie den Blättern mitgeteilt wird, wird der Reichsaußenminister voraussichtlich En« Juni im Zu- sammenhang mit dem Nobelpreis in Oslo seinen Vortrag halten.

Englands Bruch mit Rußland.

Zu den Erklärungen Baldwins im Unterhause nehmen bisher nur wenige Berliner Blätter redaktionell Stellung. Die Tägl. Rundschau, die erklärt, daß es sich weniger um einen außenpolitischen Schritt der englischen Regierung, als um eine innerpolitische Schutzmaßnahme handelt, sagt über die Haltung Deutschlands: wir haben mit Rußland einen Neutralitätsvertrag abgeschlossen und werden von diesem Kurse auch in Zukunft nicht abweichen. Aehnlich äußert sich das Berl. Tageblatt, das betont, die Frage der Option könne von dem Deutschland, das entwaffnet ist, das nur im Frie­den und bei voller Ausnutzung aller wirtschaftlichen Mög­lichkeiten zu leben und zu gedeihen vermag, nur negativ beantwortet werden. Die Säulen unserer Außenpolitik hei­ßen Locarno und Rapollo-Berlin.

Aufruf russischer Gelehrter an die englischen Gelehrte«.

Moskau, 24. 5. (W. B.) Agentur der Sowjetunion. Die Akademie der Wissenschaften veröffentlicht einen Auf­ruf an die englischen Gelehrten, in dem sie darauf hinweist, daß die mit der Durchsuchung der Sowjethandelsvertretung verknüpften Ereignisse die Gefahr eines neuen Weltkrieges schaffen und die englischen Wissenschaftler und die gesamte denkende Menschheit zu einer Aktion für die Erhaltung des Friedens auffordert.

Die Ueberfchwemmuugskatastrophe in Louisiaua.

B u't 0 n Rouge (Louisiana), 24. 5. Der Bruch des Mac Tren-Vammes bedeutet eine außerordentliche Kata­strophe. Der bisher noch verschont gebliebene Teil der rei­chen Anbaufläche Louisianas ist bereits überschwemmt oder wird es bald sein. Er umfaßt IV2 Millionen Acres mit mehreren volksreichen Städten. Die Behörden haben die ins­gesamt 100 000 Personen zählende Bevölkerung dringend aufgefordert, das Gebiet sofort zu räumen. Infolge der neuen Katastrophe erhöht sich der Schaden um mehrere Mil­lionen Dollar.

Nach dem Bekanntwerden der Erklärungen Baldwins im englischen Unterhaus hat die Sowjetvertretung ihre Zu­gangstore geschlossen.

Der DampferGilfield" hat einen Schoner mit einem Flugzeug im Schlepptau gesichtet, das allem Anschein nach das des vermißten französischen Fliegers Nungessers ist. Eine Bestätigung liegt noch nicht vor.

Der italienische Flieger de Pinedo ist von einem Dam­pfer aufgesischt und mit seinem Flugzeug im Schlepptau nach Fayal gebracht worden.

Nur keine Aufregung.

Mit den Tagen der französisch-englischen Begrüßung in ~onoon gehen die Wellen der politischen Bewegung für diese Maienzeit ziemlich hoch, und die Briten tun gerade, als ob Europa vor dem Untergang stünde. Und die Franzosen machen ein ähnliches Gesicht, wenn auch aus einem anderen Grunde. Sie besorgen, daß das Unterbleiben der militärischen Kontrolle der demolierten Werke der deusschen Ostfestungen, für die allgemeine Sicherheit Gefahren mit sich bringen könne. Seine, von beiden Angelegenheiten bietet Anlaß zu wirklicher Aufregung, am wenigsten für Deutschland, das getrost den Weg der von ihm abgeschlossenen Verträge gehen

Man braucht kein Diplomat und Staatsmann zu sein, um zu erkennen, daß der englische Außenminister bei dem Besuch der Franzosen an der Themse das Ziel hatte, Frank­reich für seine antirussischc Politik zu gewinnen. England fürchtet die Bolschewisten nicht so sehr deshalb, weil es seine Arbeiter zu einer Revolte aufreizen könnte, dazu sind die Briten zu nüchtern, sondern weil Moskau von Zentral-Asien aus die Brandfackel der Empörung nach Englisch-Jndien werfen könnte. Um für solche Fälle vorbereitet zu sein, will Ehamberlcnn Frankreich auf seiner Seite haben. Daß man hierfür und für andere englische Wünsche (bezüglich Italiens und des Fernen Ostens) in Paris eine Gegenreckmung auf* stellen wird, hat Chamberlain von vornherein annehmen müssen, und es ist ihm nicht schwer geworden, da es ihm nichts anderes kostete, als darauf einzugehen, seine Ansicht über Deutschland und die Rheinfrage zu ändern. Früher war er für die Freigabe des linken Rheinufers ohne besondere deutsche Gegenleistungen, und heute überläßt er es der fran­zösischen Regierung, die Gegenleistungen für Deutschland zu bestimmen, die nach allem, was man schon gehört hat, nicht eben niedrig sein werden. '

Wie steht es nun mit dem unmittelbaren Anlaß zu dem englisch-russischen Konflikt? Wenn ein angeblich aus dem britischen Kriegsministerium gestohlenes Dokument, das die Londoner Polizei in den Räumen einer russischen Gesell­schaft in London vergeblich gesucht hat, in der Tat der Plan

: MMnd ist, ]v ist Grossi^ltam.ien mehr bloßgeste^ als. Rußland, denn in Locarno ist festgestellt worden, daß das neutrale Deutschland nicht mit bcn Händeln zwischen Moskau und den Ententestaaten behelligt werden und von einem Durchzug durch Deutschland gegen Rußland keine Rede sein darf. Es ist nun freilich nicht ohne Weiteres anzunehmen, daß dieser Plan wirklich existiert. Sollte es aber der Fall sein, so weiß Deutschland," was es von dem englischen Vetter" zu halten hat. Ebensowenig kann c3 als sicher gelten, was iveiter behauptet wird, daß in London der (siedanke besteht, die Reichsregierung zu bewegen, sofort die Verträge von Rapallo (1922) und von Berlin (1927), die Deutschland mit der Sowjet-Republik abgeschlossen hat und auf denen die guten Beziehungen zwischen beiden Staaten beruhen, zu lösen und sich auf die Seite Englands zu stellen. Das wäre ein sehr schwerer Vertrauensbruch, von dem wir eine ernste Kriegsgefahr zu befürchten hätten, die gerade unser Vaterland zum Schauplatz eines neuen großen Krieges machen könnte. Deutschland ergreift keine Partei, wenn es zu bewaffneten Gegensätzen kommen sollte, weder für Ruß­land, noch für die Entente, sondern es bleibt neutral, und damit muß jeder von unseren Nachbarn und jeder andere Staat zufrieden sein.

Die Sachlage ist also, für uns wenigstens, klar und kein Grund zu irgend welcher Aufregung vorhanden. Die Dinge am Rhein sind Rechtsfragen, die in irgendeiner Weise zur Lösung kommen werden, und wie sich England früher oder später mit Rußland auseinandersetzen wird, braucht uns nicht zu beunruhigen. Wenn England Rußland einkreisen will, so kann es auf Deutschland als ein Glied in dieser Kette nicht rechnen. Wir haben keinen Anlaß, unsere Haut für Groß­britannien zu Markte zu tragen. Wir haben nur den Wunsch, daß alles friedlich verlaufen möge.

*- Amerika und die Secabrüstung. Aus Washington wird gemeldet, daß die Vereinigten Staaten der Beschränkung der "'Linienschiffe auf 25 000 Tonnen und derjenigen der Kreuzer auf 10 000 Tonnen zustimmen werden. Japans Wunsch nach Erhöhung auf 5 zu 5 zu 4 käme nur für kleine Unterseeboote zur Küstenverteidigung in Betracht. Gegen die Erhöhung anderer Typen würde Amerika sich sträuben, aber die Dele­gation gehe nicht mit einem festen Programm nach Genf. Sie sei beauftragt, auch inoffizielle Wünsche Italiens und Frank­reichs zu berücksichtigen.

Neue Gesetzentwürfe.

Berlin, 24. Mai. Die Beratungen über die Verlängerung des Mieterschutzgesetzes sind noch nicht abgeschlossen. Das Reichskabinett hat sich entgegen den Darstellungen in der Presse deshalb auch noch nicht mit dieser Angelegenheit be­faßt. Ebenso ist es nicht richtig, daß dem Kabinett bereits der Entwurf eines neuen Kapitalertragssteuergesetzes vorliegt. Auch die ministerielle Beratung der Beamtenbesoldungsreform ist noch nicht abgeschlossen. Das Projekt befindet sich noch in den Händen des zuständigen Facharbeiters. Es ist der Wunsch des Reichsfinanzministeriums, gerade diese Frage so schnell wie möglich einer Regelung zuzuführen. Schwierigkeiten mbcht unter anderem aber noch die Frage der Deckungen. Dabei ist keinesivegs eine neue Anleihe in Aussicht genommen. Demnach treffen alle Gerüchte, die von Sondierungen einiger Großbanken über eine Anleihe in Amerika wissen wollen, nicht zu.