Kreis-Kmtsblatt * Myerneinee mntlicherKuzeLgev für ö«L Kreis -Echtem
Nr. 60
Donnerstag, den 19. Mai 1927
79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Der Saatenstand Anfang Mai.
Regierungsbezirk Kassel, Kreis Schlächtern.
Begutachtungsziffern (Noten): 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = mittet (durchschnittlich), 4 — gering, 5 = sehr gering.
Fruchtarten usw.
Durchschnittsnoten für den
Anzahl der von den Vertrauensmännern des Kreises abgegebenen Noten
Staat
Rcgs.- Bezirk
1
1—2
2
2—8
3
3-4
4
4-5
5
W'nterweizen
2,6
2,4
2
1
Winterspelz (Dinkel), auch mit Bcimischg. v. Weizen od.Roggen
2,7
Winterroggen
2,9
2,9
1
1
1
Wintergerste
2,7
2,6
1
2
Gemenge a. borst Getreidearten
2,8
2,9
1
Winterraps und Rübsen
2,8
2,7
2
1
Klee, auch mit Beimischung v. Gräsern
2,6
2,3
3
Luzerne
2,6
2,5
2
1
Wiesen mit Be- ob. Entwässerungsanlagen (Rieselwiesen)
2,7
2,4
1
1
Andere Wiesen
2,9
2,7
1
2
Der Präsident deö Preußischen Statistischen LandeöamtS. Dr. Saenger.
Kreisartsschutz.
Verordnung
zur Aenderung des § 1 der preußischen Aus führungsbestim- munacn zur Bundesverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917.
Auf Grund bes § 13 Abf. 1 der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917 (Reichsgesetz- blatt $. 143) wird § 1 der zu dieser Verordnung erlassenen preußischen »Nusführungsbestimmungen vom 19. Februar 19)7 (Mip. Bl. s. d. i. evrw. S. 64) mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
§ 1.
Zur Erteilung der Erlaubnis ist zuständig:
I. Bei öffentlichen Sammlungen und dem vertrieb von Gegenständen sowie bei öffentlichen Werbungen von Mitgliedern und Mitunternehmern:
a) sofern sie über den Bereich einer staatlichen Polizeiverwaltung nicht hinausgehen, der Polizeipräsident,
b) sofern sie — abgesehen von dem Falle zu a) — über den Bereich eines Regierungsbezirks nicht hinausgehen, der Regierungspräsident,
c) sofern sie über den Bereich eines Regierungsbezirks, aber nicht über den Umfang einer Provinz hinausgehen, der Dberpräsident,' Berlin und die Provinz Brandenburg gelten im Sinne dieser Vorschrift nur als eine Provinz;
b) sofern sie über den Bereich einer Provinz hinausgehen, der vom Minister für Volkswohlfahrt ernannte ständige Ltaatskommissar.
II. Bei Veranstaltungen zur Unterhaltung und Belehrung :
a) sofern sie auf einen und denselben Ort beschränkt bleiben, die Grtspalizeibehörde,
b) sofern die Veranstaltungen an verschiedenen Orten erfolgen sollen (Wandervorführungen), aber auf einen Regierungsbezirk beschränkt bleiben, der Regierungspräsident,
c) sofern Wandervorführungen über die unter b) bezeichneten Bezirke hinaus ausgedehnt werden sollen, der Gber- präsident jeder Provinz, in der die Veranstaltungen statt- finden.
III. Bei allen Veranstaltungen im Auslanbe ausschließlich der Itaatskommissar.
Sammlungen und Werbungen innerhalb eines Perso- nenkreises, dessen Mitglieder ausschließlich einer staatlichen oder Reichsverwaltung angehören, bedürfen lediglich der Erlaubnis des betreffenden Ressortchefs, der die Erlaubnisbefugnis auf ihm unterstellte Provinzialbehörden übertragen kann.
Für Kirchenkollekten, sowie für Sammlungen und Werbungen, die von Geistlichen ober kirchlichen Oberen für
Kirchliche Zwecke in ihren Bezirken veranstaltet werden, bewendet es hinsichtlich der Lrlaubniserteilung bei den geltenden Bestimmungen.
Die Entscheidungen des Oberpräsidenten und des Ltaatskommissars sind endgültig.
Berlin, den 27. April 1927.
Per preuß. Minister für Volkswohlfahrt. 3. D.: gez. Lcheidt.
Per preuß. Minister des Innern. 3. A.: gez. Roedenbeck.
I. -Nr. 3906. vorstehende Verordnung wird hiermit veröffentlicht.
Zchlüchtern, den 9. Mai 1927.
Per Landrat. 3. v.: Schultheis.
I.-Nr. 2106 K. A. Am Mittwoch, den 25. Mai d. Is. findet in Bad Homburg, v. d. h. im Kurhause die diesjährige Tagung des Verbandes der S t a n b e s= beamten der Provinz Hessen-Nassau statt. (Beginn 1 Uhr nachmittags.) Die Tagesordnung ist in Nr. 8 der Zeitschrift für Itandesamtswesen veröffentlicht. Pie Herren Standesbeamten des Kreises mache ich auf diese fachwissenschaftliche Zusammenkunft besonders aufmerksam und ersuche, wenn irgend möglich, an derselben teilzunehmen. Pie Reiseausla- gen sind als sächliche Kosten des Standesamts gemäß § 8 des Personenstandsgesetzes von ben Gemeinden des betreffenden Itandesamtsbezirks zu tragen.
Lchlüchtern, den 16. Mai 1927.
Per Vorsitzende des Kreisausschusses, von Trott zu S0I3.
Stadt Schlüchtern.
wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß zum Ausreiten von Verkaufsbuden und bergt. auf dem Acis= brunnen die vorherige Genehmigung des Magistrats erforderlich ist. Pie Genehmigung ist jedesmal einen Tag vorher einzuholen. Für die Benutzung des Platzes ist eine vorher zahlbare Gebühr an die ItadLkaffe zu entrichten, die je nach der Länge des Verkaufsstandes berechnet wird.
wer die Genehmigung nicht einholt, hat zu gewärtigen, daß er vom Platz entfernt wird.
Lchlüchtern, den 16. Mai 1927.
r Per Magistrat: Gaenßlen.
Die Landwirtschaft der Welt
Ein Programm der Genfer Konferenz.
Eine vom Landwirtschaftsausschuß der Genfer Weltwirt- 'schastskonferenz in seiner Schlußsitzung angenommene Entschließung über die allgemeinen Fragen in bezug auf die För- ' derung her Landwirtschaft erinnert daran, daß die Berringe- rung der Kaufkraft der Landwirtschaft die industrielle Produk- - tion direkt beeinflußt und deshalb eine der Ursachen der Arbeitslosigkeit ist.
Die Entschließung stellt dann fest, daß die Hebung der Landwirtschaft zunächst eine Angelegenheit der Landwirte selbst ist, wobei den kleinen und mittleren Landwirten der Zusammenschluß zu Genossenschaften von Verbrauchern und Erzeugern empfohlen wird. Der Zollschutz soll sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Industrie auf ein erträgliches Mindestmaß herabgesetzt werden, wobei daran erinnert wird, daß in Ländern, wo die landwirtschaftliche Entwicklung mit der industriellen nicht gleichen Schritt gehalten hat, sondern durch sie behindert worden ist, eine schrittweise Herabsetzung der Zölle auf die Jndustrieerzeugnisse besonders günstige Wirkungen für den landwirtschaftlichen Betrieb haben würde.
Das Regime der Ausfuhrverbote und Ausfuhrzölle und die häufigen Aenderungen der Zollsätze sollen möglichst endgültig aufgegeben werden. Der Völkerbund wird aufgefordert, daß in seinen Organen, die mit wirtschaftlichen Fragen vertraut sind, der Landwirtschaft ein ihrer Beoeutung entsprechender Platz eingeräumt wird. Des weiteren soll durch den Völkerbund ein möglichst umfassendes, auf alle Länder antvendbares System der landwirtschaftlichen Buchführung und periodischer landwirtschaftlicher Statistiken vorbereitet werden. Schließlich wird eine Weltenquete für wirtschaftliche, soziale, finanzielle und technische Fragen in der Landwirtschaft vom Völkerbund verlangt.
□ Ehetragödie. In Graudeuz hat sich eine furchtbare Ehetragödie abgespielt. Infolge ehelicher Zwistigkeiten hat der Malermeister Müller seine ganze Familie, bestehend aus der 38jährigen Ehefrau, einer zwölfjährigen Tochter und einem zehnjährigen Sohn, ermordet. Der Mörder erschoß sich dann selbst.
Die Rheinlandstage
Eine englische Stimme für Räumung.
Das bekannte und angesehene englische Blatt, der „Manchester Guardian", schreibt in einem Leitartikel zu dem Besuch des französischen Präsidenten in England: Es ist unbegreiflich, wieso der Besuch Doumergues die geringste Ursache zur Beunruhigung für irgendeine andere Macht enthalten soll. Sogar die Anwesenheit Briands gibt der Angelegenheit keine besondere politische Bedeutung.
Es würde trotzdem überraschend sein, wenn Chamberlain nicht die Gelegenheit ergreifen sollte, um mit Briand einige Fragen der europäischen Politik zu erörtern, die sich wahrscheinlich bald als von größter Wichtigkeit Herausstellen werden und hauptsächlich als natürliche Folge Locarnos entstanden sind. Der volle Lohn, den Deutschland erwartete und noch erwartet, ist noch nicht erfolgt. Deutschland erleidet weiterhin die Schmach der fremden Besitzung, für die es, von Locarno ganz abgesehen, jetzt schwer ist, auch nur eine juristische Entschuldigung zu finden. Wenn die deutschen Nationalisten jetzt wegen der von ihnen für dilatorisch angesehenen Taktik Frankreichs und Großbritanniens unruhig zu werden beginnen und von neuem anfangen zu fragen, ob auch der Lohn für Locarno den gebrachten Opfern gleich ist, so ist dies weder überraschend noch besonders beunruhigend.
Der „Manchester Guardian" schließt: Briand und Chamberlain werden jetzt wenigstens Gelegenheit haben, wenn sie sie ergreifen wollen, um zu einer Vereinbarung über die Frage zu gelangen, die noch nicht kritisch geworden ist, die jedoch unvermeidlich und täglich dringender und schwieriger werden muß.
Deutscher Reichstag.
Berlin, 17. Mai.
Der deutsch-italienische Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag wird zur Vorberatung dem Auswärtigen Ausschuß überwiesen. Es folgt die dritte Lesung des Gesetzes zur
Verlängerung des Republikschutzgesetzes.
-dbg. v. «täte -Vörn nvüNt dieses Gesetz eine SpoktgUürt von Angst und Unfreiheit. Ein solches Ausnahmegesetz Dürfe nicht verlängert werden. Ganz unverständlich fei es, daß eine bisher nationale Partei ein solches Gesetz mit einbringe.
Abg. Graf Westarp (Dutl.) soll hierauf das Wort erhalten, ist aber nicht im Saal anwesend. (Aharufe und Gelächter links.) Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, wird die allgemeine Besprechung geschlossen. Zu Beginn der Einzelberatung erscheint Graf Westarp im Saale und gibt sofort folgende Erklärung ab: „Die Reden der Opposition haben uns keinen Anlaß geboten, in die Debatte einzugreisen, da sachliche Gesichtspunkte darin nicht enthalten waren. Wir halten es nur noch für erforderlich, unseren grundsätzlichen Standpunkt vor der Abstimmung noch einmal klarzulegen. Unsere Gegnerschaft gegen die Ausnahme- bestimmungen dieses Gesetzes, insbesondere gegen den § 23, der dem Kaiser die Rechte vorenthält, die jedem Deutschen zustehen, ist bekannt und unverändert. Wir haben dem jetzt abgeschlossenen Kompromiß nur deshalb zustimmen können, weil in der vor- geschlagenen Entschließung und in der dazu abgegebenen gemeinsamen Erklärung der Regierungsparteien eine weitere Prüfung der Frage in Aussicht gestellt ist, ivelche Einzelvovschrrften des Gesetzes der Dauergesetzgebung in entsprechender Anpassung ein« zugliedern oder aufzuheben sein werden, und weil ferner, um diese Prüfung zu ermöglichen, die unveränderte Verlängerung Der materiellen Vorschriften auf eine kurze Frist als angemessene Lösung bezeichnet wird. Das eröffnet uns die Möglichkeit, weiter für unsere grundsätzlichen Auffassungen, insbesondere für den von uns als notwendig gehaltenen Fortfall der genannten und anderer Ausnahmevorschriften, einzutreten.
Abg. Müller - Franken (Soz.) erblickt in dieser Er.lärung seines Vorredners nur einen schlecht geschriebenen Entschuldigungszettel. Die Deutschnationalen schützten unter Führung von Hergt und Kendell am Kyffhäuser die Republik, während gleichzeitig Wilhelm II. sich in Doorn den Bart durch den Tisch wachsen lassen könne.
Wbg. Hörule (Komm.) legt kein Gewicht auf das Verbot der Rückkehr des Kaisers, das ja nur eine Kanu-Vorschrift sei. Außerdem residiere der Kronprinz bereits in Oels.
Die Schlußabstimmung ist auf Antrag der Socialdemokraten namentlich. Gegen das Gesetz stimmen die Kommunisten, die Völkischen, die Nationalsozialisten und die Deutschhannoveraner. Das Gesetz wird mit 323 gegen 41 Stimmen angenommen.
Präsident Lobe stellt fest, daß die für Verfassungsänderungen erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht ist.
Ein sozialdemokratischer Antrag, nunmehr zunächst die Krisinfürsorge der Erwerbslosen zu beraten, wird gegen die Stimmen der Rechten abgelehnt.
Es folgt die dritte Lesung des Gesetzes über den
Schutz der Jugend bei Lustbarkeile«.
Abg. Seydewitz (Soz.) verlangt endlich eine Regierungserklä-
Die Liga-Reserve des
Deutschen Meisters Gpielvereimgung Fürth spielt am 2. Psingstfelertag gegen die 1. Mannschaft des Fustballvereins Steinau 1919 e. V.