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Schlüchtmm Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Myememer amtlicherKazeLyer für 6m Kreis -Echtem Kemkwrb Verlag: H.SteinsM Söhne* Sesthäst^'^ahichofstr.H * JernsiwrVr.^* postflh«Kk:P!anksu!taM.rLryo Nr. 4« (1. Blatt) Samstag, den 16. April 1927 79. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 3063. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Einsendung des Verzeichnisses der Drogen- pp. Hand­lungen noch im Rückstände sind, werden hiermit daran er­innert. (S. Kreisblatt Nr. 7 für 1898 und 27 für 1910).

Ich mache hierbei nochmals darauf aufmerksam, daß die Revisionen der Drogenhandlungen von dem Herrn Medizi­nalrat (Kreisarzt) ausgeführt wird und die Ortspolizeibe­hörden bis zum 15. Mai jeden Jahres dieserhalb das Wei­tere mit dem Herrn Medizinalrat zu vereinbaren haben.

Schlüchtern, den 11. April 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2894. Die Herren Synagogenältesten zu Schlüch­tern, Altengronau, Heubach, Hintersteinau, Oberzell, Eckard- roth, Sterbfritz und Ulmbach werden an die alsbaldige Ein­sendung der Voranschläge für 1927 nochmals erinnert.

Schlüchtern, den 11. April 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 3235. In der Stadt Schlüchtern ist die Schaf­räude festgestellt worden.

Schlüchtern, den 14. April 1927.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 1786 K. A. Auf Montag, de»25° April 1927 vormittags 10 Uhr habe ich einen

Kreistag

in Romsthal (im Saale des Gasthauses Weber) anberaumt. Schlüchtern, den n. April 1927.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Schafbockverkauf.

J.-Nr. 1715 K. A. Am 22 April 1927 nachmittags 3 Uhr findet in Gotha in der Reitbahn die diesjährige Bockschau für Landschafböcke und am 23. April er. vorm t- tags von 11 Uhr ab findet am gleichen Ort eine Verstei­gerung von Jährlingsböcken der Württemberger-, Rhön- und Frankenschasrasse statt.

Die Schäfereien, insbesondere Gemeindeschäfereien und sonstigen Interessenten werden auf die Versteigerung, zu welcher das beste Bockmaterial aus ganz Deutschland ge­bracht wird, aufmerksam gemacht.

Schlüchtern, den 12. April 1927.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses, v. Trott zu Solz.

J.-Nr. 3395 K. A. Die Kreiskommunalkasse hierselbst hat Anweisung erhalten, den nachstehend aufgeführten Gemein­den die daneben angegebenen Beträge als Kreisbeihilfe zu den Unterhaltungskosten der Fortbildungsschulen für das Rech­

nungsjahr 19 2 57 2 6 zu zahlen.

Schlüchtern

784,- AM.

Mottgers

104,60 RM.

Steinau

545

Neuengronau

69.70

1»

Salmünster

215,

Niederzell

69,70

V

Soden

523,

Oberkalbach

104,60

W

Ahlersbach

70,20

Oberzell

104,60

Altengronau

139,

Reinhards

108,10

ff

Bellings

107,40

Romsthal

104,60

87

ff

Breitenbach

161,60

Sannerz

ff

Breunings

107,40

Sarrod,

196,20

ff

Elm

102,- 74,-

Schwarzenfels

69,70

//

Gundhelm

Seidenroth

108,10

W

Herolz

69,

n

Sterbfritz

139,

//

Heubach

104,

Urzell

78,

V

Hintersteinau

104,

ff

Ulmbach

130,80

n

Hohenzell

100

Uttrichshausen

69,70

Hütten

98,

Vollmerz

69,70

ff

Iossa

104,

Wallroth

104,40

ff

Kerbersdorf

69,

Weichersbach

98,

ff

Kressenbach

101,

V

Weiperz

78,40

V

Marborn

69,

Züntersbach

69,70

w

Marjoß

104,60

Schlüchtern, den 14. April 1927.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern.

Warnung an die Hundehalter.

Aus Anlaß von Beschwerden werden die Halter von Hunden auf die nachstehenden Bestimmungen hiermit nach­drücklich hingewiesen:

1. Nach § 367 Ziff. 11 des Strafgesetzbuches wird mit Geldstrafe bis zu 150. Mk. oder mit Haft bestraft, wer bösartige Hunde frei unterlaufen läßt oder in Ansehung ihrer die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zur Verhütung von Beschädigungen unterläßt. Der Hund braucht noch nicht jemand zu beißen und zu verletzen, dasAnfällen" oderStellen" genügt.

2. Nach der Betriebspolizeiordnung vom 8. November 1873 (Rg. Amtsbl. S. 62) verfällt derjenige, dessen Hund in einem fremden Jagdrevier jagend, suchend

oder aussichtslos umherlaufend betroffen wird, in eine Geldstrafe bis zu 30. RM.

3. Nach § 30 Ziff. 6 des Kurhessischen Gesetzes vom 7. September 1865 (G. S. S. 571) dürfen Hunde, die herrenlos oder deren Eigentümer unbekannt sind, wenn sie in fremden Jagd­revieren betroffen werden, vom Jagdberechtigten ge­tötet werden.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen''unter 1 und 2 werden künftig unnachsichtlich mit strenger Strafe geahndet werden. Die Jagdberechtigten sind angewiesen, nach der Bestimmung unter 3 zu verfahren.

Schlüchtern, den 13. April 1927.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

ünweilerkalastrophen.

Wirbelstürme in Marokko. Zahlreiche Schiffe verloren.

In Nordafrika und in Marokko hat sich in den letz­ten Tagen ein Unwetter ausgetobt, das große Berivü- stungen zur Folge hatte. Bei dem Unwetter und den Wirbelstürmen sind nicht nur zahlreiche Schiffe auf Grund geraten, sondern auch viele untergegangen, ohne daß es möglich war, ihren Mannschaften zu Hilfe zu kommen.

Das Lazarettschiff Castilla ist fast ganz zerstört. Hunderte von Fischerbooten sind verloren. Es sollen zahlreiche Opfer an Menschenleben zu beklagen sein. Der Sachschaden soll 50 Millionen Pesetas übersteigen. Späterhin wurde der ganze Verkehr in Melilla unter­brochen. Die Handelshäuser schloffen, da die Gewalt der entfesselten Elemente den Verkehr unterband. Die Stadt lag in tiefer Finsternis und bot einen beklagens­werten Anblick.

Wie halbamtlich mitgeteilt wird, dürfte in anbe- tracht der riesigen Ausdehnung der durch das Unwetter in Marokko angerichteten Schäden die Lage der spani­schen Truppenabteilnngen, die infolge des Unwetters die Verbindung mit den Stützpunkten verloren haben, gefährlich werden. Primo de Rivera hat die in Madrid anwesenden Minister sofort zn einem Kabinettsrat zu­sammengerufen. Wenn die Lage der Truppen sich nach den letzten Meldungen auch wieder etwas gebessert hat, glaubt die Regierung doch auf die in Aussicht genom­menen Ersatztransporte nicht verzichten zu können.

Sommersitz für den Reichspräsidenten. Kassel will Wilhelmshöhe zur Ver­fügung st e l l e n.

Der Bürgerbund in Kassel hat an den Magistrat eine Eingabe gerichtet, in der dieser gebeten wird, bei den zuständigen Regierungsstellen zu beantragen, Schloß Wilhelmshöhe als ständigen Sommeransenthalt für den Präsidenten der Deutschen Republik zur Ver­fügung zu stellen.

Der Eingabe ist eine Begründung beigegeben in der unter anderem gesagt wird, daß das im gan­zen Reiche und weit über Deutschlands Grenzen hin­aus bekannte und bewunderte Schloß Wilhelmshöhe mit seinen großen geschichtlichen Erinnerungen und seiner in Deutschland so günstigen zentralen Lage als zweiter Amtssitz für den Reichspräsidenten zweifellos mehr als jeder andere Ort würdig und geeignet sein dürfte. Dieser Plan sei überdies auch leicht zu ver­wirklichen, da Schloß und Park vor kurzer Zeit aus dem Besitz der Krongutverwaltung in den des preu­ßischen Staates übergegangen seien.

Schloß Wilhelmshöhe war bekanntlich vor dem Kriege Sommersitz des Deutschen Kaisers. Hinden- burg hat im Jahre 1919 von Wilhelmshöhe aus die Demobilisation des deutschen Heeres durchgeführt. Die endgültige Entscheidung iiber den Kasseler Antrag wird vom vrenßischen Innenministerium gefällt.

Irr Argentinien ist^am 14. d. Mtö/früh ein Erd­stoß wahrgenommen worden, durch den zahlreiche Gebäude beschädigt, 16 Personen getötet und 50 verwundet wurden.

Die kommunistische Bauernunion in Hankau hat die gewaltsame Durchführung der Landaufteilung in der Provinz Hunan in Angriff genommen. Verschiedene Grundeigen­tümer wurden getötet.

Wie aus Rom gemeldet wird, ist am Vesuv ein leichtes Erdbeben verspürt worden.

In vielen Gegenden der Vereinigten Staaten haben große Stürme und Ueberschwemmungen schweren Schaden angerichtet. Ueber 100 Personen sollen ums Leben gekommen sein. 2000 Menschen sind obdachlos. "z

Ueber Leipzig ging am Karfreitag ein^schweres Ge­witter nieder, dessen Blitze mehrfach einschlugcn^und erheb­lichen Schaden anrichteten.

In Almeria (Spanien) hat ein Sturm gewaltigen Schaden angerichtet. Tausende von Familien sind dem Elend preisgegeben. Ueber 200 Fischerfahrzeuge sind zer­stört worden.

Gedanken zum Osterfest

Kr. Kr. Etwas, wovon der moderne, nach allen Regeln der europäischen Erziehung verbildete Mensch am wenig­sten wissen will, ist die M a ch t d e s Empfindens. Die Macht dessen, was der alte Grieche im höchsten Ausmaß be­saß und er mit dem WortAisthesis" bezeichnete. Wir haben Wort und Begriff von den Griechen übernommen, aber ganz entsprechend unserer Kartotheken-Bindung einge­schränkt auf ein bestimmtes Gebiet. Die Aesthetik bat nach der Meinung des Normal-Europäers nur in der Kunst eine Berechtigung. Dieser Normal-Europäer, der sich selbst den ungeheuren Raum dieser Wunderwelt, in der er mitten drin steht, beschränkt, in diesem Falle nicht meisterhaft beschränkt zu einem eingezäunten Weideplatz, auf dem er sein behag­liches Leben fristet! Bis er stirbt. Die funkelnde Welt um­kreist ihn, aber kein Strahl fällt in seine Seele. > Er ist an­gekettet an eine klägliche Lebenspflicht wie ein gutgezogenes Haustier. Die Tage streichen dahin, Winter und Sommer wechseln, er ahnt nicht, in welchem Zauber der Bewegung er eingebettet liegt. Nur dann und wann taucht in einer solchen Menschenseele das Bewußtsein dafür auf, daß sein Leben doch Anteil hat an dem urgewaltigen Vorgänge alles deffen, was sich in der Welt bewegt. Das sind dann die Größen der Menschheit, das sind jene Heroen, in deren Persönlichkeit alles Menschsein eingeschmolzen ist. In deren Augen das Wiffen von der elementaren Verbundenheit aller Dinge, aller Vorgänge ruht! In den Bereich ihres Wir­kens wird alles Dasein, alles Vorgehen hineingezogen. Sie sind die Erfüller des Menschentums, kraft ihrer wclt- umfaffenben Empfindung, die gewaltiger ist als alles Wis- sen, alles vom Verstände angeeignete Wiffen von den äuße­ren Dingen, selbst von den geheimsten. Wer so durchflutet ist von dem Urström des Werdens, der ist des Gottes voll. Ist Gottes Kind! Ist Mittler zwischen dem enggebunde- nen Menschenvolke und jenem Allumfasser, der uns Gott heißt. Sein Leben und Wirken erlöst die Menschen aus dem Banne des Chaos! Erlöst sie und führt sie über sich hinaus ins Reich des Höchsten.

Diese mystische Macht offenbart sich in größter Vollen­dung bei jenen, die dem Menschen die Lehre des Heiles bringen. Die Künder religiösen Wollens. Das Religi­öse imMenschen allein hebt ihn über alles animalnche Wesen hinaus. Im religiösen Geiste wird das Tierische erst zum Menschen geboren. Wenn immer das Licht des Wiffens als der Menschheit edelster Schah gepriesen wird, es bedeutet nichts gegenüber der Allmacht religiöser Weis­heit. Nur die Lehren religiöser Weisheit ergreifen die Menschenseelen ganz. Selbst jenes Wissen, das darauf ausgeht, das Religiöse zu vernichten, muß früher oder später die Waffen strecken vor der stahlharten Macht des Religiösen im Menschen.

Wie kläglich erscheinen uns heute die Versuche des neunzehntenIahrhunderts, an die Stelle derReligion irgend­welche verstandgeborenen Systeme des Wissens zu setzen! Sie haben alle kapituliert vor der Religion. Wo sie noch ein kümmerliches Leben führen, so nur als gehässige Ver­neinung.

Im religiösen Bereich der modernen Menschheit thront unerschütterlich jener, der sich selbst Menschensohn und Gottessohn nannte, C h r i st u s. Jener Heilsbringer, der wie kein anderer das tausendfältige Leben mit der unge- heurenKrafi klarsienEmpfindens erfaßt hat und denMenschen in schlichtesten Formen ersassen ließ. Sein tiefstes Geheim­nis ist sicherlich das der Wandlung. Der ewigen Wand- lung alles Daseins und besonders der Menschen. Wie kein anderes Symbol ergreift uns das der A u f c r st e h u n g mit mystischer Gewalt.Christ ist erstanden!" Wie ein Jauch­zen fliegt es durch die Menschenherzen:Christ, der den Tod besiegt, dieser Christ ist es, der die Schauer des Todes von der Seele des Menschen scheuchte. Das düstere Grab hatte keine Gewalt über ihn. Wie die Natur ringsum in den Tod des Winters sinkt und sich jubilierend zu neuem Leben erhebt, so strahlt dem ins Grab gesunkenen Menschen ein neues Leben auf, das Leben neuen Seins, neuen Wer­dens." Das künden dem wissensdurstigen Menschen Faust die Glocken am Ostermorgen. Alles Wiffen wird nie dem Menschen den Sinn des Daseins, das Muß des Lebens, den Zweck der Existenz erklären, allein in der gewaltigen Empfindung des Mysteriums der ewigen Auferstehung, der ewigen Geburt, des Donnerwortes: Stirb und Werde, allein in dieser erhabensten aller Empfindungen quillt Faust, dem Menschen, die Träne auf: die Erde hat ihn wieder! Aus der Todessucht wird ihm neuer Lebensmut geboren.

Dieser tiefen Erinnerung weihte der Mensch die O st e r- Tage. Dieser Erinnerung dienen alle jene Symbole und symbolischen Handlungen an diesen Tagen. Sie alle geben im innersten Kern dasselbe wieder, was der Menschen- und Gottessohn nach heiligen Ueberlieferungen gelebt hat. Die Qualen der Todesangst, die blutige Peinigung um seines innersten Wesens willen, die gewalsame Opferung und die strahlende Auferstehung. Das ist der Ablauf alles Geschehens im Menschenleben und überhaupt alles deffen, was im Welt­raum sich bewegt. Es ist die innere Gesetzmäßig- feit alles dessen, was Lebe» heißt. Nur in dieser Gesetz- Mäßigkeit, in dieser Ordnung im Zeitlichen erfassen wir das Geschehen des Lebens überhaupt. Dem Zwang dieser regeln- den Kraft im Dasein unterliegt jedes Ding, unterliegt auch der Mensch. Dieser Ordnung, dieser Gesetzmäßigkeit, dieser