Nr. 30 Donnerstag, den 10. März 1927 79. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landrat-amt.
J.-Nr. 1633. Die Ortspolizeibehörden und Landjägereiämter mache ich auf die im Reg.Amtsblatt Nr. 7 von 1927 veröffentlichte Polizeiverordnung über Regelung deS Schießsports vom 12. Februar 1927 ausmecksam und ersuche, für deren genaue Durchführung Sorge zu tragen. Sofern bereits vorhandene Schießstände noch nicht genehmigt sein sollten (§ 3 der Verordnung), ist sofort das Weitere zu veranlassen.
Schlüchtern, den 5. März 1927.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschuß.
J.-Nr. 2139 F. Der Herr Regierungspräsident in Kassel hat um schleunige Vorlage der noch ausstehenden Fahrpreis- ermäßigungsbescheinigungen und Führerausweise von Jugendvereinigungen für das Kalenderjahr 1927 ersucht.
Diejenigen Jugendvereine des Kreises, die dem Kreisausschuß für Jugendpflege angehören und entspechende Anträge noch nicht eingereicht haben, werden infolgedessen gebeten, diese umgehend dem Unterzeichneten vorzulegen, damit die gesetzte Frist bis zum 15. d. MtS. eingehalten werden kann.
Schlächtern, den 7. März 1927.
Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamtes. __;2__
J.-Nr. 1034 K. A. Die Gesellschaft für Volksbildung in Berlin NW 40 Lüneburger Straße 21 stellt eine Unterstützung von 50000 Bänden aus der von ihr verwalteten Rückert-Stiftung unbemittelten Volksbüchereien, die Mitglieder der Gesellschaft sind, unentgeltlich zur Verfügung. Von den gebundenen Büchern ist der Einband zu entschädigen. Die Stiftung besteht seit 1903 und hat bisher 7783 Büchereien mit sehr erheblichen Büchermengen Hni&l stützt. Im Jahre 1926 wurden Bücher im Werte von. 31854,91 RM. an 642 Büchereien abgegeben. Für wenig bemittelte kleinere Büchereien wird auf diese Weise wirksame Hilfe geschaffen.
Schlüchtern, den 7. März 1927.
D«r Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung
Das städtische Gebäude, Fuldaerstraße Nr. 37 (sogenanntes Wachthaus) soll öffentlich verkauft werden. Termin hierzu wird auf Montag, den 28. März 1927, vormittags 11 Uhr, im Rathaus anberaumt.
Das Anwesen kann in den Wochentagen jederzeit besichtigt werden; man wolle sich während der Dienststunden an das Stadtbauamt wenden.
Schlüchtern, den 4. März 1927.
Der Magistrat: Fenner.
' Auszug aus der Friedhofsordnung der evaug. Kirchengemeinde Steinau.
§ 1. Der Friedhof steht unter der Verwaltung und Aufsicht des Kirchenvorstandes, welcher sie durch die dazu bestellten Organe ausüben läßt. Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten.
§ 2. Kinder unter 12 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung oder unter Verantwortlichkeit Erwachsener betreten.
§ 7. Familiengräbnisplätze, wie Grabhügel sind mit ihren Einfriedigungen und Ausschmückungen von den hierzu Verpflichteten dergestalt zu unterhalten, daß sie den Friedhof nicht verunzieren und den nächst gelegenen Grabstätten nicht zum Nachteile gereichen. Bleibt diese Verpflichtung auf ergangen^ Mahnung hin unerfüllt, so erfolgt Abstellung durch die Friedhofsverwaltung auf Kosten der Verpflichteten. Blumen und Kranzschmuck muß, sobald derselbe unansehnlich geworden ist, von den Gräbern entfernt werden.
§ 8. Zur Ausstellung und Entfernung von Denkmälern bedarf es der vorherigen Genehmigung des Kirchenvorstandes. Die bei Aufstellung von Denkmälern, Einfassungen und anderen Arbeiten übrig bleibenden Materialien, müssen von denjenigen, welche die Aufstellung des Denkmals usw. bewirkt haben, vom Friedhof gänzlich entfernt werde». Bei nassem Wetter sind Erdarbeiten jeder Art verboten. Die Inschriften auf den Grabdenkmälern sind stets in dem Gesuche um Gestaltung anzugeben. Einfriedigungen und Denkmäler, welche den Anforderungen dieser Friedhofsordnung nicht entsprechen oder nicht in Ordnung gehalten werden, oder welche ohne Entrichtung von Gebühren (§ 9) und ohne Genehmigung errichtet sind, werden nach vergeblicher Aufforderung von der Friedhossvermaltung entfernt.
§ 10. Für Ansprachen, Nachrufe oder Gesangsvorträge
bei Beerdigungen muß vorherige Genehmigung eingeholt werden.
§ 12. Es ist verboten, den Friedhof anders als durch das Haupttor zu betreten, Einfriedigungen, Grabdenkmäler, Pflanzungen, Rasenbeete, Wege, Gebäude oder Gräber zu beschädigen. Wagen sowie Hunde oder andere Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Alter Gräberschmuck darf nur an der Sammelstelle abgeworfen werden.
Steinau, den 25. September 1926.
Der Kirchenvorstand:
Volkenand, Pfr. Scheig, Pfr. Konrektor Stück Fritz Müller, Friedrich Kaul.
* ।
Kirchenaufsichtlich genehmigt.
Cassel, den 8. Dezember 1926.
Landeskirchenamt: gez. D. Stamm.
*
Landespolizeilich genehmigt.
Kassel, den 20. Januar 1927.
Der Regierungspräsident. I. A.: gez. von Liebermann.
Der neue preußische Zusiizminister.
Uebernahme des Amtes.
Wie der Amtliche Preußische Pressedienst mitteilt, stellte sich der neue Justizminister Dr. Schmidt den Beamten und Angestellten seines Ministeriums vor. Er wurde vom Staatssekretär Dr. Fritze begrüßt, der zunächst des nach fast achtjähriger Tätigkeit aus dem Amte geschiedenen Vorgängers Dr. AmZehnhoff gedachte. Er sprach die Ueberzeugung aus, daß der neue Minister, der aus seiner richterlichen Stellung das volle Bewußtsein von der Bedeutung einer im guten Sinne volkstümlichen Rechtspflege mitbringe, zum Wohl des Staates seines Amtes walten werde.
Der Justizminister dankte für die Begrüßungsworte. Er gedachte zunächst seines Amtsvorgängers, in dessen Sinn und Geist er sein Amt führen werde. Er rechne cutfbie tatkräftige Unterstützung aller Beamten des Ministeriums. Keinesfalls dürfe die in letzter Zeit so lebhaft erörterte „sogenannte V e r t r a u e n s k r i s e i n d e r I u st i z" bis in den Bereich des Ministeriums vordringen. Er erwarte mit Bestimmtheit, daß ihm die Beamten mit dem vollen Vertrauen begegnen und daß sie ihre Pflicht nach dem allgemein anerkannten Grundsatz über die Pflichten des Berufsbeamtentums im modernen Volksstaat und wie es dem Gesetz, dem Recht und der Ver- , fassung entspreche, erfüllen würden. Die Beamten dürften j versichert sein, daß er sie vor ungerechtfertigten Angriffen I schützen werde.
Die deutsch-französischen Wirtschastsv rh^udlungen.
Berlin, 8. März. Wie mitgeteilt wst \ ist Ministerialdirektor Posse für zwei bis drei Tage hierher zurückgekehrt, nachdem man durch Verhandlungen über bu Basis für die endgültigen deutsch-französischen Wirtschastsverhandlungen zu einem Protokoll über diese Vorverhandlungen gekommen ist. Posse wird dieses Protokoll hier vorlegen und das Kabinett wird sich behufs Genehmigung desselben damit beschäftigen.
Starkes Erdbeben in Zapan.
Nach einer Meldung der „Osaka Asahi" hat ...» 345 Uhr ein starkes Erdbeben in der Nähe von Osaka flatt- gefunden. Der Schaden läßt sich noch nicht übersehen.
Der Seismograph der Sternwarte in Osaka ist zersprungen. Der Erdbebenherd befindet sich etwa 120 Km. nördlich von Osaka im Japanischen Meer. In Amarube ist eine Eisenbahnbrücke zerstört worden. Der Verkehr zwischen Osaka und Kobe ist unterbrochen. Viele Gasanstalten zwischen Osaka und Kobe brennen, desgleichen zahlreiche andere Gebäude.
Bei dem Erdbeben haben über 100 Menschen den Tod gesunden. Kobe und Osaka sind ohne Beleuchtung, und alle Verbindungen sind unterbrochen, aber die in beiden Städten ausgebrochenen Brände sind eingedämmt. Tohocka, Sjonago, Tottori und Nagoya wurden schwer beschädigt. Dort dauern die Brände noch fort. In Osaka wurden 11 Personen getötet und 92 verwundet. Der Marinestützpunkt in Maisuru und die Stadt Myazucho stehen in Flammen, während die Dörfer Aamada, Kayacho und andere zerstört wurden.
Nach einer Mitteilung des japanischen Ministeriums des Innern sind infolge des Erdbebens in Osaka und Sakai 40 Personen getötet und 67 verwundet worden. Abgesehen von der völligen Zerstörung von 13 Häusern und weitgehenden Beschädigungen an 32 weiteren Häusern ist der materielle Schaden" nicht übermäßig groß.
Tokio, 8. März. Wie gemeldet wird, ist die Hälfte der 5000 Bewohner von Mineyama entweder getötet oder verletzt worden. Die Stadt sei durch Feuer so gut wie zerstört. Hunderte von Einwohnern von Mijazu suchten sich in Booten aufs Meer zu retten; andere flüchteten aufs offene Land. Ein Flugzeug habe zwischen 20 und 30 verwüstete Dörfer festgestellt. In Tokio sind 30 Personen getötet und 67 verletzt. Die Stadt Totoric steht in Flammen und zählt man dort 1400 Tote. Durch Störungen im Telegraphenbetrieb konnten die genauen Verluste noch nicht festgestellt werden, doch nimmt man im Ganzen 5000 an. Zur Hilfeleistung hat die Regierung Truppen entsandt.
Ratspräsident Stresemann.
Unter den in Genf zu den Verhandlungen des.Völkerbundes eingetroffenen Außenministern der Großmächte, Briand, Chamberlain und Dr. Stresemann, hatten schon bald nach deren Ankunft Besprechungen über allgemeine politische Fragen stattgefunden, wodurch die Eröffnung der Session durch den deutschen Vertreter stattfand. Auf dem offiziellen Programm stehen als Deutschland besonders angehende Vorlagen bekanntlich die Neuregelung der Saarbesetzung und die Ordnung der deutschen Minderheitsschulen in Oberschlesien; beide Angelegenheiten bieten noch erhebliche Differenzen unter den beteiligten Regierungen, doch wird damit gerechnet, daß die erwünschte Einigung erzielt werden wird. Die Franzosen verlangten nach dem Abmarsch ihrer Besatzungstruppen von 3000 Mann aus dem Saargebiet das Verbleiben einer „Bahnwache" von 800 Mann, welche die Reichsregierung indessen für zu hoch befand. Es soll nun ein Kompromiß abgeschlossen werden, das eine „Bahnwache" von etwa 200 Mann französischer Truppen vorsieht. Wie die Dinge liege», kann diese Besatzungsziffer als ausreichend angesehen werden, was man auch in Paris nach ruhiger Erwägung einsehen wird.
Ueber die Bestimmung des Versailler Vertrages, durch die die Verantwortung für ben Weltkrieg allein dem Deutschen Reiche zugeschoben wurde, ist in den letzten Tagen wieder mancherlei gesprochen worden; besonders hat der nordamerika- nische Senator Owen diese Vorwürfe gegen Deuffchland zurückgewiesen. Aber ob und wann in Genf darauf näher eingegangen werden kann, ist von den maßgebenden deutschen Staatsmännern selbst zu beurteilen und muß daher auch von ihnen entschieden werden. Als wichtigster Punkt, der in den Verhandlungen mit der Gegenseite diskutiert werden soll, wird in den Kreisen der deutschen Regierung die Räumung des Rheinlandes von den fremden Truppen bezeichnet, die, wie von Berlin aus hervorgehoben wird, auf Grund des Locarno- Paktes beansprucht wird. Es wird darauf hingewiesen, daß mehr, als in Locarno zugestanden worden ist, für die Freigabe des linken Rheinufers nicht gewährt werden kann und daß man deutscherseits namentlich den Abschluß eines Ost-Locarno- Paktes, der die Grenzen im Osten garantiert, ablehnt. Unsicher ist *s „mürl.ch noch, daß Dr. StrcjeMann diese Einzelheiten so, wie jetzt behauptet ist, in Genf zur Sprache bringen wird, denn bevor von Briand und Chamberlain Proteste gegen eine Aufrollung der Fragen in Genf erhoben werden, sind diese Einwendungen erst zu beseitigen. Vom französischen Außenminister heißt es, daß er nur wenige Tage am Sitze des Völkerbundes verweilen wird. Es wird sich zeigen, ob diesmal die Zuspitzungen verhütet werden können, die im Herbst noch mancherlei Weiterungen veranlaßten. Jedenfalls dürfen wir zu Dr. Stresemann das Vertrauen haben, daß er in seiner Eigenschaft als Vorsitzender alles zu vermeiden suchen wird, was in den bevorstehenden Verhandlungen Zwischenfälle her- borrufen könnte, ohne die deutschen Interessen preiszugeben. Für die deutsche Außenpolitik gibt es keine abenteuerlichen Neigungen und keine Seitensprünge. Das deutsche Volk sucht aufrichtig Annäherung zu seinen Nachbarn.
Die Dienstagstagung des Bölkerbundsrates.
Genf, 8. März. Die heutige Vormittagsschung des Bölkerbundsrates begann gegen 10)4 Uhr und schloß wenige Minuten nach 11 Uhr, wobei sieben Punkte erledigt wurden. Einiges Interesse bot dabei die Frage des Preffe-Komitees des Völkerbundes. Entsprechend dem Antrag Banderveldes wurde beschlossen, am 24. August d. J. eine Konferenz von etwa vierzig Pressesachverständigen nach Genf einzuberufen. Die Ernennung des Vorsitzenden soll noch in dieser Tagung durch den Rat erfolgen. Auffällig bei dem Beschluß ist der Umstand, daß als Mitglieder an dieser Konferenz nur Direktoren von Zeitungen und Nachrichtenagenturen teilnehmen, berufstätige Journalisten und Vertreter der journalistischen Organisationen jedoch nur als Beisitzer zugezogen werden sollen In der Frage der ostoberschlesischen Schulen wurde ohne Diskussion die Bildung eines Unter-Komitees von drei Ratsmitgliedern, bestehend aus Urrutria-Columbien, van Tröstewijk-Holland und Scialoja-Jtalien, beschlossen, das noch im Verlaufe dieser Tagung über die beiden Punkte, nämlich Beschwerde des Deutschen Volksbundes und Petitionen von 7041 polnisch sprechenden Oberschlesiern, deren Kindern der Besuch deutscher Schulen versagt wird, berichten |oll. Die Schulfrage dürfte in einer der nächsten Sitzungen den Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen bilden.
Ein Interview mit Staatssekretär Schubert.
Paris, 8. März. Der Sonderberichterstatter des „Excel- stör" in Genf hatte eine Unterredung mit Staatssekre ar v. Schubert, der unter HiMveis auf die Rede des Grafen Westarp erklärte, einige Deutsche hätten in der Unterredung Briands im „Petit Parisien" einige Jnterpretanonsdifferenzen mit dem Vertrag von Locarno erkannt. Das deutsche Volk habe viele Konzessionen gemacht, aber man liebe es nicht,daran erinnert zu werden, besonders nicht, wenn der Augenblick baou nicht geeignet sei. Das sei auch damals der M Fwetzn, so z. B. der Hinweis auf die Freiheit der Heere,^dcutfches GebA zu durchqueren, um Polen und der Tschechoslowakei zu Hilfe zu kommen. Dies zu hören, mache dem deutschen Volke niemals Vergnügen, besonders nicht in dem Augenblick, in dem die Lage mitten'etwas gespannt sei. Was El aß und L^ betreffe, so sei im Locarno-Bertrag memals festgesetzt worden, daß diese beiden Länder niemals e,n unabhängiger Staat werden sollten, und daß ihnen das versagt sei. Im übrigen fügte Schubert hinzu, die Nationalisten aller Lander seien niemals bequeme Leute.