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Polizeiverordnung

zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers.

Unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 2. August 1924 I 5393 ordne ich auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes (Gesetzsammlung 4926 S. 83) und des § 136 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195) für den Umfang des Preußischen Staates folgendes an:

$ 1. Aufsicht.

1. Die landwirtschaftlich genutzten Felder und Gärten unterliegen der amtlichen Beaufsichtigung zum Zwecke der Be­kämpfung des Kartoffelkäfers (Leptinotarsa decemlineata Say). Die Aufsicht wird von den Polizeibehörden und den Organen des öffentlichen Pflanzenschutzdienstes ausgeübt.

2. Die mit der Aufsicht ebtrauten Personen und die von den Gemeinden (Inhabern der Gutsbezirke) ernannten Ver- irauensmänner dürfen die betreffenden Grundstücke betreten und die zur Entnahme der verdächtigen Insekten erforderlichen Maßnahmen treffen.

$ 2. Anzeigepflicht.

1. Den Verdacht des Vorhandenseins des Kartoffelkäfers begründende Erscheinungen sind binnen 24 Stunden der OrtS- polizeibehörde oder der Gemeindebehörde anzuzeigen. Die An- zeigepflicht liegt dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Abwesenheit dem Vertreter ob.

2. Die Gemeindebehörde hat die bei ihr eingehenden An­zeigen unverzüglich an die Ortspolizeibehörde weiter zu leiten, die nach Nr. 5 der Anleitung zur Bekämpfung des Kar­toffelkäfers vom 28. März 1925 zu verfahren hat.

3. Die Anzeigepflicht entsteht nicht, wenn dem Anzeige­pflichtigen zuverlässig bekannt ist, daß von anderer Seite be- rcim Anzeige erstattet worden ist.

§ 3. Beförderung des Kartoffelkäfers.

Außerhalb der polizeilich angeordneten Bekämpfungsmaß- uchmen darf der Kartoffelkäfer in seinen verschiedenen Ent­wicklungsstufen (Ei, Larve, Puppe, Käfer) nur mit Geneh­migung der Ortspolizeibehörde von der Fundstelle entfernt werden. Ausgenommen ist die Beförderung zur Feststellung des Befundes, bei der möglichst bald die Abtötung des Schäd- lingö durch Eintauchen in Spiritus, heißes Wasser oder der- gleicyen zu erfolgen hat.

§ 4. W e i t e r g eh e n d e Vorschriften.

Weitergehende Anordnungen der Nachgeordneten Polizei- öehörocn sind zulässig.

§ 5. Strafvorschriften.

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen unterliegen der Strafvorschrift des § 30 des Feld- und Forst- Polizeigesetzes, soweit nicht schärfere Strafbestimmungen an- Mmdcn sind.

Berlin, den 30. November 1926.

Set Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

* ' r

- I 16030. Vorstehende Polizewerordnung wird hier­mit veröffentlicht.

Schlächtern, den 23. 12. 1926.

Der Landrat. B. V.: Schulthecs.

Strenge Kälte in Frankreich.

Seit einigen Tagen herrscht in ganz Frankreich eine un- Kwöhnliche Kälte. In Paris ist daü Thermometer auf 4 Grad ^ter Null gesunken; aus anderen Orten werben Temperatu- % von 9 bis 14 Grad gemeldet. In Pariö sind Zwei Per­len erfroren und sechs Personen mußten von der Straße fo- W ins Krankenhaus gebracht werden.

Hundert Feuerw hralarme in den Wcihuachts- tagen.

Die Feuerwehren Groß-Berlins wurden vom Heiligen bis zum zweiten Weihnachtsfeiertag nicht weniger als 'hundert Mal alarmiert. Es handelt sich m den meisten Fal. Gasvergiftungen, Klnnfeuer- Straßenunsalle und boö- "öe bez>v. voreilige Alarme.

. Eine Erklärung Kalanders.

lnit öntforoii}, 27. Dezbr. Der Präsident der Ge- K°n Kommission, Enlonder, protestiert ut^ n.^ung mit aller Entschiedenheit gegen jeglichen Ver- ,^ seine Person oder die Gemischte Kommmivn alS ^direkt oder indirekt mit der Affäre deS Laudrats vijM^ irgendwie in Verbindung zu bringen. E awlr,^e weitere Verfolgung dieser Angelegenheit sich V^ßlich den Beteiligten überlassen und beschranke iiwn V^nt seinen arundsätzlichon Standpunkt auszu Wen, wonach eS einent Ntitglied der Gemischten nii^ssion unter keinem Gesichtspunkt gestattet sei, Spionen in Verbindung zu treten.

Der Weihnachtsgw- der Kanzlers.

Eine Mahnung an die Oeffentlichkeit.

Anläßlich des Weihnachtsfestes wandte sich der Reichskanzler Dr. M a r x in einer Kundgebung an die Oeffentlichkeit. Er betont darin, daß Weihnachten, das Fest der Liebe, auch in diesem Jahre weite Kreise unse­res Volkes in wirtschaftlicher Not und schwerer see­lischer Bedrängnis finde. Zwar habe sich die ökono - mische Lage seit Jahresmitte etwas gebessert, trotzdem sei sie noch unsicher und unübersicht­lich. Weiter heißt es in der Kundgebung:

Damit bleibt vor allem das drängendste Problem unserer Gegenwart und nächsten Zukunft: d i e g r o ß e Arbeitslosigkeit. Hier alle öffentlichen und privaten Möglichkeiten einer Milderung auszu- schöpfen, gebieten Staatsklugheit und soziales Ver­antwortungsgefühl. Darüber hinaus findet sich ferner gerade für die Betätigung der öffentlichen und privaten Volkswohlfahrtspflege im Sinne sozialer Pflicht und christlicher Nächstenliebe ein unabsehbares und fruchtbares Arbeitsfeld; denn noch sind die trau­rigen Nachwirkungen des Krieges auf die Gesundheit unserer Bevölkerung nicht behoben, werden sich zum Teil wohl überhaupt nicht völlig überwinden lassen. Mutterschutz, Säuglingspflege, Schutz der Kranken und Schwachen, Erhaltung und Ertüchtigung der Gesunden riesengroß'und erdrückend st ehen die Probleme vor uns! Sie der Lösung nahezubringen, ist nicht nur eine Frage geldlicher Mittel. Soziales Verständnis, tiefinnerstes sittliches Pflichtbewußtsein, nie verzagende Menschen­liebe müssen sich die Hand reichen, das Werk zu voll­bringen.

Möchten darum die Weihnachtsglocken unsere Her­zen mahnen nnd wecken, tätig zu sein im Dienste am Menschen, im Dienste der Wohlfahrt unseres ganzen großen Volkes!"

Gnade statt Recht. Begnadigung und Freilassung der Ver­urteilten. Der Gnadenerlaß unter- zeichnet.

Wie nach den letzten Meldungen vor dem Fest be­reits vorauszusehen war, hat sich die französische Re­gierung dazu entschließen müssen, das skandalöse Un­recht von Landau in irgendeiner Form wieder gutzu­machen. Sie hat dazu den Weg der Begnadigung ge­wählt, während man auf deutscher Seite billigerweise hätte erwarten können, daß der Gewaltakt von Landau durch einen Akt der richterlichen Gerechtigkeit getilgt würde.

Nach einer Meldung aus. Paris, hat der Präsident der französischen Republik, Doumergue, am ersten Weihnachtsfeiertage das Dekret unterzeichnet, durch das sämtliche vom Kriegsgericht in Landau verurteil­ten Deutschen begnadigt werden.

Die beiden Deutschen, Kegler und Fechter, die einzigen der sechs Verurteilten, die im Gefängnis saßen, wären bereits am Weihnachtsabend anf f r e i e n Fuß gesetzt worden. Die vier übrigen, darunter auch Mathes, der in einem Heidelberger Sanatorium liegt, waren bekanntlich in Abwesenheit verurteilt worden.

Mag man in der Begnadigung auch ein unver­kennbares Entgegenkommen der französischen Regie­rung erblicken, so stellt sie doch kerne aus- r e i ch e n d e S ü h u e dar. Unrecht werd durch einen Gnadenakt niemals völlig wiedergwi gemacht. Das Kriegsgericht von Landau hat den Mörder Rouzier freigesprochen und seine Opfer schuldig erklärt. Die­ses ungeheuerliche Urteil, gegen das fortgesetzt neue Kundgebungen und Proteste in großer Zahl von allen Seiten entlausen wir erwähnen nur die Protest- schreiben des Präsidenten des Reichsbürgerrates Dr. Soeben sowie des neuen Vorsitzenden des Reichskrie- gerbundes General v. Horn, kann durch eine Be­gnadigung der zu unrecht verurteilten deutschen Opfer nie aus der Welt geschafft werden. Einzig und allein eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Rouzier könnte uns eine ausreichende Genugtuung ermög­lichen.

Was der Vegnadlgung vorausging.

Infolge der mehrfachen Vorstellungen der deut­schen Regierung in Paris und in Koblenz, sowie in- ölge des ungeheuren Entrüstungssturmes, der durch , skandalöse Kriegsgerichtsurteil in ganz Deutsch­land und auch teilweise in Frankreich selbst ausgelöst worden war, hatte der französische Kriegsminister P a i n l e v c den Oberbefehlshaber der Bcsatznngstrup- ven General Guillaumat, in seiner Eigenschaft als Chef der französischen Militärgerichtsbarkeit nach Paris berufen, um mit ihm und mit dem Außen­minister B r i a n d die Maßnahmen zu erörtern, durch die eine Beruhigung der öffentlichen Meinung in den beiden Ländern erzielt werden könnte. Hierbei hat der General

im Interesse der Entspannung und der öffentlichen

Neues vom Tage.

Der Präsident der französischen Republik, Doumergue, hat ein Dekret unterzeichnet, das alle in Landau verurteilten Deutschen begnadigt.

Die Verhandlungen, die Botschafter v. Hösch und Ge­heimrat Förster mit der Botschafterkonferenz über gewisse Restpunkte des Entwaffnungsprogramms, nämlich Polizeifta- gen, vorübergehende Einstellung in die Reichswehr usw., ge­führt hatten, sind nunmehr zu einem befriedigenden Abschluß geführt worden. Die deutschen Polizeikräfte sind damit auf insgesamt 140 000 Mann festgesetzt, davon 105 000 Mann staatliche Polizei und 35 000 Mann Kommunalpolizei.

Nach einer Blättermeldung soll Reichstagspräsident Löbe von sozialdemokratischer Seite aufgefordert werden, den Reichs­tag vor dem 19. Januar zwecks Beschleunigung der Regie­rungsbildung einzuberusem

Bei dem Brand einer Villa in Trouville sind vor den Augen des Besitzers, eines Pariser Industriellen, dessen Frau und drei Kinder im Alter von y bis 12 Jahren verbrannt

Am Heiligen Abend sind bet Treptow an der Rega 18 Gebäude niedergebrannt. Viel Vieh ist mitverbrannt.

Bec einem Zusammenstoß zwischen einem englischen Dampfer und einer englischen Bark in der Nähe von Port­land sollen 24 Mann der Bark ertrunken sein.

In Italien wüteten während der Feiertage schwere Schneestürme, die großen Schaden anrichteten und auch Opfer an Menschenleben forderten.

Die vor kurzer Zeit aus dem ZentralgefängniS in Bo­chum entflohenen beiden Zuchthäusler, die bei ihrer Flucht einen Aufseher tödlich und einen anderen schwer verletzt hat­ten, sind am zweiten Weihnachtstage wieder festgenommen worden.

ein-: Begnadigung der vernrielktc. Peitschen acege- schlagen haben. Der Kriegsminister hat daraufhin den Ministerrat von diesem Vorschlag in Kenntnis gesetzt und mit bePen Einverständnis dem Präsidenten dcr Republik ein Dekret zur Unterzeichnung vorge­legt, durch das bedingungslos sämtlichen vom Kriegs­gericht Landau Verurteilten Straferlaß bewilligt wird.

Der Gnadenakt mehr als eine Geste."

In der Pariser Presse wird, wenn man von dem Urteil einiger rechtsstehender Blätter absieht, der Gna­denakt gut ausgenommen. E r e N o u v e l l e lobt Painleve, dem Poincare gefolgt sei. Beide hatten Europa ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht. Der Gnadenakt sei mehr als eine Geste, er habe auch die Bedeutung einer Politik.

Quotidien meint: Guillanmat, Painleve und der Ministerrat haben sich dadurch geehrt, daß sie ein Urteil vernichteten, das unter einem juristischen Deck mantel einen Gewaltakt bedeutete.

Ablehnend verhalten sichEcho de Paris", Figaro" undAvenir", die in dem Begnadi- gungsakt eine Bekundung der Schwäche Frankreichs gegenüber den deutschen Forderungen und eine Des- avouierung der Besatzungsarmee erblicken.

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Englische Pressestimmen zum Landauer Urteil.

Der diplomatische Korrespondent desDaily Telegraph" schreibt u. a., britischerseits werde berechtigte Sorge über die politischen Folgen der Landauer Verhandlung und den Urteilsspruch geäußert, ganz abgesehen von der Frag« der Gerech­tigkeit oder Ungerechtigkeit. IN London werde dargelegt, daß es nicht zu dulden sei, daß die ganze Zukunft der Locarnopolitik durch solche Zwischenfälle gefährdet werde. Dieser Zwischenfall dürste gezeigt haben, .daß es ratsam sei, eine umfassendere Regelung der Differenzen und Schwierigkeiten zwischen Deutschland und den Alliierten zu beschleunigen, wenn die Wiederbelebung der Erbitterung auf beiden Seiten des Rheins verhindert bzw. wieder beseitigt werden solle. In diesem Falle habe die britische Regierung ein besonderes Recht, zu sprechen, da sie zusammen mit Italien zum gemeinsamen Wohle Deutschlands und Frank­reichs die sehr verantwortungsvolle Rolle eines Bürgen des Friedens im Rheinland übernommen habe.

Daily E x P r c ß", der von jeher gegen die Locarnopolitik geschrieben hat, sieht in demsonderbaren" Urteil des franzö- fischen Kriegsgerichts einen neuen Beweis für die Gefährlichkeit der Verpflichtungen, die Großbritannien in Locarno über­nommen hat.

Unter der UeberschriftEin abscheulicher Zwischen­fall" sagt die radikaleDaily News" in einem Leitartikel, das Bedauern des Landauer Urteils werde sich nicht auf Deutsch­land beschränken. Man müsse hoffen, daß der Protest des deutschen Auswärtigen Amtes bei der französischen Regierung nicht ohne Wirkung bleiben werde. Die fortdauernde Besetzung deutschen Gebietes durch die Alliierten halte die Wunde offen; ' aber ein Zwischenfall wie dieser mach« sie noch schmerzhafter. Es sei lächerlich, wenn die Franzosen behaupteten, daß Beleidi- gungen und Ungerechtigkeiten dieser Art den Belgiern während der Besetzung von Brüssel und den Franzosen in Elsaß-Lothringeil oft zugefügt worden seien.