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Rr. 133

Dienstag, den 9. November 19*26

78. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen,

»andratsamt.

Ausführung des Fleifchbefchaugefetzes.

Ufr. IA. nie 6684 M. f. L. / M. 6984 M. d. J.

Zur weiteren Ausführung des Fleischbeschaugesetzes, ins- «sondere zur Ergänzung der Vorschriften für die Untersuch- mg bei Schlachtungen im Jnlande, bestimmen wir hierdurch olgendes:

1. Nach den Erlassen vom 24. September 1904 (M. 51. d. t V. S. 254) und 8. April 1907 (L. M. Bl. S. 151) ollen an solchem Fleische, von dem nach den Angaben des öcsitzers oder nach den sonstigen Umständen anzunehmen ist, «ß es zur Ausfuhr bestimmt ist, auch ohne besonderen An- rag des Besitzers nicht nur die in $ 44 Abs. 1 der Bundes- Atsbestimmungen A zum Fleischbeschaugesetze vorgeschriebenen »obern so viel weitere Stempelabdrücke angebracht icrom, daß alle Stücke, in die das Tier voraussichtlich zum !wecke der Ausfuhr zerlegt werden wird, mindestens einen Stempel tragen. Die bisherigen Erfahrungen bei der Ueber- -achung des Fleischverkehrs machen eine Ausdehnung dieser Vorschriften erforderlich. Künftig sind, abgesehen von Hauö- ihlachtungen, in allen Fällen neben den in § 44 Abs.1 . a. O. vorgeschriebenen Stempelabdrücken ohne Antrag des Zesttzers mindestens noch Stempelabdrücke an folgenden Kör- erstellen anzubringen:

a) auf den beiden äußeren Kaumuskeln des Kopfes und m hinteren harten Gaumen,

b) im Inneren der Brust- und Bauchhöhle an den Vor- er- und Hintervierteln, wenn das Brust- oder das Bauch- eil wegen Erkrankung abgezogen ist,

c) auf jedem Lungenflügel,

d) auf dem Herzen,

e) auf der Leber, bei Rindern auf dem rechten und dem inken Leberlappen.

Für die sonstige Ausdehnung der Stempelung gelten bu Urschriften der Erlasse vom 24. September 1904 und 8. Ipril 1907 nach wie vor.

2. Es ist Klage darüber geführt worden, daß die Schlachtvieh- und Fleischb eschau häufig durch die ochiachttierbesitzer absichtlich erschwert werde. So soll 2 verkommen, daß die Untersuchung einer größeren Zahl aus- seschlachteter Tiere auf Wunsch des Besitzers abgebrochen und fernem späteren Zeitpunkte fortgesetzt werden muß, ohne > für diese Unterbrechung ein Grund ersichtlich ist. Um ber­gigen Vorkommnissen entgegenzutreten, wird nötigenfalls eine Bestimmung in die Gebührenordnung aufzunehmen sein, wo­nach in allen Fällen, in denen die Beschau ausgeschlachteter Uere durch Verschulden oder auf Wunsch des Besitzers ab­gebrochen und später fortgesetzt worden muß, erhöhte Gebüh­rn zu entrichten sind.

3. Nach § 17 Abs. 2 der Bundeskatsbestimmungen A Fleischbeschaugesetze dürfen Bauch-, Becken- unb Brust- ivgeweide aus dem Körper des Schlachttieres vor der Be- M herausgenommen werden. Eine weitere Behandlung der wie ist nach § '17 Abs. 4 a. a. O. unzulässig. Es sind Iwei- el darüber entstandm, ob diese Abtrennung der Där- böm Gekröse und ihre Reinigung als eine unzulässige »eitere Behandlung im Sinne der vorbezeichneten Bcstim-

anzusehen ist. Die Frage muß grundsätzlich verneint »erven. Zum ordnungsmäßigen Ausschlachten gehört auch Reinigung des Darmes von seinem Inhalte, die praktisch r möglich ist, wenn der Darm vom Gekröse getrennt wird, übrigen muß von Fall zu Fall entschieden werden, inwie- pt die Trennung gestattet werden kann. Einer allgemeinen ^gelung stehen mit Rücksicht auf die Vorschriften in § 17 7 3 a. a. O. Bedenken entgegen. Für die Schlachtung F dem Lande ist die Zulassung der Trennung und Reini-

der Därme vor der Untersuchung wirtschaftlich wich- da die Beschauer nicht immer bei den Schlachtungen ^egm sind und die Därme für die weitere Verwendung ^brauchbar werden, wenn sich nicht alsbald nach der Schlach- rn9 der Tiere gereinigt werden. Wenn ein Schlächter oder Lc'l^r jeweils nur ein Tier oder einige wenige Tiere scblach- N und die Reinigung der Därme nacheinander so geschieht, eine Verwechselung der zu den einzelnen Tierkörpern ge- friM Därme nicht zu befürchten ist, so wird die Trennung . Marine vom Gekröse auch unbedenklich gestattet werden

Anders liegen die Verhältnisse in großen Schlacht- - neven, wie in öffentlichen Schlachthöfen unb großen Pri- Vciüachtcreien, wo ein Schlächter gleichzeitig eine größere von Tieren schlachtet. Hier würde die Zugehörigkeit der Lunten und gereinigten Därme zu den einzelnen Ticrkör- u m der Regel nicht mit Sicherheit festgestellt werden

^eil die Därme zur Reinigung aus der Nähe der k Körper entfernt werden müssen, hierbei in Masscnbctricbcn die Hände mehrerer Personen gehen und besonderer tmale entbehren, die ihre Zugehörigkeit zu den einzelnen rrorpern außer Zweifel stellen. Da in den großen Betric-

lf "ut der Untersuchung der geschlachteten Tiere bc-

faßten Sachverständigen während der Schlachtzeiten dauernd anwesend sind, wird es dort im allgemeinen nicht nötig sein, eine Trennung und Reinigung der Därme vor der Untersuch­ung zu gestatten, jedenfalls darf sie grundsätzlich nur insoweit zugelassen werden, als die Beachtung der Vorschriften in § 17 Abs. 3 a. a. O. gesichert ist.

Das Schleimen der Därme vor der Unter­suchung darf in keinem Falle gestattet wer­den, da an geschleimtcn Därmen eine ordnungsmäßige.Un­tersuchung nicht mehr möglich ist.

Berlin W. 9, den 31. Juli 1914.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Minister des Innern.

*

J.-Nr. 10107. Vorstehender Erlaß wird erneut ver­öffentlicht.

In Abänderung obigen Erlasses hat sich der Herr Mini­ster für Landwirtschaft, Domänen und Forsten damit einver­standen erklärt, daß von der Stempelung des harten Gau­mens bei allen Tierarten mit Ausnahme der Rinder Abstand genommen wird.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, allen in der Fleisch­beschau tätigen Personen diese Vorschriften zur genauen Be­achtung mitzuteilen.

Schlüchtern, den 27. Oktober 1926.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

J.-Nr. 10561.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viebseucbengesetzes vom 26. Juni 1909 (R. G. Bl. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten der § 1 meiner viehseuchenpolizeilicben Anordnung vom 21.vor. Monats Schlüchterner Zeitung Nr. 1.26 y wie folgt abgeaudert:

a. Sperrbezirk im Sinne dieser Anordnung ist Ort und

Gemarkung Ulmbach mit Ausnahme des Elisabethenbofes;

b. Beobacbtungsgebiet im Sinne dieser Anordnung ist der Elisabethenhof.

Schlüchtern, den 5. November 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 10632. Unter Bezugnahme auf meine Verkü- gung vom 6. April d. Js. Nr. 3065 Scblüchterner Zei­tung Nr. 43 ersuche ich die Ortspolizeibebörden die neuen K a t a st e r b l ä t t e r für die gewerblichen Anlagen sofort an den Herrn Gewerberat in Fulda einzusenden, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Schlüchtern, den 6. November 1926.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

Betreffend: Umbau eines Schalpiehöfts für die

Gemeinde Ahl |

Nachstehend verzeichnete innere Ausbauarbeiten für die Ausführung obigen Umbaues sollen vergeben werden.

Titel VI. Glaserarbeiten.

VII. Schrcinerarbeiten.

VIII. Anstreichearbeiten.

, IX. Jnftallationsarbciten und sanitäre Anlagen.

, X. Elektrische Jnstallationsarbeiten.

Angebotsformulare können gegen Erstattung der Selbst­kosten vom Kreisbauamt in Schlüchtern, solange der Vorrat reicht bezogen werden, woselbst auch die Zeichnungen zur Einsicht offen liegen.

Die Angebote sind verschlossen und portofrei mit ent­sprechender Aufschrift versehen bis zum Donnerstag, den 18. November 1926 vormittags 11 Uhr bei dem unterzeich­neten Bürgermeisteramt in Ahl einzureichen, woselbst sie in Gegenwart der etwa erschienenen Bewerber geöffnet werden.

Freie Wahl unter den drei Mindestforderndcn bleibt Vor­behalten.

Zuschlagsfrist 14 Tage.

Ahl, den 8. November 1926.

Der Bürgermeister.

Wildwest in England.

London, 8. Novbr. Auf einer Landstraße in Wov- cestershire wurde ein Postauto am Hellen Tage von drei mit Revolvern bewaffneten Banditen aufgehalten. Die Täter raubten drei Postsacke und enttarnen im einem Auto, daß sie, wie festgestellt wurde, zuvor gestohlen hatten. Zwei der Täter waren Frauen.

Verheerendes Erdbeben in Mittelamerrka.

Managua (Nicaragua), 8. Novbr. Die Stadt Managua wurde von einem schweren Erdbeben heim-- gesucht. Mehrere Personen kamen dabei ums Leben, großer Sachschaden wurde angerichtet. Auch an andern Orten des Landes waren heftige Erderschütterungen zu verzeichnen. Bei einem Erdrutsch in Kolumbien in der Nähe der Stadt Perevca sollen über 100 Men­schen getötet und etwa 60 verletzt worden sein.

Neues vom Tage.

Nach einem Bericht aus Berlin ist der Rcichsetat für 1927/28 im Reichssinanzministerium völlig fertiggestellt. Er wird in dieser Woche noch dem Retchskabinett vorgelegt werden. Man rechnet damit, daß der Reichsrat in einem Monat den Etat durch- beraten könne, so daß er noch vor den Weihnachtsferien im Reichstag eingebracht werden kann und bis Ende März erledigt werden könne.

Die Kommunisten haben im Reichstag einen Mißtrauens- antrag gegen den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns wegen seiner Haltung in der Erwerbslosensürsorge eingebracht.

Die Polizei in Bordeaux hat sechs Italiener und einen Spanier, die dort aus Paris eingetrossen waren, am Bahnhof verhaftet. Die Verhafteten waren im Begriffe, sich nach Perpig- nan zu begeben, um zu den Separatisten zu stoßen. Sie erklärten, in Paris angeworben zu sein.

Nach einer Havas-Meldung aus Managua sNicaragua) ist General Diaz, den man als Präsidentschasts-Kandidaten be­zeichnete, bei einer Bootsfahrt von liberalen Revolutionären er­schossen worden.

Es geht wieder aufwärts!

Die Konjunkturverhältnisse im Reiiche weisen eine fort­schreitende Besserung auf, was durch die Berichte der Preußi­schen Handelskammer für den Monat Oktober zum Ausdruck gebracht wird. Der Ruhr-Bergbau, das mitteldeutsche Braun­kohlengebiet sowie der Siegerländer Erzbergbau haben einen so günstigen Aufstieg zu verzeichnen, daß teilweise bedeutende Arbeitercinstellungen erforderlich gewesen sind. Bemerkens­wert ist die Feststellung einer Besserung des Baumarktes. Mit geringen Ausnahmen hat das Wirtschaftsleben allgemein einen recht ansehnlichen Aufschwung genommen, wobei besonders auf den flotten Absatz, der in nahezu allen Branchen eingetreten ist, hingewiesen wird. Als recht erfreulich ist die Tatsache zu ea-steicreu, daß Arbeiterenilussun^n mir noch vereinzelt vor­genommen werden. Die Entwicklung der Gesamtwirtschaft kann daher trotz der noch recht hohen Arbeitslosenziffer als befriedigend angesehen werden.

Es ist deshalb ein ganz natürlicher Vorgang, wenn die Effektenbörse an ihrem Optimismus sesthält und eine Stim­mung an den Tag legt, die oftmals einen stürmischen Charak­ter trägt. Die Haussebewegung findet aber nicht überall un­geteilten Beifall, ja, in manchen Börsenkreisen verfolgt man diese andauernde Höherbewertung aller Aktienkategorien mit ängstlicher Zurückhaltung und es fehlt nicht an Mahnungen und Warnungen. Man braucht nur an die Worte des Reichs- bankpräsidcnten Dr. Schacht zu erinnern. Aber auch die großen Bankunternehmungen nehmen Anlaß, in ihren Mo­natsberichten zur Vorsicht zu mahnen. Gerade in diesen Kreisen wird der andauernde Optimismus an der Börse als übertrieben angesehen, doch haben bisher die Mahnungen, die eine gewisse Berechtigung in sich tragen, nur geringen Ein­fluß gehabt.

Das führende Papier bleibt nach wie vor die Farben- aktie, um derentwillen ein wahrer Kampf sich täglich ent­wickelt, da nicht nur die Heimat, sondern auch das Ausland in stärkstem Maße für dieses Weltpapier Interesse bekundet. Innerhalb von zwei Tagen konnte J. G. um mehr als 43 Pro­zent gesteigert werden, und zwar durch lebhafte Käufe, die nur durch Beteiligung des Auslandes möglich gewesen sind. Die übrigen Märkte wurden dadurch mitgezogen und schlössen sich der Äufwärtsbewegung an.

Der Geldmarkt steht wieder nach der längere Zeit an­dauernden Anspannung im Zeichen größeren Angebots. Die Zinssätze mußten sich infolgedessen etwas senken.

Im Devisenverkehr bewirkte die Stabilisierung des belgi­schen Franken kurze Zeit eine Befestigung aller Lateindevisen. Gegen Ende der Woche setzte dann eine neue Abschwüchnng, besonders für den französischen Franken, ein. Die Ursache wird in dem neuesten Ausweis der Bank von Frankreich ge­funden, der eine Fortdauer der Inflation in diesem Lande zeigt.

Drei Eisenvahnkassenbcamte fcstgcnommcm

Berlin, 8. Novbr. Bei der Betriebskasse des Stettiner Bahnhofs sind größere Unterschleife aufgedeckt worden. Drei Kassenbeamte haben Lohnvorschüsse, die für die Betriebskasse eingezahlt waren, falsch verbucht und die Betrüge in eigenem Nutzen vertvendet. Es handelt sich um ettva 15 000 Mark. Die ungetreuen Beamten, die geständig sind, wurden verhaftet.

D«rs Sechstagc-Rcitnen in Berlin.

Berlin, 8. Novbr. Der dritten Nacht des Ber­liner Sechstage-Rennens wohnte auch der frühere Kron­prinz bei, dessen 500-Mark-Prämie der Belgier Aerts gewann. Zum Schluß führten Tietz Behrendt mit 58 und WambstLacquehah mit 21 Punk­ten. Eine Runde zurück waren K 0 ch M i e t h e (31), Aertsvan Hevcl (41) und Knappe Riegel (137 Punkten).

Revision im geifertet Prozeß.

Hannover, 8. Novbr. Die beiden zum Tode Vw urteilten Eisenbahnattentäter Otto Schlesinger unk Willi Weber haben gegen das Todesurteil Revisior eingelegt; dagegen hat Walter Weber von einer Ro Vision Abstand genommen.