M. 99
Schlüchterner Zeitung
2 Blatt
Der Schutz des Privaleigenlums.
Unter den vielen so bedeutungsvollen Punkten auf der Tagesordnung der internationalen Juristenkonferenz in Wien, nnf der Deutschland durch den Reichsgerichtspräsidenten Dr. l Simons vertreten ist, steht u. a. auch der Schutz des Privat- ! eigentums. Diese Frage ist zunächst von einem Ausschuß sehr eingehend behandelt worden, bevor sie vor der Gesamtkonferenz zur Erörterung kommt.
F Zunächst nahm der Ausschuß Stellung zu den verschiedenen s Arten der Enteignung. Auch die Enteignung Angehöriger Dremder Staaten während des Krieges und die Wiedergutmachung dieser Enteignung Würbe erörtert. Nachdem der Vorsitzende Brüssel die charakteristischen Merkmale der Enteignung in den verschiedenen Ländern hervorgehoben hatte, kam er auf die Bestimmungen der Weimarer Verfassung zu sprechen, nach der bei Enteignung eine Entschädigung gezahlt ’ werden müßte, wenn nicht ein besonderes Gesetz etwas anderes 1 bestimmt.
Professor Bellot berichtete über die Vorschläge, die der besondere Ausschuß der Gesellschaft ausgearbeitet habe. Sie enthalten vier Grundsätze bezw. Feststellungen, deren Annahme i die Konferenz empfehlen wird: 1. den in allen Ländern geltenden Rechtsgrundsatz, daß Privateigentum nur gegen Entschädigung enteignet werden soll; 2. den gleichen Grundsatz für den zwischenstaatlichen Rechtsverkehr; 3. den Grundsatz, daß jeder Staat das Eigentum seiner Angehörigen gegen diskriminierende allgemeine oder offenbar ungerechte besondere Maßnahmen eines anderen Staates schützen darf; 4. die Feststellung, daß auch in den Friedensverträgen für enteignetes feindliches Privateigentum eine Entschädigung vorgesehen ist.
In der Debatte erklärte der Präsident des Reichsgerichts, Sr. Simons, daß er den Grundsätzen nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zustimmen könne. Der erste Grundsatz entspreche auch dem L a n d r e ch t Friedrichs des Großen und sci mit der Reichsverfassung vereinbar, insofern schwerlich in Deutschland ein Enteignungsgesetz durchgehen würde, das für 1 Wahres Privateigentum nicht eine Entschädigung zuerkenne. Der zweite und dritte Grundsatz entspreche der ständigen ^Praxis des deutschen Auswärtigen Amts, die vierte Feststellung indessen sei zwar bedeutsam insofern, als sie die Verpflichtung
Entschädigung nochmals betone, aber die Mittel, mit denen |bie Verfasser der Friedensverträge diesen Grundsatz durchzu- stihren versucht hätten, seien nicht in Einklang zu bringen mit bisherigen Völkerrecht.
Die richtige Behandlung finde sich vorgezeichnet in beut . Verträge zwischen Friedrich dein Großen und den Bereinigten iptaaten. Es sei unzulässig, daß der Siegerstaat sich von seiner DUschädigungsverpflichtung dadurch freizumachen suche, daß i k" den unterlegenen Staat als Schuldner unterschiebe, ganz besonders dann, wenn er gleichzeitig diesen Staat durch die ""deren Vertragsbestimmungen zahlungsunfähig mache. Red- tcr verwahrt sich deshalb gegen jede Billigung solcher Metho- . durch die International Law Association.
i i- Der Grundsatz 4 wurde alsdann von vielen Rednern be- wmpft, auch von Angehörigen der Siegerstaaten. Nachdem f Wew Abänderungsvorschläge abgelehnt worden waren, | wurden die Grundsätze mit einem von Lord Phillimore voxge 1 WisMe« Zusatz angenommen, der ausdrücklich die Methoden ’ der Entschädigung, die die Friedensverträge vorschen, als un- « Mfnedigend verwirft.
< Die Tangersrage.
^ Eine neue Gefahr für die deutschen Ratssitzansprüche.
Die Forderung Primo de Riveras, daß Tanger in "ie spanische Zone in Marokko ein bezogen werden solle, hat in der diplomatischen Welt umso größeres Aufsehen erregt, als gleichzeitig auch Italien die Forderung stellt, an der Verwaltung der internationalen Zone in Marokko teilzunehmen. Namentlich in Paris und London herrscht lebhafte Beunruhigung ""d eine kaum verhehlte Verstimmung über fos gemeinsame Vorgehen der beiden lateinischen Staaten, m dem man wohl mit Recht die erste Auswirkung des kürz- ’ in Madrid abgeschlossenen spanisch-italienischen Ver- i "a9t5 und einen Beweis dafür sieht, daß Spanien und Ita- , W tatsächlich im Begriffe sind, ein internationaler Macht- i l"uor zu werden, mit dem man in London und Paris bisher ">o)t gerechnet hat. Namentlich in Frankreich hat die i, N"j)ftch'italienische Forderung die stärksten Besorgnisse aus- « x.fl und die französische Presse macht kein Hehl aus ihrer ,Mesurchtung, daß Italien in der Zuerteilung Tangers an [ ffp.aaien ein Mittel sehen könnte, andere Mittelmeerfragen 6 WiZUwerfen gemäß dem Standpunkt Italiens, daß jede Ver- ^nderung in Marokko Italien zu Kompensationen berech-
‘L.Judj in London verhält man sich den spanisch-italie- i gwen Ansprüchen gegenüber stark ablehnend. Man glaubt Mr allerdings, die spanische Tanaerforderuug in Ber- i bringen zu müssen ntit beu spanischen I n; ch e n h i n s j ch t l i ch e i n e s st ü n d i g c u R a t s- ■ im Völkerbund und ist der Ansicht, daß Spanien ,^?'G"rfrage jetzt hauptsächlich deshalb aufgeworfen hat, K o m p e n s a t i o n s - oder D r u ck m i t-t e l für I iiw-.^ssitzforderungeu zu haben oder umgekehrt. Das ist l r nichtig. Man rechnet in Spanien offenbar darauf, Muinoesten Befriedigung in einer der beiden aufgeworfen ■ Fragen zu erhalten.
diesem Grunde, nämlich wegen der Verknüpfung i r Natssitzfrage kann auch Deutschland den ipa= ^angerforderunge» nicht gleichgültig gegenüber- M sowohl England wie Frankreich schon jetzt deut- vCn ^w spanischen Tangerwünsche Stellung nehmen, vie Befürchtung nahe, daß sie sich den Ansprüchen fön u auf einen ständigen Ratssitz geneigter zeigen erm "’ als bisher, was vielleicht schon bei beu kommenden
tM. ?"> Ul» visyer, mas vielleicht schon bei den kommenden liilsi» d"r Studienkommission zum Ausdruck kommen lkCh ll Deutschland muh aber nach wie vor an seiner For- |it „9 sesthalten, allein und nicht gleichzeitig mit Spanien J jmtjnem ständigen Sitz des Bölkerbundsrats bedacht zu
Motion ^Kf" die Rückgabe von Eupen-Malmsdy. Die Mm.z " ^"ge" bringt ein Interview mit dem ehemaligen Reh <'u.,?°!^rneur von Eupen-Malmödy, General Baltia, ^r ^„Ä>w Argen eine Rückgabe dieser Bezirke an ©eutfffi« Mürbe e ■ ^^ia erklärte, eine Rückgabe Enpen-MalmädyS Wechis^^ bollkommcne Verleugnung der vertraglichen ^wn?'^ ^'"' EuPen-MalmSdY dürfe kein .Verlaufs-
63 Deutscher Genossenschaststag in Königsberg
Genehmigung des H aus y altplan es.
Im Verlauf der Hauptversammlung des Genossenschafts- tages wurde die Rechnung für das Jahr 1925 vorgelegt, die einen Emnahmeübcrschuß von 10 434 Mark ergab. Der gleichzeitig eingebrachte Haushaltsplan für das Jahr 1927 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 175 000 Mark ab. Eine Erhöhung der Genossenschaftsbeiträge für das kommende Jahr erscheint nl ch t notwendig. Als drittes Mitglied der Anwaltschaft des deutschen Genosscuschaftstages wählte sodann die Versammlung einstimmig Assessor Dr. Lang-Berlin. Die aus dem engeren und dem Gesamtausschuß satzungsgemäß ausscheidenden Mitglieder wurden einstimmig wiedergewählt. Zum Tagungsort für den nächstjährigen Genossenschaststag wurde Köln bestimmt.
Sondertagung der Baugenossenschaft.
Im Rahmen des 63. Genossenschaftstages des Teutschen Gcnosscnfchaftsverbandes fanden sich die Vertreter der Baugenossenschaften. Auf der Sondertagung sprach Assessor Dr. Lang-Berlin über die Aufwertung und Entschuldung bei den Baugenossenschaften. Er gab eine Darstellung von der durch das Aufwertungsgesetz geschaffenen Lage und von den Maßnahmen, die der Zentralverband Deutscher Hausbesitzervereine wegen der Rückzahlung der ausgewerteten Hypotheken ergriffen hat. Darauf sprach Geheimrat Dr. Alberti- Wiesbaden über das Thema: „Sparpflicht und Baugenossenschaften." Er besprach den schon vor dem Kriege aufgetauchten Plan eines Sparzwanges für Minderjährige, wonach ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens jugendlicher Personen einbehalten und von einer staatlichen Kasse bis zur Volljährigkeit des Sparers verwaltet werden soll. Das bis dahin zur Verfügung stehende Kapital soll in erster Linie für den Wohnungsbau Verwendung finden. Der Grundzug des Planes, den Sparzwang für Minderjährige einzuführen, fand allseitige Zu st immung.
Zweite Hauptversammlung.
Die Verhandlungen der zweiten Hauptversammlung galten im Wesentlichen den Beratungen der Warengenossen- schaften. Der erste Vortrag von Direktor KorPHaus- Berlin behandelte Fragen der Liquidität und Rentabilität der Warengenossenschaften. Er wies eingangs seines Vortrages darauf hin, daß die Folgen der Inflation bei den Waren- genossenschaften noch nicht ganz überwunden seien. Es sei notwendig, das Warenlager zum Umsatz in Verhältnis zu bringen. Ein Weiterer Hauptgrundsatz müsse heißen:
Keine Ausgaben ohne Deckung.
Der Frage der Rentabilität sei von Anfang an allergrößte Beachtung zu schenken. Unbedingt sei genaueste Kalkulation nach kaufmännischen Grundsätzen unter besonderer Berücksichtigung der Verwaltungskosten. Generaldirektor Martini brächte in seinem Referat Ausführungen über die Einkaufsgenossenschaften des Zwischenhandels. Diese Einkaufsgenossenschaften könnten als das jüngste Reis am Genossenschaftsbau angesehen worden. Die Anfeindungen gegen die Einkaufsgenossenschaften des Zwischenhandels, die durch den Großhandel geführt würden, seien unberechtigt. Der Großhandel habe kein Recht, für sich eine Monopolstellung zu verlangeu. Die Einkaufsgenossenschaften hätten nicht die Absicht, zur Selbstfabri- kation Überzugehen. Als letzter Redner sprach Direktor Kesting- Elberfeld über das Verhältnis von Zentralwarengenossenschaf- ten. Er bezeichnete es als notwendig, daß sich die einzelnen Warengenossenschaften zu Zentralgeuosseuschaftcu zusammen- fchließcu. Diese Zentralen sollen insbesondere den Weg der Ware vom Erzeuger zum Verbraucher verkürzen und auf die Preise regulierend wirken.
Sondertagung der Kreditgenossenschaften.
Auf der Sondertagung der Kreditgenossenschaft sprach Direktor R. L e t s ch e r t - Kassel über „Kredit- und Zinspolitik der Kreditgenossenschaften". Die Kreditnot des Mittelstandes ist hauptsächlich eine Hypothekennot. Es muß dcrher von den Ssoarkassen erwartet werden, daß sie sich wieder mehr als in den letzten Jahren der Hypothekenausleihung zuivenden. Die schwierige wirtschaftliche Lage unseres Vaterlandes macht es den Kreditgenossenschaften zur Pflicht, bei der Kreditgewährung besondere Vorsicht Walten zu lassen. Der Einzcikrcdit soll im allgemeinen nicht die Höhe des Reservefonds überschreiten. Blanco-Kredite sollen in der Regel ausgeschlossen sein. In der Beleihung von Mühlen, Ziegeleien und anderen inbustrienen Gewerben ist Zurückhaltung am Platze. In dem darauf folgenden Referat „Der Rationalisicrungsgcdankc in der Kreditgenossenschaft" betonte Direktor H ä n d c l - Karlsruhe, daß den Kreditgenossenschaften trotz der durch die Jnfla tion erlittenen schweren Schädigungen der Ausbau gelungen sei. Der Hanptgnind sei in der strengen Befolgung der Grundsätze der Selbsthilfe zu finden.
Im Schlußreferat des Kammergerichtsrates Estron- Berlin über „Neueste Rechtsfragen ans Genoffenschafts- und allgemeinem Recht" Waren besonders die Betrachtungen über zwei Gesetzentwürfe bemerkenswert, die in naher Zukunft den Reichstag beschäftigen werden. 1. Der Entwurf eines Gesetzes über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses. 2. Der Entwurf und die Einführung des Registerpfandrechtes. In der Aussprache wurden die Ausfiihrungen des ersten Referenten, Direktor Letschcrt, von verschiedenen Seiten kritisiert. Eine Entschließung, die dein Titel des Referates entsprach, gelangte mit einigen Abänderungen zur Annahme.
Feuerlöschmiltel.
Kohlensäure und Schaumlöschverfahren.
Oelbrände gehören zu den unangenehmsten Erscheinungen, weil das Wasser, das sonst alles löscht, vier nicht nur nicht hilft, sondern im Gegenteil schadet. Das brennende Del schwimmt obenauf und breitet sich nur weiter aus. Da aber die verschiedenen Oelc, Benzin, Benzol, Petroleum usw., heute eine weitgehende Verbreitung in der Technik gefunden haben, mußte man an besondere Loschverfahren denken. Besonders akut ist die Frage, seitdem das Oel als Treibmittel für Schiffs- maschmen verwandt wird, da hier ein Oelbrand geradezu verheerend wirkt. Das älteste Verfahren, das sich zum Löschen insbesondere von Oelbränden bewährt hat, ist das heute wohl überall bekannte
Schaumlöschverfahren, das darin besteht, daß man eine Flüssigkeit nnf den Brandherd spritzt, die hier einen festhaftenden, babei aber sehr leichten Schaum bildet, der nicht unter das Del sinkt, und
dessen Zwischenräume mit Kohlensäure angefüllt sind, die der Luft den Zutritt versperrt und so das Feuer erstickt.
Aber in einem steht das Schaumlöschverfahren doch hinter dem Wasser zurück: außerdem, daß das Wasser die Flamme erstickt, kühlt es auch die heißen Gegenstände ab, während die kleine Schaummenge dem heiß gewordenen Brandherd sehr wenig Wärme entzieht, so daß, solange nicht von selbst Abkühlung eingetreten ist, immer noch Gefahr besteht, daß an Stellen, wo der Schaum mit der Zeit sich verzieht, das Feuer wieder aufflackert, insbesondere wenn Oele gebrannt haben, die in der Wärme an freien Flächen große Mengen Dämpfe entwickeln, die mit Luft ein explosives Gemenge abgeben. Wie nun B. Müller (Kiel) in „Erdöl und Teer" berichtet, hat man hier einen neuen Weg durch
Verwendung ^»>n Kohlensäureschnee
gefunden. Dieser hat eine Temperatur von 79 Grad Celsius unter Null.
Er wird auf das brennende Oel geworfen, verdampft hier zu Kohlensäuregas, das, da es schwerer als die Luft ist, zunächst sich unten verbreitet und so durch Abschneiden der Luftzufuhr die Flamme erstickt. Bei der Verdampfung kühlt aber der Kohlensäureschnee das Oel derart ab, daß dieses nicht mehr in Brand geraten kann, auch wenn die Kohlensäure wieder weg ist. Dabei ist das Verfahren äußerst sauber, da dabei nur unschädliche Kohlensäure entsteht, die dort, wo man sie nicht brauchen kann, durch Lüftung leicht zu entfernen ist. Tic Herstellung der Kohlensäure geschieht sehr einfach, indem man handelsübliche flüssige Kohlensäure aus Spezialflaschen aus- strömen läßt.
Aus aller Well.
□ Begnadigtes Mördcrpaar. Tas Mörderpaar, der Elektrotechniker Hans Arnold und die Jnstallateurssrau Ballette Klump, die beide ein Verhältnis unterhielten und den Gatten der Klump heuer im Frühjahr auf das scheußlichste hinmordeten und dafür vom Schwurgericht Ansbach kürzlich zum Tode verurteilt wurden, sind durch Beschluß des Minister- rats begnadigt worden. Die Todesstrafe wurde in lebenslängliche Zuchthausstrafe verwandelt.
□ Unglückstag auf der Meidericher Hütte. Auf der Hütte Meiderich der Rheinischen Stahlwerke ereigneten sich drei Unfälle, durch die zwei Arbeiter schwer und einer lebensgefährlich verletzt wurde. Dem einen Verunglückten schlug eine Eisenstange gegen die Beine; er kam zu Fall und schlug mit dem Hinierkopf so unglücklich auf, daß er sich einen Schädelbruch zuzog. Der zweite Verunglückte wurde von einem glühenden Walzenstab erfaßt und erlitt schwere Brandwunden und Beinbrüche. Der Dritte stürzte aus einer Höhe von vier Metern ab und zog sich ebenfalls schwere Verletzungen zu.
□ Der „Lehmpastor" gestorben. Pastor Emanucl Felke, der „Lehmpastor", ist am Sonntag, 70 Jahre alt, in einer Klmik in Nymphenburg bei München gestorben. Felke gehörte wie sein Kollege, der „Wasserpfarrer" Kneipp, zu den volkstümlichsten Naturheilkundigen in Deutschland, und namentlich in Westdeutschland hatte er, der gebürtige Sachse, eine große und dankbare Gemeinde. An den Stätten, in denen er ge- Wtrli^r, ,-utetzv:«-Sor>er»h«m -u. d. .-iahe, sind-große vehm- kuranstalten unter dem Namen „Felke-Jungborn" entstanden. Seine Freunde, die mit großer Verehrung an ihm hingen, schildern ihn als eixen edlen Menschen, der es verschmähte, aus der Verwcriung seiner Heilmittel persönlich Nutzen zu ziehen. Neben der Lehmkur war seine ärztliche Spezialität die sehr umstrittene Augendiaguose,
□ Schwerer Unfall bei einer Felssprengung, ’-öet dem Talsperrenbau im oberen Saaletale hatte man vor der Sprengung eines Felsstückes unterlassen, ein Warnungspgnal zu geben Als der Sprengschuß losging, war gerade ein Arbeiter- zug nahe an die betreffende Stelle herangefahren, ^er Zug- führen wurde durch einen utebersaufenben Stein erschlagen, ein anderer Eisenbahnbeamter erlitt erhebliche Verletzungen.
□ Durch eigene Fahrlässigkeit den Tod gefunden. Das leichtsinnige Hantieren mit dem Revolver kostete einem jungen Landarbeiter in Unterbreitzbach das Leben. ^m Beisein von einigen jungen Leuten, denen er seinen Revolver verkauftn wollte, machte er sich an dem Revolver zu schaffen. Plötzlich krachte ein Schuß, und durch den Kopf geschosien brach der Bedauernswerte tot zusammen.
□ Zugunglück. Auf der Strecke N c u h a u s — R c n >>- steig — Pro'bstzella entgleisten bei Lippelsdorf mehrere Wagen eines Bremsversuchszugcs. Kurz darauf fuhren ztvei zusamiiiengekoppcltc Lokomotiven aus den haltenden Zug aus. ^>abei wurde der Meßwagen mit den wertvollen Meymuru- menten völlig zertrümmert. Menschen sind nicht zu Schaden getommcu.
□ Großscuer in einer Altfilm-Bcrwcrtnngsfabrik. D« „Atlas, Chemische Fabrik, Aktlcugesellschaft" tu Molkau wurde von einem großen Schadenfeuer heimgesucht. -vic-vadrik unterhält in Saudia ein Lager von gebrauchten Filmen, die als Rohsto f bei der Kittherstellung verwendet werden. ^n> Aut- bcWabrungSraum der Firma brach auf noch nicht ausgeklarte Weise plötzlich Feuer aus. 76 000 Kg, Filme wurden in Wenigen Minuten vernichtet. Der Materialschaden wird mit über 100 000 Mark angegeben. Der entstandene Gebaudc- jchaden ist ebenfalls sehr groß.
□ Wieder ein Zugunglück in Frankreich. Bei AndelyS entgleiste ein Personenzug. Ein HjährigcS Mädchen wurde getötet und acht Personen wurden zum Teil schwer verletzt.
□ Unglücksfälle von französischen Flugzeugen. Ein mit zwei Offizieren besetztes französisches Flugzeug, ba§ aus den, Wege von Straßburg nach Diedcuhosen war, verlor im starken Nebel die Orientierung und mußte bei Wintrich an der Mosel in der Nähe des Bahnhofs auf einer Wiese notlanden. Die beiden Insassen blieben unverletzt. Das Flugzeug Würbe größtenteils zerstört. — Bei Mournelon im Lager von Chalons stießen gestern zwei Militärflugzeuge zusammen. Der Pilot des einen Flugzeuges konnte sich durch Abspringen mit dem Fallschirm retten, während die beiden Insassen des anderen Flugzeuges ben Tod fanden. — Zwischen London und Lympne ist heute ein französisches Verkehrsflugzeug der Strecke Paris—London abgestürzt. Die Zahl der getöteten Fluggäste beträgt zwei, die der Verwundeten zwölf. Es handelt sich hauptsächlich um amerikanische Reisende. Einer der Getöteten soll Amerikaner, der andere Italiener sein.
□ Flugzeugunglück in England. Ein englisches Heeres- flugzeug ist aus dem Golfplatz bei Cambridge verunglückt. Der Apparat ging in Flammen auf. Der Führer wurde getötet.