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Rr. 95

Donnerstag, den 12. August 1926

78. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Polizeiverordnung betreffend Abänderung der Polizeiverordnung für die Aus­übung des Friseur-, Barbier- und Haarschneidegewerbes vom 21. April 1902 (Amtsblatt S. 156).

A. II. 2520b/26. Auf Grund der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erwor­benen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529), der §§ 137, 139 und 141 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und des Artikels III der Verordnung über Ver­mögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R. G. BI. S. 44) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel folgende Polizeiverordnung erlassen:

Artikel 1.

Der Kopf der Polizeiverordnung vom 21. April 1902 (Amtsblatt S. 156) erhält hinter dem WortBezirks-Aus- schusses" nachstehenden Wortlaut:

für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel.

Artikel II.

§ 9 der Polizeiverordnung vom 21. April 1902 (Amts­blatt S. 156) fällt weg.

Artikel III.

Im § 10 der Polizeiverordnung vom 21. April 1902 (Amtsblatt S. 156) wird die Zahl60 Mark" durch die Zahl150 Reichsmark" ersetzt. "

Artikel IV.

Diese Polizeiverordnung tritt am 1. September 1926 in Kraft.

Cassel, den 17. Juli 1926.

Der Regierungs-Präsident.

J.-Nr. 7231. Wird veröffentlicht. Die Polizeiverord- nung betr. die Ausübung des Friseur-, Barbier- und Haar­schneidegewerbes vom 21. April 1902, ist nach der vor­stehenden Verordnung für den ganzen Regierungs­Bezirk C a sf e l gültig. Sie ist veröffentlicht im Reg.-Amtsblatt 1902 Seite 156.

Schlüchtern, den 6. August 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheiö.

J-Nr. 7516. Unter Bezugnahme auf meine Verfügung vom 2. Juni d. J. Nr. 5231 Kreisamtsblatt Nr. 67/1926 mache ich die Herren Bürgermeister nochmals darauf aufmerksam, daß die Schöffenlisten nach vorheriger vorschriftsmäßiger Auslegung bis zum 1. September d. I. an das zuständige Amtsgericht einzureichen sind.

Schlüchtern, den 7. August 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheiö.

J.-Nr. 77g5. Die Landstraße Schlüchtern Niederzell n^rb wegen Vornahme von Straßenbau- und Walzarbeiten vom 12. bis einschließlich 20. August d. Je. für sämtlichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.

. Der Verkehr ist über Kreffenbach Schmidtmühle zu leiten.

Uebertretungen werden nach der Polizeiverordnung vom April 1877 (Amtsblatt S. 137) bestraft.

Schlächtern, den u. August 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheiö.

Kreisausschuß.

Z.-Nr. 4468 K. A. Am Montag, den 16. August 1926, vormittags 8 Uhr findet im Kreishaus hierselbst ein

Kreistag

statt.

Schlüchtern, den 8. August 1926.

Der Landrat. I. V.: Dr. Hausmann.

^-Nr. 4401 K. A. Die Herren Bürgermeister der Stadt- Landgemeinden ersuche ich, den Bestand an deckfähigen undkZiegenböcken, je getrennt nach weißen und bunten, bald festzustellen und innerhalb 8 Tagen hierher mitzuteilen. schlüchtern, den 7. August 1926.

Der Vorsitzende deö Kreiöauöschusseö.

I. V. gez. Dr. Hausmann.

J.-Nr. 4341 K. A.

»u« k Anerkennung»- und Glückwunschschreiben Herrn Reichspräsidenten bei Arbeit»- und

Dienstjubiläen.

i , .Herr Reichspräsident pflegt zu Arbeits- und Dienst« . iC,V soweit es sich um die Vollendung einer mindestens >ohrigen Dienstzeit handelt, auf Antrag ein Anerkennungo-

und Glückwunschschreiben, in Fällen besonderer Bedürftig­keit auch ein Geldgeschenk zu übermitteln.

Der Hessisch-Naffauische Wirtschaftöverband in Marburg ist bereit, Anträge auf Ehrung von Arbeitern und Ange­stellten (nicht Beamten) mit einer mindestens 40 jährigen ununterbrochenen Dienstzeit entgegenzunehmen und weiterzu- geben. Die zu ehrenden Personen müssen selbstverständlich einen einwandfreien Ruf haben.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, für weitgehende Verbreitung dieser Bekanntmachung Sorge tragen zu wollen.

Schlüchtern, den 7. August 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Dr. Hausmann.

J.-Nr. 4527 K. A. Diejenigen Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemeinden, welche noch mit der Ein­sendung des Verzeichnisses über die in den Monaten April Juni 1926 erhobenen Vergnügungssteuern und der Ab­führung des Kreisanteils an die hiesige Kreiskommunalkasse im Rückstände sind, werden hieran mit i4tägiger Frist erinnert.

Schlüchtern, den 7. August 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses

I. V.: Dr. Hausmann.

Zur Berfassungsfeier.

Die Mehrzahl der Berliner Blätter widmet der heutigen siebenjährigen Wiederkehr der Schaffung der Weimarer Ver­fassung Leitartikel. In der Kreuzzeitung heißt es: Nicht das geschriebene Wort, sondern der Geist, in dem es angewandt wird, gibt der Sache Wert oder Unwert. Die bisherige Re- gierungsweise und Auswirkung der Verfassung hat in breiten Volksschichten kein Vertrauen erweckt, sondern in steigendem Umfange Widerstand hervorgerufen. In der Germania schreibt Reichskanzler a. D. Dr. Wirth : Die Weimarer Ver­fassung überwandt die Revolution. Sie ist der Willensakt eines sich selbst regierenden, dem tdhaos widerstrebenden Volkes. Nicht bloß als Staatöakt ist sie zu würdigen, son­dern als ein ehrwürdiges Denkmal eines unerhörten Willens zum Leben und zur Wiedergeburt. Im Berliner Tageblatt wird geschrieben: In der Weimarer Verfassung hat das deutsche Volk das Kleid angezogen, das ihm heute gemäß ist. Nicht um die Erhaltung der Staatsform handelt es sich jetzt in erster Linie, sondern um die Erfüllung der Form, mit dem richtigen Gehalt. Die Republikaner dürfen sich nicht damit begnügen, die Verfassung zu feiern. Sie müssen sich endlich dazu entschließen, für die Verfassung zu arbeiten. Die Einheit der Republik wieder herzustellen, die Macht der Republikaner über die Republik zu stabilisieren, das ist das Ziel der republikanischen Union. Der Vorwärts sagt: Die Schöpfer der Weimarer Verfassung haben dem Reich die Einheit erhalten, die auf das allerschwerste bedroht war. Die sozialdemokratische Arbeiterschaft Deutschlands kann von diesem Rettungswerk den entscheidenden Teil für sich in Anspruch nehmen. Wir Sozialisten, so schließt das Blatt seine Ausführungen, sind bereit, das Werk von Weimar gegen jeden gewalttätigen Angriff zu verteidigen.

Die Reparationsleistungen im Zul!.

Stand des Kontos.

Der Bericht des Generalagenten für die Rcparaiious- zahlungen verzeichnet im abgelaufenen Juli eine Gesamt- cinnahme von rund 93 023 000 Goldmark, darunter 20 Mil­lionen Goldmark Haushaltsbeitrag, 22,9 Millionen Goldmark Besördcrungssteucr, 50 Millionen Goldmark der Verzinsung von Reichsreparationsschuldverschreibungen. Die Gesamt­summe der bis 31. Juli auf die zweite Annuität eingezahlten Beträge belauft sich einschließlich des aus dem ersten Repa- rationsjahr übernommenen Barbestandes auf rund 1111- Gold­mark. Der Kassenbestand zum Monatsende betrug 93 Btil­lionen Goldmark.

Als Zahlungen im letzten Monat sind u. a. ausgewiesen: für Frankreich 43,4 Millionen, für England 17,4 Millionen, für Italien 6,5 Millionen, für Belgien 9,3 Millionen. Die entsprechenden Zahlen für die Leistungen in den ersten elf Monaten des zweiten Reparationsjahres sind: 487,2 Mil­lionen, 201 Millionen, 65,4 Millionen und 103 Millionen. Die Sachlieferungen des vergangenen Jahres sind mit der Summe von 55,6 Millionen und die in den ersten elf Monaten des zweiten Rep'»wnSjahrcs mit 598,2 Millionen ausgo» wiesen.

Berlin, 10. August. Wie der Generalbevollmächtigte des ehemaligen Preußischen Königshauses mitteilt, hat er in Beantwortung deS Schreibens des Ministerpräsidenten Braun vom 21. Juli der Regierung baldige kommissarische Bc- sprcchnugcu zwecks weiterer Klärung der Bergleichsmöglichkeit vorgcschlagcn.

Disziplinarverfahren gegen Kölling.

Berlin, 10. August. Durch Beschluß des Disziplinar. scnatcs des ObcrlandcsgcrichtS Naumburg vom 7. August 1926 ist gegen den Magdeburger Untersuchungsrichter, Land­gerichtsrat Kölling, ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Neues vom Tage.

Der preußische Minister des Innern, Severing, hat anläßlich der Freilassung von Haas, Reuter und Fischer in der Magdeburger Mordsache ein Anerkennungsschreiben an den Berliner Polizeipräsidenten gerichtet.

Nach Blättermeldungen ist gegen den Magdeburger Untersuchungsrichter Kölling das Disziplinarverfahren eröffnet worden.

Das gesunkene englische Unterseeboot ruht in einer Tiefe von sechs Metern. Die fünf Vermißten sind bisher noch nicht gefunden worden.

Die türkische Regierung hat beschlossen, Konstantinopel in einen freien Transithafen umzuwandeln.

Die Meldungen über Unruhen in Rußland werden von der amtlichen Russischen Tclcgraphenagentur dementiert.

Die griechische Regierung hat den Verkauf des Achilions auf Korfu, das dem früheren deutschen Kaiser gehörte, beschlossen.

Nach einer Mitteilung des Temps befinden sich gegenwärtig 70 000 interalliierte Besatzungstruppen im Rhein­land, darunter 58 000 Franzosen.

Das von Fürth abgeflogene Verkehrsflugzeug E 757 mußte infolge eines Strebenbruchs in der Nähe von Benn- Hof notlanden. Dabei stieß das Flugzeug an einen Erdhaufen und überschlug sich. Die vier Insassen trugen nur leichtere Verletzungen davon, während der Führer unverletzt blieb.

Beim Ueberqueren eines Bahnüberganges bei Bochum wurde ein mit 3 Personen besetztes Auto von einem Zuge erfaßt und zertrümmert. Zwei Personen wurden getötet, der Chauffeur rettete sich durch Abspringen.

Die französische Nationalversammlung hat den Rk- gierungsentwurf über die Finanzsanierung mit 671 gegen 144 Stimmen angenommen.

Wie verlautet, soll der Reichsrat in sen nächsten Tagen zusammentreten, um. erneut die Frage der Mündelsicherheit für du Hhpotyekarschutdverschreibungen der RentenbantkrcLitaiisiwt zu beraten.

Nach einer Meldung derParis Times" hat Coolidge offi­ziell erklären lassen, er werde den Brief Clemenceaus ignorieren. Die Entscheidung liege ausschließlich beim amerikanischen Kongreß und bei der französischen Kammer.

In der Nationalversammlung in Versailles kam es bald nach der Eröffnung zu stürmischen Szenen.

Wie verlautet, wird gleichzeitig mit dem Rücktritt des Oberkommissars Tirard auch der Generalsekretär der Interalliier­ten Rheinlandkommissiim, Rousselicr, von seinem Posten abberufen werden und nach Frankreich zurückkehren.

Die Sowjetregierung bestätigte den Bau von zwei Kreuzern und einem Torpedoboot für die baltische Flotte. Die Schiffe sollen auf russischen Wersten erbaut werden.

Nach Zcitungsmeldungcn aus London ist die im Namen des früheren Kaisers angestrengte Klage auf Rückerstattung der ihm gehörigen, auf Grund des Fricdcnsvertragcs beschlagnat ,- Farmen in Südwest-Afrika erfolglos verlaufen.

Der Verfaffungstag.

Am 11. August d. I. sind sieben Jahre verstrichen, seitdem die neue Reichsverfassung in Weimar 'Gesetzeskraft erlangte. Am 28. Juni 1919 wurde der unheilvolle Friedensvertrag in Versailles unterzeichnet, von dessen Nachwirkungen wir uns bis heute noch nicht erholt haben, und ihm folgte die neue Ver­fassung. Sie luar eine Notwendigkeit, wenn auch über Einzel­heiten ihres Inhaltes die Ansichten auseinandergehen können. Denn ohne dies Grundgesetz der deutschen Republik wären die deutschen Freistaaten auseinandergefallen, und inic sich dann Deutschlands Schicksal entwickelt hatte, wollen wir lieber nicht untersuchen. Es ist gut, daß das Schlimmste verhütet worden und für das jetzige Teutsche Reich ein namhafter Aufstieg zum Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft erzielt worden ist. Der 11. August hat es darum verdient, daß die Erinnerung an seine Bedeutung alljährlich in angemessener Weise gepflegt wird, denn die Tendenz dieser Feier ist und bleibt: Das Vaterland über alles!

Wie der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg und der 14. Juli, der Tag des Bastillesturmes in Frankreich, ist auch der deutsche Verfassungstag ein Zeugnis dafür, daß Deuisch- land aus keine der Traditionen des Rechts und der Welt- teHung verzichtet, die wir vor dem großen Kriege besaßen und >ic von allen Regierungen und Ländern anerkannt worden ind. Die Verfassung gibt dem Deutschen Reiche nicht nur den äußeren Glanz der verdienten internationalen Machtstellung, sondern auch die Garantie für Kredite und Wirtschaftsleben. Diese Bürgschaft ist ohne Bedenken von allen Staaten der Erde, ob gern oder ungern bleibe dahingestellt, für jeden Sonderfall anerkannt worden.

Das Werk der Reichsverfassung stellt die Rechte und Pflichten der einzelnen Deutschen wie der Gesamtheit der ganzen Nation fest. In der rauhen Gegenwart bat es sich allerdings nicht vermeiden lassen, hast die Wirklichkeit mit den idealen Bestimmungen der Verfassung aufeinandergestoßen ist, aber das gebieterische Muß zwang dazu, die Auslegung der bevorstehenden Vorschriften den Tatsachen der Gegenwart an- zupassen. So war es z. B. bei der Aufwertung. Ueber den