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Arrukunö Beetag: Q.gtrinfeW Söhne * SeschästsskLahnhofstr.ö * fecnfrcttte.W * Poststherkk:dMrksuvtlrM-rrroo Rr. 81 (1. Blatt.) Samstag, den 10. Juli 1926 78. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 6540. Um dem überhandnehmenden Betrieb von Geheimbrennereien sowie dem Schmuggel von Branntwein wirksam entgegenzutreten, hat sich die Reichsmonopolver­waltung für Branntwein in Berlin bereit erklärt, für das Aufdecken von Vergehen gegen das Branntweinmonopol hohe Belohnungen zu gewähren.

Diese Belohnungen werden sowohl an jedermann, der bei Aufdeckung von Verstößen der erwähnten Art behilflich ist, als auch an Beamte gezahlt, die nach § 19 des Brannt­weinmonopolgesetzes dienstlich zum Schutze des Monopols verpflichtet sind.

Schlüchtern, den 6. Juli 1926.

Der Landrat. J/V.: Schultheis.

J.-Nr 6314. Die Herren Bürgermeister werden erneut auf die Verfügung vom 22. Februar 1912 J.-Nr. 1213 Kreisblatt Nr. 9) aufmerksam gemacht und ersucht, die Veränderungen (Zu- und Abgänge) zu der Nachweisung der noch nicht schulpflichtigen, taubstummen und blinden Kinder alsbald hierher anzuzeigen.

Schlüchtern, den 6. Juli 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

V a 33. Nach Mitteilung des Deutschen Konsulats in Nowosibirsk (früher Nowo-Nikolajewsk) sind seit August i923 216 ehemalige deutsche Kriegsgefangene ermittelt wor­den, die in Sibirien freiwillig zurückgeblieben sind. Außerdem verfolgt das deutsche Konsulat z. Zt. noch die Spuren von 40 Personen, deren Anschriften und Personalien noch nicht genau festgestcllt werden konnten. Wieviel von ihnen ehe­malige deutsche Kriegsgefangene sind, ist daher noch ungewiß.

Von den ermittelten 216 ehem. deutschen Kriegsgefangenen sind bisher 50 in die Heimat zurückgekehrt. Die N- . der noch in Sibirien verbliebenen 166 Männer gehen aus nachfolgender Liste hervor.

Von der Möglichkeit der kostenfreien Heimschaffung durch das Konsulat sind alle ehem. Kriegsgefangenen seit 1924 wiederholt benachrichtigt worden.

Die allgemeine Ermittlungstätigkeit des Konsulats wird weiter fortgesetzt. Alle neu ermittelten ehem. Kriegsgefangenen werden von ihm sofort den beteiligten deutschen amtlichen Stellen bekanntgegeben, die für Benachrichtigung der Ange­hörigen Sorge tragen.

Völlig zwecklos ist es, in Sibirien Vermißte zu suchen, von denen seit der Vermißtmeldung überhaupt kein Lebens­zeichen in die Heimat gelangt ist oder gar solche, die an der Westfront in Verlust geraten sind. Um eine vorhandene Spur verfolgen zu können, muß mindestens ein Aufenthaltsort des Gesuchten aus der Zeit ab 1920 bekannt sein.

Berlin, den 21. Juni 1926.

Der Minister des Innern.

J--Nr. 6445. Vorstehender Ministerialerlaß wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die im zweiten Absatz er­wähnte Liste in den Dienstraumcn des Landratoamts einge­sehen werden kann.

Schlüchtern, den 6. Juli 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 30 des Feld- und Forstpolizeigesetzes M der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1926 sG-S. S. 83), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G. S. S. 1529) der §§ 137 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G. S. S. 195) und des Artikels 3 w Verordnung über Vcrmögcnsstrafcn und Bußen vom 6. wrunr 1924 (R.G. Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des ^ezirkoausschuffcs für den Umfang des Regierungsbezirks Kassel folgende Polizeiverordnung erlassen:

§ 1. Im Bereiche des Regierungsbezirks muß mit dem ^trinben des in der Zeit vom 1. Oktober bis 15. Mai Mallenden Nadelderbholzes (ausschließlich Brennknüppelholz) ^rechtzeitig begonnen werden, daß es spätestens am 17.

beendet ist, während die in der Zeit vom 16. Mai bis

September anfallenden vorbezeichueten Holzforten nicht "vger als 2 Tage nach dem Fällen unentrindet belassen v»dcn dürfen, ohne Unterschied, ob das betreffende Holz im olde oder außerhalb desselben lagert.

Gefälltes Nadelholz, das zum Käferfang dienen soll, v . mit zuvoriger schriftlicher Genehmigung des LandratS vorübergehend unentrindet liegen bleiben. Die spätere Ent- »dung und das Verbrennen der Rinde hat auf Anordnung Landrats binnen 2 Tagen zu erfolgen.

Der im Abf. 2 vorgcschricbcnen Genehmigung bezw. "ordnuug des LandratS bedarf es nicht, sofern es sich um

Staatswaldungen und der Staatsaufsicht unterstellte Ge­meinde- bezw. Privatwaldungen handelt.

§ 2. Wird durch sachverständiges Gutachten das Auf­treten von Borkenkäfern (Bostrichus typographus und verwandte Arten) oder von Kiefernbastkäfern (Hylesinus piniperda) an stehenden Stämmen festgestellt, so sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet, auf Er­fordern des Regierungspräsidenten binnen der von diesem gestellten Frist die befallenen Stämme schlagen und entrinden zu lassen.

§ 3. Zuwiderhandlungen werden an dem Besitzer des Holzes, falls nicht andere gesetzliche Bestimmungen eine höhere Strafe vorsehen, mit 1 bis 150 R.-M. bezw. ent­sprechender Haft bestraft.

§ 4. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig werden die Polizeiver­ordnungen vom 22. April 1924 (Amtsbl. S. 102) und 18. Juli 1925 (Amtsbl. S. 171) außer Kraft gesetzt. (All 2722/27.)

Casscl am 23. 6. 1926. Der Reg.«Präsident.

Die durch meine Verfügung vom 2. d. Mts. J.-Nr. 6383 Schlüchterner Zeitung Nr. 78 für den Landweg zwischen Joffa und Obersinn angeordnete Vcrkehrssperre wird bis einsch. 15. d. MtS. verlängert.

Schlüchtern, den 9. Juli 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 5923. Die durch meine Verfügung vom 22. v. Mts. J.-Nr. 5923 Scblüchterner Zeitung Nr. 74 für die Hanau-Vachaer-Landstraße angeordnete Verkehrssperre wird bis zum 17. d. Mts. (einschl. verlängert.

Der Verkehr ist über Breitenbach, Wallroth und Röhrigs zu leiten.

Schlüchtern, den 9. Juli 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 6505. Den Herren Bürgermeistern und Guts­vorstehern gehen in den ersten Tagen Abdrücke eines Aufrufs des Herrn Oberpräsidenten zur Veranstaltung einerSammel- woche der Zeppelin-Eckener-Spcnde vom n.bis 18. Juli 1926' zu. Ich ersuche, die Druckstücke in den Gemeinden an dafür geeigneten Stellen auszuhängen und die Sammlung in die Hand zu nehmen. Die Herren Lehrer werden auf Wunsch gern bereit sein, entweder selbst die erforderlichen Vorberei­tungen zu treffen, oder die Herren Bürgermeister dabei zu unterstützen.

Die gesammelten Beträge ersuche ich bis zum 1. August ds. Js. an die hiesiige Kreissparkasse einzusenden.

Schlüchtern, den 6. Juli 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Betr. Erhaltung trigonometrischer Marksteine.

J.-Nr. 6306. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Marksteinschutzfläche, d. i. die kreisförmige Bodenfläche von 2 qm um den Markstein nicht vom Pfluge berührt werden darf. Vergl. § 2 der Anweisung vom 20. Juli 1878, betr. die Errichtung und Erhaltung trigonometrischer Mark­steine. Zuwiderhandlungen werden nach § 370, 1 des R.-Slr.-G.-B. mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Durch das Umpflügen und Eggen der Marksteinschutz­fläche entstehen die vielen Verrückungen und Beschädigungen der Marksteine; mit der geringsten Verschiebung ist aber der Punkt zerstört und kann nur unter Aufwendung erheblicher Kosten von Technikern der Landesaufnahme wieder hergestellt werden. Die Zerstörung von trigonometrischen Punkten der Preußischen Landestriangulation fällt unter § 304 des R.-Str.G.-B. Gegenstand der Wissenschaft und wird unter Umständen mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft.

Wiederholt ist es vorgekommen, daß Beschädigungen an Marksteinen von Kindern verübt worden sind. Um dieses zu verhüten, ersuche ich die Herren Lehrer, die Kinder auf die Bedeutung solcher Steine aufmerksam zu machen.

Schlüchtern, den 5. Juli 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

vekanntmaShung

In der Zeit vom 12. bis einschl. zi.Juli d. Je. findet die Reinigung der (Schornsteine in der Stadt Schlüchtern in folgenden Straßen statt: Brückenauerstraße, Braugasse, Ahlers- bacher- und Elmerlandstraße, Hospitalstraße, Elmweg, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, Dreibrüder-, Kurfürsten- und Ludovica von Stumm-Straße, Fuldaer-, Breitenbacher- und Altestraße, Bahnhofs- und Lotichiusstraße, Schmiedsgasse, Linsengaffe, Neugassc und Dreispitzenhohlc.

Die Kontrollbücher sind bereit zu halten.

Schlüchtern, den 8. Juli 1926.

Die Polizewertvaltung: Gaenßlen.

Neues vom Tage.

Zu dem Ersuchen des Generalbevollmächtigten des ehe­maligen preußischen Königshauses, v. Berg, in Vcrgleichsvcr- Handlungen mit den Hohenzollern einzutreten, hat die Preußische Regierung bisher einen Beschluß noch nicht gefaßt. Die Presse­meldungen über eine ablehnende Stellungnahme der preußischen Regierung entsprechen, wie von zuständiger Stelle erklärt wird, nicht den Tatsachen.

Reichstagspräsident Lobe und seine Gattin, geb. Schalter, feiern am Freitag, den 9. Juli, ihre silberne Hochzeit. Am gleichen Tage können die Eltern der Frau Löbe ihr goldenes Ehejubiläum feiern.

Das gegen den ehemaligen sächsischen Ministerpräsidenten Dr. Zeigner vor zwei Jahren wegen Hochverrats eingeleitete Verfahren ist jetzt auf Grund des letzten Amncsiicgcsetzes ein­gestellt worden.

Wie die Pariser Blätter aus Fez berichten, hat sich ein Militärdolmetscher, dem Generalresident Steeg die Begleitung Abd el Krims ins Exil übertragen hat, nach Rabat bcgebcn, um die notwendigen Anweisungen entgegenzunehmen. Die Reise Abd el Krims ins Exil dürfte also unmittelbar bevorstehen.

Nach einer Meldung aus Smyrna hat sich der Präsident der Republik, Kemal Paseah, entschlossen, die seinerzeit wegen des Attentatsplanes gegen ihn verurteilten führenden Mitglieder der Opposition zu begnadigen und des Landes zu verweisen.

Preußen und das Aeich.

Der Eisenbahnkonflikt.

Wie die Berliner Blätter über die letzte Kabinettssitzung vor dem Beginn des Urlaubs einzelner Minister erfahren, hat der Konflikt, der zwischen dem Reich und Preußen in der Frage des Berioaltunasr<ttS ^ Le'.ch^baLu._^uiMrideu Jft^. da-> s :diuetl beschäftigt.

Der Brief, den der preußische Ministerpräsident Braun in dieser Angelebenheit an den Reichskanzler gerichtet hat, wird durch ein Schreiben der Reichsregicrung beantwortet werden, das das Bestreben hat, eine friedliche Beilegung des Streit­falles herbeizuführen. Die Reichsregierung wird allerdings ihren Standpunkt, daß sie allein für die Ernennung der Ber- Waltungsratsmitglieder zuständig ist, voll aufrecht erhalten. Sie wird diesen Rechtssiandpunkt aber eingehend begründen und erwartet, daß die preußische Regierung ihn anerkennen wird.

Vor allem ist man im Reichskabinett der Auffassung, daß der Staatsgerichtshof für diese Frage gar nicht zuständig ist, da es sich ja nicht um die Auslegung von Staatsverträgen handelt. Die Anrufung des Staatsgerichtshofs würde nur im äußersten Konfliktsfalle in Betracht kommen und man hofft, daß Preußen diesen Koifflikt ebenso wie das Reich vermeiden wird.

Nie ErivecvUsensürsorge.

Neue wichtige Erhebungen.

Durch Reichsgesetz vom 25. Juni ist der Rcichsarbeits- minister ermächtigt worden, mit Hilfe der Arbeitsnachweis» ämter eine Erhebung in der Erwerbslosenfürsorge zu ber« anstalten. Mit der Aufarbeitung dieser Ergebnisse ist der Präsident der Reichsardcitsverwaltnng beauftragt worden.

Die Erhebung soll vor allem darüber Klarheit bringen, welche Wirkung die etwaige Einführung des Lohnklassensystems in der Erwerbslosenfürsorge haben würde. Auf ihre Ergebnisse sollen demnach Beschlüsse von großer Tragweite ausgebaut werden. Neben den Fragen nach Alter, Familienstand und Dauer der Unterstützung ist die Erfassung des Berufes und des wöchentlichen Normalbruttoverdienstes, den er vor Eintritt der Erwerbslosigkeit bei seinem letzten Arbeitgeber gehabt hat, von besonderer Bedeutung.

Zur zuverlässigen gründlichen Beantwortung der letzten beiden Fragen ist Der öffentliche Arbeitsnachweis auf die Mit­arbeit der Arbeitgeberschaft angewiesen. Ihre Auskunftspflicht ist durch § 2 beS Gesetzes festgelegt. Die Arbeitsnachweise senden Fragekarten an die Arbeitgeber, bei denen die Grivcrbc losen zuletzt in Beschäftigung standen. Der Erhebungszweck verlangt, daß die Fragekarten genau beantwortet und bis spätestens 20. Juli an die öffentlichen Arbcitsnachweffe zurückgegeben lverden.

Die Hetze desFigaro".

Paris, 8. Juli. Im Anschluß an die amtliche deutsche Erklärung, daß die vomFigaro" gebrachte Mitteilung über ein Gespräch zwischen König Mphons von Spanien und Kaiser Wilhelm II. kurz vor dem Krieg und namentlich die daraus gezogenen Folgerungen nicht den Tatsachen entsprechen können, weil die letzte Begegnung zwischen den beiden Monarchen im Jahre 1905 stattgefunden hat, gibt derFigaro" jetzt zu, daß er sich geirrt hat. Er behauptet aber, die Unterredung dabe mit Kaiser Franz Joseph im Herbst 1913 stattgefunden und aus ihr habe König Alphons den Eindruck gewönne daß Deutschland zum Krieg rüste.

Allgemeine Kirchcnkollcktc für die Hochwasseropfer am 1. Aug.

Berlin, 8. Juli. Der Evangelische Oberste Kirchenrat der älteren preußischen Provinzen hat für Sonntag, 1. August, eine allgemeine Kirchenkollekte anberaumt, durch deren Ertrag die Not im Uebcrschtvemmungsgebict gelindert werden soll.