Schlüchterner Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Myememev amtlicher Knzeiyer für tot Kreis Hchlüchtem
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) Nr. 76
Dienstag, den 29. Juni 1926
78. Jahrg.
: Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 592g. Die Hanau—Vachaer—Landstraße wird zwischen Schlächtern und Flieden wegen Vornahme von Walzarbeiten vom 5. bis 10. Juli d. Js. für sämtlichen Fuhrwerksverkehr gesperrt.
Der Verkehr ist von Schlüchtern über Hütten—RückerS —Flieden oder Schlüchtern—Hütten—Veitsteinbach—Neuhof und umgekehrt zu leiten.
Uebertretungen werden nach der Polizeiverordnung vom 6. April 1877 (Amtsblatt S. 137) bestraft.
Schlüchtern, den 22. Juni 1926.
Der Landrat. I, B.: Schultheiö.
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Anordnung. betreffend Regelung der Lehrlings- Haltung im Barbier-, Friseur- und Perücken- machergewerbe.
Gemäß § 128 Abs. 2 G. O. ordne ich hierdurch nach ' Anhörung des Landesgewerbeamtes für die Lehrlingshaltung im Barbier-, Friseur- und Perückenmachergewerbe unter Aufhebung meiner Anordnungen vom 2. März 192z, 26. Mai 1924 und 16. Juni 1925 (H. M. Bl. 1923 S. no, 1924 S. 17?, 1925 S. 135) für den Umfang des Preußischen Staates folgendes an:
1. In jedem Betriebe des Barbier-, Friseur- und Pe- mckenmachergewerbes darf, falls die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ein Lehrling gehalten werden, s An zweiter Lehrling darf eingestellt werden, wenn der erste Lehrling das zweite Lehrjahr vollendet hat.
2. In gemischten Betrieben dürfen zwei Lehrlinge eingestellt werden, wenn nach den Lehrverträgen der eine Lehrling ausschließlich im Herrenfrisieren, der andere Lehrling ausschließlich im Damenfrisieren ausgebildet wird. Ein dritter Lehrling darf unter denselben Voraussetzungen eingestellt rerdeg, t« nach Ziffer I für die Einstellung des zwcueu Lehrlings gelten. Die Höchstzahl von drei Lehrlingen darf nicht überschritten werden.
Gemischte Betriebe im Sinne dieser Anordnung sind solche Betriebe, die mit besonderen Einrichtungen für Herren- . unb Damenfrisieren versehen sind, und in denen regelmäßig , Arbeiten in jedem dieser Zweige ausgeführt werden.
- 3. Die Einstellung eines zweiten, im Falle der Ziffer II l cines dritten Lehrlings soll erst erfolgen, nachdem die Hand- ‘ iverkskammer bezw. die Innung aus der Lehrlingsrolle oder ' durch Einsichtnahme in die Lehrverträge festgestellt hat, daß . der erste Lehrling das zweite Lehrjahr tatsächlich vollendet hat.
4. Mehrere Betriebe desselben Unternehmers an einem
1 Lrte oder ein Betrieb mit mehreren Zweigstellen gelten als . 'in Betrieb. Dasselbe gilt für den Fall, daß von einem , Unternehmen an demselben Ort mehrere der unter diese Anordnung fallenden Gewerbözweige betrieben werden.
, 5. Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1926 in Kraft.
Berlin, den 3. Juni 1926.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
। J.-Nr. 5995. Vorstehende Anordnung wird hiermit ^öffentlich.
Schlüchtern, den 24. Juni 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 5932. Der Rechner Alexander Zipf und der Landwirt Christian Fehl II, beide in Hohenzell, sind gemäß Lrr Schiedsmannsordnung vom 3. Dezember 1924 (G. S. 751/24) als Schiedsmann wiedergewählt und bestätigt worden.
Schlüchtern, den 25. Juni 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 5962. Der Herr Medizinalrat (Kreisarzt) wird 1111 Dienstag, den 6. Juli d. Js. von vormittags 9 Uhr im hiesigen Kreishause Sprechstunden halten.
Schlüchtern, den 25. Juni 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreis-Polizeiverordnung.
Auf Grund des § 142 des Gesetzes über die Allgemeine «udesverwaltung vom 30. Juli 1883 und des § 6 der krordnung über die Polizeiverwaltung in den neu ermordn Landesteilen vom 20. September 1867 wird für den '"lang des Kreises Schlüchtern zur Ausfübrung des Fcld- "ad Forstpolizeigesetzco vom 1. April 1880 mit Zustimmung 16 Kreisausschuffes folgendes verordnet.
,, § 1. Der Aufenthalt in den Feldern und auf Feldwegen die Zeit von 9'/, Uhr abends bis 5 Uhr morgens ist .” auf weiteres für Jedermann mit Ausnahme der in Aus- ^ung ihres Dienstes begriffenen Polizei- und Forstsckutzbe- untersagt. Dies gilt auch für den Eigentümer eines .Endstückes, soweit das Betreten der Feldwege in Frage MMt.
§ 2. Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht durch allgemeine Strafgesetze mit höherer Strafe bedroht sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder entsprechender Haft bestraft.
§ 3. Vorstehende Verordnug tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Schlüchtern, den 28. August 1917.
Der Königliche Landrat. von Trott zu Solz.
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J.-Nr. 5979. Wird erneut veröffentlicht.
Schlüchtern, den 24. Juni 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 5944. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der VierteljahreSnach- weisungen (Postkarten) erinnert.
Schlüchtern, den 28. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultb-is.
J.-Nr. 6110. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 28. April d. Js. Nr. 4074 — Schlüchterner Zeitung Nr. 51 —, betr. die gewerblichen Alllagen, noch im Rückstände sind, werden an die Einsendung des geforderten Berichts erinnert.
Schlüchtern. den 25. Juni 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 3685 K. A. Die Herren Bürgermeister der Städte und Landgemeinden werden auf die im Reichsgesetzblatt Teil I Nr. 35 vom 22. 6. 1926 veröffentlichten neuen Bestimmungen über die Vergnügungssteuern besonders hingewiesen.
Schlüchtern, den 24. Juni 1926.
Der Vorsitzende des Krüsausschuffes. von Trott zu Solz.
Betr. Landwirtschaftl. Umlagen für 1925.
J.-Nr. 1763. L. U. Trotz wiederholter Erinnerungen sind die Gemeinden Schlüchtern, Steinau, Altcngronau, Ker- bersdorf, Marborn, Sarrod, Ulmbach, Uttrichshausen, Wall- roth und die Gutsbezirke Hundsrück und Lindenberg mit der restlosen Ablieferung der Unfallbeiträge noch immer im Rückstand. Wir weisen die Herren Bürgermeister und Guts- vorsteher dieser Gemeinden deshalb hiermit darauf hin, daß die Gemeindebehörden nach § 1020 Absatz i der Reichsver- sicherungsordnung verpflichtet sind, die Beiträge in ganzer Summe abzuliefern und sie gemäß § 1026 a. a. O. auch diejenigen Beträge mit einfenden müssen, bei denen das Bei- treibungsverfahren noch nickt durchgeführt ist und die fruchtlose Zwangsvollstreckung nicht nachgewiesen werden kann. Die vorgelegten Beträge werden wieder zurückerstattet, sobald dann die fruchtlose Zwangsvollstreckung nackgewiesen wird.
Soweit aber die Gemeinde mit der Ablieferung von Beiträgen im Rückstände bleibt, muß sie dieselben vom 8. Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist verzinsen. Dies würde sein, wenn es sich handelt um Beiträge:
1) aus der ersten Beitragshälfte vom 8. Tage nach der Fälligkeit ab. Der Tag der Fälligkeit ist 4 Wochen nach Zustellung der Heberolle an die Gemeinde,
2) aus der zweiten Beitragshälfte vom 8. 5. d. J. ab.
Der Zinssatz beträgt nach der Festsetzung des Reichs- versicherungSamteS vom 1. 5. 1926 ab 1 v. H. über den Reichsbankdiskont, der z. Zt. 7. v. H. beträgt. Danach sind 8. v. H. an Zinsen zu zahlen. Entgegenkommenderweise will der Herr Landeshauptmann sick mit diesem Satz auch für Zeiten vor dem 1. 5. 1926 begnügen.
Durch etwaige Zinserböhung werden die Gemeinden erheblich belastet, ohne daß sie sich dafür in allen Fällen Ersatz verschaffen können. Die Zinserhebung wird sick vermeiden lassen, wenn die Gemeinden die Rückstände innerhalb kürzester Frist abliefern. Verzögert sich aber die Ablieferung noch weiter, so wird von der ZinSerhebung Gebrauch gemacht werden müssen.
Zur Vermeidung der Zinsbelastung können wir den rückständigen Gemeinden nur nochmals eindringlichst die sofortige Ablieferung der Restbeträge empfehlen.
Schlüchtern, den 26. Juni 1926.
Der Sektionsvorstand der Hess. Nass. Landw. Berufsgenossen- fchaft Sektion Scktüchtern. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 3597 K. A. Der Herr Oberpräsident zu Gaffel hat die Wahl des Herrn Forstmeister Rang in Salmünster und des Herrn Bürgermeister Gaenßlen in Schlüchtern zu Kreisdeputicrten gemäß § 25 der Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 7. Juni 1885 bestätigt.
Schlüchtern, den 24. Juni 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
i Landwirte, kühlt die Milch i tief sofort nach dem Melken!
Neues vom Tage.
— Reichspräsident von Hindenburg empfing die beiden Vorsitzenden des Deutschen Schutzbundes, die ihm die Ziele grenz- und auslandsdeutscher Arbeit darlegten. Dr. von Loesch überreichte das Standardwerk Volksdeutscher Literatur „Volk unter Völkern" und andere Bücher und Kartenwerke des Deutschen Schutzbundes.
— Der Haushaltsausschutz des Reichstages begann mit der Aussprache über die Grundsätze bezüglich der Krcditmatznahmen des Reiches. Die Sozialdemokraten legten ausführliche Anträge vor, wonach Kredite nur in besonderen Notsällen gewährt werden sollen, wobei dem Reich eine weitgehende Kontrolle zugestanden werden soll.
— Die „Kölnische Volkszeitung" berichtet aus Berncastel: Die Psarrer der an der Mosel gelegenen Pfarreien des Dekanats Berncastel haben durch ihren Dechanten ein Gnadengesuch für die verurteilten Winzer an den Reichskanzler und an den preu- tzischen Justizminister eingereicht.
— Das Zivilgericht in Brüssel hat das Gesuch um Aufhebung der Beschlagnahme der Wälder des Prinzen Arenberg abgelehnt und die Beschlagnahme ausrechterhalten.
— Die Frau des französischen Kommandanten von Palmhra wurde aus der Rückreise von Homs von ihrer Eingcborencn- Eskorte ermordet und beraubt. Auch der Chauffeur des Wagens, in dem sich die Frau des Kommandanten befand, wurde getötet.
— Der König und die Königin von Spanien reisten nach Paris ab, von wo sie sich nach London begeben werden. Dem Königspaar wurden am Nordbahnhof in Madrid von allen Ministern, den Zivil-, Militär- und Kirchenbehörden und einer großen Menschenmenge Abschiedsgrüße dargebracht.
— Nach einer Meldung aus Villa de Leon sind bis jetzt 387 Leichen aus den überschwemmten Stadtteilen geborgen worden.
— Aus Kairo wird gemeldet, daß dort ein drei Minuten andauerndes Erdbeben unter der Bevölkerung große Bestür- zur" hcrvo-gccufcw hat. Menfc. enicoe» sind, joiveil besannt, nicht zu beklagen. In Alexandrien zeigen mehrere Gebäude beträchtliche Risse. Auf der Insel Rhodos wurde in mehreren Dörfern großer Schaden angerichtet. .Der Leuchtturm auf der Südspitze der Insel ist eingestürzt.
— Nach Meldungen aus Lissabon sind dem Ministerpräsidenten General de Costa alle Befugnisse eines Staatsoberhauptes übertragen worden. Die Regierung hat eine Reihe weiterer Verhaftungen vornehmen lassen.
— Nach der kommunistischen Humantte hätten Sonntag Abend bei der Ankunft des spanischen Königspaareo katolo- nische Separatisten Kundgebungen veranstaltet und beleidigende Zurufe gegen den Monarchen gemacht.
— Das Steigen der Elbe ist zum Stillstand gekommen. Aus Magdeburg wird ein Fallen des Wassers um 2 Etm. in der Stunde gemeldet.
— Der Reichspräsident hat zur Linderung der Not der durch das Hochwasser Geschädigten 200000 Mk. zur Verfügung gestellt.
— Das Schwurgericht in Krefeld hat Samstag den Schlosser Adolf Böhmer wegen Mordes, begangen am 9. Mai an feiner von ihm getrennt lebenden Frau, zum Tode verurteilt.
Sie Srnieaussichten.
Die während der letzten Zeit eingetretene Befestigung des Weltgetreidemarktes hat insofern lebhafte Befürchtungen geweckt, weil sie unserer deutschen Landwirtschaft so gut wie gar nicht zugute kommt, desto mehr aber der überseeischen, die nach Erschöpfung unserer Borräte in die Lage versetzt worden ist, den Markt zu beherrschen. Neben Deutschland ist namentlich auch England jetzt bei dem Generalstreik auf überseeische Zufuhren angewiesen: von Deutschland wird nicht nur Weizen, sondern kleberhaltiger ausländischer Roggen begehrt, und so erklärt es sich, daß Roggen an der Aufmärtsbetvegung der Getreidepreise stark beteiligt ist. Dank her in den Bereinigten Staaten von Amerika und Kanada geschaffenen, auf dem Prinzip der Selbsthilfe beruhenden Farmer-Organisationen ist erreicht worden, daß die Getreidepreise, insbesondere die des Weizens, gut reguliert iverdcn konnten. Ohne diese festen Zusammenschlüsse hätte die Preisentwicklung auch in Ueber- see zweifellos Bahnen eingeschlagen wie bald nach dem Kriege, wo die Lage der Farmer vielfach verzweiflungsvoll geworden war. Solchem 'Notstände scheint jetzt wirksam borge beugt zu sein, indem durch genossenschaftlichen Aufkauf der überschüssigen Getreidemengen die preisdrückenden Momente aus der Preisbildung nach Möglichkeit ausgeschaltet worden sind. Im übrigen sind namentlich die Amerikaner fortgesetzt darauf bedacht, durch irreführende Ernteschätzungen die Preisbildung auf dem Getreidemarkt zu beeinflussen, natürlich stets in der Richtung, daß die Ernteerträge viel zu niedrig eingeswätzt wer. den. Mit diesem Trick hat man es auch jetzr wieder versucht, ohne indessen auf die Mitwelt irgenbnne Eindruck machen zu können. Als feststehend darf vielmehr angenommen werden, daß namentlich die amerikanische Weizenernte recht gut aus» fallen wird und davon 4—4% Millionen Tonnen, d. b. mebr als doppelt soviel wie int laufenden Erntejahre für die Aus fuhr zur Verfügung gestellt werden können. Recht günstig tverden auch die ErntcrUlssichten in Kanada beurteilt, bas für