Schlüchterner Zeitung
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Nr 60 (1 Blatt). Samstag, den 22. Mai 1986
78 Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Verordnung
zur Durchführung eines Volksentscheids.
Aus Grund des § 4 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (RGBl. S. 790) und des § 18 der Reichöstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. I 1924 S. 173) wird auf Beschluß der Reichsregierung hiermit verordnet:
§ 1*
Nachdem der Reichstag in seiner Sitzung vom 6. Mai 1926 den im Volksbegehren verlangten, aus der Anlage ersichtlichen Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen abgelehnt hat, wird dieser Gesetzentwurf $um Volksentscheid gestellt.
Gegenstand des Volksentscheids ist die Frage, ob der im Volksbegehren verlangte, vom Reichstag abgelehnte Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen Gesetz werden soll.
§2.
Die Abstimmung findet am Sonntag, den 20. Juni 1926, statt.
§ 3.
Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:
Soll der im Volksbegehren verlangte Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen Gesetz werden?
Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Sttmm- bcrechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahen will, das mit „Ja", der Stimmberechtigte, der sie verneinen will, das mit „Nein" bezeichnete Viereck durchkreuzt.
§4.
Die Stimmlisten und Stimmkarteien sind vom b. Juni ^26 bis einschließlich 13. Juni 1926 auszulegen. Die Ge- wemdebehörde kann die Auslegung schon früher beginnen lassen.
Berlin, den 17. Mai 1926.
Der Reichsminister des Innern. Dr. Külz. Anlage.
E n t w u r f
nnes Gesetzes über Enteignung der jjifjreit: vermögen.
. , Das deutsche Volk hat auf Volksbegehren im Voltsent- Wib das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Auf Grund des Artikels 153 der Reichsverfassung wird b0tunmt:
Artikel I.
Das gesamte Vermögen der Fürsten, die bis zur StaatS- "wwälzung im Jahre 1918 in einem der deutschen Länder sWert haben, sowie das gesamte Vermögen der Fürstenhäuser, ™ Familien und Familienangehörigen werden zum Wohle Cer Allgemeinheit ohne Entschädigung enteignet.
Das enteignete Vermögen wird Eigentum des Landes, in das betreffende Fürstenhaus bis zu feiner Absetzung oder ^dankung regiert hat.
Artikel II.
Das enteignete Vermögen wird verwendet zugunsten
der Erwerbslosen,
b) der Kriegsbeschädigten und Kricgühintcrbliebcncn,
Ö der Sozial- und Kleinrentner,
b) der bedürftigen Opfer der Inflation,
0 der Landarbeiter, Kleinpächter und Kleinbauern durch Schaffung von Siedlungöland auf dem enteigneten Landbesitz.
. Die Schlösser, Wohnhäuser und sonstigen Gebäude werden j allgemeine Wohlfahrts-, Kultur- und ErziehungSzwecke, ^besondere zur Errichtung von Gcncsungö- und VcesorgungS- ^>men für Kriegsbeschädigte, KrieaShinterbliebene, Sozial- wd Kleinrentner sowie von Kinderheimen und Erziehungöan- aalten verwendet.
Artikel III.
Alle Verfügungen — einschließlich der hypothekarischen Belastungen und Eintragungen —, die mit Bezug auf die nach diesem Gesetz enteigneten Vermögen oder ihre Bestandteile nach dem 1. November 1918 durch Urteil, Vergleich, Vertrag oder auf sonstige Weise getroffen wurden, sind nichtig.
Artikel IV.
Die AusführungSbestimmungen zu diesem Gesetz werden durch ein Reichsgesetz sestgelegt, daS innerhalb 3 Monaten nach amtlicher Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu erlassen ist. Dieses Reichsgesetz hat insbesondere die näheren Bestimmungen zur Ausführung dcö Artikels II dieses Gesetzes über die Verwendung der enteigneten Fürstenvermögen durch die Länder zu treffen.
*
J.-Nr. 4833. Vorstehende Verordnung wird veröffentlicht.
Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, mit der Berichtigung der bei der Reichspräsidentenwahl 1925 benutzten Stimmliste sofort zu beginnen.
In der Stimmliste sind alle ortsanwesenden Personen männlichen und weiblichen Geschlechts nachzutragen, die am Abstimmungstage (dem 20. Juni) Reichsangehörige und 20 Jahre alt sind. Vor der Eintragung jeder einzelnen Person ist deren Abstimmungsrecht genau zu prüfen.
Auf die Bestimmungen der §§ 8 und 9 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 — RGBl. S. 790 —, der §§ 5—8 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 — RGBl. S. 173 — und des § 4 der vorstehenden Verordnung, nach welchem die Stimmliste in der Zeit vom 6. bis einschließlich 13. n. Mts. auszulegen ist, mache ich besonders aufmerksam.
Schlüchtern, den 19. Mai 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 4822. In der Gemeinde Schoudra, Bester Bc V kenau, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen.
Schlüchtern, den 19. Mai 1926. Der Landrat.
Knisausschutz.
J.-Nr. 2870 K. A. Die Herren Bürgermeister derjenigen Landgemeinden, welche noch mit der Einzahlung der Kosten für die gelieferten Voranschlagsformulare im Rückstände sind, werden hiermit an die alöbaldige Erledigung erinnert. (Vergl. meine Rundverfügung vom 30. April 1926 — J.-Nr. 2438).
Schlüchtern, den 20. Mai 1926.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Trott zu Solz.
Zur Förderung der im hiesigen Kreise noch nicht auf der Höhe befindlichen Schweinezucht, insbesondere auch mit Rücksicht auf die Eberkörung soll kommenden Dienstag, den 25. Mai, nachm. 1/23 Uhr im Hafnerschen Saale zu Schlüchtern eine Versammlung zwecks
Gründung einer S ch w c i n c z u ch t g e n 0 s s e n s ch a f t abgehalten werden.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister des Kreises auf diese Versammlung in geeigneter Weise hinzuweisen.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Trott zu Solz.
Für die Fübrung des vorgeschriebenen Bullenverzeichnisses sind bei der Druckerei Hohmeister in Schlüchtern Formblätter erschienen, ferner mit Vordruck versehene Postkarten für die An- und Abmeldung von Bullen (Veränderungsanzeigen).
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, nur diese den Vorschriften entsprechende Vordrucke zu benutzen und die Bestim- mungen über die Führung des Bullenverzeichnisses und die Veränderungsanzeigen genaucstenS einzuhalten.
Der Vorsitzende deS Kreisausschusses.
J.-Nr. 1043 B. Der Metzger Heinrich Rensch zu Heubach beabsichtigt auf seinem in der Gemarkung Heubach gelegenen Grundstück, Kartenblatt D Parzelle Nr. 385 ein Schlachthaus zu errichten.
Ich bringe dies Vorhaben zur öffentlichen Kenntnis mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen dasselbe binnen 14 Tagen nach Ausgabe dieses Blattes bei mir schriftlich in zwei Exemplaren anzubringen. Nach Ablauf dieser Frist können Einwendungen in diesem Vorhaben nicht mehr angebracht werden. Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Ein- wendwngen wird auf Dienstag, ben 8. I u n i 1 9 2 6 vormittags 10 Uhr vor dem Unterzeichneten anberaumt. Im Falle des Ausbleibens des Unternehmers oder der Widersprechenden wird gleichwohl mit Erörterung des Unternehmens bezw. der Einwendungm vorgegangen werden.
Zeichnungen und Beschreibungen zu der Anlage können während der Dienststunden im Krershause Zimmer Nr. 8 cm- gesehen werden.
Schlüchtern, den 17. Mal 1926.
Der Vorsitzende deS Kreisausschusses, von Trott zu Solz.
Pfingsten 1926.
Mit wahrer Herzensfreude begrüßen wir die Feiertage des lieblichen Festes int Kirchenjahre. Das Pfingstfest erstrahlt wieder in der vollen Anmut seiner Reize. Es zeigt sich allerdings, daß schon manches lichtgrüne Laub eine dunkle Färbung angenommen hat, manche Blüten der Vergänglichkeit gewichen sind, aber die Maienzweige Wehen lustig im Winde, die Vögel haben den vollen Akkord ihrer Jubellieder angestimmt, und der blaue Himmel lacht niemals so glücklich über die glückseligen Menschen herab. Die Natur ist im Mai von Freude und Liebe erfüllt, die Herzen schlagen höher und in durstigen Zügen atmen wir den Balsam des Pfingstduftes. Der Pfingstodem verknüpft sich mit dem Wonnemonat Mai, sie umgeben und berauschen mit stimmungsvoller Seligkeit. Pfingsten, das liebliche Fest! Mag der Zeiten Lauf auch noch so drückend erscheinen, Leben und Liebe sind wie neu und lassen uns wünschen, den Augenblick der pfingstlichen Herrlichkeit zur Dauer werden zu lassen. Wir wissen, das geht nicht an, und deshalb wollen wir von diesen Feiertagen behalten, was an ihnen ewig und unvergänglich ist, den heiligen Geist, den Geist von Pfingsten. / |
Das Pfingstfest gilt der Ausgießung des heiligen Geistes und der Stiftung der christlichen Kirche. Der Geist des Christentums, der sie groß und herrlich gemacht hat, hat sich unentwegt erhalten und ist in allen Anfechtungen der Zeit Sieger geblieben. Wir fragen, ob dieser neue Geist standhaft und in seinem Sinne unverändert weiter wirken wird, aber darauf gibt es nur eine bejahende Antwort. Ohne diesen christlichen Geist kann keine Kultur bestehen, was sie heute zu bedrohen scheint, muß sich morgen doch ihr unterordnen. Der Geist der Welt kann heute nur noch der der christlichen Wahrheit und Klarheit sein.
Angesichts des Pfingstfestes ist viel von dem G6kst der Versöhnung" gesprochen worden, der die politischen Zwistig- keiten mit seiner Krast durchdringen und alles ausschalten möchte, was die Völker durch Kleinigkeiten der Selbstsucht trennt. Auch darin liegt, wenn es nickt gesagt und wenn ihm sogar widersprochen ivird, ein Abglanz jenes neuen Geistes von Pfingsten, der sich mächtiger erhebt, als der Geist der Hoffart und der Zerstörung. Viele Strömungen der menschlichen Leidenschaften haben sich zu den: großen Flusie vereinigt, der das Gebäude europäischer Entwicklung zu zerstören drohte, als der große Krieg von 1914 bis 1918 tobte, aber alle Hemmungslosigkeiten sind wieder abgcebt, und mir stehen heute mitten in dem Wiederaufbau zu früherer Größe und Wohlfahrt. An die Gegnerschaft von 1914 ist die Erkenntnis zur Einigung getreten. Friede ernährt, Unfriede zerstört, das ist ein Merkzeichen, das von jeher galt und in der Zukunft für alle Länder und Völker gelten ivird. Hier einigen sich neuer und alter Geist.
Wir wissen, daß nicht von heute auf morgen gelingen kann, was der neue Geist der Pfingstfeier anstrcbt, sondern daß dazu Schritt für Schritt vorwärts getan werden muß. Alles Große in der Welt hat Jahrzehnte, selbst Jahrhunderte beansprucht, bevor aus dem Samenkorn ein Baum cmpor- wuchs.
Alle Stürme der Naturgewalt und der menschlichen Leidenschaft haben über das Leben der Völker dahingetobt, oft war es so, als wollten sie zerbrechen, was sich mit letzter Kraft in der Menschenbrust aufrecht erhielt. Aber was durch die ungestüme Wildheit sich Bahn brach zum sonnigen Pfingsten, so kommt auch der Einzug im Menschen zur Versöhnung der Völker ungeachtet aller Hemmnisse. Der neue Geist ist auf- gelebt, er wird die Maschen nach oben tragen, zur Heiligkeit der Pfingstfeier. Das ist unsere Hoffnung.
Schweres ExplosionStmglöü.
Eine Pulverfabrik in die Lust geflogen. — Bisher 20 Tote.
Das bayerische Städtchen Haßloch in der Nähe von Wertheim a. M. ist heute von einem furchtbaren Unglück heimgesucht worden, bei dem neben vielen Verletzten eine nicht unbedeutende Zahl von Menschenleben zu beklagen sind.
Aus bisher noch unbekannter Ursache ist die Pulverfabrik unter furchtbarem Getöse in die Luft geflogen. Die Fabrik wurde vollständig vernichtet und eine Reihe der anliegenden Häuser stark beschädigt. Die Zahl der Todesopfer steht noch nicht genau fest, doch rechnet man mit etwa 15—20. Die Zahl der Verwundeten ist erheblich größer.
An der Stelle der Explosion befindet sich ein riesiger Trichter. Die Bergungsarbeiten gestalten sich sehr schwierig, da weitere Explosionen zu befürchten sind. In das Krankenhaus von Wertheim sind bis jetzt etwa 20 Verwundete ein« geliefert worden, von denen einige inzwischen gestorben sind.