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Rr. 48 (1. Blatt) Samstag, den 24. April 1926 78, Jahrg.
Amtliche Beta«ntmach»ngen.
Landratsamt.
J.-Nr. 3595. Die Ortspolizeibehörden mache ich erneut auf die unter Ziffer 597 des Regierungsblatt» Nr. 39 von 1924 veröffentlichte Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses aufmerksam. Auf die genaue Beachtung dieser Verordnung ist zur Vermeidung der Einschleppung deö Kartoffelkrebses hinzu.Dirken.
Schlüchtern, den 19. April 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 3847. Die Abhaltung des auf den 6. Mai ds. Je. festgesetzten Rindviehmarktes in Fulda ist wegen der im Kreise Fulda herrschenden Maul- und Klauenseuche verboten worden.
Schlüchtern, den 22. April 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschuß.
Bullenversteigerung in Schlüchtern.
J.-Nr. 2283 K. A. Der Verband kurhessischer Fleckvieh- züchter veranstaltet am Donnerstag, den 6. Mai 1926 vormittags 10 Uhr in Schlüchtern (an der Vtadthalle) seine diesjährige Frühjahrs-Bullenversteigerung. Die Versteigerung war zuerst in Fulda geplant; aus besonderen Gründen mußte sie jedoch nach Schlüchtern verlegt werden.
Unter Bezugnahme auf die den Herren Bürgermeistern des Kreises übersandte Druckschrift ersuche ich die Herren Bürgermeister, auf die angesetzte Bullenversteigerung in den Gemeinden in ortsüblicher Weise aufmerksam zu machen.
Die Versteigerungen haben den Zweck, den Gemeinden und sonstigen Interessenten den Ankauf guter (Simmentalcr-) Zuchtbullen zu erleichtern. Die Versteigerung am 6. Mai d. Js. in Schlüchtern wird von den Kreisen Geröfeld, Schlüchtern, Hünfeld, Hersfeld und Rorenburg mit Bullen beschickt.
T tf-^rntij^tf^ -*v_^^'^'U>^^W zum Auftrieb kommen werden, wird sich i»r oie Mmemc eine günstige Gelegenheit zum Ankauf von Zuchtbullen bieten. Die betreffenden Herren Bürgermeister mache ich hierauf besonders aufmerksam.
Schlüchtern, den 20. April 1926.
Der Landrat des Kreises Schlüchtern : von Trott zu Solz.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Am Montag, den 26. d. M t I. vormittags 9 Uhr verkauft die Stadt Schlüchtern eine in der sogenannten Lehmkaute an der verlängerten Kurfürstenstraße stehende Halle sowie etwa 15000 Lehmsteine.
Der Verkauf findet an Ort und Stele statt. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gegben.
Schlächtern, den 19. April 1926.
Der Magistrat, öaenßlen.
Oeffentliche Mahnum.
An alle Zahlungspflichtigen, die ihr im Monat April 1926 an die Stadtkasse Schlächter zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht ierdllrch öffentliche Mahnung.
Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.
Bei Mcidung zwangsweiser Einziehig sind sofort folgende Steuern zu zahlen:
Staatliche Grundvermögenssteuer ut Stadtzuschlag, Hauszinosteuer (das neunfache des bishcgen Grundbetrags) Bis zur Zustellung der neuen Steuerzcttelür das Rechnungsjahr 1926 sind die alten Steuerzettel vzulegen.
Schlüchtern, den 22. April 1926.
Der Magrstra Gaenßlen.
Oeffentliche Mahnng.
Die noch rückständigen Gewerbeertgssteuern, Gcwerbc- kapitalsteuern, Schulgelder, Holzgelder,üasscrgeldcr, Pachtgelder, Hundesteuern und Hutegelder, s'ic alle anderen an- geforderten Abgaben sind, soweit sicholche nicht schon in der Beitreibung befinden, innerhalb 8 'gen bei der Stadt- kasse Schlüchtern bei Mcidung zwasweiscr Einziehung einzuzahlen.
Wiederholt wird darauf hingenjen, daß Emzclmah- nungen nicht erfolgen.
Schlüchtern, den 22. April 1926,
Der Magistra Gaenßlen.
Landwirte. Wsen mit Anterbrechung twässern!
Sie Besetzung-fristen.
Ausweichende Erklärungen Chamberlains.
Im englischen Unterhaus fragte der Abgeordnete Pon- sonbh den Außenminister Chamberlain, ob ihm die von Wilson, Clemenceau und dem damaligen Premierminister Englands am 16. Juni 1919 unterzeichnete Erklärung bekannt sei, wonach die Alliierten für den Fall, daß Deutschland vor Ablauf von 15 Jahren ausreichende Gewähr für die Erfüllung seiner Verpflichtungen geben sollte, bereit sein würden, untereinander eine frühere Beendigung der Rheinlandbesetzung zu vereinbaren. Ponsonby fragte weiter, ob die Regierung, nachdem die Botschafterkonferez gegenüber dem Völkerbund festgestellt habe, daß Deutschland seine Entwaffnungsverpflichtungen erfüllt hat, bereit sei, nunmehr eine Abkürzung der Besetzungsfristen vorzuschlagen. Chamberlain erwiderte:
Der Fragesteller zitiert die Erklärung der Botschafter- konferenz versehentlich falsch. Sie hat nicht erklärt, daß Deutschland seine Verpflichtungen hinsichtlich der Entwaffnung erfüllt hat. Ihre Feststellung bedeutete etwas anderes. Um irgendwelche Einwände gegen die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund zu verhindern, hat die Botschafterkonferenz erklärt, daß, soweit sie in Betracht komme, Deutschland effektive Garantien für seine ehrliche Absicht zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen biete.
Es besteht ein beträchtlicher Unterschied zwischen dieser Feststellung und den befriedigenden Garantien für die Erfüllung der deutschen Verpflichtungen gemäß der Erklärung vom 16. Juni 1919. Ponsonby muß mir die Bemerkung gestatten, daß ich mir keinen ungünstigeren Augenblick denken kann, um eine so weit reichende Diskussion zu veranlassen.
Der Abgeordnete Wedgwood fragte, ob die in der Erklärung von 1919 niedergelegten Grundsätze zur Durchführung gebracht würden, sobald die in der Erklärung erwähnten Bedingungen zur Zufriedenheit der britischen Regierung erfüllt werden und ob tatsächlich die britische Regierung sich noch an die 1919 abgegebene Erklärung halte. Chamberlain antwortete: Die Erklärung von 1919 war eine Erklärung über die damals bestehend» Absichten der drei Regierungen. Es --«-^ i,,s, ki.,.;,,-;'.;^ u; ’J*—-urft-A^ - — rttftSr-rntgTrrnTrä-T^ berufen ein Recht hat. ELffugte hinzu, daß seiner Ansicht nach kein ungünstigerer Augenblick für eine Diskussion dieser Frage gewählt werden könne.
Gefährdung des Fürstenlompromiffes.
Die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten.
In der Donnerstagssitzung des Hlechtsausschusses des Reichstages wurde Absatz 1 des 8 2 des Kompromißgesetzentwurfes mit 11 gegen 10 Stimmen ab gelehnt. Dagegen stimmten nicht nur wie beim § 1 die Deutschvölkischen und Kommunisten, sondern auch die Sozialdemokraten. Die Deutschnationalcu enthielten sich der Stimme. Der Vertreter der Bayerischen Volkspartei war im Ausschuß nicht anwesend.
Der abgelehnte Absatz des Kompromißentwurfes besagt, daß für eine Gesamtauseinandersetzung, wenn eine solche nicht bereits durch Gesetz, Schiedsspruch, Vertrag oder Vergleich erfolgt ist, ausschließlich das Reichssondergericht zuständig ist. Die Verhandlungen des Rechtsausschuffes wurden darauf unterbrochen, doch soll in einer neuen Sitzung ein Einigungsversuch unternommen werden.
Der Ablehnung folgte eine sehr lebhafte Auseinandersetzung. Abg. Richthofen beantragte den sofortigen Abbruch der Verhandlungen. Abg. Lohmann (Dntl.) betonte, daß sich seine Fraktion die Entscheidung Vorbehalte, daß es aber int Interesse der Sache und aus formalen Gründen zu empfehlen sei, die Verhandlungen nicht sofort abzubrechen. Im ähnlichen Sinne sprach sich der volksparteiliche Vertreter Dr. Wunderlich aus. Abg. Rosenfeld gab darauf für die Sozialdemokraten die Erklärung ab, daß es sehr bemerkenswert sei, daß der deutschnationale Redner offenbar den Fortgang der Verhandlungen wünsche. Das beweise, daß Deutschnationale und Deutsche Volkspartei in der Sache einig wären. Das bestärke die Sozialdemokratie in ihrer Ablehnung des Kompromißentwurfes.
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Reichskanzler Dr. Luther wurde, wie aus parlamentarischen Kreisen mitgeteilt tvird, sofort von den Vorgängen int Rechtsausschuß des Reichstages unterrichtet. Er hat daraufhin sofort die Vertreter der Regierungsparteien in die Reichskanzlei eingeladcn.
Export-Kreditversicherung.
Berlin, 22. April. Amtlich wird mitgeteilt: Die Vorbereitungen zur Schaffung einer Export-Kreditversicherung mit Hilfe des Reiches sind zu Ende geführt. Der zwischen dem Reich und den Versicherungsgesellschaften abgeschlossene grundlegende Vertrag ist unterzeichnet worden und die Export- Kreditversicherung wird anfangs der kommenden Woche ihre Tätigkeit aufnehmen.
Ein Besuch Hindenburgs in Hamburg.
Berlin, 22. April. Wie nunmehr feststeht, wird der Reichspräsident am 4. Mai der Stadt Hamburg einen Besuch ab- statten. Der Reichspräsident wird am Nachmittag des 4. Mai in Hamburg eintreffen und abends wieder zurückkehren.
Neues vom Tage.
— Der Reichspräsident hat dem Generalobersten v. Seeckt anläßlich seines 60. Geburtstags auch einen persönlichen Glückwunsch ausgesprochen.
— In Kalkutta wurden bei einem neuerlichen Zusammenstoß zwischen Polizei und Mohammedanern zwei Personen getötet und 13 verletzt.
— Der von der Reichsregierung gestern beschlossene Gesetzentwurf, der ein Volksbegehren in der Aufwertungsfrage verhindern soll, ist heute dem Reichstag zugegangen.
— Der Schnellzug Paris—Barcelona fuhr heute Vormittag in der Nähe der Station Llana auf einen Güterzug auf. 5 Personen wurden getötet, eine weitere Anzahl verletzt, darunter 5 schwer.
— Die französische Kammer hat die von der Regierung geforderten Kredite zur Einberufung der Reservisten, die sie in ähnlicher Form früher dreimal abgelehnt hatte, angenommen. Der Kriegsminister hat die Vertrauensfrage gestellt.
— Ueber große Ueberschwemmungen infolge andauernden Regens wird aus Brasilien berichtet. Ein Drittel der Häuser der Stadt Florano am Polyfluß wurde weggeschwemmt. 7000 Einwohner befinden sich in größter Not.
Das Volksbegehren zur Auswertung.
Die Aufwertungsfrage ist bekanntlich schon vor längerer Zeit durch ein Reichsgesetz geregelt worden. Damit ist der Kampf um die Aufwertung jedoch keineswegs zu Ende. Einer der eifrigsten Verfechter einer Aenderung dieses Gesetzes und einer weiteren Aufwertung ist der Hypothekengläubiger- und Sparerschutzverband und der diesem Verband nahestehende Reichstagsabgeordnete Best.
Dieser hat nun einen neuen Gesetzentwurf ausgearbeitet und dieser Tage Gelegenheit genommen, sich in einer in Darmstadt abgehaltenen Versammlung des genannten Verbandes näher darüber auszulassen. Er verbreitete sich dabei insbesondere über die Abänderungen, die dieser Entwurf an dem bekannten und in Wirksamkeit beftndl-ch^ Gesetz über die '^ .ipBrmr^TTTTirrrrTi^mn’^ Mit sich bringt. Diese sind im wesentlichen statt der 15- bezw. Löprozentigen Aufwertung 50 Prozent Aufwertung aller Ansprüche für diejenigen, die ohne Vorbehalt gelöscht wurden, mit Rückwirkung bis 1. Januar 1919. Für die Berechnung des Goldmark-- betrages des Anspruchs wird sein Entstehnngstag und die innere Kaufkraft des vom Schuldner in Empfang genommenen Betrages zugrunde gelegt. Der Normalsatz von 50 Prozent kann, wenn Unbilligkeit vorliegt, entweder ermäßigt oder erhöht werden. Auch die Zinsen fallen erhöht werden. "Ebenso soll bei den aus Teilungsmassen zu befriedigenden Sparguthaben, Pfandbriefen und Versicherungsansprüchen der Aufwertungssatz 50 Prozent betragen. Noch nach dem Januar 1919 abgehobene Sparguthaben sollen rückwirkend ausgcwcrni werden.
Beim Anleiheablösungsgesetz sollen ohne Unterscheidung zwischen Alt- und Neubesitz 50 Prozent des Goldmarkwertes des Erwerbspreises ausgewcrlct und eine sofortige 3prozemige Verzinsung eintreten. Für Länder- und Gemeindeanleihen ist der volle Goldmarkbetrag in dem Entwurf vorgesehen, je nachdem, wie hoch Wert und Ertrag der mittels der Anleihen beschafften Anlagen dies gestatten.
Für Kriegsbeschädigte sieht der Entwurf u. a. bei unbezahlt gebliebenen Abfindungsansprüchen 50 Prozent des Goldmarkbetrages vor. Dieser Gesetzentwurf zur Abänderung der bestehenden Aufwertungsgesetze soll durch ein Volksbegehren durchgebracht werden. Der Redner teilte mit, daß der Sparerbund den Beschluß gefaßt hat, unverzüglich mit seinem Gesetzentwurf den Antrag für das Volksbegehren bei der Reichsregierung einzureichen. Der Gesetzentwurf stelle eine gerechte und wirtschaftlich tragbare Lösung der Aufwertungs- ftage dar.
Die Reichsregierung läßt nun ihrerseits zu dieser Angelegenheit amtlich folgendes erklären: „Nach Reichsrecht ist der Weg der VoÜsgesetzgcbuna insofern beschränkt, als über den Haushaltsplan, über Abaabengcsetze und Besoldungsordnungen nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen kann. Damit sind auch Gesetzentwürfe der bezeichneten Art dem Volksbegehren entzogen. Dies ist geschehen, weil derartige Gesetze nicht aus dem Zusammenhang mit den gesamten Steuer- und Wirtschaftsplänen herausgenommen werden können. Die vor und während der Geldentwertung begründeten Rechtsverhältnisse sind int Aufwertungsgesetz und im Gesetz über Ablösung öffentlicher Anleihen geordnet. Der Gesamt komplex dieser Gesetze bedingt maßgebend den Haushalt des Reiches, den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Geineinden, wie überhaupt das gesamte öffentliche Finanzwesen. Er ist insbesondere die Grundlage unserer Währnna. Solche Gesetze müssen, wenn nicht die ganze deutsche Wirtschaft auf daS verhängnisvollste erschüttert werden soll, den .\\ut^ Haltsplänen und den Abgabcngcsctzcn gleich geachtet Werben. Bei sinngemäßer Auslegung des Artikels 73 Abs. 4 der Reichs» Verfassung müssen daher "Gesetze, die die Folgen der Selb* entwertung regeln, hinsichtlich der Volksinitiative bett gleichen Bestimmungen unterworfen sein wie Gesetzentwürfe, die den Haushaltsplan und die Zlbgabcnregclung unmittelbar zum Gegenstand haben.
Zur Verincidung von Zweifeln hat die Reichsregierung beschlossen, den gesetzgebenden Körperschaften einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den klargestellt wird, daß ein Volksentscheid über Elesetzentwürfe, die die Folgen der C-eldentwer. tung regeln sollen, nur durch den Reichspräsidenten veranlaß: Werben kann."