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Schlüchterner Zutuns

Kreis-Kmtsblatt * Myememev mntlicherKnzeLgev für Kur Kreis Ächlüchtem brmkunb vevlag.tz.Stelnfetd Söhne* Gescpästsft'. Vahnhofstr.L * sernspy.Nr.i^y * Poststh«KK.P!ankstwdaM.rrsyo Nr. 44 Donnerstag, den 15. April 19X6 78 Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

I. Nr. 3120. Im Interesse der KreiSbevölkerung wird wiederholt darauf hingewiesen, daß die Sprechstunden in dem fendralsamt auf Dienstag und Freitag, vormittags von 9 bis 12 Uhr, festgesetzt sind. Den Kreiseingesessenen wird in ihrem eignen Interesse empfohlen, die Sprechstunden cinzu- halten, da sie zu anderer Zeit nicht auf Abfertigung rechnen können.

Schlüchtern, den 7. April 1926.

Der Landrat. I. B.: Schulthe«.

A VI. 1252. Die in dem Amtsblatt Nr. 41 auf Seite 241 veröffentlichte Bekanntmachung vom 28. September 1925, betreffend Verschiebung der in den Bäckereien und Kondito­reien cinzuhaltenden achtstündigen Arbettöruhe um eine Stunde dahingehend, daß der Arbeitsbeginn auf fünf Uhr früh ge­legt wird, genehmige ich hiermit unter den gleichen Be­dingungen bis 31. März 1927.

Cassel, den 4. März 1926.

Der Regierungspräsident.

J.-Nr. 2899. Vorstehende Verfügung wird hiermit ver­öffentlicht.

Die Ortspolizeibehörden und Landjägereibeamten des Kreises mache ich auf meine in der Schlüchterner Zeitung Nr. 73 von 1925 enthaltene Verfügung vom 18. Juni v. 56. Nr. 4865 aufmerksam.

Schlüchtern, den 6. April 1926.

Der Landrat. J. B.: SchulG-js.

Erlaß v 0 m 2 5. Juni 1924, betr. Belehrung über Feueranlagen beim Abkochen durch

Wandergruppen 111 C 1337/24

In der letzten Zeit mehren sich die Nachrichten darüber, daß Wandergruppen zum Zwecke des Abkochens offene Holz- feuer im Walde angezündel und dadurch Waldbestände ge­fährdet oder in einigen Fällen sogar vernichtet haben.

Ganz abgesehen davon, daß Feueranzünden im Walde "ach § 44 des Feld- und Forstpolizeigesetzes und, wenn es sich um gefährliche Stellen im Walde handelt, nach § 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuches strafbar ist, und daß außerdem der Täter oder seine Angehörigen für allen Schaden haftbar gemacht werden, der durch einen Waldbrand entsteht, muß in allen an Wanderungen beteiligten Kreisen noch mehr Der- lländniö dafür geweckt werden, daß durch solches fahrlässiges Verhalten dem Volksvermögen schweren Schaden zugefügt wird, der bei der heutigen überaus ernsten Lage des Staates unbedingt vermieden werden muß. Wir ersuchen daher die Äugendpfleger(-pflegerinnen), Lehrer, Schulvorstände, Schul- läte, Vereinsleiter und andere leitende Persönlichkeiten anzu- balten, daß von ihnen im Unterricht und bei Wanderführer- bhrgängen regelmäßig darauf hingewiesen wird, daß die jugendlichen Wanderer beim Feuerwachen in der Nähe eines Waldes äußerste Vorsicht zu beobachten und auch sonst alle behördlichen Anordnungen bei ihren Wanderungen peinlichst iu befolgen haben.

Zugleich im Namen des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.

I. V.: Scheidt.

J.-Nr. 3137. Vorstehender Erlaß wird erneut veröf­fentlicht.

Schlüchtern, den 8. April 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheiö.

J.-Nr. 3130. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, cin- tretcndenfallv dafür zu sorgen, daß Löschmannschaften, die jur Bekämpfung von Waldbränden angefordert werden müssen, notwendigen Werkzeuge mitbringen. Aussicht einen Wald­brand schnell zu unterdrücken, ist von vornherein günstiger, wenn die zur Hilfe eilenden Mannschaften geeignete Wert- jeuge, vor allem Acxte, Spaten, Schaufeln, eiserne Rechen Unb Hacken mit sich führen.

Bei dieser Gelegenheit mache ich die Herren Bürger- ""ister erneut auf die Polizeiverordnung vom 24. 2. 1908 " Reg. Amtsbl. S. 5z von 1908 - - aufmerksam.

Schlüchtern, den 7. April 1926.

Der Landrat. J. B.: Schultheiö.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

J.-Nr. 3457. Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viebseuchen- ^sitzes vom 26. Juni 1909 (R. Gi Bl. S. 519) mit Er- '"sichtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen "nd Forsten folgendes bestimmt:

§ 1.

Infolge Erlöschens der Maul- und Klauenseuche in l l i n g 0 wird die viehseuchenpolizeiliche Anordnung vom

9. März d. Js. Nr. 2352 Schlüchterner Zeitung Nr. 29 hiermit wieder aufgehoben.

Schlüchtern, den 12. April 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 3535. Die Anmeldungen zu der Gesellenprü­fung für die Bäcker sind bis zum 18. d. MtS. unter Bei­fügung der Lehrverträge an den Schriftführer der Innung, Bäckermeister Philipp Denhardt hier, einzusendcn.

Schlüchtern, den 13. April 1926.

Der Landrat. Z. V.: Schultheiö.

Kreisausschutz.

Abschlietzung der Rechnungsbücher für 1935.

J.-Nr. 1985 K.-A. Die Herren Bürgermeister und Ge­meinderechner der Landgemeinden mache ich darauf aufmerk­sam, daß die Rechnungsbücher und die Hebeliste für das Rechnungsjahr 1925/26

am 31. Mai 1926 abzuschließen und alle nach diesem Tage eingehenden Beträge aus 1925 in die Rechnungsbücher und die Hebelrste für 1926/27 einzutragen sind.

Zum 10. Juni d. Js. wollen mir die Herren Bürger­meister über folgende Punkte berichten:

1. Sind die Rechnungsbücher und das Aufsichtsbuch ab­geschlossen und mit der JahreSzusammenstellung versehen?

2. Ist die Hebeliste sowohl bei Soll wie bei Ist bei jedem Steuerpflichtigen aufgerechnet und ist eine Jahreszusammenstellung am Schlüsse der Liste gefertigt?

3. Stimmt die Schlußsumme des Aufsichtsbuches mit der­jenigen der Rechnungsbücher und bei Einnahme auch mit der Hebeliste überein?

4. Welchen Bestand oder welche Ueberzahlung ergibt der Jahresabschluß?

Schlüchtern, den 7. April 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. I. V.: Preiß.

Stadt Schlüchtern.

Zahlung von Steuern.

Bis zur Zustellung der neuen Steuerzettel für das Rech­nungsjahr 1926 sind bei Vorlage der alten Steuerzettel fol­gende Zahlungen, unbeschadet einer anderweitigen Festsetzung derselben, von den Abgabepflichtigen für den Monat April 1926 zu leisten:

Staatliche Grundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag, Hauszinösteuer (das neunfache des bisherigen Grundbetrags).

Die Zahlungen sind am 15. April 1926 fällig.

Einzelmahnung erfolgt nicht.

Schlüchtern, den 13. April 1926.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung

In der Zeit vom 20. bis einschl. 22 April d Z. erfolgt die Reinigung der Schornsteine in der Hanauerstraße, Altebahnhofsstraße, Schloßstraße, Wasser-, Kirch- u. Sackgasse.

Schlüchtern, den 13. April 1926.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Hauszinssteuer.

Nach den vom Preußischen Landtage beschlossenen Ge­setze zur Aenderung der Preußischen Slcuerverordnung wird die Hauszinssteuer mit Wirkung vom 1. April 1926 auf den neunfachen Betrag der staatlichen vorläufigen Steuer vom Grundvermögen erhöht. Eine besondere Benachrichtigung ergeht im allgemeinen an die Steuerschuldner nicht. Die Steuer wird wie bisher am 15. eines jeden Monats fällig, der erhöhte Steuerbetrug ist also zum ersten Male am 15. April 1926 zu entrichten.

Soweit bisher Steuerermäßigungen auf Antrag gemäß § 2 (2a) oder § 3 (3) der Preußischen Steuernotverordnung gewährt worden sind, erfolgt die entsprechende Herabsetzung der Steuer von Amts wegen, ohne daß es eines besonderen Antrags bedarf.

Die Frist für die Stellung solcher Anträge wird durch besondere Verordnung bis zum 30. Juni 1926 verlängert. Die Steuerminderung tritt bei neuen Anträgen vom i. April 1926 ab in Wirkung.

Der Vorsitzende des Grundsteuer-Ausschusses.

Veröffentlicht

Schlüchtern, den 13. April 1926.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Landwirte, tauft keine fertigen Grasfamenmifchungenl

Neues vom Tage.

. Dem Reichstag ist die vom Reichspräsidenten und Reichs, wehrrmmfter unterzeichnete Entschließungsurkunde über die Aus- Je^ung ber Verkündung des Gesetzes zur Vereinsachung des Mili< tarstrasrechtes zugegangen.

°' D' Dr- Wirth hat seine seit längerer Zeit zeplaute Reise nach Rußland angetreten. Dr. Wirth wird sich einen ^ag in Riga aushalten und sodann nach Leningrad weiter-

.?ie Zentralverwaltung der Mologa-Holzindustrie- Akt.cng-sellichast befindet, deren Aufsichtsratsvorsitzender Dr.

- Einer der bekanntesten Generale der alten preußischen Armee, General der Infanterie Hermann von Graberg, ist im 80. Lebensjahr gestorben.

Wie Havas aus Brüssel berichtet, hat nach demSoir" der belgische Außenminister Vandervelde den Besuch des deutschen Gesandten v. Keller empfangen. DieLibre Belgique" will wissen dag uch die Demarche des deutschen Gesandten auf die Rheinland- bezetzung bezogen habe.

Das französische Kriegsministerium teilt mit daß sich weitere Drusenstämme in dem Gebiet von Hamon unterworfen haben. Die französischen Truppen verloren in den Kämpfen 18 rote. Die Zahl der Toten auf der Gegenseite betrug 700.

Wie aus Rom gemeldet wird, hat Frau Gibson, die das Attentat auf Mussolini verübte, Wahnsinnsanfälle gehabt, die eine ständige Ueberwachung erforderlich machen. Mussolini soll die Absicht haben, den König von England um Gnade für die .lttcntäterin zu bitten, damit diese ihrer Familie wieder zurück- gegeben werden könnte.

- Aus New Dort wird gemeldet, daß das Repräsentanten­haus mit 297 gegen 39 Stimmen einen Gesetzentwurf anqe- nommen hat, der den Bau von 2000 Flugzeugen und zwei Luft- toiffen Vorsicht.

Wie Reuter aus Peking meldet, steht nunmehr fest, daß Tuan Schi-jui nach dem am Donnerstag erfolgten Staats­streich sich auf ein Handelsschiff im Gesandlschaftsviertel geflüchtet uno tu Sinaissugel mit^euommeg hat.

Das außerordentliche Kriegsgericht in Athen bat die Führer des Aufstandes von Saloniki, die Obersten Djavellas und Karakufas, zum Tode verurteilt.

Blättermeldungen aus Peking geben die Zahl der durch Abwurf von Fliegerbomben getöteten Personen mit 19 an.

Nach einer Agenturmeldung aus Schanghai sind gegen das japanische Konsulat in Schanghai Bomben geworfen worden. Es ist festgestellt worden, daß das Altentat von Chinesen unternommen worden ist.

Mussolinis Rückkehr wird für den 18. oder 19. April erwartet.

Das LuftschiffNorge" wird am 14. April früh in Oslo erwartet. Amundsen und Ellsworth sind bereits nach Spitzbergen abgereist.

Blättermeldungen aus Bern zufolge soll Bundesrat Molta die Schweizer Delegation für die Herbstsitzung des Völkerbundsrates beauftragt haben, für die Aufnahme Deutsch­lands in den Rat, jedoch gegen die Schaffung neuer ständiger Ratsitze außer Deutschland zu stimmen.

Mimsterbesiich in Koblenz.

Die Früchte des Ruhrkampfes.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Marx, und der preußische Innenminister S e V e r i n g haben dem besetzten Gebiet in Der Stadt Koblenz einen Besuch abgestattet. Vor dem Gewerkschaflsausschuß für die besetzen Gebiete hielt Minister Dr. Marx eine Rede, in der er u. a. ausführte:

Politisch und wirtschaftlich hat das deutsche Volk, und besonders das rheinische, die schwierigste Zeit durchlebt. Selbst. Hilfe und Einigkeit haben das deutsche Voll aus seinem Chaos wieder herausgeführt. Die Industrie hat mit allen Mitteln für den Wiederaufstieg des deutschen Volkes gesümpft; aber in der Hauptsache waren es der deutsche Arbeiter und die rheini­schen Gewerkschaften. Die Früchte dieses Kampfes sind Einheit und allmählicher Wiederaufstieg des deutschen Volkes.

Der preußische Jmrcnministcr Severing führte aus: Der Ruhrkampf war ein weltgeschichtliches Ereignis, der vor allem von den Arbeitern und Beamten des Westens ans^foch- ten wurde. Diesen Kampf gewinnen ließen vor allen Dingen das Gemeinschaftsgefühl, die Disziplin und die Erziehungs- arbeit der christlichen Gewerkschaften. Bon einem Miß­erfolg des Ruhrkampfes kann keine Rede fein, denn dieser allein fort das französische Volk zum Verhandeln gezwungen,' und dieses große Moment ist der Erfolg des pas­siven Widerstandes. Wie hier Einheit und Einigkeit den Sieg errungen haben, so sollen sie auch unser Leitstern sein für die zukünftige Arbeit.

Der ReichSkommiffar für die besetzten Gebietes Freiherr Langwerth v. S i m m c r n, erklärte, er betrachte es als feine höchste Pflicht, am weiteren Aufstieg des rheinischen Volkes' mitzuwirken.

Im Anschluß an diese Besprechung brachten in einer Ver­sammlung vor allem die Vertreter der La n d tv 1 rt- schaft und des Weinbaues ihre Forderungen zum Ausdruck. Innenminister Severing versicherte, er werde alle Forderungen an die betreffenden Ressorts cheitergeoen und dazu beitragen, daß diesen Forderungen stattgegeben werde.