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MWttntr Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amtlicherKnzeigev für öen Kreis Schlüchtem

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Nr. 36 (1. Blatt) Samstag, den 27. März 1926

78. Jahr«.

Amtliche Bekanntmachnngen.

Kreisausschutz.

Betr. Umpfropfen von Obftbänmen.

J.-Nr. 1676 K. A. Wie alljährlich finden auch in die­sem Frühjahr praktische Unterweisungen im Umpfropfen von Sbstbäumen in der Kreiöbaumschule in Schlüchtern statt.

Dieser Arbeit, der leider bisher noch zu wenig Beach­tung geschenkt wurde, wird aber eine spätere Rentabilität des ländlichen Obstbaues zuzuschreiben sein. Die vielen Sor­ten, die bisher angepflanzt wurden, müssen auf eine kleine Zahl herabgemindert werden, denn nur durch einheitliche Lie­ferung bestimmter Sorten, die im Kreise Schlüchtern nach­weislich gut gedeihen, aber auch auf dem Markte gefragt werden, kann in Zukunft Gewinn erzielt werden.

Das Umpfropfen kann von jedermann ausgeführt wer­den, der einigermaßen hierfür Geschick und eine sichere Hand im Schneiden der Reiser besitzt. Die Unterweisung dauert einen Tag.

Anmeldungen unter Beifügung von 1 RM. Einschreibe­gebühr sind bis einschließlich 31. März an Herrn Kreiögärt- ner Holstein in Schlächtern, Dreibrüderstr. 16 $u richten.

Der KursuStag wird den Teilnehmern bekannt gegeben.

Erforderlich ist ein scharfes Veredlungsmesser und wenn möglich ein Abziehstein zum Schärfen der Messer. Auf An­trag werden dieselben geliefert.

Schlächtern, den 22. März 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. J. V.: Preiß.

J.-Nr. 1804 K. A. Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden wollen mir bis zum 6. April 1926 ein Ver­zeichnis der Einnahme-Rückstände aus den: laufen­den Rechnungsjahr einreichen und dabei anzeigen, waö be­züglich der Einziehung der Rückstände veranlaßt ist.

Schlächtern, den 22. März 1926.

Der Vorsitzende des KreiSauSschusseS.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat März 1926 an die Stadtkasse Schlächtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meldung zwangSweiser Einziehung sind sofort fol­gende Steuern zu zahlen:

Grundvermögenösteuer mit Stadtzuschlag, Hauszins­heuer, Gewerbeertragssteuer, Gewerbekapitalsteuer.

Die einzelnen Steuerzettel sind zur Vermeidung einer zeirraubenden Abfertigung unbedingt bei der Zahlung vorzu- legen. 1 (

Schlächtern, den 23. 3. 26. Der Magistrat. Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

Die noch rückständigen Schulgelder, Holzgelder, Wasser- gelder, Pachtgelder, Hundesteuern und Hutegelder, sowie alle an­deren angeforderten Abgaben sind, soweit sich solche nicht schon in der Beitreibung befinden, innerhalb 8 Tagen bei der Stadt- kasse Schlächtern einzuzahlen.

. Die nicht bis zum Ende des Rechnungsjahres 1925 31. März 1926 gezahlten Rückstände werden zwangsweise beigetrieben. :

Wiederholt wird darauf hingewiesen, daß Einzelmah- | "ungen nicht erfolgen.

Schlächtern, den 23. 3. 26. Der Magistrat. Gaenßlen.

Ordnung über die Erhebung von Berufsschulbeiträgen in der Stadt Schlächter n.

Auf Grund des § 16 des Gewerbe- und HandelSlehrer- ^icnstcinkominengesetzes in der Fassung dcö Gesetzes vorn 25. August 1923 (G. S. S. 413) in Verbindung mit der Ver- ^dnung zur Aenderung dieses Gesetzes vom 22. April 1924 S. S. 219) und derjenigen vom 31. August 1925 (G. H S. 111) haben die städtischen Körperschaften folgende Drtösatzung beschlossen:

§ 1.

Die Stadt Schlüchtern erhebt zur Deckung der Bcrufs- '^ul-Unterhaltungskosten für das Rechnungsjahr 1925 Bc- ^fsschulbeiträge und zwar

von sämtlichen Gewerbetreibenden in der Stadt Schlüch- tern, welche auf Grund der Verordnung über die vor- ^ufjgc Neuregelung der Gewerbesteuer vom 23. Novem- w 1923 (G. S. S. 519) in Verbindung mit der Er- Känzungsverordnung vom 16. Februar 1924 (G. S. S. J°9) in der Zeit vom 1. Januar 1925 ab Gewerbesteuer- Vorauszahlungen zu entrichten haben'

von sämtlichen Gewerbetreibenden, tvelche keine Geiverbe- stcucrvoratiözahlungcn zu entrichten haben und von sämt­

lichen nicht gewerbetreibenden Arbeitgebern in der Stadt Schlüchtern (Reichsbahngesellschaft, Architekten, Rechtsan- wälte, Aerzte u. a.), soweit die Jugendlichen der einzel­nen, bei ihnen beschäftigten Arbeiter- und Angestellten- gruppen berufsschulpflichtig sind.

§2.

Die Beiträge werden bemessen bei den Pflichtigen zu § Ist nach der Summe der im Kalenderjahr 1925 fälligen Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.

Die Höhe der Beiträge der Pflichtigen zu § 1b rich­tet sich nach der Zahl der monatlich im Durchschnitt des Kalenderjahres 1925 bei ihnen beschäftigten Angehörigen sol­cher Arbeiter- und Angestelltengruppen, deren Jugendliche berufsschulpflichtig sind. Die nur während eines Teiles eines Monats Beschäftigten werden hierbei mitgezählt.

§3.

Die Schulbeiträge werden

st) von den in § 1 unter a bezeichneten Pflichtigen in Höhe von 31/3 % der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen (= 10 0/0 der Vorauszahlungsgrundbeträge) für den in § 2 Abs. 1 beschriebenen Zeitabschnitt,

b) von den Pflichtigen, zu 1 unter b in Höhe von 3 Mk. für den Kopf der nach $ 2 Abs. 3 ermittelten Arbeiter und Angestellten

erhoben.

Die Schulbeiträge sind in einer Smnme bis zum 7. April 1926 (einschl. Schonfrift) auf Grund einer schrift­lichen Zahlungsaufforderung des Magistrats zu zahlen.

Von denjenigen Gewerbetreibenden (§ ist), deren Be­tt iebe im Rechnungsjahr 1925 weniger als 6 Kalendermo­nate bestanden haben und von denjenigen Nichtgewerbetrei- benden (§ 1b), die im Rechnungsjahr 1925 Arbeiter und Angestellte der im § 2 Abs. 3 gedachten Art kürzere Zeit als 6 Kalendermonate beschäftigt haben, ist nur die Hälfte als Beitrag zu enttichten.

§ 4.

Gegen die Heranziehung zu den Schulbeiträgen flehen dem Abgabepflichtigen die Rechtsmittel der §§ 69 ir. f. des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Novelle vom 26. August 1921 zu.

$ 5.

Die keine Gewerbesteuer zahlenden und die nichtgewerbe- treibenden Pflichtigen haben innerhalb 14 Tagen nach Be­kanntmachung dieser Satzung dem Magistrat schriftlich mit= zuteilen, seit wann und wieviel sie in jedem Kalendermonat nach dem 1. Januar 1925 Arbeitnehmer der in § 2 Abs. 2 gedachten Art beschäftigt haben. Soweit solche Arbeitnehmer im laufenden Rechnungsjahr überhaupt erst nach der Be­kanntmachung der Satzung beschäftigt werden, ist die An­zeige über die Zahl der in den einzelnen Kalendermonaten Beschäftigten bis zum 31. März 1926 bei derselben Stelle zu erstatten.

§6i

Zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten kann der Magistrat in besonders gearteten Einzelfällen die Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder erstatten.

§7.

Zuwiderhandlungen gegen die burcb diese Ortssatzung ober gemäß den Bestimmungen dieser Satzung vom Ma­gistrat dem Abgabescbuldner auferlegten Verpflichtungen wer­den mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. geahndet, sofern nicht nach bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.

Schlüchtern, den 10. März 1926.

Der Magistrat:

gez. Gaenßlen, Fenner, Denhard, Flemmig, Gutermuth.

*

Auszug aus dem Beschlußbuch der Stadtverordnetenversammlung zu Schlüchtern. Sitzung am 13. März 1926, zu welcher sämt­liche Mitglieder ordnungsmäßig geläden und in beschlußfätu- gcr Zahl erschienen waren.

Nr. 10 Pr. B. Gegenstand: Genehmigung der Ordnung betr. die Erhebung von Berufsschulbeittägen in der Stadt Schlüchtern.

Beschluß einstimmig: Die Ordnung über die Erhebung von Beruföscbulbeiträgen in der Stadt Schlüchtern vom 10. März 1926 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Der Stadwerordnetenvorsteher: gez. Alt.

*

Wird veröffentlicht.

Schlichtern, den 24. März 1926.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Landwirte! Milch ist das wert­vollste RahrungS-Miltell

Neues vom Tage.

Der Reichspräsident empfing den neuernannten italienischen Botschafter, Grafen Aldovrandi, zur Entgegennahme seines Be­glaubigungsschreibens und kurz darauf den persischen Geschäfts­träger in Berlin, der ei» Geschenk des Schahs von Persien über­reichte.

Der polnische Ministerpräsident Skrzynski erklärte in einer Unterredung mit dem Kriegsminister Zeligowski, der Vorschlag über die Reorganisation der Militärbehörden werde vom Sejm zurückgezogen werden. Marschall Pilsudski werde zum Chef des Generalstabes ernannt werden.

Die amerikanische Regierung hat beschlossen, an der Genfer Entwaffnungskonferenz teilzunehmen. Zum Leiter der ameri­kanischen Delegation wurde der amerikanische Gesandte in Bern, Gibion. ernannt.

Nach langwierigen Verhandlungen der Regierungspar­teien mit den Deutschnationalen, den Sozialdemokraten so­wie der Wirtschaftlichen Vereinigung ist es am 25. März Abends zu einer vorläufigen Verständigung über die Aende­rung der Steuermilderungsvorlage gekommen.

Nach einer Havasmeldung aus Bukarest wird Bra- tianu am Samstag dem König sein Rückttittsgesuch über­reichen.

An der Neuyorker Börse erreichten am 25. März die französischen Schatzschcine ihren tiefsten Stand in diesem Jahre.

Nach einer Meldung aus Panama ist die Stadt Mani- zales (Columbia) zum Teil dmch Feuer zerstört worden, u. a. auch die Kathedrale.

Bei dem Zechenunglück in Oberhausen sind insgesamt 12 Tote und 31 Verletzte zu beklagen. Die Bergungsarbetten sind beendet.

Nach Blättermeldungen ist in den spanisch-deutschen Handelsvertragsverhandlungen eine günstige Wendung einge- treten, die zu einem sehr befriedigenden Ergebnis führen dürfte.

Nach einer Meldung aus Peking steht in den chinesi- K ' ur-. .;.. Euch ' ^ungeschlacht bei Peking bevor.

Die vorliegenden Berichte der Landesarbeitsämter er­möglichen die schätzungsweise Feststellung des Rückgangs der Arbeitslosigkeit um etwa 5 Proz. für die erste Hälfte des Monats März.

Sas Abfindungskompromiß.

Möglichste Beschleunigung verlangt.

Der Rechtsausschuß des Reichstages setzte die Beratung über den Kompromißentwurf zur Fürstenabfindung fort.

Reichsjustizminister Marx erklärte, die Regierung wünsch« möglichste Beschleunigung des Kompromißentwurfes, um zu, schnelleren Beruhigung der Bevölkerung bcyutragciL Zu: Frage, ob das Kompromiß verfassungsändernd sei, könne das Kabinett erst Stellung nehmen, wenn ein endgültiger Entwurf vorliege.

Der bayerische Reichsratsbevollmächtigte bat, möglichst bald durch die Fassung des Wortlautes des Kompromisses der. schiedcne Zweifel zu beseitigen. Abgeschlossene Verträge ir einem Lande brauchen durch Aufrollung der Auseinander­setzung in einem anderen Lande nicht berührt zu werden. Te- Ausschuß vertagte sich dann in der Erwartung, daß alsbaU eine Stellungnahme der Reichsregierung über den Verfassungs- ändernden Charakter des Entwurfes vorliegt.

Völkerbundsdebatte im Oberhaus.

Präzise Fragen Asquiths.

Das englische Oberhaus hat sich inzwischen ebenfalls mit dem negativen Ergebnis der letzten Völkerbundstagung n Genf befaßt, wobei der frühere Minister Asquith als Wort­führer auftrat. Er stellte an die Regierung folgende scharf umrissene Fragen:

Ob England nach wie vor an der Einstimmigkeit der Be­schlüsse des Bölkerbundesrats festhalte, ob die englische Regie­rung die Zulassung Deutschlands zum Völkerbund und zum Rat als die Nächstliegende und wichtigste Aufgabe der September- tagung betrachte, ob England an dem Grundsatz festhalte, daß die ständigen Ratssitze nur den Großmächten Vorbehalten blei­ben dürften und ob die englische Regierung gewillt sei, bei der Führung der Verhandlungen im September darauf zu dringen, daß im Rat und in der Vollversammlung die Form der öffent­lichen Verhandlung die normale Form der Geschäftsabwick­lung bilden werde im Gegensatz zu den bisherigen geheimen Besprechungen.

Lord Salisbury beantwortete alle Fragen von Asquith bejahend. Daß der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund Schwierigkeiten bereitet habe und sogar nicht ohne bedauer­lichen Aufschub erst int September zustandekommen werde, begründete Salisbury mit der Größe der seelischen Wandlung, die notwendig gewesen sei, um Deutschland überhaupt auf. nehmen zu können. Die englische Regierung werde die stärk­sten Anstrengungen machen, um int September die Aufnahme Deutschlands in'die Versammlung und in den Rat, worauf es ein moralisches Anrecht habe, zu bewirken. Lord Parmoor erklärte, daß es eine Verdrehung der Tatsachen darstelle, wenn man von einem Versagen der Maschinerie des Völkerbundes spreche.