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Nr 24 Donnerstag, den 25. Februar 1926 30. Ashrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Verordnung über Zulassung eines Volksbegehrens.

Auf Grund der §§ 30 und 31 des Gesetzes über den Volksentscheid vom 27. Juni 1921 (RGBl. S. 790) wird hiermit verordnet:

§ 1.

Auf den von der Sozialdemokratischen Partei Deutsch­lands, der Kommunistischen Partei Deutschlands und dem Ausschuß zur Durchführung des Volksentscheids für entschadi- gungslose Enteignung der früheren Fürstenhäuser gestellten Antrag wird ein Volksbegehren mit dem KennwortEnt­eignung der Fürstenvermögen" für folgenden Gesetzentwurf zugelassen:

Entwurf eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen.

Der Reichstag hat auf Volksbegehren das folgende Ge­setz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird.

Auf Grund des Artikels 153 der Reichsverfassung wird bestimmt:

Artikel i.

Das gesamte Vermögen der Fürsten, die bis zur StaatS- umwälzung im Jahre 1918 in einem der deutschen Länder regiert haben, sowie das gesamte Vermögen der Fürstenhäuser, ihrer Familien und Familienangehörigen werden zum Wohle der Allgemeinheit ohne Entschädigung enteignet.

Das enteignete Vermögen wird Eigentum des Landes in dem das betreffende Fürstenhaus bis zu seiner Absetzung oder Abdankung regiert hat.

Artikel II.

Das enteignete Vermögen wird verwendet zugunsten

a) der Erwerbslosen,

b) der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen,

c) der Sozial- und Kleinrentner,

d) der bedürftigen Opfer der Inflation,

e) der Landarbeiter, Kleinpächter und Kleinbauern durch Schaffung von Siedlungsland auf dem enteigneten Landbesitz.

Die Schlösser, Wohnhäuser und sonstigen Gebäude werden für allgemeine Wohlfahrts-, Kultur- und Erziehungszwecke, insbesondere zur Errichtung von Genesungs- und Versorgungo­heimen für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene, Sozial- und Kleinrentner sowie von Kinderheimen und Erziehungsanstalten verwendet.

Artikel III.

Alle Verfügungen einschließlich der hypothekarischen Belastungen und Eintragungen, die mit Bezug auf die nach diesem Gesetz enteigneten Vermögen oder ihre Bestand­teile nach [bem 1. November 1918 durch Urteil, Vergleich, Vertrag oder auf sonstige Weise getroffen wurden, sind nichtig.

Artikel IV.

Die Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz werden durch ein Reichsgesetz feftgelegt, das innerhalb 3 Monaten nach amtlicher Feststellung des Abstimmungsergebnisses zu erlassen ist. Dieses Reichsgesetz hat insbesondere die näheren Bestimmungen zur Ausführung des Artikels II dieses Gesetzes über die Verwendung der enteigneten Fürstenvermögen durch die Länder zu treffen.

§ 2.

Die Eintragungöfrist wird auf die Zeit vom 4. März bis einschließlich 17. März 1926 festgesetzt

Berlin, den 15. Februar 1926.

Der Reichsminister des Innern.

Dr. Külz.

*

J.-Nr. 1875. Vorstehende Verordnung wird den Her­ren Bürgermeistern und Gutsvorstehern unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71 ff. der Neichsstimmordnung vom 14. März 1924 R. G. Bl. S. 173 mitgeteilt. Die im § 76 der Stimmordnung vorgeschriebene Bekannt­machung muß bis spätestens am 3. März ds. Js. erfolgen.

Schlächtern, den 23. Februar 1926.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 183$. In den Gemeinden Harteröhausen und Uellersbausen, Kreis Lauterbach, ist die Maul- und Klauen­seuche festgestellt worden.

Schlüchtern, den 22. Februar 1926.

Der Landrat.

J.-Nr. 1752. Der Herr Medizinalrat (Kreisarzt) wird am Dienstag, den 2. März b. Jo. von vormittags 9 Uhr ab im hiesigen Kreishaus Sprechstunden halten.

Schlüchtern, den 22. Februar 1926.

Der Landrat. J. V.: Schultheio.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 1123 K. A. Dem Fabrikarbeiter Heinrich Goldbach in Schlüchtern ist anläßlich stines 40jährigen Arbeitsjubiläums bei der Firma M. Wolf, Seifenfabrik hier- selbst aus Kreismitteln eine Prämie von 40 Reichsmark be­willigt worden.

Schlüchtern, den 23. Februar 1926.

Der Vorsitzende des Kreiöausschusses.

Landwirtschaftsschule Schlüchtern.

Abteilung Mädchenklaffe

Montag, den 22. März beginnt im Seminargebäude zu Schlüchtern ein Haushaltungskursus für die Dauer von 8 Wochen. Anmeldungen sind an Direktor Müller zu richten, können aber auch bei Frl. Hufnagel getätigt werden.

Müller.

* Ü !

Vorstehende Bekanntmachung wird veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern. "

Bekanntmachung

Auf Grund des Artikels 1 der Verordnung über Sonn­tagsruhe im Handelsgewerbe vom 5. Februar 1919 wird am Sonntag, den 14. und 21. März 1926, die Offenhaltung der Ladengeschäfte von vormittags ii^/, Uhr bis nachmittags i1/, Uhr gestattet.

Schlüchtern, den 20. Februar 1926.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Volk und Vaterland."

In einer in Berlin veranstalteten Kundgebung für Geisteskultur ergriff auch Reichskanzler Dr. Luther das Wort. Er führte dabei u. a. aus:

Ich hübe .5e einen ^weijn geh. 51, daß e» für 5k. Pe-luik des Deutschen Reiches überhaupt nur zwei Ziele oder sagen wir, ein Doppelziel gibt und das heißt:Staat und Kultur". Und wenn Sie diese beiden Begriffe zusammenfaffen wollen, so können Sie darüber wohl auch schreiben:Volk und Vater­land". Nun ist es leider richtig, daß die unmittelbare Arbeit der Reichsregierung nicht nur beengt und gedrängt wird durch die große Not, sondern auch begrenzt wird durch die Verfassung unseres Volkes, nicht svwckhl durch die geschriebene Verfassung, die geworden ist im Strom der Zeit, sondern durch die Zusammenhänge mit dem wohl auf absehbare Zeit leidenden inneren Aufbau unseres Volkes. Die Ziele des Reiches sind verbunden mit der Zuständigkeit der Länder, die in dem Wesen des Deutschtums verwurzelt sind. Dem Reich fehlt im allge­meinen in Kulturfragen die Zuständigkeit. Das ist eine Tat- sache, die doch der Arbeit der Reichsregierung eine gewisse Besonderheit gibt. Ich habe es immer als einen Mangel empfunden, daß wir in der praktischen Arbeit im Reiche, "in der Reichsregierung und im Reichstag zu wenig mit Kultur­fragen zu tun haben. Wenn ich mich mit kulturellen Fragen, beschäftige, gehen meine Gedanken sehr gerne zurück in jen« Zeit, wo ich Oberbürgermeister von Essen war. Eine solche westliche Stadt gibt für den, der Städtebilder mit Verstand zu lesen vermag, den überzeugenden Eindruck der Stadt ohne ausgebreiteten Mittelstand. Das bedeutet natürlich nicht ein Fehlen der Kultur schlechthin. Die Spitzenleistungen der Kultur sind gerade da, wo di« Spitzenleistungen der Wirt- schaft mit am stärksten vorhanden sind, und sind als Voraus­setzung für wirtschaftliches Schaffen so notweirdig, wie nur irgend etwas anderes. Und auf oer anderen Seite steht das große Kulturwollen in diesen großen Arbeitermasien.

So ist mir von meiner früheren Arbeit her diese große Tatsache voll lebendig, daß wir ohne den geistigen Mittelstand doch nur mit Hilfskonstruktionen die Kultur in die breiten Volksmengen hineintragen können, und letzten Endes bleibt ja das Ziel, denn die Kultur muß immer eine Kultur des Volkes sein. Besonders wichtig ist eine solche feste Grundlage für geistige Arbeit in Zeiten, wie wir sie heute erleben, wo einmal die allgemeine Wot eine gewisse Abwendung von kul­turellen Dingen überhaupt zur Folge hat. Aber mir wissen auf der anderen Seite auch, daß eine gewisse Breite des wirt­schaftlichen Lebens die beste Tragfläche auch für eine gewisse Breite des kulturellen Lebens ist.

Reichskanzler Dr. Luther gab dann die Versicherung ab, daß vom Reiche, auch wenn die Sorge für die deutsche Kultur im allgemeinen Aufgabe der Länder sei, alles geschehen werde, um die Kultur in ihren Aufgaben zu unterstützen. So sei es auch in der Zeit der schwersten Inflation geglückt, die Mittel für die Aufrechterhaltung des Kaiser-Wilhelm-Justitutes auf- zubringen. Dr. Luther "gab dann einen Ueberblick über die Summen, die vom Reiche für besondere Kulturaufgaben zur Verfügung gestellt worden sind und schloß mit dem Hinweise, daß nur deutsches Selbstbewußtsein und deutsche Tat das deutsche Volk wieder einem freien und glücklichen Vaterland zuführen könnten."

Rücktritt der Regierung Bratianu Anfang März.

Bukarest, 23. Februar. Ministerpräsident Bratianu hat oem König in einem Schreiben die Demission der Regierung mitgeteilt, es jedoch dem König überlassen, tvann er die Demission veröffentlichen wird. Man glaubt, daß die Regie­rung Anfang März zurücktreten wird.

Neues vom Tage.

Der frühere Reichskanzler Dr. Fehrenbach ist erkrankt.

Der Besuch des Reichskanzlers Dr. Luther in Hamburg wird bereits am 2. März stattfinden.

In Berlin ist ein Reichsverband der Haus- und Grund­besitzer Deutschlands gegründet worden. Seine Ziele sind, die Zwangswirtschaft zu beseitigen und den Haus- und Grundbesitz vor Entrechtung zu schützen, d. h.: ihm dieselben Rechte zu geben, die er in Vorkriegszeiten besaß.

Die Mitteilung eines Berliner Blattes, wonach der Staats­sekretär im preußischen Wohlsahrtsmimstcrium Scheidt sich mit Rücktrittsgedanken trage, ist wie der Amtliche Preußische Presse- dienst mitteilt, vollständig aus der Luft gegriffen. Scheidt, der wegen einer leichten Erkrankung einige Zeit das Bett hüten mußte, hat nach Wiederherstellung seiner Gesundheit inzwischen oie Dienstgeschäfte wieder in vollem Umfange übernommen. Alle an seine Nachfolge geknüpften Kombinationen sind damit hinfällig.

Der bayerische Finanzminister Krausneck ist in Berlin eingetroffen.

Der Generalsekretär des Völkerbundes. Sir Eric Drum- mond, ist in London eingetroffen. Seine Verhandlungen mit Chamberlain gelten vor allem der Frage der Erweiterung der ständigen Völkerbundsratssitze.

Der Völkerbundsrat hat die Tagesordnung der 39. Rats­sitzung veröffentlicht. Im Sekretariat sind bereits eine große Anzahl offizieller Anmeidungen für die Vollversammlung cin- gelaufen.

In politischen Kreisen Belgrads verlautet, daß der jugo­slawische Außenminister vor seiner Abreise zur Völkerbunds- tagung in Genf dem französischen Ministerpräsidenten Briand in Paris einen Besuch abstatten wird. Diese Besprechung soll den Zweck verfolgen, auch Jugoslawieu einen Sitz im Völkerbund it zu verschaffen.

Die Bilanz des deutschen Außenhandels ist auch im Januar wie im Vormonat aktiv.

Nach Havasmeldungen aus Tanger soll Abd el Krim verschiedene Häuptlinge, die im Verdacht standen, Bcziebunoen zu den Spaniern unterbauen zu haben, haben erschienen lassen.

Der deutsche DreimastschonerFriederike" ist Dienstag Abend an der schwedischen Küste in Brand geraten, während an der dänischen Küste der DampferKäthe" sank. In beiden Fällen konnte die Besatzung gerettet werden.

Der Reichspräsident hat am Dienstag den österreichischen Gesandten Dr. Frank empfangen.

Die Reichöregierung wird am kommenden Samstag aus Anlaß des Volkstrauertages anordnen, daß auf ben Regierungsgebäuden halbmast geflaggt wird.

Das Liegnitzer Schwurgericht hat den Bäckergesellen Jentsch und seine Schwester Jäkel wegen gemeinschaftlicher Ermordung des Ehemannes der Jäkel zum Tode verurteilt.

Blättermeldungen zufolge soll Briand mit einer Ver­minderung der Strcitkräfte im Rheinland auf 60000 Mann einverstanden sein.

Das Reichsbankdirektorium erklärt gegenüber den Ge­rüchten, daß es sich bereit erklärt habe, einen Vergleich über die Aufwertung der Reichsbanknoten abzuschließen, alle tzer- artigen Behauptungen feien frei erfunden.

Wie aus London gemeldet wird, hat König Georg die Urkunden, durch die die Lacornoverträge ratifiziert werden, unterzeichnet.

Die heute in New-Vork zur öffentlichen Zeichnung auf­gelegte Gemeinschaftsanleihe für die deutschen Kommunal- vcrbändc wurde sofort überzeichnet.

Das von den Litauern vor drei Tagen besetzte strittige Waldstück von Podgaje ist von den Litauern nach einem Angriff von überlegenen polnischen Streitkräfte wieder geräumt worden. Acht Litauer gerieten hierbei in polnische Gefangen­schaft.

Am 1. August wird in Nagasaki eine Konferenz der Völker Asiens zusammentreten. ___

^ Abschluß der deutschen Kommunalanleihe in Amerika. Die Anleiheverhandlungen zwischen dem deutschen Sparkassen- unb Giroverband und dem New Porter Bankhaus Harrhs Forbes & Co. sind zum formalen Abschluß gelangt, undtont zunächst über die erste Rate in Höhe von 15 Millionen Dollar. Die Anleihe wird voraussichtlich in den nächsten Tagen :n Kiew ?)ork aufgelegt werden.

Ein italienischer Senator über Sudtirol. Die ZciiMyt Nuova Autologie" bringt einen Artikel des SenatorS Naggio- rino Ferraris, der sich mit der Jtalicnisieruug Sudtirols be faßt. Der Senator führt aus, daß Italien sich seit einiger Beü tn der Richtung des freien Unterrichts bewege und in ziemlich großzügiger Weise Privatschulen erlaube, wenn ,te keinen staatsfeindlichen Charakter tragen. Aber die offizielle ossentliche Schule müsse italienisch sein, sowohl in ihrer Unterrichtssprache wie in ihrem Charakter. Ferner führt Ferraris aus, daß die offizielle Sprache das Italienische sein muffe, sowohl in den ö entlichen Akten wie im öffentlichen Leben auch wenn man hier und da vernünftige Ausnahmen machen muffe. 2 er Senator schreibt zum Schluß, man möge die Eisenbahutarffe nach Südtirol verbilligen, damit die Südtiroler, die sonst gleich­sam von Italien aligeschloffen seien, Italien und d:c ttuhenu schon Sehenswürdigkeiten besuchen könnten, um auf diese Weise in einen Kontakt mit Italien zu kommen.