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Kreis-KmIMatt * Myememer amtlich erKirzeLyer für Kar Kreis Schlächtern
Nr. 18
Donnerstag, den 11. Februar 1926
78. Jahrs.
Amtliche Bekanntmachungen
Landrastamt.
Polizei-Verordnung betr. das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken.
Auf Grund der ZZ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsammlung S. 1529) in Verbindung mit den §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsammlung S. 195) wird in Ausführung des § 46 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirkes Cassel nachstehende Polizeiverordnung erlassen.
§ 1. Das Abbrennen von Grasflächen und Rainen ist nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestattet.
§ 2. Das Abbrennen von Hecken ist in der Zeit vom i. März bis 31. Juli jeden Jahres verboten und in der übrigen Zeit nur mit Genehmigung der Ortspolizeibehörde gestaltet.
§ 3. Das Abbrennen darf in allen Fällen nur durch Personen im Alter von über 14 Jahren vorgenommen werden. Während des Abbrennens müssen stets mindestens zwei Personen im Alter von über 14 Jahren anwesend sein und es sind die erforderlichen Schutzmaßregeln zu treffen, um ein Uebergreifen des Feuers auf benachbarte Grundstücke, insbesondere auf Wälder, zu verhüten.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnung werden nach § 46 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom i. April 1880 (Gesetzsammlung S. 230) mit Geldstrafe von zehn bis einhundertundfünfzig Mark oder Haft bestraft.
§ 5- Die Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft; gleichzeitig treten sämtliche das Abbrennen von Grasflächen, Rainen und Hecken regelnden sonstigen Polizeiverordnungen außer Kraft.
Die Vorschriften der Polizeiverordnung vom 22. April 1892 (Amtsbl. S. 104) bleiben unberührt. (A. 11. 1367.)
Cassel, den 25. Februar 1908.
Der Regierungspräsident Graf v. Bernstorff.
Polizei-Verordnung.
Auf Grund des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (G.-S. S. 437) der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 20. Juli 1883 (G.-S. S. 195), der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529) und des Art. 3 der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (R.-G.-Bl. S. 44) wird mit Zustimmung des Bezirksausschusses folgendes für den Umfangsbezirk Cassel angeordnet.
$ 1. Die Salweide (salix caprea) und die einfache Weide (salix viminalis und purpurea) sind geschützt.
§ 2. Es ist verboten:
1. Die Salweide (salix caprea) zu entfernen oder zu beschädigen, insbesondere sie auszugraben, auszureißen, ihre Blüten (Kätzchen), Zweige oder Wurzeln abzupflücken, abzureißen, abzuschnelden, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen und zu befördern.
2. Blüten (Kätzchen) tragende Zweige der einfachen Weide (salix viminalis und purpurea) abzupflücken, abzureißen, abzuschneiden, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen und zu befördern.
3. Dem Verbot zu 1 und 2 unterliegt auch jede andere Art des Erwerbs oder der Veräußerung, das Anbietcu oder die Vermittelung solcher Rechtsgeschäfte, das Eingehen einer Verpflichtung zum Erwerb oder zur Veräußerung.
4. Gärtnereien, die den Nachweis erbringen, daß sie Weidenkätzchen in erheblichem Umfange selbst züchten, kann von der zuständigen Ortspolizeibehörde auf Grund eines auszustellenden Ausweises der Verkauf der von ihnen gezüchteten Zweige gestattet werden. Die Berechtigung zum Wiederverkauf solcher Zweige durch Blumenhandlungen ist an den Nachweis geknüpft, daß sie in einer Gärtnerei gezüchtet sind, welche die polizeiliche Erlaubnis dazu hat.
§ 3. Ausnahmen von den Bestimmungen in § 2 Ziffer 2 und 3 können für die Zeit von 14 Tagen vor Ostern für die Kreise Fulda, Hünseld und Gersfeld von den Landräten nach Maßgabe besonderer Bestimmungen zugelassen werden.
§ 4. Uebertrctungcn dieser Polizeiverordnung, sowie der auf Grund derselben ergehenden Anordnungen werden, soweit nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 Goldmark oder entsprechender Haft bestraft.
Cassel, am 10. Mai 1924. (A 111. 5339 b)
Der Regierungspräsident. I. V.: Stadler.
J.-Nr. 1294. Diejenigen Ortspolizeibehörden, welche mit der Erledigung meiner Verfügung vom 21. v. Mtö. -Nr. 34 Schlüchterner Zeitung Nr. 11—, betr. Angestelltenversicherung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer noch im Rückstände sind, werden hiermit nochmals daran erinnert.
Schlüchtern, den 9. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 1420. Der in der Stadt Fulda auf den 11. Februar dö. Js. festgesetzte Rindviehmarkt ist aus veterinär- polizeilichen Gründen verboten worden.
Schlüchtern, den 10. Februar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 675. K. A. Die Gemeinderechner Joachim Müller in Breitenbach, Wilhelm Paul in Uerzell und Kaspar Müller in Züntersbach sind auf weitere 5 Jahre bestätigt worden. Schlüchtern, den 6. Februar 1926.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Oeffentliche Dortragsveranstaltung.
Am Sonntag, den 14. Februar 1926, beginnend 3 Uhr nachmittags, sprechen im Hotel Stern in Schlüchtern Kirchenrat Eisenberg, Cassel, und Direktor Lic. theol. Dr. phil. Krusiue, Halle über Ziele, Aufgaben und Gestaltung der ge-, planten höheren Schule in Schlüchtern.
Schlüchtern, den 10. Februar 1926.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Eintritt in den Vöileröund.
Der einstimmige Beschluß dss Reichskabinetts.
Das Reichskabinett hat in seiner letzten Sitzung den einstimmigen Beschluß gefaßt, eine Note nach Genf abzusenden, worin der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund angemeldet wird. Zu dieser Nachricht veröffentlicht die Reichsregierung einen ausführlichen Kommentar, in dem es u. a. heißt:
„Nachdem die gleichberechtigte Stellung im Völkerbund gesichert und seiner besonderen Lage für Konfliktsfälle Rechnung getragen ist, wird die Gefahr, infolge unseres Mangels an äußeren Machtmitteln ein reines Objekt der Politik der anderen zu werden, durch die Zugehörigkeit zum Bund und die Beteiligung an seinen Entscheidungen keinesfalls vergrößert, sondern sicherlich verringert. Selbstverständlich kann niemand erwarten, daß der Eintritt in den Völkerbund einen plötzlichen Umschwung der Dinge herbeiführen könnte. Mit schnellen Erfolgen kann keine deutsche Außenpolitik rechnen. Sie wird bei richtiger Abschätzung der ihr zu Gebote stehenden Mittel den mühsamen Weg des Wiederaufstiegs und der Erstarrung nur Schritt für Schritt zurücklegen können. Auf diesem Wege bedeutet der Eintritt in den Völkerbund einen Fortschritt, da er Deutschland neue Mittel und neue Möglichkeiten der Polittk zur Verfügung stellt."
Weiter wird in dem deutschen Kommentar auch auf den Vertrag von Locarno Bezug genommen und gesagt: „Was die sogenannten Rückwirkungen des Vertrages von Locarno im besetzten Gebiet betrifft, so kann Deutschland nicht zugeben, daß nach Abschluß des Vertrags von Locarno überhaupt noch eine innere Berechtigung für die Besetzung deutschen Bodens durch fremde Truppen besteht, und muß zunächst eine weitere erhebliche Verminderung der Besatzungslasten in der zweiten und dritten Zone, insbesondere eine starke Verminderung der Truppenzahl, und zwar mindestens gemäß der Note der Boffchafterkonscrenz vom 14. 11. 1925, mit allem Nachdruck anstrebcu. Auf der anderen Seite muß anerkannt werden, daß diese Note, die im Einklang mit den in Locarno abgegebenen Erklärungen erlassen worden ist, in einer Reihe wesentlicher Punkte bereits durchgeführt ist und daß, zumal nach bestimmten Erklärungen der Vertragsgegner über die -Herabsetzung der Truppenstärken, die kürzlich im Reichstag vom Reichsminister des Auswärtigen verlesen worden sind, die Ausführung der Botschafternote als gesichert angesehen werden kann." >
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Im übrigen erklärt die ReichSregierung, daß die soeben nach Genf abgegangene Note alsbald im Wortlaut veröffentlicht werden soll.
Lya de Putti nach Paris geflüchtet.
Berlin, 9. Februar. Die bekannte Filmschauspielerin Lya de Putti hat heimlich Berlin verlassen und ist unter Hinterlassung von 100 000 Mark Schulden nach PariS geflüchtet.
Rückgang des Frachtverkehrs nach Italien.
Karlsruhe, 9. Februar. Die Bewegung gegen Italien macht sich auch auf der Transitstation Singen bemerkbar. Der Frachtverkehr ist um mehr als die Hälfte zurückgegangen. Auch der Personenverkehr ist sehr gesunken.
Die italienische Slvyrede.
Die Berliner Zeitungen, die sich bereits aus den Ver- Sstedenen Hauptstädten des Auslandes über den ungünstigen indruck der Rede Mussolinis berichten lassen, stellen in sachlichen aber scharf ablehnenden Kommentaren übereinstimmend fest, daß Mussolini durch seine Rede die Diskussionsbasis vollkommen verschoben hat.
Der „Lokalanzeiger" schreibt: Der italienische Diktator sucht es so darzustellen, als wenn Südtirol ein politisches Problem wäre. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn kein Mensch in Deutschland hat bisher an eine Grenzverschiebung gedacht. Das in Deutschland vorhandene starke Interesse für Südtirol entspringt allein den kulturellen Gefühlen und ist allein auf die brutalen Unterdrückungsmaßnahmen Italiens gegen Süd- tirol zurückzuführen. Die leitenden Berliner Kreise sind auch jetzt bereit, alles zur Aufklärung dieser Mißverständnisse zu tun und glauben damit der Befriedung Europas besser dienen zu können als Mussolini mit seiner Andeutung, die Trikolore gegebenenfalls gegen ein völlig entwaffnetes Volk vortragen 'zu wollen.
Die „Tägl. Rundschau" stellt fest, daß es sich auf deutscher Seite lediglich um die Währung deutschen Kulturgutes handelt, das durch die italienische Politik in schwerster Weise bedroht ist. Das Blatt erinnert an die Verordnung vom 15. Oktober 1925, ferner an das Verbot der deutschen Presse vom 22. und 25. Oktober und schließlich an das Schuldekret vom 21. Dezember. Diese Anordnungen bezwecken, so sagt die „Rundschau", eine systematische Verwelschung Südtirols und eine völlige Ausrottung der deutschen Kultur südlich des Brenner. Keine italienische Drohrede wird es vermögen, dieses Eintreten des Deutschtums für deutschen Kulturboden zu verhindern.
Das ,Berliner Tageblatt" erklärt, daß die Rede Mussolinis leider die sowohl von offizieller deutscher Seite wie auch die von einsichtigen Politikern unternommenen Bemühungen zur Beruhigung der öffentlichen Meinung und zum Abschluß der verbitternden Diskussion vereitelt. Mussolini habe in unverantwortlicher Weise das italienische Volk gegen das deutsche aufgchctzt. Das deutsche Volk denke weder an die Schaffung einer Jrredenta, noch an einen Angriff auf die Brennergrenze. Es handele sich nur um das Recht der Minderheiten, die doch angeblich einen gewissen Schutz genießen sollen.
Die Rassische Zeitung" schreibt unter der Ueberschrift: „Die Schmährede": Man müsse bis in die Tage des alten römischen Weltreiches zurückgehen, um ein Beispiel dafür zu finden, daß ein verantwortlicher Staatsmann die Angehörigen eines anderen Volkes in ähnlicher Weise verhöhnt. Das was sich Mussolini gegenüber dem deutschen Volke geleistet habe, sei nicht bloß eine unfaßbare politische Entgleisung, sondern vielmehr ein fundamentaler Verstoß gegen"die primitivsten Gesetze der Höflichkeit und des Taktes. Gegenüber Frankreich, gegen England, ja wahrscheinlich nicht einmal gegenüber Süd- slawien hätte Mussolini nicht auch nur Achnlichcs zu sagen gewagt. Das letzte Auftreten Atussolinis sei nicht mehr nur eine Sache Deutschlands, sondern eine Angelegenheit von ganz Europa.
In Washingtoner politischen Kreisen wird die Rede Mussolinis lebhaft besprochen. Regierungskrcise erklären, die Rede des italienischen Ministerpräsidenten stärke die amerikanische Opposition gegen die Ratifikation des amerikanisch- italienischen Schuldenabkommens. Der Zeitpunkt für diese Rede sei sehr unglücklich gewählt; denn die Opposition wird dafür sorgen, daß nunmehr auf Italien ein stärkerer Druck ausgeübt wird, wenn das Schuldenabkommen dem Senat zur Ratifizierung vorgclegt wird. Die Sympathien, die Mussolini durch feine Rede verloren habe, werden dem entwaffneten Deutschland zufliegen.
Heerschau der Schutzpolizei in Köln.
Köln, 9. Februar. Gestern sind die letzten zivei Hundertschaften der Schutzpolizei hier eingetroffen. Die Kölner Schutzpolizei hat bamit eine Gesamtstärke von 2400 Beamten für den Außendienst erreicht. Dazu kommen 400 Kriminalbeamte. Um der gesamten Bürgerschaft Groß-Kölns die wirkliche Bedeutung der Schutzpolizei als Wehrmacht gegen Unruhe klar zu machen, hat der Polizeipräsident eine Befreiungsfeier auf dem Neuen Markt angeordnet, die alle gerade nicht im Dienst befindlichen Beamten der Schutzpolizei zur Teilnahme verpflichtet. Es handelt sich also um eine Heerschau der Schutzpolizei, die den Bürgern die Ueberzeugung geben soll, daß von keiner Seite politischer Außcirseitcr von links oder rechts in Groß-Köln etwas Wirksames unternommen werden kann.
Ausnahmegesuch am Mittwoch. — Ratsitzung am Freitag.
Gens, 9. Februar. Der deutsche Generalkonsul Ascbmann stattete heute vormittag 11 Uhr dem Generalsekretär des Böllerbundes einen Besuch ab und teilte ihm mit, daß das deutsche Aufnahmegesuch am Mittwoch, ben 10. Februar, durch ihn überreicht Norden würde. Der Generalsekretär bat daraufhin im Auftrag des derzeitigen Vorsitzenden des Völkerbundes, Scialoja, den Rat zu einer außerordentlichen Sitzung auf Freitag, den 12. Februar, nachmittags 3 Uhr nach Genf eutberufen.
Schaffung einer indischen Marine.
Kalkutta, 9. Februar. Der Finanzminister von Indien hat bekauntgegeben, daß zum Schutz der indischen Küste eine indische Flotte geschaffen werden würde, in der auch Jndier Offiziere werden könnten.