Schlöchtemer Zeitung
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Rr. 8 Dienstag, den 19. Januar 1986 78. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
A. ii 5776/25. Zur Behebung von Zweifeln bezüglich der Kostcntragung bei Wutschutzbehandlung im Institut für Infektionskrankheiten von Robert Koch in Berlin oder in einem andern hierfür in Frage kommenden Institut weise ich darauf hin, daß die Behandlung der von einem tollwütigen oder tollwutverdächtigen Tiere gebissenen Personen keine polizeiliche Maßregel darstellt. Die Behandlung ist rechtlich nichts weiter als eine ärztliche Krankenbehandlung, und daher unterliegt auch die Frage, wer die Kosten zu tragen hat, keinen anderen RechtSregeln als denjenigen, welche auf ärztliche Krankenbehandlung überhaupt anwendbar sind.
Hiernach ist in allen Fällen in erster Linie der Kranke selbst zur Tragring der Kosten verpflichtet. Liegt LeistungS- unfähigkcit der betr. Person vor, so hat der Bezirksfürsorge- verband die erforderliche Behandlung und Pflege zu gewähren, ohne daß er sich der Verpflichtung durch Berufung auf das Vorhandensein Driltverpflichtctcr entziehen kann. Es muß dem Bezirksfürsorgeverband überlasten bleiben, die Erstattung der aufgewendeten Kosten gegenüber dem vermeintlichen Drittverpflichteten im Rechtswege geltend zu machen.
Castel, den 26. Dezember 1925.
Der RegierungS-Präsident.
J.-Nr. 365. Vorstehende Verfügung wird den Ortspolizeibehörden zur Kenntnis mitgeteilt.
Dchlüchtern, den 12. Januar 1926.
Der Landrat. J. V>: Schultheis.
J.-Rr. 257. Die Ortspolizeibehörden und Landjägereibeamten werden unter Bezugnahme auf die Verfügung vom 5- Mai 1906 — J.-Nr. 3406 — (Kreisblatt Nr. 20) hiermit auf die dem Regierungs-Amtsblatt 1906 Nr. 14 beige- fügte Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens erneut aufmerksam gemacht. Insbesondere wird wiederholt darauf hingewiesen, daß Personen welche nach Zigeunerart im Lande umherziehen, keinerlei Legitimationopapiere (Führungszeugnisse, Arbeitsbücher usw.) ausgestellt werden dürfen. Sollten Zigeuner mit Wandergewerbescheinen betroffen werden, so ist festzustellen, auf welche Person nach Namen und Wohnort, von welcher Behörde, unter welcher Nummer und welchen: Datum und für den Betrieb welchen Gewerbes der Schein ausgestellt ist, und mir darüber sofort zu berichten.
Schlüchtern, den 13. Januar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 388. Von der i. Abteilung 5. Artillerie-Regiment zu Fulda werden Leibpferde abgegeben. Die Bedingungen können hier eingesehen werden. Anträge sind bis zum 1. n. Mts. einzureichen.
Schlüchtern, den 15. Januar 1926.
Der Landrat. J. V.: Schulthns.
J.-Nr. 9484. Die Ortspolizeibehörden mache ich auf die Bekanntmachung iyo Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel vom 28. Oktober v. Js. A. III 8437 — Reg. Amtsblatt S. 264 — aufmerksam.
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Etwaige Mitteilungen über ein Massenfischsterben, das Verdacht einer Verunreinigung des Wassers erweckt, sind
von den Fischereibehörden (Ortspolizeibebörden) telephonisch oder telegraphisch an den Oberfischmeister Dr. Lowartz in Cassel (Oberpräsidium) zu richten.
Die Anzeigen dürfen auf keinen Fall wegen der Kostenfrage verzögert oder gar verhindert werden, weil diese Frage später immer noch rechtzeitig entschieden werden kann.
Schlüchtern, den 14. Januar 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 474. Das den Herren Bürgermeistern und Schul- verbandovorstehern in den nächsten Tagen zugehende Formular zur Uebersicht über die Zahl der die öffentliche Volksschule besuchenden schulpflichtigen Kinder nach dem Stande vom Februar 1926 ist nach Benehmen mit dem betreffenden Schulleiter sorgfältig auszufüllen und bis zum 5. nächsten Monats hierher zurückzusenden.
Kinder, die aus der Schule entlassen sind, aber wegen mangelnder Arbeitsgelegenheit die Schule weiter besuchen, dürfen nicht in die Uebersicht ausgenommen werden.
Schlüchtern, den 15 Januar 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Kr-lsausschutz.
J.-Nr. 157 K. A. Gemäß § 82 der Kreisordnung bringe ich hiermit die Beschlüsse des Kreistages vom 7. Januar 1926 zur allgemeinen Kenntnis.
i. Die am 29. November 1925 stattgehabte Wahl zum Kreistag wurde einstimmig für gültig erklärt.
2. Der Kreioausschuß wurde nach dem Verhältniswahlsystem neu gewählt. Gewählt wurden hierbei:
Vom Wahlvorschlag 1 (Zentrum) als Mitglied: Kuratus Kind, Marborn, Bürgermeister Radke, Soden;
als Stellvertreter:
Gastwirt Eduard Heil, Ulmbach, Bürgerm. Blum, Salmünster Dom Wahlvorfchlag 2 (Hess. Arbeitsgemeinschaft)
als Mitglied:
Gutsinspektor Preiß, Vollmerz, Landw. Fritz Weitzel, Steinau
als Stellvertreter:
Apotheker Zeiße, Sterbfritz, Landwirt August Müller, Elm.
Vom Wahlvorfchlag 3 (Sozialdemokrat. Partei)
als Mitglied:
Schuld. Nik. Fischer, Schlüchtern, Bürgerm. Hagemann, Hütten;
als Stellvertreter:
Schuhmachermeister Linkersdörfer, Steinau, Schreiner Martin Größer, Schlüchtern.
3. Der Punkt, Wahl von 2 Kreisdeputierten, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, da nach den z. Z. bestehenden Bestimmungen die Amlsperiode der zeitigen Kreisdeputierten noch nicht als abgelaufen anzusehen ist.
4. Als Ersatzmitglied in den Kreissparkassenvorstand wurde Schuhmachermeister Ludwig Flemmig mit i;: 6 Stimmen gewählt.
5. Als Ersatzmitglieder in die Wasserschaukommission wurden durch Zuruf gewählt: Inspektor Preis, Vollmerz, August Herber II., Ulmbach.
6. In den Verbandsausschuß des Zweckverbands Ueber- landwerk Fulda—Hünfeld—Schlüchtern wurden durch Zuruf gewählt:
als Mitglieder:
Bürgermeister Gaenßlen, Schlüchtern, Bürgermeister Blum, Salmünster, Inspektor Preiß, Vollmerz;
als Stellvertreter:
Beigeordneter Fenner, Schlüchtern, Gastwirt Eduard Heil, Ulmbach, Bürgermeister Möller, Elm.
7. In den Verbandsausschuß des Elektrozweckverbandes wurden durch Zuruf gewählt:
Bürgermeister Radke, Soden als Mitglied, Bürgermeister Gaenßle», ^chlug)-eru als oieLüeririiev.
8. Als Schiedsmannsstellvertreter für den zusammengesetzten Bezirk MottgerS wurde durch Zuruf der Gastwirt Friedrich Günther in MottgerS gewählt.
9. Als Vertrauensmänner zur Auswahl der Schöffen und Geschworenen für das Jahr 1926 wurden durch Zuruf gewählt:
a) Für de« Amtsgerichtsbezirk Schlüchtern: Ludwig Flemmig, Schlüchtern, Friedrich Rudolf, Schlüchtern, Karl Hohmann, Schlüchtern, Johannes Müller, Hütten Hs.-Nr. 44, Kaspar Kreß, Hintersteinau, Bürgermeister Müller, Herolz, Bürgermeister Jobst, Sannerz;
als Ersatzmänner:
Wilhelm Staaf, Breitenbach, Nikolaus Basermann, Schlüchtern, Bürgermeister a. D. Müller, Weiperz.
b) Für den Amtsgerichtsbezirk Steinau: Georg Romeifer, Steinau, Fritz Weitzel, Steinau, Schöffe a. D. Jfft, Niederzell, Bürgermeister Richter, Marjoß, G. Stoppel, Steinarbeiter, Bellings, Wilhelm Weber, Marborn, Heinrich Müller, Schlosser, Steinau;
als Ersatzmänner:
Kaspar Siemon, Bellings, Karl Evbr, Maurer, Marborn, Peter Leipold, Niederzell.
c) Für den Amtsgerichtsbezirk Salmünster:
Josef Dirkes, Färbereileiter, Soden, Eduard Heil, Ulmbach,
L. Schöppner, Salmünster, Bürgermeister Schmidt, Eckard- roth, Bürgermeister Matheis, Romsthal, Karl Jestädt, Soden, Wilhelm Schwab, Eckardroth;
als Ersatzmänner:
E. Hch. Schneider, Salmünster, Gottfried, Fritz, Ulmbach, Eduard Bös, Salmünster.
d) Für den Amtsgerichtsbezirk Schwarzensels : Bürgermeister Ringler, Heubach, Bürgermeister a. D. Christ, Oberzell, Johann Georg Kohlbepp, Schwarzenfels, Bürgermeister Zirkel, Züntersbach, Christian Ullrich, Altengronau, Max Zeiße, Sterbfritz;
als Ersatzmänner: Friedrich Günther, MottgerS, Wilhelm Koch, Schwarzenfels, Johann Zeber, Weichersbach.
10. Der mit einem Gesamtbetrag von 86000 Mk. abschließende Kostenanschlag für die Landwegeunterhaltung für 1926 wurde genehmigt.
11. Die Kreiosparkassenrechnung für das Jahr 1924 wurde durch den Rendanten Nolden vorgetragen, die Ab- Hörung der Rechnung vom Kreistage jedoch noch nicht beschlossen. Der Kreistag wünscht, die nochmalige Prüfung durch eine Kommission, die auch die Kreiskommunalkassen- rechnung für 1924 prüfen soll. In diese Kommission wurden durch Zuruf gewählt: Kuratus Kind, Marborn, Schuhmacher- meister Ludwig Flemmig, Schlüchtern, Rendant Ackermann, Schlüchtern; als Stellvertreter für Letzteren bei Prüfung der Sparkassenrechnung 1924: BürgermeisterMaienschein, Schwar- zcnfelo. Diese Kommission soll dem Kreisausschuß schriftlichen Revisionsbericht bis spätestens l.März 1926 erstatten.
12. Einstimmig beschloß der Kreistag, den Kreisaus- schuß zu ermächtigen, die von der Landcsversicherungsanstalt für die Gewährung von Baudarlehen gegen 1. Hypothek geforderte selbstschuldnerische Bürgschaft auf den Kreis zu übernehmen, und zwar vorerst bis zum Betrage von 120000 R.Mark.
Der Kreistag gab seine grundsätzliche Bereitwilligkeit zu erkennen, auch für sonstige Meliorations- und Notstandödar- lehen die geforderte Bürgschaft auf den Kreis zu übernehmen.
13. Der Kreistag ermächtigte den Kreisausschuß, für das Iahe 1925 von der bis jetzt staatlicherseits festgelegten Summe von 10000 Mark, */< als Kreisdarlehen zur Bewilligung von Leberegeldarlehen zur Verfügung zu stellen und den Betrag zunächst aus dem Betriebsfonds, später aus Anleihemitteln, zu entnehmen.
14. Es wurde beschlossen, die Genehmigung zur Verlängerung der bestehenden Jagdsteuerordnung zu beantragen.
15. Der Kreistag beschloß die Einführung einer Wertzuwachssteuerordnung nach dem vorgelegten Entwurf.
16. Der Kreistag gab feine grundsätzliche Geneigtheit zu erkennen, von den durch die Hochwasserschäden im Kreise verursachten Kosten bis zu ‘/s auf den Kreis zu übernehmen. Es wird vorausgesetzt, daß der Betrag sich in geringfügiger Höhe bewegt.
17. Der Kreistag stimmte der neuen Fassung des § 9 der Satzung des öffentlichen Arbeitsnachweises Hanau- Gelnhausen-Schlüchtern grundsätzlich zu. Endgültige Beschlußfassung soll dem nächsten Kreistag vorbehalten bleiben.
18. Der Herr Vorsitzende berichtete über den Stand der Verhandlungen der Stadt Steinau mit der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin wegen Hergabe eines Geländes zur Erbauung einer Lungenheilanstalt für kranke Versicherte auf dem sogen. Weinberg. Er betonte, daß der ganze Kreis großes Interesse an dem Zustandekommen eines solchen Unternehmens habe und begrüßte unter Zustimmung des Kreistages die Bereitwilligkeit der Stadt zur Hergabe von Grund und Boden zu diesem Zwecke.
Schlüchtern, den 13. Januar 1926.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
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■ x Endgültige Entscheidung am Montag.
Nach wochenlangen Verhandlungen ist nun am Sonnabend endlich eine Einigung über die Kabinettsbildung zustande gekommen. Amtlich wird darüber folgendes mitgeteilt:
„Die Erörterungen zwischen dem mit der Bildung einer neutralen Regierung der Mitte beauftragten Reichskanzler Dr. Luther und den Vertretern der Zen- trumspartci, der Deutschen Volkspartei, der Deutschen Demokratischen Partei und der Bayerischen Volkspartei sind am Sonnabend nachmittag zu Ende geführt worden. Der Reichskanzler hat am Sonntag vormittag dem Herrn Reichspräsidenten Bericht erstattet und die Besprechung mit einzelnen Persönlichkeiten fortgesetzt. Es darf damit gerechnet werden, daß im Laufe des Montag sämtliche Grundlagen für die endgültige Entscheidung vorliegen."
Die letzten Verhandlungen Dr. Luthers mit den Fraktionsvorsitzenden wurden wesentlich erleichtert dadurch, daß die Deutsche Volkspartei gemäß einem kurz vorher gefaßten Fraktionsbeschluß ihren Widerspruch gegen die Ueberlassung des Innenministeriums an die Demokraten mit dem Hinzufügen zurückzog, daß dieser Widerspruch sich nicht gegen eine bestimmte Person gerichtet habe. Die wichtigste Schwierigkeit für die Kabinettsbildung war damit aus dem Wege geräumt. Ueber die Besetzung der übrigen Portefeuilles wurde verhältnismäßig rasch eine Verständigung erzielt.
Die voraussichtliche Mnifierlifie.
Dr. Koch Innenminister. — Hepp Ernährungsminister.
Das zweite Kabinett Luther wird voraussichtlich am Montag abend in folgender Zusammensetzung vom Reichspräsidenten ernannt werden:
Reichskanzler: Dr. Hans Luther.
Auswärtiges: Dr. Gustav S t r e s e m a n n (D. DP.). Inneres: Erich Koch (Dem.).
Justiz und besetzte Gebiete: Wich. Marx (Ztr.).
Finanzen: Dr. Peter Reinhold (Dem.).
Wirtschaft: Dr. Robert Bürgers (Ztr.).
Verkehr: Dr. Krohne (D. VP.).
Arbeit: Dr. Heinrich Brauns (Ztr.). Ernährung: Karl Hepp (D.VP.).
Reichswehr: Dr. Otto G e ß l e r.
Post: Stingl (Bayr. VP.).
Von den elf Mitgliedern des zweiten Kabinett- Luther haben acht bereits einem oder mehreren ReichS- kabinetten angehört (Luther, Koch, Stresemann, Marx, Brauns, Gehler, Krohne und Stingl), davon drei Reichskanzler: Lucher, Stresemann, Marx. Drei treten