Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung

Kreis-Kmtsbtatt * Myememev amtlicher strenger für -ar Kreis Schlüchtem

Kruckunö Verlag:H.SteLnfelö Söhnen Geschäfts^ Vahuhofstv.6 ^ fevnspv.Nr.^ Postschecks:fe^kfurtajai^^o

Nr. 7 (1. Blatt) Samstag, den 16. Januar 1^x6 78 Jahrg.

Amtliche BekanNtmachungen.

Landratsamt.

II. Nachtrag zur Gebührenordnung für die Heb­ammen des Regierungsbezirks Lasset.

§ i. Die in § 5 der Gebührenordnung für Hebammen vom 5. Dezember 1923 (Reg.-Amtsblatt 1923 S. 365) an­gegebenen Gebührensätze werden wie folgt geändert:

Zu Ziffer 1 a) 1550 RM. b) 1450 RM. c) 1350 RM. für jede folgende Stunde:

a) 13 RM. b) 0,903 RM. c) 0,803 RM. Zu Ziffer 2 a) 2060 RM. b) 1960 RM. c) 1860 RM.

Zu Ziffer 3 a) 510 RM. b) 410 RM. c) 310 RM.

Zu Ziffer 4 a) 1025 RM. b) 925 RM. c) 825 RM. für jede folgende Stunde:

a) 1 3 RM. b) 0,90zRM. c) 0,80zRM. Zu Ziffer 5 a) 1 3 RM. b) 0,90z RM. c) 0,80z RM. bei Nacht das Doppelte.

Zu Ziffer 6 a) 1,203 RM. b) i,iozRM. c) 1,003 RM. bei Nacht das Doppelte.

Zu Ziffer 7 a) 1,003 RM. b)0,90zRM. c) 0,80zRM. bei Nacht das Doppelte.

Zu Ziffer 8 a) 515 RM. b) 415 RM. c) 315 RM. für eine solche Nachtwache das Doppelte.

Für eine solche Tag- und Nachtwache:

a) 1230 RM. b) 1030 RM. c) 830 RM.

Zu Ziffer 13. Für die Ausfüllung eines StillscheineS je Woche 0,40 RM.

Die Gebührensätze zu Ziffer 9, io, 11 und 12 bleiben unverändert.

§ 2. Dieser Nachtrag tritt mit dem i. Januar 1926 in Kraft. A n . 5496 a.)

Cassel, den 23. Dezember 1925, Der Reg.-Präsident.

Im vorigen Jahre ist von der Frauenklinik den Kran- kenkaffen und Fürsorgeffellen mtrqercttt worvcn, daß H ue- schwangere in der Regel nur gegen Zahlung eines Zuschusses von 1. RM. täglich hier Aufnahme finden können. Da­durch sind manche unbemittelte Schwangere abgehaltcn wor­den, zur Entbindung herzukommen. Ich bin daher bereit, wie das auch in früheren Jahren bereits gewesen ist, unbe­mittelten schwangeren Frauen und Mädchen, die während der zweiten Hälfte der Schwangerschaft hier Hausarbeit leisten, freie Aufnahme zu gewähren, möchte jedoch nicht unerwähnt lassen, daß diese Vergünstigung nur als Versuch aufzufassen ist, der nur dann zu einer Dauereinrichtung werden kann, wenn durch eine genügend starke anderweite Belegung der Klinik der bedeurende Emnahmeausfall, den diese Maßnahme hervorruft, wieder ausgeglichen wird.

Marburg, den 16. November 1925.

UniversitätS-Frauenklinik. Der Direktor.

Kreis^usschuff.

J.-Nr. 173 K. A.

Rückzahlung der Notstandskredite für Saatgut.

Die Empfänger von Notstandssaatgut werden darauf aufmerksam gemacht, daß der Rest der schuldigen Beträge, mindestens aber weitere 30 Prozent der Gesamtschuld als 2. Rate bis spätestens i. Februar ds. Je. an die Kreissparkasse hier einzuzahlen sind.

Da der Kreis die Beträge unbedingt selbst abdecken muß, kann eine Verlängerung des Zieles auf keinen Fall erfolgen.

Schuldner, die noch aus der Dezemberrate im Rückstände sind, haben die Beträge bis spätestens 20. Januar zu zahlen, andernfalls der gesamte schuldige Be­trag ohne weitere nochmalige Mahnung zwangsweise ein­gezogen wird. Auch werden für alle nicht rechtzeitig bezahlten Beträge vom Tage des Verfalles ab Bankzinsen (z. Zt. 18. Prozent) berechnet.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, diese Auffor­derung umgehend in den Gemeinden öffentlich bekannt machen zu lassen.

Schlüchtern, den 11. Januar 1926.

Der Vorsitzende des Kreiöauöschusscö.

Betrifft Baustoffe zum Schornsteinbau.

A. VI. 967/25. Die auf meine Rundverfügung vom 7. April 1925 A. VI. 967/25 erstatteten Berichte haben crge- ben, daß zweifellos der gebrannte Ziegelstein sich zum Schorn­steinbau am besten eignet. Es wird daher empfohlen, auf diese altbewährte Ausführungsart den größten Wert zu legen.

Für den Schornsteinbau können daneben Betonkannn- stcine verwandt werden, falls sie nachstehende Bedingungen erfüllen:

1) Die Zementbetonkaminsteinc sind aus bestem Material im Mischungs-erbältuis von 1 :3 herzustellen, d. h. auf einen Teil guten Volumen beständigen Zement 3 Teile rein gewaschenen Kies oder Basaltsplitt.

2) Sie dürfen keine senkrecht laufenden Fugen haben. Die wagerecht laufenden Versatzfugen sind durch ringsum­gehende mindestens 2 Ctm. hohe Doppelfalze zu decken.

3) Die Mindestwandstärke bei runden sowie bei recht­eckigen Jnnenquerschnitt muß mindestens 10 Ctm. betragen.

4) Innerhalb der Deckendurchbrüche und Deckenduich- gänge ist jede Fuge möglichst zu vermeiden.

5) In jedem Kaminstein ist ein Eiscndraht von min­destens 4 Mmt. Durchmesser so zu verlegen, daß Dehnungen im Stein, die zu Rissebildungen führen können, bei Tem­peraturschwankungen im Schornstein (beim Auöbrennen) ver­mieden werden.

Dagegen muß ich die Verwendung von Schlackensteine, Kaminsteine aus Schlackenbeton und Kalksandsteinen für den Schornsteinbau untersagen, da diese Baustoffe bei ihrer Weichheit und Porosität in kurzer Zeit den Zerfall des Schornsteines herbeiführen.

Im § 20 der B. P. O. vom 2. September 1925 ist schon die Verwendung von Schwemmsteinen und ungebrann­ten Lehmsteinen als unzulässig festgelegt.

Cassel, 19. Dezember 1925.

Der RegierungS-Prasident.

I. A. gez. Dr. Ina. Cessner.

*

J.-Nr. 51 B. Die vorstehende Verfügung wird hiermit zur strengsten Beachtung veröffentlicht. Die Herren Bürger­meister ersuche ich das Vorstehende ortsüblich bekannt zu machen und jeden ortsansässigen selbständigen infrage kom­menden Gewerbetreibenden (Bauunternehmer, Maurermeister, Maurer etc.) auf die lückenlose Beachtung dieser Anordnung besonders hinzuweisen. Daß letzteres geschehen, ersuche ich kurz zu berichten. Die mit der Abnahme betrauten Beam­ten sind angewiesen, scharfe Kontrolle auezuüben.

Schlüchtern, den 8. Januar 1926.

Der Landrat des Kreises Schlüchtern. von Trott zu Solz.

Der Regierungspräsident.

A. 1. 4821. Cassel, den 28. Dezember 1925.

Nach einer Mitteilung des Landesfinanzamtes sind die Totenlisten den Finanzämtern nicht mehr vierteljährlich, son­dern monatlich einzureichen. Die für 1926 gelieferten Vor­drucke zu Totenlisten (Titelbogen) reichen hiernach nur für 4 Monate aus. Den Herren Landräten lasse ich anbei den für weitere 8 Monate erforderlichen Bedarf mit dem Ersu­chen zugehen, ihn an die Standesbeamten (auch an diejeni­gen in den kreisangehörigen Städten) zu verteilen.

Ist in einem Monate kein Sterbefalk vorgekommen, so ist dem Finanzamte Fehlanzeige zu erstatten. Eine Anzahl Vordrucke zu solchen Fehlanzeigen folgen gleichfalls zur Verteilung an die in ^Betracht kommenden Standesämter anbei. Größere Standesämter haben die Fehlanzeige vor- kommendcnfalls handschriftlich herzustellen. (Erlaß vvm 21. 9. 1924 Min. Bl. i. V. S. 960).

Im Auftrage: gez. Graf zu Solms-Laubach.

An die Herren Landräte des Bezirks.

J.-Nr. 148 K. A. Vorstehende Regierungsverfügung wird den Herren Standesbeamten des Kreises zur Kenntnis­nahme und Beachtung mitgeteilt.

Die erforderlichen Formulare gehen den Herren Standes­beamten zu.

Schlüchtern, den 12. Januar 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Stadt Schlüchtern.

Betrifft; Obstbaumpflege.

Die Besitzer von Obstbäumen werden auf die Bekannt­machung des Herrn Landrals vom 5. d. Mrs. in der Schlüch­terner Zeitung Nr. 5 hingewiesen mit der Aufforderung, die in der Bekanntmachung aufgeführten, zur Förderung der Obstbaumpflege unbedingt erforderlichen Arbeiten binnen 4 Wochen ausführen zu lassen.

Nach Ablauf der Frist wird eine Kontrolle über den Erfolg der Anordnung stattfinden.

Schlüchtern, den 13. Januar 1926.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlen.

Der im Reichsministerium des Innern ausgestellte Ent­wurf eines allgemeinen Reichsbeamtengesetzes ist dort mit den Ver­tretern der Landesregierungen durchberaten worden.

Die Wirtschaftliche Vereinigung konnte einer Aufforderung, in das Kabinett einzutreten, wegen des Gesetzentwurfes über den Preisabbau, gegen den das Handwerk scharfen Widerspruch erhoben hat, keine Folge geben. Die Partei wird sich dem neuen Kabinett gegenüber neutral und abwartend verhalten.

Die Mitglieder der Vereinigung Berliner Banken nnd Bankiers haben mit sofortiger Wirkung ZinSermätzignngen beschlossen.

Dr. Luther beauftragt.

Ein Kabinett der bürgerlichen Mitte.

(Von unserem Berliner Mitarbeiter.)

Die schon Monate dauernde Regierungskrise wird jetzt nach dem endgültigen Scheitern der Großen Koalition ein schnelles Ende finden. Am Mittwoch vormittag teilte der Vorsitzende der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion Müller-Franken den Vorsitzenden der Reichstags- fraktionen des Zentrums und der Demokraten offiziell den Beschluß der Sozialdemokraten auf Ablehnung einer Betei­ligung an einer Regierung der Großen Koalition mit Koch und Fehrenbach sprachen ihr Bedauern darüber aus, daß die Sozialdemokraten zu dem ablehnenden Beschluß gekommen seien, wiewohl ihre Mitarbeit in der Regierung gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt staatspolitische Pflicht gewesen wäre. Anschließend an diese Mittei­lungen begaben sich Dr. Koch und Dr. Fehrenbach zum Reichspräsidenten von Hindenburg, um diesem über ihre erfolglosen Versuche zur Bildung der Großen Koalition Bericht zu erstatten und ihm davon Kenntnis zu geben, daß nach ihrer Auffassung zurzeit keine Möglich­keit mehr besteht, eine Regierung aus breitester parlamen­tarischer Grundlage zustande zu bringen. Der Reichspräsi­dent dankte beiden Herren für ihre Bemühungen und den Bericht und erklärte, nachdem alle Versuche zur Schaffung einer Regierung aus der Grundlage der Mehrheit nunmehr gescheitert seien, werde er eine neutraleRegierung der M i t t e schaffen. Er richtete an die beiden Partei­führer das Ersuchen, ihn angesichts der Notlage des Vater­landes hierbei tatkräftig zu unterstützen. Die Abgeordneten Fehrenbach und Koch nahmen diese Erklärung zur Kennt­nis und erklärten sich zu Verhandlungen auf dieser Grund­lage bereit.

Unmittelbar nach dem Besuch der beiden Fraktions- vorsitzenden berief der Reichspräsident den amtierenden Reichskanzler Dr. Luther zu sich, um ihm den Auftrag zur Bildung einer Regierung zu übertragen. Der Reichs­präsident brächte bei dieser Gelegenheit zum Ausdruck, daß sU u-geuwaejige soziale and Wirtschastsnot schnorles Handeln erforderlich mache, damit alle geeignet erschei­nenden Maßnahmen zur Steuerung der Not auf allen Gebieten und zur erfolgreichen Fortführung der schweben­den außenpolitischen und wirtschaftspolitischen Aufgaben ehestens durchgeführt worden können. Dr. Luther nahm den Auftrag an und sprach die Ueberzeugung aus, daß es ihm gelingen werde, dem Reichspräsidenten in kürzester Frist eine Ministerliste einzureichen.

In parlamentarischen Kreisen ist man gleichfalls davon überzeugt, daß der durch Luther zu bildenden Regierung kaum noch parlamentarische Schwierigkeiten erwachsen würden. Wie aus den Auslassungen desVorwärts" und derDeutschen Tageszeitung" vom Mittwoch zu entnehmen ist, werden sowohl die Sozialdemokraten wie die Deutsch­nationalen der kommenden Regierung der Mitte zunächst abwartend und mit einer gewissen stillschweigenden Duldung gegenüberstehen. Das Zentrum hat sich in seiner Besprechung am Sonntag bereits eingehend mit der Frage beschäftigt, welche Haltung es nach dem Scheitern der Großen Koalition einnehmen soll, und hat sich mit ziemlich großer Mehrheit dafür ausgesprochen, sich parlamentarisch an einem Kabinett der Mitte unter Dr. Luthers Führung zu beteiligen. Auch von den Demokraten weiß man, daß sie an der Bildung dieses Kabinetts mitarbeiten werden und daß sie einige ihrer prominentesten Persönlichkeiten in das neue Kabinett entsenden.

Unter diesen Voraussetzungen kann also damit gerechnet werden, daß das zweite Kabinett Luther am Tage der einjährigen Kanzlerschaft Dr. Luthers, am 15. Januar, gcbilder sein und sich dem Reichstag vorstellen wird.

Im allgemeinen werden in der jetzigen personellen Zusammensetzung des Rumpfkabinetts kaum Veränderun­gen eintreten. Nur die Stelle des Reichswehrministers scheint noch umstritten zu sein, da einmal ein großer Teil der Demokratischen Partei Dr. Gehler als nicht mehr zu den Demokraten gehörend betrachtet und zum andern die Demokraten ihren Führer Dr. Koch als Innenminister präsentieren werden und der Reichskanzler Dr. Luther Wert auf die Mitarbeit des jetzigen sächsischen Finanz­ministers Dr. Reinhold als Reichsfinanzminister legt. Beim Eintritt dieser beiden Demokraten würden bei dem Verbleiben Dr. Keßlers die Demokraten mit 3 Vertretern an dem Kabinett Dr. Luther beteiligt sein, während die Volkspartei nur mit ihrem Führer Dr. Stresemann vertreten wäre. Aus diesem Grunde glaubt man, daß Dr. Keßler durch einen Volksparteiler ersetzt werden wird, und zwar nennt man den Abg. v. Kardorff. Im übrigen werden für das kommende Kabinett Luther genannt: Dr. Marx oder v. EuSrard (Ztr.) für das Justiz- und Rheinministerium und Dr. Sammets (Ztr.) für das Wirtschaftsministerium. Danach würde das Kabinett Luther II folgendermaßen aussehen: Dr. Luther (Reichskanzler), Dr. Stresemann (Reichsaußenmini- ster), Dr. Marx oder Guörard (Justiz- und Rhein- minister), Dr. R c i n h 0 l d (Finanzminister), Dr. K r 0 n e (Verkehrsminister), Dr. L a m in e r s (Wirtschaftsminister), Dr. Brauns (Arbeitsminister), Dr. Keßler oder v. K a r d 0 r f f (Reichswehrminister), v. S t i n g l (Reichs­postminister).