Schlüchtemer Zutuns
Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amtlicher Anzeiger für ken Kreis Ächlüchtem
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Nr. 121 (1. Blatt) Samstag, den 10. Oktober 1925 (Werbenummer) 77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt.
Ant Sonntag, den 11. Oktober, Mittags 12 Uhr findet in S t e r b f r i tz in der May'schen Halle am Bahnhof der 3. Kreiöfcucr wehrtag statt.
Tagesordnung:
1. Ab 11 Uhr Empfang der eingeladenen Gäste und Kaine- raden.
2. Ab 12 Uhr Konzert der Feuerwehrkapelle Sterbfritz.
3. Begrüßungslied des Gesangvereins Liedcrkranz Sterbfritz.
4. Um 121/2 Uhr Eröffnung der Sitzung und Begrüßung der Erschienenen.
5. Feststellung der anwesenden Deligierten und Entgegennahme der Revisionsberichte von den Herrn Bezirksbrand- meistern.
6. Vorlesung des vorjährigen Protokolls sowie Geschäftsbericht und Organisation im Verband durch den Vorsitzenden.
7. Vertrag des Bezirksbrandmeisters Mack, Sterbfritz über die Behandlung der Schläuche pp.
8. Bericht über die Behandlung der Spritze im Winter.
9. Vertrag über die Behandlung der elektrischen Leitung während eines Brandes durch einen Herrn des Ueber- laiidwcrkes.
10. Wahl des Ortes für den nächsten Verbandstag.
11. Schul- und Angriffsübung der Freiwilligen Feuerwehr Sterbfritz unter Zuziehung der Pflichtfeuerwehr und einigen Nachbarwehren.
12. Vorführung einer Motorspritze durch Herrn Fabrikant Reis Schlüchtern.
13. Kritik zur Uebung.
14. Kameradschaftliches Zusammensein im Versammlungs- lokal, anschließend Tanzkränzchen.
Es hat jede Feuerwehr bis zu 50 Mitglieder einen Abge- yaickr, für jede weiteren 50 Mitgl'Mer einen näheren Abgeordneten zum Verbandstag zu entsenden.
Die Feuerrvchrführer und Abgeordneten haben in Uniform, in Ermangelung einer solchen mit Feucrwehrbinden zu erscheinen.
Die Herren Bürgermeister werben ersucht, vorstehendes bea Ortsbrandmeistern alsbald bekannt zu geben, und dafür Sorge zu tragen, daß Ihre Feuerwehr unbedingt vertreten ist.
Freunde und Interessenten der Feuerlöschsache sind ein- geladcn und willkommen.
Der Kreisbrandmeister, gcz.: Möller.
Polizeiliche Unterbringung Obdachloser.
RdErl. d. MdJ. U. d. MfB. v. 22. 9. 1925 — IV E. 2270 n. II 7 Nr. 1422.
Im Anschluß an die RdErl. v. 7. 6. 1923 — MfB. II 6 Nr. 1303, MdJ. IV E. 2149 (nicht veröffentl.) u. v. 2. 1. 1925 — IV E. 2217 (MBliV. S. 6) weisen wir aus Anlaß zahlreicher Beschwerden darauf hin, daß „Obdachlosigkeit" einer Familie keinesfalls ohne weiteres schon dann als vorliegend angenommen werden darf, wenn der Gerichtsvollzieher auf Grund eines vollstreckbaren Titels zur Räumung schreiten will. Die Räumung muß vielmehr bereits erfolgt sein, und es muß feststehen, daß die Exmittierten aus eigener Kraft und mit eigenen Mitteln nicht in der Lage sind, sich ein notdürftiges Unterkommen zu beschaffen, und daß ihnen hieraus eine unmittelbare Gefahr droht. Die Obdachlosigkeit beheben heißt nicht, der Familie eine „Wohnung", sondern ein „Obdach" verschaffen, sei es durch Unterbringung in einem Asyl, einem Arbeitshäuse, einer Herberge, in einer leerstehenden Baracke oder in sonstigen Räumen irgendwelcher Art, auch wenn sie sonst zum dauernden Aufenthalt von Menschen nicht bestimmt sind. Sind diese Möglichkeiten völlig erschöpft, und läßt sich die der Familie durch die Obdachlosigkeit drohende Gefahr auf keine andere Weise als durch zwangsweise Einweisung in eine freistehende Wohnung beseitigen, so hat die Pol.-Behörde erst in allerletzter Linie auf die bisher von der Familie bewohnten Räume zurückzugrei- fen, sofern sie nicht in der Zwischenzeit anderweitig vermietet sind. Hierbei bat die Pol.-Behörde wiederum zu beachten, daß es sich' nicht um eine dauernde w 0 h n l i ch e Unterbringung, auch nicht um die Unterstellung des Hausrats, sondern um die Besorgung des notwendigsten Obdachs für die Menschen handelt, so daß sie gegebenenfalls mit der Einweisung her Familie in einen Teil der bisherigen Wohnung, vielleicht in das zugehörige Dachgeschoß, ihrer Pflicht genügt. Dabei ist ferner zu beachten, daß exmittierte Mieter in erster Linie selbst, wie auch früher vor der Zeit der Wohnungsnot, als verpflichtet anzusehen sind, sich Obdach, zu bc- scbaffen mmal in den meisten Orten zur Verfügung stehen; sie dürfen nicht ruhig abwarten, bis die Polizei sie unterbringt. .
Zur Kostenfrage wird noch bemerkt, daß die Polizei für bk Dauer der Einweisung eines Exmittierten in Die bisher von ihm bewohnten Räume, abgesehen von den ^wu- mungükosten, für die ganze laufende Miete, einschl. der HauS-
zinösteuer, aufzukommen hat. Schon mit Rücksicht auf die den Pol.-Kassen hierdurch erwachsenden Ausgaben ist von der Wiedereinweisung Exmittierter — insbesondere bös- willtzger Mieter — nur in den dringendsten Fällen Gebrauch zu machen.
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Vorstehender Erlaß wird den Ortspolizeibehörden zur Beachtung mitgeteilt.
Schlüchtern, den 6. Oktober 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheiö.
J.-Nr. 8207. Im Monat September d. J6. sind fol
genden Personen Jagdscheine ausgestellt worden:
a) Jahresjagdscheine:
Parr, Gottfried Otto, Fabrikant, Offenbach
Denhardt, Konrad, Sattler, Steinau
Denker, Friedrich, Landwirt, Weicheröbach
Stoos, Konrad, Landwirt, Marjoß
Hildebrandt, Reinhard, Landwirt, Marjoß
Muehling, Cölestin, Postinspektor, Würzburg
Kempel, Heinrich, Waldschütz, Hintersteinau
Llppert, Hans, Jagdaufseher, Zeitlofs
Dr. Koch, Karl, Rechtsanwalt, Gemeinden
Weiß, Oskar, Friseur, Offenbach
Schnlidt, Adam, Jagdaufseher, Seidenroth
Parr, Karl, Fabrikant, Offenbach
Lang, Friedrich, Landwirt, Breuningö
Ruppel, Karl, Lehrer, Soden
Schreiber, Nikolaus, Marjoß
Dr. med. Koch, Ludwig, Zeitlofs
Unentgeltliche Jagdscheine:
Grunert, Hilfsförster, Jossa
Schlüchtern, den 5. Oktober 1925
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Stadt Schlüchtern.
Iagdverp^^rung'
Die Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Stadtgemcinde Schlüchtern wird am M 0 n t a g, d e n 1 9. Oktober 1 925, nachmittags 4 Uhr im Rathaus — Stadtverordnetensitzungssaal — für die Zeit voin 1. Sept. 1925 bis 31. Januar 1934 öffentlich meistbietentz verpachtet. Die Verpachtungsbedingemgen können im Rathaus — Dienst- zimmer des Stadtobersekretärs — eingesehen, auch von dem unterzeichneten Jagdvorsteher gegen Einsendung von 1.50 Mk. bezogen werden. Der Gemeindebezirk ist in 3 selbstständige Jagdbezirke eingeteilt, die 787,63 bezw. 451,60 bezw. 199,80 Hektar umfassen. Zu der Jagd gehören rund 520 Hektar Wald.
Auf Wunsch übernimmt Herr Stadtförster Klotz die Führung zur Besichtigung der Jagdbezirke. Weitere Auskunft erteilt der unterzeichnete Jagdvorsteher.
Schlüchtern, den 28. September 1 »25.
Der Jagdvorstehcr: Gaenßlen.
Die gesetzliche Miete beträgt bis auf Weiteres 82 v. H. der reinen FriedenSmiete. Sofern die Schönbcitsreparaturen vom Mieter ausgeführt werden, ermäßigt sich dieser Prozentsatz auf 78 v. H.
Schlüchtern, den 6. Oktober 1925.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Stadt Steinau.
BekanntmaNvvft
Zwecks Durchführung des ReichsbewertungsgesetzeS ist bis spätestens Montag, den 1 2. ds. Mts. in ittag 6 1 2 U h r aus der Stadtscbrcibcrci anzuzeigen, bei welchen in hiesiger Gemeinde liegenden Grundstücke die Grundstcucr- reinerträge infolge Veränderung
a) von Kulturarten (dazu gehören: Umwandlung von Wald in Acker usw., von Wiesen und Aecker in Gärten, Urbarmachung von Oedland oder Aufforstungen).
b) Grundwasserverhältnisse (z. B. Höber- oder Tieferlegung des GrundwasscrstandeS burch Flußbegra- digungen, Stauanlagen, Entwässerungen, Vorkulturen usw.) zu berichtigen sind.
-Grundbuchauszug ist mitzubringen.
Steinau, ben 7. 10. 1925.
Der Magistrat. J. V.: Traudt.
Wegen Berechnung der gesetzlichen Miete für den Monat Oktober b. Js. verbleibt es bei unserer Bekanntmachung vom 4. Sept. 1925, betreffend Regelung der gesetzlichen Miete ab 1. Sept. b. Js.
Steinau, den 5. 10. 1925.
Der Magistrat. I. V.: Traudt.
Pferchverpachtung.
M 0111 a g, den 1 2. d. Mts. abends 9 Uhr soll der Schafpferch der beiden Herden auf der Stadtscbrcibcrci verkauft werben.
Steinau, den 6. Oktober 1925.
Der Magistrat. I. V.: Traudt.
Luther und Snand.
Eine Unterredung der beiden Staatsmänner.
Reichskanzler Dr. Luther und der französische Außenminister Briand sind in verschiedenen Wagen nach dem Locarno nahegelegenen Dorfe Ascona gefahren und hatten dort eine etwa dreiviertelstündige Unterredung.
Die Pariser Blätter halten die Begegnung Briands mit oem Reichskanzler Dr. Luther für eines der bedeutsamsten Nachkriegsereignisse, da zum ersten Male seit 1914 ein deutscher und ein französcher Miister ohne Zeugen cusammeugetroffen sind. Die Aussprache, der auf französischer Seite Berthelot beiwohnte, soll eine unbestreitbare Annäherung der beiderseitigen Standpunkte herbeigefühvt haben.
Das wichtigste und unmittelbarste Ergebnis dieser Aussprache hat, wie der „Petit Parisien" erfahrt, darin bestanden, daß sich Reichskanzler Dr. Luther damit einverstanden erklärte, sämtliche Streitfragen sowohl auf politischem wie juristischem Gebiete dem obligatorischen Schiedsspruch zu unterwerfen.
Die juristischen Sachverständigen sind erneut zusammengetreten. Es ist anzunehmen, daß die Experten jetzt täglich Beratungen miteinander haben werden, da ein großer Teil der schweren politischen Fragen nur mit ihrer Hilfe zu lösen sein wird. Die Konferenz ist jetzt auch in das Stadium eingetreten, wo außerhalb der Vollsitzungen auch eine ständige persönliche Fühlungnahme der Hauptdelegierten untereinander stattfinden wird, ähnlich wie außer der Besprechung des Kanzlers mit dem französischen Außenminister auch eine Unterredung zwischen dem Staatssekretär von Schubert und dem englischen Außenminister stattgefunden hat. Man spricht auch davon, daß die Besprechungen des Kanzlers mit Briand fortgesetzt werden.
9r. Stresemann über den deutschen Standpunkt.
Ein Rededuell mit Briand.
Zu Beginn der zweiten Sitzung begründete der französische v Dümmster Briand den tz 'andpunti seiner Delegation damit, daß Frankreich durch seine Verträge mit Polen und der Tschechoslowakei gebunden sei und infolgedessen Wert darauf legen müsse, auch im Rahmen des abzuschließenden Paktes den Verpflichtungen aus diesen Verträgen gerecht zu werden.
Auf diese Ausführungen antwortete sofort Reichsaußen- minister Dr. Stresemann, der ausführte, daß die Rcichsrcgic- rung in ihrem Memorandum die Frage der Schiedsverträge positiv bejaht habe, um dem Einwand zu begegnen, daß der Westpakt eine kriegerische Bedrohung der Ostgrenzen bedeute.
Es sei absolut nicht einzuschen, mit welchen logischen Gründen neben den beiden Zugeständnissen der Schiedsverträge und des Völkerbundes noch eine weitere Garantie irgend welcher Art für die Ostverträge notwendig sei. Es hieße" das Ansehen und die Möglichkeiten des Völkerbundes selbst kritisieren, wenn man sage, daß er mitsamt den Schiedsver- trägcn nicht genüge, um friedliche Zustände zu verbürgen. Die Anregung des Herrn Briand sei deshalb eine Kritik des Völker. Bundes, die sich die deutsche Delegation nicht zu eigen machen könne.
Der französische Außenminister entgegnete auf diese Dar- legungcn und auf verschiedene im weiteren Verlauf der Debatte vom Reichsaußenminister an ihn gerichtete Anfragen, daß gewisse Bestimmungen des Völkerbundes vorläufig nicht genügend Leben gewonnen hätten, um aus ihm ein in allen Fällen wirksames Instrument der Friedensgarantie zu machen. Das sei der Grund, weshalb diese Ergänzungen gegenwärtig noch notwendig seien, die vielleicht einmal in Zukunft ebenso wie der Sicherheitspakt fortfallen könnten.
Stresemann bei Chamberlain.
Reichsaußenminister Dr. Stresemann hatte in Locarno eine sehr lange dauernde Besprechung mit dem englischen Außenminister Chamberlain.
Dieser Besprechung wird allgemein gvch- Bedeutung bei- gelegt. ES ist anzunehinen, daß die BestVchm-g sich mit dem Versuch beschäftigte, die untragbaren Punkte ^A V-chproblems 'außerhalb der Verträge durch G^rä^^ot; ^ ^^„, die niemanden verpflichten.
— Reichsbankpräsident Dr. Schacht hat seine seit längerer Zeit geplante Reise nach Amerika angetreten.
— In Veltheim soll für die verunglückten Reichswehrsoldaten ein Denkmal errichtet werden.
*-• Der deutsche Landgemeindetag zum Preisabbau. Der Vorstand des Deutschen Landgemeinvetages hat sich in seiner Sitzung in München u. a. auch mit der Preissenkungsaktion der Reichsrcgierung beschäftigt und sich dahin ausgesprochen, die Landgemeinden würden sich an der Prcissenküngsaktion besonders dadurch beteiligen, daß die schon seither geübte Sparsamkeit auch Weiter herrschen solle, um die steuerliche Beanspruchung der Wirrschaftskreise auf einem Mindestmaß zu halten. Die Landgemeinden seien auch bereit, vorübergehend verfügbare Gelder zu einem ermäßigten Zinsfuß aukzuleihen, wenn sich die Privatbanken in vollem Umfange in gleicher Weise an der Aktion beteiligen und die öffentlichen Gelder von der öffentlichen Hand mehr als bisher unmittelbar ausgeliehen werden zur Vermeidung weiterer Krediwerteuerung.