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Schüchterner Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Myememev amtlich erAnzeiger für öen. Kreis Schlüchtem

Anukunö Verlag: tz.SteiniÄd Söhnen Seschäftsst: Blchrchofstr.ü * frrnspvrNr.Piy * Postsihetkk:PmnkstwtnM.rLrso

Rr. 113 Dienstag, den 22. September 1925 77. Fahr«.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Nr. 7506. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmach- ungen in den Kreisblättern Nr. 40 von 1899 und Nr. 41 t von 1903 die Wandergewerbescheine betreffend, ersuche ich i die Ortspolizeibehörden, die Anträge auf Erteilung von Wan- r dergewerbcscheinen für das Kalenderjahr 1926 baldigst hier- | her einzureichen.

Zugleich bestimme ich gemäß Ziffer 65 Schlußsatz der Ausführungsanweisung zur Gewerbeordnung vom 1. Mai 1904 Sonderbeilage zum Regierungsamtsblatt Nr. 24 [ für 1904, daß sämtliche Anträge auf Erteilung von r Wandcrgcwcrbcschcincn für das Kalenderjahr 1926 aus | den Städten Schlüchtern, Steinau, Salmünster und t Soden nach Muster A und B des Antragforurulars I zu behandeln sind. Im übrigen sind die Anträge der | Pferdehändler und Kesselflicker pp. stets nach Maßgabe I der Muster A. und B des Antragformulars zu prüfen. Alle | in den Airtragöformularen enthaltenen Fragen müssen bc- 1 antwortet werden; ein Strich statt der Antwort genügt nicht, auch ist es nicht zulässig, die Frage einfach zu durchstreichen. ' Auf die richtige und ausreichende Beantwortung der Frage 9, J betreffs des Unterhalts der Kinder, ist besonders zu achten. 1 UnterUnterhalt" ist nicht allein die Bestreitung der Be- f köstigungökosten, sondern die Wartung, Pflege und Erziehung [ der Kinder überhaupt zu verstehen.

Die Wandergewerbescheine müssen mit der Photographie ; des Inhabers, gemeinsame Wandergewerbescheine mit den- [ jenigen deö Unternehmers, wenn ein Unternehmer nicht vor- p Handen ist, mit der eines Mitgliedes versehen werden. Die Photographie muß ähnlich und gut erkennbar sein, eine Kopf- große von 1,5 Zentimeter haben und darf in der Regel nicht : älter als 5 Jahre sein. Die Ortspolizeibehörde hat $0^ . und Zuname der betreffenden Person auf der Rückseite der "Photographie zu vermerken. Nach den im Amtsblatt her »Regierung zu Cassel von 1912 Nr. 40 Ziffer 876, veröffent­lichten ministeriellen Bestimmungen muß jeder Wanderge- | werbetrcibende vor Stellung des Antrages auf Erteilung eines Wandergewerbescheines die in seinem Wandergewerbe- betriebe Beschäftigten, soweit er sie von Ort zu Ort mit sich ; führen will, ihrer Zahl nach bei der zuständigen Kranken- ' kasse zur Krankenversicherung anmelden. Die Kassenbeiträge sind bei der Anmeldung für die Zeit bis zum Abläufe der I Gültigkeit des Wandergewerbescheines oder mit Erlaubnis i des Kassenvorstandes auch für kürzere Zeit an die Kranken­kasse im voraus zu entrichten. Ueber die empfangenen oder gestundeten Beiträge stellt die Krankenkasse eine Bescheini­gung aus, welche der Gewerbetreibende bei Stellung des : Antrags auf Erteilung des Wandergewerbescheines der Orts- polizeibchörde vorzulegen hat (§§ 459 Abs. 1, 460 Abs. 1 der Reichsversicherungs-Ordnung).

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, diejenigen Personen, ' die für das Kalenderjahr 1926 Anträge auf Erteilung eines Wandergewerbescheines zu stellen beabsichtigen, wiederholt auf I die vorstehenden Bestimmungen aufmerksam zu machen und ihnen im eigenen Interesse zu empfehlen, sich alsbald die [ vorschriftsmäßige Photographie und die für die Arbeitgeber ' vorgeschriebene Bescheinigung über die Zahlung der Kranken- kassenbeiträge zu beschaffen, damit ihre Anträge keine Ver­zögerung erleiden.

Schließlich ersuche ich die Ortspolizeibehörden sich die sorgfältigste Bearbeitung der Anträge angelegen sein zu las­sen und in allen Fällen, in welchen eine Erhöhung des Steuersatzes gegen das Vorjahr angezeigt erscheint, dies bei Vorlage der Anträge zur Sprache zu bringen. Bei erstmali- Sten Anträgen auf Erteilung von Wandergewerbescheinen ist stets ein angemessener Steuersatz vorzuschlagen.

Für den Handel mit edlen und unedlen Metallen ist noch eine besondere Handelserlaubnis erforderlich, die zunächst hier i zu beantragen ist. Die Nummer, das Datum und der Gel­tungsbereich der Erlaubniskarte ist auf dem Wandergewerbe- schein-Antragsforinular zu vermerken.

Bei der Entgegennahme von Anträgen auf Ausstellung von Wandcrgewcrbcscheincn ersuche ich auch meine Verfüg­ungen vom 28. August 1924 Nr. 8089 Kreisamtsblatt Nr. 107 und vom 1. April 1925 Nr. 2728 Kreis- amtsblatt Nr. 42 genau zu beachten.

Schlüchtern, den 16. September 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis._________

Kreisausschutz.

J.-Nr. 8429 K. A. Die Herrn Bürgermeister der Land­gemeinden ersticke ich, die hier befindlichen Gemeinderech- nungen nebst Belagsheften pp. für das Rechnungsjahr *923/24 alsbald, spätestens innerhalb 8 Tagen, abholen zu lasten.

Schlüchtern, den 18. September 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusscs. v. Trott zu Solz.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Sep­tember 1925 an die Stadtkaste Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meldung zwangsweiser Einziehung sind sofort folgende Steuern zu zahlen:

Erundvermögenssteuer mit Stadtzuschlag. Hauszinssteuer.

Gewerbesteuer (nach Ertrag).

Gewerbesteuer (Borauszahlg. nach Kapital).

Die einzelnen Steuerzettel sind zur Vermei­dung einer zeitraubenden Abfertigung unbedingt bei der zahlung vorzulegen.

Schlüchtern, den 19. Scpteniber 1925.

Der Magistrat, gönn er.

Oeffentliche Mahnung.

Es sind nock eine Anzahl Holzkaufgelder aus ver­schiedenen Terminen rückständig. Die Zahlungen werden, soweit nicht Stundungsgesuche vorliegen, innerhalb 8 Tagen erwartet.

Wiederholt wird darauf aufmerksam gemacht, daß Einzelmahnungen nicht erfolgen. Die Reste werden nach Ablauf der Frist von dem Vollziehungsbeamten bri- getrieben.

Die noch rückständigen Schulgelder, sowie verschiedene andere Abgaben werden hiermit ebenfalls angemahnt.

Schlüchtern, den 19. September 1925.

Der Magistrat Fenner..

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Die Jagdgerechtsame der Stadt Steinau soll auf 9 Jahre und zwar für die Zeit vom 1. Dezember 1925 bis zum 30. November 1934 öffentlich meistbietend verpachtet werden. Die in Aussicht genommenen Pachtbedingungen liegen vom 16. September 1925 ab zwei Wochen lang im hiesigen Rat­haus Stadtsckretariat öffentlich aus. Jeder Jagdgc- nosse kann gegen die Art der Verpachtung und gegen die Pachtbcdingungm während der Auölcgefrist Einspruch beim Kreisausschuß in Schlüchtern erheben (§ 21 der Jagdordnung vom 15. Juli 1908).

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 15. September 1925.

Der Jagdvorsteher: Kisseberth.

Tagung der Wirlschaflspariei.

Die Forderungen des Mittelstandes.

Die letzte Sitzung des Parteitages der Wirtschaftspartei in Köln nahm den Bericht der wirtschaftsparteilichen Provin. ziallandtags- und Kommunalvertreter entgegen und trat dann in die große Aussprache ein, an der sich eine Reihe von Dele­gierten beteiligten. Die Aussprache drehte sich im allgemeinen um die parlamentarische Betätigung der Partei und brächte zum Ausdruck, daß der Parteitag die Haltung der Fraktionen im Reichs- und Landtag vorbehaltlos billigte. Einen großen Raum nahmen die Klagen der Delegierten über die wirtschaft­liche Notlage des Mittelstandes und über dessen steuerliche Ueberlastung ein. Die Redner baten die Abgeordneten der Partei, Schritte zu unternehmen, um diese wirtschaftliche Not­lage zu mildern.

Weiter beschäftigten sich die Delegierten mit den kulturellen Aufgaben der Partei, wobei die Rede des Abgeordneten Prof. Brcdt eine große Rolle spielte. Es ging aus diesem Teil der Aussprache hervor, daß die Delegierten vollständig mit dem in dieser Siede entwickelten Gedankcngange konform gingen. Auch die Außenpolitik und deren Bedeutung für den deutschen Mittelstand wurde in den Kreis der Beratungen gezogen und der Partei aufgegeben, die eingcschlagenc außenpolitische Bahn auch weiterhin zu beschreiten.

Der Parteitag nahm eine Entschließung an, welche die Haltung der Reichstagsfraktion und der preußischen Landtags- frattion einstimmig billigt und den Abgeordneten der Partei für die geleistete große Arbeit im Dienste des deutschen Mittel­standes volle Anerkennung, Dank und Vertrauen ausspricht. Eine weitere Emschlüßung, die vom Parteitag angenommen wurde, beschäftigt sich mit der wirtschaftlichen Lage, fordert von den Regierungen und Behörden die allergrößte Sfxrr- samkeit an Verwaltungskosten und Gebühren. Weiter fordert die Entschließung eine Herabsetzung der Zinsen für Kredite, die vom Reich oder von den Ländern au den Mittelstand ge­geben werden, und appelliert an die Angehörigen des Mittel- standes, zu hohe Prcisfordcrungcn zu vermeiden, strengste Kalkulation zu üben, um keinen gegnerischen Anfeindungen Nahrung 51t geben.

Oesterreich bleibt unter Völlerbundslontrolle.

(Von unserem Genfer Korrespondenten.)

Die Ocsterreicher sind wieder um eine bittere Ent­täuschung reicher geworden. Der Völkerbund will die Rolle desRetters" dieses Staates wider Willen noch weiter spielen und Herr Zimmermann, der Eeneralkommissar des Völkerbundes in Oesterreich hat sich lediglich ausbebungen, nicht mehr in der Hofburg in Wien wohnen zu müssen. Ob er auch auf die vier Milliarden oesterrcichischer Kronen Jahresentschädigung für seine Bemühungen verzichten wird, ist als nebensächlich noch nicht entschieden.

War es in den Einzelbesprechungen und Konferenzen des österreichischen und des Finanzkommitees, sowie in den Salons der in Genf weilenden österreichischen Minister auch zu ernsteren Meinungsverschiedenheiten gekommen, hatte das Hin und Her der Vorschläge die im internationalen politischen Handelsgeschäften heimischen Delegierten auch angenehm erregt, so war die Regie für die große Theater­vorstellung der Ratssitzung doch wieder ausgezeichnet ge­wesen. Alle Wogen waren geglättet, alle kleinlichen ach so unbequemen Forderungen dieses Volkes, das seine Freiheit wieder haben will, waren fern und aus der Atmosphäre der Auffichtsratssitzung des Weltversicherungs- unternehmens für Siegerstaaten verbannt. Welch lächer­licher Gedanke, etwa diese vornehm - kühlen Reden der Staatsmänner, aus denen nur ein echter Ton klang: die Sorge der politischen und wirtschaftlichen Eroßgläubiger, die Sicherheiten desObjektes" Oesterreichs möchten durch Unwägbarkeiten, wieWille zur Selbständigkeit" gestört werden. Der österreichische Bundeskanzler Dr. Ramek hatte dieses Gebot der Stunde auch richtig erfaßt; er konnte sich nach Verkündigung des Verdiktes in Dankesworten gar nicht genug tun. So wäre alles in schönster Ordnung und Herr Ramek könnte mit dem Gefühle, sich als Mann von Welt unter Gleichgesinnten mit Würde bewegt zu haben, heimkehren.

Wenn wir nun aber fragen, welche Geschenke der Herr Bundeskanzler mit nach Wien bringt, so wird die Sache wesentlich unangenehmer. Er war in einer Zwangslage. Er konnte wahrscheinlich gar nicht anders handeln und wird selbst-Sorge genug wegen des Erfolges haben. Es zeigt sich nämlich, daß die Kontrolle, das ist die vollständige Knebelung Oesterreichs,- er st bestenfalls im Juni abgebaut werden wird, wenn die (Ergebnisse der Gebahrung des Jahres 1925 nach erfolgtem Rechnungsabschluß zufriedenstellend be­funden werden. Aber auch dann bleibt dem Genfer Vertrag für volle 20 Jahre also bis 1942, ein Kontrollkommitce, das z. B. die Zustimmung für jede Staatsanleihe geben muß.

Aber nicht genug damit, alle dieseBegünstigungen" des Abbaues der Kontrolle treten nur in Kraft, wenn Oesterreich durch freien Entschluß seiner Volksvertretung, die verfassungsmäßig darum befragt werden muß, die vom Finanzkommitee des Völkerbundes ausgesprochenen Wünsche erfüllt: Wenn es für weitere drei Jahre einen ausländischen Berater die Eebah - rung der Rationalbank kontrollieren läßt und wenn es, im Falle irgend welcher Schwierig­keiten im Gleichgewichte des Staatshaushaltes der Wieder­einführung der Kontrolle innerhalb der nächsten 10 Jahre zustimmt.

Mit diesen zweifelhaften Geschenken derFreunde Oesterreichs" in der Entente muß Herr Dr. Ramek aus Genf heimkehren. Man hört des britischen Außenministers Chamberlain kühl sachliche Rede:Dem Finanzkomniitee der österreichischen Regierung und dem Eeneralkommissar gebührt Dank. Alle haben sich verdient gemacht. Das Finanzkommitee hat alle Vorsichten malten lassen, die auch den allerängstlichsten befriedigen müssen".

Der SianO der Wirtschastsverhan-- lungen mit Frankreich.

Berlin, 19. September (Eig. Mldg.).

Verschiedentlich ist die Abreise der deutschen Handels- vertragsdclegation für die deutsch-französischen Wirtschafts- verhandlungen so kommentiert worden, als ob sich bereits nach den ersten Besprechungen unüberwindliche Schwie­rigkeiten ergeben hätten. Das ist, wie wir von unter­richteter Seite erfahren, nicht der Fall. Einmal gab sich die Notwendigkeit der V e r t a g u n g aus der Tatsache, daß sich die beiden Delegationen vollständig neuen Verhältnipen gegenübersahen, deren Berücksichtigung eine eingehendere Vorarbeit verlangt. Die französische Delegation mußte selbst zugeben, daß eine praktische Arbeit nicht erzielt werden kann, wenn aus den Kreisen der französischen Industrie gegen Vereinbarungen, die im Einverständnis mit gewigen Jndustrieorganisationen erzielt worden sind, Nachträglich immer wieder Einwände gegen solche Vereinbarungen er- hoben werden. Diese unerfreuliche Tatsache ergibt sich da­durch, daß die französische Industrie nicht eine ähnliche Durchorganisierung aufzuweisen hat wie die deutsche. Es handelt sich immer um Organisationen, die einzelne In­dustriezweige umfassen, während andere den entsprechenden Industrien verwandte Zweige wieder anderweitig orga­nisiert sind. Andererseits mußte die deutsche Delegation der Tatsache Rechnung tragen, daß die deutsche Handelsbilanz eine zunehmende passive Tendenz aufweist, was zu beweisen scheint, daß die deutschen Jndustriezölle, die bekanntlich Verhandlungszölle sein sollen, in besonders vorsichtiger Weise angewendet werden müssen. Diese Tatsache hat un- «erkennbar eine gewisse Unruhe in die deutsche Delegation dineinaebrackt.