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Nr. 104 Dienstag, den 1. September 1925 77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Kreisausschutz.

Ziegenbockkörung betr.

J.-Nr. 4408. K. A. Ain Mittwoch, den 9. Sept. findet in Schlächtern an der Stadthalle eine Z i e g e n b o ck - körung statt.

Zu dieser sind Vormittags 40 Uhr sämtliche be­reits gekörten (alten) Ziegenböcke und Nachmittags 2 Uhr sämtliche jungen Ziegenböcke, deren Ankörung ge­wünscht wird, vorzuführen.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dafür zu sorgen, daß sowohl die alten (gekörten) Böcke vollzählig zur Stelle sind als auch das gesamte körfähige Material an Jungböcken. Es ist erforderlich, daß jede Gemeinde durch den Bürger­meister oder eine andere Persönlichkeit auf dem Körungs­tage vertreten ist, damit sie in der Lage ist, nach Bekannt­werden des Vormittags-Körungöresultats gleich am Nachmit­tag nach der Körung der Jungböcke den erforderlichen Bedarf für die Gemeinden zu decken.

Wie bekannt ist, muß für 80 deckfähige Ziegen 1 Bock, und sobald diese Zahl überschritten ist, ein 2. Bock usw. ge­halten werden. Da die Zählung der Ziegen vor kurzen: statt- gefunden hat, sind die Herren Bürgermeister selbst in der Lage, zu prüfen, wieviel gekörte Ziegenböcke sie für ihre Ge­meinde bezw. für ihren Bezirk benötigen.

Schlüchtern, den 26. August 4925.

Der Landrat.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Gemäß § 47 Abs. 3 der Jagdordnung vom 45. Juli 4907 wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß 4. die Vereinbarung vom 27. August 4925 über die Zulegung der fiskalischen Grundflächen des Forstorts Landrück zum Jagdbezirk Schlüchtern,

2. die Vereinbarung voin 29, April 4922 über die Zulegung von Grundflächen des Jagdbezirks Klosterhöfe zum Jagd­bezirk Schlüchtern und von Grundflächen des Jagdbezirks Schlüchtern zum Jagdbezirk Klosterhöfe,

3. der Beschluß vom 28. August 4925 über die Bildung mehrerer selbständiger Jagdbezirke aus dein Gemeindebezirk Schlüchtern (ausschließlich seiner dein Jagdbezirk Kloster­höfe zugelegten Teile) und den ihm zugelegten gcmcindc- fremden Grundflächen

vom 4. bis 44. September 4925 beide Tage einschließ­lich im Rathaus Dienstzimmer des Stadtobcrsckrctärö zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

Während der Auslegungöfrist kann jeder beteiligte Grund­eigentümer gegen die Vereinbarungen und den Beschluß beim KreiSausschuß, hier, Einspruch erheben.

Schlüchtern, den 28. August 4925.

Der Jagdvorsteher: Gacnßlcn, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Die Beschlüsse der städtischen Körperschaften vom 48. Mai und 29. Juni 4925, wonach für das Rechnungsjahr 4925 die Zuschläge zur staatlichen Grundvermögensteuer auf 450 o/o und zu den staatlich veranlagten Gewerbesteuersätzen nach dem Ertrag und nach dem Gewerbekapital auf 300 °/o festgesetzt worden sind, hat der Bezirksausschuß in Cassel durch Beschluß vom 34. Juli 4925 B. A. 4470/25 genehmigt. Die unterschiedliche Belastung der beiden Steuer- arten ist durch Verfügung des Herrn Oberpräsidenten in Cassel vom 20.' d. Mts. Nr. 9567 zugelassen worden.

Dies wird mit den: Hinzufügen zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß die Stadtkasse die in Händen der Steuer­pflichtigen befindlichen Steuerzettel gelegentlich der Vorlage bei der nächsten Zahlung vervollständigen wird.

Schlüchtern, den 28. August 4925.

Der Magistrat: Gacnßlcn.

Pferde-, Rindvieh-, Schweine-, Ziegen- und Schaf-Märkte

in S ch l ü ch t e r n finden statt: Dienstag, den 2 9. Se p- t cmbc r 4925 und Dienstag, den 4 o. November 4925.

Auskunft erteilt der Magistrat.

Schlüchtern, den 28. August 1925.

Der Magistrat: Gacnßlcn.

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 31. August bis 19. September d. Js findet die Reinigung der Schornsteine in der Brnckcnaner- stwße, Sack- und Braugassc, Ahlersbacher, Elmerland- und Hospitalstraße, Elmweg, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Gar- ^"--.Dreibrüder-, Kurfürsten-, Ludovika von Stumm-, Fuldaer-, Brestmbacher- und Altestraße, Schmiede- und Liusengaste, lotichius- und Klosterstraße statt.

Schlüchtern, den 28. August 1925.

Die Polizeivertvaltung: Gacnßlcn.

Das Schiedsverfahren.

Das Schiedsgericht, das auf Grund der Londoner Ab­machungen vom 30. August 1924 und einer von der deutschen Regierung und der Reparationskommission getroffenen Ver. einbarung zur Entscheidung von allen Meinungsverschieden. Heiten zwischen Deutschland und der Reparationskommission über die Auslegung der Londoner Abmachungen, des Sach- Verständigenplanes und der zu seiner Ausführung erlassenen deutschen Gesetzgebung zu ernennen war, ist wie folgt zu­sammengesetzt worden: Sir Walter V. Cooke in Buffalo (Vor­sitzender), Marcus Wellenberg in Stockholm, A.-G. Kröller im Haag, Mendelssohn-Vartholdy in Hamburg, Richard Rist in Paris.

In einem von Vertretern der deutschen Regierung und der Reparationskommission gezeichneten Schiedsvertrag ist bestimmt worden, daß das Schiedsgericht entscheiden soll, ob im Ver- hältuis zwischen der Reparationskommission als Vertreterin der alliierten Regierungen, die das Schlußprotokoll der Lon­doner Konferenz unterzeichnet haben, auf der einen Seite und Deutschland auf der anderen Seite, die nach dem Sachverstän­digenplan an den Generalagenten für Reparationszahlungen zu leistenden Jahreszahlungen die folgenden Zahlungen und Uebertragungen umfassen: 1. die Uebertragungen, die Deutsch­land an Frankreich auf Grund des Art. 77 des Versailler Ver­trages in bezug auf Rücklagen der Sozialversicherung hinsicht­lich Elsaß-Lothringens zu bewirkeu ist; 2. die Uebertragungen, die Deutschland an Belgien auf Grund des Art. 312 gemäß dem deutsch-belgischen Abkommen vom 19. Juli 1920 in bezug 'auf Rücklagen der Sozialversicherung hinsichtlich der von Deutschland an Belgien abgetretenen Gebiete zu bewirken hat; 3. die Uebertragungen, die Deutschland an Polen auf Grund des Art. 312 in bezug auf Rücklagen der Sozialversicherung hinsichtlich Oberschlesiens zu bewirken hat; 4. die Zahlung ge­mäß Art. 62 in bezug auf die in Elsaß-Lothringen am 11. No­vember 1918 erzielten Zivil- und Militärpensionen; 5. die Zah­lung gemäß der in Ausführung des Art. 92 zwischen Deutsch­land und Polen am 9. Januar 1920 getroffenen Vereinbarung in bezug auf Zivil- und Militärpensionen; G. die Rückleistung von belgischen Eisenbahnwagen, die von Deutschland nach dem Restitutionsabkommen mit Belgien vom 6. September 1924 bewirkt wird; 7. die Naluratreguisitwncu von Gegenständen aller Art und Wertpapieren gemäß Art. 238. Als Sitz des Schiedsgerichts ist der Haag bestimmt. Das Verfahren ist int Schiedsverfahren in Anlehnung an die Bestimmungen des dritten Kapitels der Haager Konvention geregelt.

Die Garantleaussichlen.

Zum Beginn der Verhandlungen.

DerTemps" bespricht in einem Leitartikel den Pakt und die Aussichten der Garantievertragsverhandlungen.

Das Blatt sagt große innerpolitische Schwierigkeiten für das Kabinett Luther voraus. Einer der Gründe, aus denen die Teutsch- nationalen heraus eine Kabinettskrise vermeiden würden, sei der, daß sie selbst sehr stark im Kabinett vertreten seien. Vorläufig sei die Frage noch die, ob Deutschland den Pakt tatsächlich ab- schließen wolle. Festzustellen sei, daß Deutschland aus Verhand­lungen eingehe, jedoch noch keine positiven Zugeständnisse gemacht habe.

Es sei anzuuehmeu, daß es gewisse Einwendungen gegen einige Stellen der französischen Note ausstellen werde und be­sonders die gegen den Eintritt in den Völkerbund geltend ge­machten Vorbehalte aufrecht erhalte. Zudem versuche Deutsch­land, die Räumung der Kölner Zone mit der Unterzeichnung des Paktes in Zusammenhang zu bringen. Es werde auch einen Antrag auf Revidierung des Dawes-Gutachtens und die Forderungen der Ausgabe von Köln stellen. Es sei also falsch, anzunehmen, daß bereits alles abgetan sei und man sich nur über den Pakt und die Pakteinzelheiten zu einigen brauche. Die Tatsache aber, daß man bereits in Verhandlungen ein- treten könne, bedeute einen großen Fortschritt und günstige Möglichkeiten für die nächste Zukunft.

Französischer JRimfferraf.

Besprechung der Gesamtlage.

In Paris fand unter dem Vorsitz des Sräfibeutpi der Republik ein Ministerrat statt, in dem Ministerpräsident Pain- levö Bericht über die Lage in Marokko und Syrien, Außen­minister Briand über die deutsche Antwortnote auf die letzt­hin in Berlin überreichte französische Note erstattete.

Finanzminister Caillaux gab ein ausführliches Expose über bic Londoner Verhandlungen. Marineminister Borcl erstattete über seine Reise nach Nordasrika Bericht. Die von ihm zur Beteiligung der Marine- und besonders der Marincluststreitkräste getroffenen Maßnahmen an den Operationen in Marokko wurden gutgeheißen. Der Arbeitsminister berichtete über die Lage im Bankbeamtenstreik und über das Ergebnis der int Arbeitsministerium abgehaltenen Besprechungen.

Nach Schluß des Ministerrats lehnte Finanzminister Cail­laux es ab, irgend eine Auskunft über bic Londoner Be­sprechungen sowie über seine Reise nach Amerika zu geben. Painlevo erklärte, daß die Mitglieder der Delegation, an deren Spitze Caillaux stehen werde, die für die Verhandlungen in Washington bestimmt sei, am Donnerstag, dem Tage deS näch­sten Ministerrats, bestimmt werden würden. An diesem Tage mürben auch die interalliierten Schulden behandelt und eine offiziöse Erklärung abgegeben werden.. Der letzte Ueber- sall in Syrien könne nur als ein räuberischer Ueberfall bezeich nct werden. Mit der Anleihe habe sich der Ministerrat nicht besaßt, da Caillaux Vollmacht in dieser Angelegenheit habe.

Der Stmnes-Kvnzem.

Die Neuregelung.

Das Banken-Stützungskonsortium des Stinnes-Konzerns hat seine Tätigkeit so gut wie abgeschlossen und gibt jetzt einen Schlußbericht heraus, in dem es u. a. heißt:

Im Einvernehmen der führenden Banken mit der Familie Stinnes werden die Kohlcnintcrcjscn des Konzerns zu einem ein­heitlichen wirtschaftlichen Gebilde vereinigt. Es wird eine neue Kohlenhandels-A.-G. mit einem Aktienkapital von 25 Millionen Mark gegründet, die das Kohlenhandelsgeschäft übernimmt. In diese Aktiengesellschaft werden diejenigen Werte eingebracht werden, die die Grundlage für diesen Zweig der Stinncsschcn Interessen bilden. Die Gesellschaft wird ferner die Majorität des Mülheimer Bcrgwcrkvcrcins übernehmen, die für die Aufrechterhaltung der bisherigen Basis des Kohlengeschästs von Bedeutung ist. Die Gesellschaft erhält außerdem eine Option aus die Majorität der Kuxe der Zeche Matthias Stinnes, um in der Lage zu sein, diese in einem späteren Stadium der Entwicklung zu einem festen Preis zu übernehmen. Unabhängig hiervon werden die Verhandlungen wegen eines Verkaufs der Majoritätsbeteiligung an dieser Zeche, die zurzeit geführt werden, fortgesetzt.

Die Durchführung dieser Transaktion ist durch die Darm- städter und Nätionaloank, Teutsche Bank, Diskonto-Gesellschaft und Dresdner Bank sichergestellt. Die Dresdner Bank hat sich zur Mitwirkung bei dieser Aufgabe im allgemeinen Interesse bereitgefunben, obwohl sie an den Geschäften des Stinnes- Konzerns gefunden, obwohl sie an den Geschäften des Stinnes- Konzerns nicht beteiligt ist. Es ist beabsichtigt, industrielle Kreise an dieser Kohlenhandels-A.-G. zu beteiligen, und es sind aussichtsreiche Verhandlungen nach dieser Richtung eingeleitet worden. Man wird die Beteiligung der Familie Stinnes Vor­behalten, die nach Tilgung aller Verbindlichkeiten für sie frei wird. Die Tragfähigkeit und angemessene Rentabilität dieser Kohlcuhandels-A.-G. kann auf Grund eingehenden Studiums aller Verhältnisse als nachgewiesen angesehen werden. Im Zu­sammenhang mit dieser Transaktion und auf Grund der ge­tätigten Verkäufe gelangt das Garantiekonsortium zur Auf­lösung, und der von der Sechandlung unter Bürgschaft des Garantickonsortiums gegebene Kredit wird zurückgezahlt. Die femmeft auf Grund der von der, Firma SjinneHtargrU'g:cn Vermogenssifferu mit dem Garantiekonsortium vereinbarte Provision von 1,6 Millionen Mark wird auf Anregung der führenden Banken zunächst nicht zur Auszahlung gelangen. Die Banken werden erst am Schluß der Liquidation sich end­gültig darüber schlüssig werden, ob und inwieweit deren Er­gebnis unter Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse der Firma Stinnes eine solche Provisionszahlung zuläßt. Der Status des Konzerns zeigt heute noch eine Gesamtschuld von ca. 112 Millionen, zu denen ca. 8 Millionen Mark Bürgschaft hinzutreten. Diesen Gesamtverpflichtungen stehen Werte gegen­über, die man anch unter Berücksichtigung der schwierigen Zeit- Verhältnisse mit rund 140 Millionen Mark amtehnten kann, so daß die Befriedigung aller Gläubiger gesichert ist.

Ein Zwischenfall in Efiland.

Verhaftung eines deutschen Kapitäns in Rcval.

Nach Pressemeldungen über den Zwischenfall an Bord des FischereikuttersBertha" wurden die Zollbeamten und Grenz- Wächter vom Kapitän Konrad aufgeforbert, den Kutter zu ver- lassen. Nachdem bic ersten dieser Aufforderung nicht Folge leisteten, sollten sie zlvangsloeise entfernt werden, worauf der eine Greuzwächter feinen Revolver zog und den Kapi­tän verwundete. Erst darauf schoß ber Kapitän und ver­wundete den Angreifer. Hiernach entfernten sich bic estmschen Beamten unter Zurücklassung des verwundeten Greuzwächters. Nach einiger Zeit kamen die Beamten zurück und holten den Verwundeten ab, ohne daß die Schiffsmannschaft sie daran verhindert hätte. Später traf die Untersuchüngsbehörde ein und verhaftete die Kapitäne Konrad und Kraft und einen Matrosen, die nach Reval überführt wurden,

Kündigungen in der rheinischen Braunkohlenindustric.

Köln, 30. August. Sämtliche Bergarbeiicrverbändc des rheinischen Brauutohlcureviers haben den zur Zeit gültigen Lvbntaris zum 30. September gekündigt. Sie fordern mit WWlung ab 1. Oktober eine Lohnerhöhung von 3a Prozent. Die Forderung wird mit den niedrigen Löhnen und der schmierigen Wirtschaftslage der Bergarbeiter begründet.

Haftentlassung Zcigncrs.

Bautzen, 30. August. Wie dieVolkszeitung für die Ober- lausitz" erfährt, ist ber ehemalige sächsische Ministerpräsident Dr Zeigner in der vergangenen Nacht aus der Strafanstalt Bautzen"entlassen worden und wurde im Auto nach seiner Wohnung in Lcipzig gebracht.

Locbcö Bemühungen in der Anschlußfrage.

^;cn 30 August. Reichstagspräsident Loebe, der in Wien eine Rede über die Anschlußfrage hielt, wird am 2. September in Paris versuchen, die französischen Socialisten für Oester- reicht Anschluß an das Reich zu gewinnen.

Tic Beratungen der Juristen.

PariS, 30. August. Wie Havas meldet, scheint es sich zu bestätigen, daß am kommenden Montag in London sich dia deutschen, französischen, englischen und belgischen Juristen begegnen werden, um sich über die Rechtsfragen betreffend die Abfassung eines SichcrhcitSpaktentwurfs zu einigen.