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Schlüchterner Zeitung

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Nr. 100 (1. Blatt) Samstag, den 22. August 1925 77. Fahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

Nacheichung der Matze, Wagen and Gewichte.

Nr. 6529. Im Kreise Schlüchtern wird die durch § 11 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 vorgeschriebene Nacheichung aller Meß- und Wiegegeräte in diesem Jahre nach untenstehendem Plan durchgeführt.

Sämtliche Maße, Wagen und Gewichte werden neben dem Eichzeichen mit der Jahreszahl ihrer Nacheichung versehen werden. Die genauen, unbedingt innezuhal - lenden Einlieferungö- und Abholungs- zeiten setzt der Eichmeister fest und teilt sie den Bürgermeistern rechtzeitig mit.

Alle Landwirte, Gewerbetreibenden, Groß­handlungen, Genossenschaften, Konsum­vereine, Fabrik betriebe, sofern sie irgendwelche Erzeugnisse und Waren nach Maß oder Gewicht ein- oder verkaufen oder den Umfang von Leistungen wie z. B. den Arbeitslohn dadurch bestimmen, werden aufgefordert ihre eichpflichtigen Meßgeräte in den Nacheichungsräumen zu der festgesetzten Zeit gereinigt vorzulegen. Ungereinigte Gegenstände werden zurückgewiesen. Be­schlag nahmungen erfolgen nicht. Besonders mache ich auf die Eichpflicht der Landwirte aufmerksam.

Die Einziehung der vor Rückgabe der Gegenstände zu entrichtenden Gebühren erfolgt während der Abhaltung der Nacheichtage durch die Gemeinde der Nacheichstelle für den gesamten Nacheichbezirk. Die OrtSerhebcr haben daher zu den festgesetzten Abholungezeiten im Nacheichlokal zur Erhebung der Gebühren anwesend zu sein.

Wer seine Meßgeräte an dem festgesetzten Tage nicht an der Nacheichstelle vorlegt oder seine Vichwage nicht recht­zeitig anmeldet, kann später nicht mehr berücksichtigt wcr- kMWuad muß " :r-. beim Eichamt F u l d ' njU^iche» lassen. Andernfalls erfolgt Bestrafung.

Für die Nacheichung haben die Gemeinden nach deni AusführungSgesetz zur Maß- und Gewichtsordnung vom 3. Juni 1912 geeignete, für den Aufenthalt der Beamten und der Bevölkerung angemessen hergerichtete, verschließ­bare, Helle und, falls nötig, geheizte und beleuchtete Räumlichkeiten bereitzustellen. Für sichere Aufbe­wahrung der Eichgeräte und der einge­lieferten Meßgeräte haftet die N a ch - c i ch g n g s g e m e i n d e. Etwaige Kosten für die Nach- cichungsräume haben die beteiligten Gemeinden zu tragen. Die Bürgermeister haben die Eichbeamten bei der Abhaltting der Nacheichtage zu unterstützen. Zum Ab- und Ausladen der Eichausrüstung hat die Gemeinde der Nacheichungsstelle 3 Mann zur Verfügung zu stellen.

Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die Eichtermine wieder­holt rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen. Nach Ein­gang der Mitteilung des Eichmeisters über den Zeitpunkt der Nacheichung in der betreffenden Gemeinde sind die Be­teiligten nochmals durch besonderen Boten zum Eichtermine zu laden.

Schlüchtern, den 13. August 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Rundreiseplan

für die periodische Nacheichung im Kreise Schlüchtern.

Vom 7. bis 11. September in Salmünstcr, Nach- cichungslokal Rathaus, für Salmünster, Ahl-Alsberg mit Hausen (Kr. Gelnhausen).

Voni 14. bis 16. September in Soden, Gasthaus »Zur Hoffnung" für Soden.

Vom 21. bis 23. September in R 0 möthal, Gast­haus Roll Erben, für NomSthal, Eckardroth, KerbcrS- dorf, Wahlert.

Vom 28. September bis 2. Oktober in Ulmbach, Alte Schule, für Ulmbach, Elisabcthenhof, Neustall, Rabenstein, Rebsdorf, Sarrod, Wannhöfe.

Vom 5. bis 7. Oktober in Hintersteinau, Gast­baus Lang, für Hintersteinau, KleSberg, Reinhards, Ober- Uttrichsbcrg, Unter-Uttrichsberg.

Vom 8. bis 9. Oktober in Wallr 0 t h, Gasthaus Fehl, für Wallroth.

Vom i2. bis 13. Oktober in Krcssenbach, Gast­haus Lang, für Kressenbach, Uerzell.

Vom 14. bis 20. Oktober in Steinau, Gasthaus «3um weißen Roß", für Steinau, Hundsrück, Marborn, Seidenroth.

Am 22. Oktober in Bellings, Gasthaus Fr. Möller, für Bellings.

Vom 23. bis 24. Oktober in Marj 0 ß, Gasthaus Heimbuch, für Marjoß.

Vom 26. bis 28. Oktober in Altengronau, Gast- Haus Grösch, für Altengronau, Joffa.

Vom 29. bis 30. Oktober in Neuengronau, Gast- haus Schröder, für Neuengronau, Brcunings.

Vom 2. bis 4. November in Stekbfritz, Gasthaus Schreiber, für Sterbfritz, Weiperz.

Vom 5. bis 7. November in Mottgers, Gasthaus Günther, für MottgerS, Schwarzenfels.

Vom 9. bis 10. November in Weichersbach, Gast­haus K. Schlott, für Weichersbach.

Vom 11. bis 12. November in Obcrzell, Gasthaus Kühlthau, für Oberzell, Züntersbach.

Vom 13. bis 16. November in Heubach, Gasthaus Vögler, für Heubach, Uttricbshausen.

Am 17. November in Oberkalbach, Gasthaus I. Lang, für Oberkalbach.

Vom 19. bis 20. November in Hütten, Gasthaus Wiffenbach, für Hütten.

Vom 23. bis 24. November in Gundhelm, Gast­haus Löffert, für Gundhelm.

Vom 25. bis 28. November in V 0 llmerz, Gasthaus Freund, für Vollmcrz, Hinkelhof, Ramholz, Sannerz.

Vom 1. bis 2. Dezember in Her 0 lz, Gasthaus Nau, für Hcrolz, AhlerSbach.

Vom 3. bis 4. Dezember in Elm, Gasthaus Stoppel, für Elm.

Vom 7. bis 19. Dezember in Schlüchtern, Stadt. Hospital, für Schlüchtern, Breitenbach, Hohenzell, Linden- berg, Niederzell, Klosterhöfe.

J.-Nr. 6776. Zur Beschaffung guter, für die örtlichen Verhältnisse geeigneter Obstbäume für Volksschullehrer sowie zur Anlegung von Obstgarten für die Schulen sind der Re­gierung in iCassel Mittel zur Verfügung gestellt worden. Indem ich der Lehrerschaft des Kreises davon Kenntnis gebe, ersuche ich, mir etwaige Anträge auf Bewilligung einer Beihilfe alsbald einznreichen.

Schlüchtern, den 18. August 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Nach Beschluß des Landesausschusses vom 27. Juni d. Js. soll von den bei der Hessischen Brandversicherungs- Anstalt versicherten Gebäuden für das 2. Halbjahr 1925 wiederum eine VersicherungSumlage (Brandsteuer) von 8 Pfennigen für je 100 Mark Umlagekapital erhoben werden: in den Städten Cassel, Eschwege, Fulda, Hanau, Hersfeld, Marburg und Schmalkalden kommt für einfache Wagnisse nur die Hälfte des Umlagekapitals zur Berechnung.

Diese bestimmungsmäßig bereits am 1. Juli fällige Beitragsrate wird mit Rücksicht auf die ungünstige wirt­schaftliche Lage vieler Zahlungspflichtigen seitens der zustän­digen Landesrentereien jedoch erst in den Monaten September und Oktober zur Einziehung gelangen, und zwar auf Grund des zugestellten grünen Brandsteuerzettels, was hiermit be­kannt gemacht wird.

Cassel, den 8. August 1925.

Der Landeshauptmann in Hessen.

Betrifft: den Marktverkehr.

J.-Nr. III. 5895 2. Ang. Der Deutsche Großhändler­verband für Kurz-, Galanterie- und Spielwaren in Leipzig hat kürzlich darauf aufmerksam gemacht, daß Unzuträglich- keiten entstehen, wenn Budenbesitzer und Standinhaber auf Märkten es unterlassen, ihren Vor- und Zunamen sowie Wohnort an den Verkaufsständen anzubringen. Da eine der­artige Vorschrift zweckmäßig erscheint und nach einer Ent­scheidung deS Kammcrgerichts im Rahmen der Marktord­nung als zulässig zu betrachten ist, ersuche ich, ihre Durch­führung den Polizeibehörden nahezulegen.

Berlin W. 9, den 21. Juli 1925.'

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J.-Nr. 6713. Vorstehender Erlaß wird hiermit ver­öffentlicht. Die OrtSpolizeibehörden ersuche ich für dessen Durchführung zu sorgen.

Schlüchtern, den 14. August 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 6829. Der Herr Kreiömcdizinalrat wird am Mittwoch, den 26. August d. Js. von vormittags 101/2 Uhr ab in der Schule zu Reinhards, von 1iy2 Uhr ab in der Schule zu Hintersteinau und von nachmittags 2 Uhr ab in der Schule zu Wallroth Sprcebstunden halten.

Schlüchtern, den 19. August 1925.

Der Landrat. von Trott ju Solz.

J.-Nr. 6904. Nach Mitteilung des Vorsitzenden der Tierärztekamincr in Cassel sollen im November d. Js. die Neuwahlen zu der Tierärztekamincr stattfinden. Die Liste der wahlberechtigten Tierärzte ist im Büro deS Landrats­amts in der Zeit vom 24. August bis cinschl. 6. September d. Js. öffentlich ausgelegt.

Schlüchtern, den 20. August 1925.-

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Kreisausschutz.

J.-N. 4585. Durch die Verordnung zur Abänderung des Reichsversorgungsgesetzes vom 28.7.25 kann Be­schädigten, die nach § 104 des R. V. G. aus der Rentenversorgung ausgeschieden und nicht wieder renten­berechtigt geworden sind, auf Antrag einmalig der Betrag von 50. Mk. gewährt werden, wenn ihr durchschnittliches Monatseinkommen 200. Reichsmark nicht übersteigt.

Es kommen nachstehende Gruppen von Beschädigten hier­für in Frage:

1. die im Dezember 1922 eine Rente von 20 v. H. be­zogen und denen ab 1. 7. 23 eine einmalige Abfindung von 600 000 Mk. gewährt wurde,

2. die eine Rente von mehr als 20 v. H. nach den Vor­schriften des R. V. G. bezogen und bei denen nach dem Inkrafttreten des AbanderungSgesetzeS vom 30. 6. 23 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 25. v. H. festgestellt wurde,

3. wenn ein Versorgungsanspruch vor dem 1. 1. 23 an­gemeldet, aber erst nach d i e s e m Z e i t p u n k t e für eine vor dem i. 1. 23 liegende Zeit anerkannt oder für einen Beschädigten nach dem 31. 12. 22 eine Rente von 20 v. H. festgestellt worden ist.

Vorstehendes wird zur Kenntnisnahme der Beteiligten veröffentlicht. Die Anträge, die bis spätestens zum 1. 3. 26 gestellt sein müssen, sind unter Beifügung einer amt­lich beglaubigten Bescheinigung über die Höhe des Lohnes unmittelbar dem Versorgungsamt Frankfurt a. Main zu übersenden.

Schlüchtern, den 17. August 1925.

Kreisausschuß des Kreises Schlüchtern. Bezirksfürsorgeverband.

Abt.: Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebenen-Fürsorge.

Durchschnittspreise für Häute it«e .dr Bericht des Wirtschafuwerbanocs deutscher Ab­deckereiunternehmer in Hamburg für Juli 1925. Roßhäute 220/ Ctm. . . . R.-M. 19,50 pro Stck. , 200/219 , . . . , 14,60 , » 0 99 ' » 10,70 , , Fohlenfelle....... » 5,75 » , Rindhäute....... ,,41 pro Pfd.

Fresserfelle....... »,57 »

Kalbfelle .......,72 , ,

Schaf- und Lammfelle ...,39 , Ziegenfelle, getrocknete ... 1,90 pro Stck. Zickelfelle, getrocknete ... ,,35 , (A III. 1502.) Cassel, am 8. August 1925.

Der RegierungS-Präsident.

J.-Nr. 4278 K.-A. Wird veröffentlicht.

Schlüchtern, den 19. August 1925.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

Wegesperruug betreffend.

J.-Nr. 4256 K. A. Die Bankette des im Bau befind­lichen Weges Rebsdorf-Rabenstein werden durch Austreiben von Vieh dauernd beschädigt, sodaß deren Instandsetzung be­reits unnötige Kosten verursacht hat.

Die Straße wird daher bis zur Fertigstellung für jeg­lichen Verkehr gesperrt.

Schlüchtern, den 19. August 1925.

Der Vorsitzende des Krcisausscbusscs. gcz. von Trott zu Solz.

Die Amnestie in Preußen.

Vornehmlich für geringe Vergehen.

Der ständige Ausschuß des Preußischen Landtags setzte am Mittwoch seine Beratungen über die preußische Amncsticvorlage fort. Er nahm zu den Beschlüssen des Unterausschusses Siel» lung. Danach werden unter der Voraussetzung, daß die Tat vor dem 1. Oktober 1923 begangen ist, die bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften anhängigen Strafverfahren, die u. a. betreffen: Zuwiderhandlungen gegen eine Reihe von Bestim. mungen der Rcpnblikschutzgesetze oder sonstige Strafen, soweit sie bei oder nach öffentlichen Kundgebungen des politischen oder wirtschaftlichen Kampfes begangen wurden, amnestiert. Seitens der Regierung wurde eine Erklärung abgegeben, daß die Amnestie insbesondere geringen Vergehen gegenüber, die ihren Grund in den Noten der Inflationszeit haben, angewandt werden soll. Die Vorlage wurde in der Fassung des Unter» cmsschusses angenommen.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann hat seinen Er­holungsurlaub unterbrochen und ist nach Berlin zurückgekehrt.

Die französische Antwortnote wird voraussichtlich am Samstag in Berlin übergeben und 24 Stunden später ver­öffentlicht werden, j