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Donnerstag, den 23. Juli 1925

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Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 5911. Die Firma Viktor Kruft u. Co. in Fulda, kanalstraße 23, beabsichtigt die Herausgabe eines Einwohner­dreßbuches der vier Kreise Fulda, Gersfeld Hünfeld und schlüchtern.

Den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern gehen in den nächsten Tagen eine Anzahl Formulare zu mit dem Er­

suchen, jedem Hausbesitzer ein solches Formular zur Ausfüllung zu übergeben. Bei der Ausfüllung ist die auf dem Formular abgedruckte Anleitung zu beachten. Der Ein­sendung der ausgefüllten Listen sehe ich bis zum 1 o. A u - g u st d. J. entgegen. Fehlende Formulare sind alsbald bei mir anzufordern.

Da die Herausgabe dieses Werkes im wirtschaftlichen In­teresse von großer Wichtigkeit ist, ersuche ich die Herren

Bürgermeister, auf sorgfältige und vollständige Ausfüllung Im der Listen den größten Wert zu legen.

Die obengenannte Firma hat sich bereit erklärt, den Herren M Bürgermeistern für ihre Mühewaltung ein Exemplar des cr> Kreis-Adreßbuches kostenlos zur Verfügung zu stellen und auch etwaige Auslagen zu erstatten.

M, Schlüchtern, den 21. Juli 1925.

zu Der Landrat. I. V.: Schultheis.

teil

J.-Nr. 5912. In der Gemeinde Eichenzell, Kreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 20. Juli 1925.

Der Landrat.

J.-Nr. 4750. Diejenigen Ortspolizeibehörden, die mit der Erledigung meiner Verfügung vom 23. Januar d. I., Nr. 89 (Kreisblatt Nr. 13), betr. Bekämpfung der Blut­laus, noch im Rückstände sind, werden hiermit daran er­innert.

~^s1ÜnchlWWH Otw. Juli 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

Die Satzungen des Feucrwehrverbandcs für den Kreis Schlüchtern vom 18. März 1923 (veröffentlicht in Nr. 23 des Kreisamtsblattes von 1923) sind durch Versammlungs- beschluß vom 14. September v. Js. geändert worden:

§ 10 der Satzungen erhält folgende Fassung:Die je­weiligen Beiträge zum Feuerwehr-Verband tragen die Ge­meinden und sind an die Kreissparkasse in Schlüchtern ab- zuführen. Der Beitrag beträgt bei Wehren bis zu 50 Mann 5 R. M., von 50100 Mann lo R. M., von 100150 Mann 15 R. M., von über 150200 Mann und mehr 20 R. M. Diese Beträge sind bis zum 1. April jedes Jah­res von den Gemeinden an die Kreissparkasse Schlüchtern abzuführen."

Schlüchtern, den 20. Juli 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

K^etsmrsschutz.

Kreissteuern betreffend.

J.-Nr. 3797. K.-A. Der vom Kreistag am 5. Mai 1925 beschlossene Maßstab für die Aufbringung der Kreis- und Bezirkssteuern ist vom Bezirks-Ausschuß in Cassel ge­nehmigt worden.

Schlüchtern, den 21. Juli 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J. V.: Hengsberger.

Haushaltungsschule.

J.-Nr. 3732. K.-A. Am 17. August d. J. beginnt in Schlüchtern ein 8 wöchentlicher Kursus der ländlichen Haushaltungsschule.

Die Haushaltungsschule stellt ein Unterrichtssystem dar, das besonders geeignet ist, der ländlichen Bevölkerung, den kleinen Gewerbetreibenden und Handwerkern zu Gute zu kommen. Mädchen aus einfachen und bescheidenen Ver­hältnissen wird es durch sie ermöglicht, in wenigen Wochen Bequem und billig das Wichtigste zu einer sachgemäßen Führung des Haushalts zu lernen, Anregung zum Nach­denken und weiterer Ausbildung zu erhalten und durch die erlangten Kenntnisse gegen manche Vorkommnisse gerüstet ju sein, die ihrer im späteren Leben harren. Es dürfte an- flenommen werden, daß die langjährigen guten Erfahrungen, die im Kreise Schlüchtern mit der Haushaltungsschule ge­macht worden sind, den Nachweis für die Richtigkeit der "'erstehenden Ausführungen erbracht haben, unb daß das Verständnis für diese äußerst soziale Einrichtung immer mehr jugenommen hat.

Anmeldungen zur Teilnahme an dem eingangs erwähnten Kursus werden bis zum 5. A ugust 192; entgegen» genommen und zwar entweder im Rathaus (Sekretariat) oder int Kreishaus (Zimmer Nr. 12).

Schlüchtern, den 20. Juli 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Sie deutsche Hofe und das Ausland.

| Berlin, 21. Juli (Eig. Meld.).

Die Antwortnote der deutschen Regierung auf die fran­zösische Note vom 16. Juni befindet sich seit Montag abend in den Händen der Außenminister Frankreichs und Eng­lands. In seiner Unterredung mit Herrn v. H 0 e s ch hat der französische Außenminister dem deutschen Botschafter zugesagt, daß das französische Auswärtige Amt alsbald in eine eingehende Prüfung der Note eintreten werde. Die Ankündigung der französischen Presse, daß B r i a n d die Note bereits in 14 Tagen beantworten werde, wird in hiesigen diplomatischen Kreisen allerdings als etwas zu optimistisch angesehen, da man annimmt, daß über die Beantwortung der deutschen Note wiederum ausführliche Beratungen zwischen Paris, London und Brüssel stattsin- den werden.

Einige Pariser Blätter, von denen bekannt ist, daß sie dem Sicherheitspakt unfreundlich gegenüberstehen, geben an, die deutsche Regierung operiere in ihrer Note mit eini­gen scharfen Bedingungen, deren Erfüllung von deut­scher Seite als Voraussetzung für die weitere Behandlung des Sicherheitsproblems aufgestellt würde. Diese Lesart ist, wie wir auf Grund von Erkundigungen an zuständiger Stelle mitteilen können, durchaus falsch. Solche Aus­legungen der deutschen Note können nur die D i s k u s s i 0 n verwirren und die Verhandlungsatmosphäre ungünstig beeinflussen. Die Reichsregierung war sich durchaus be­wußt, daß der weitere diplomatische Gang nur gehemmt werde, wenn einer der am Sicherheitspakt interessierten Staaten in diesem ersten Stadium, da die eigentlichen Ver­handlungen noch nicht einmal begonnen haben, mit katego­rischen Bedingungen, mögen sie auch noch so berechtigt sein, in die Diskussion eingreifen würde. Die Regierung ist selbstverständlich entschlossen, zur gegebenen Stunde klar und entschieden hervorzukehren, unter welchen Voraus­setzungen für uns der Abschluß eines Sicherheitspaktes an­nehmbar ist.

Im allgemeinen hat die Note in Paris und London keinen ungünstigen Eindruck hervorgerufen. Die Pariser Morgenblätter vertreten in ihrer Mehrheit die Ansicht, daß die Rote günstige Aussichten für die kommen- den Verhandlungen eröffnet. Die große internationale Sicherheitskonferenz wird allerdings zunächst noch nicht zu­stande kommen. Vorläufig denkt man sich auf beiden Sei­ten den weiteren Gang der Dinge so, daß in Besprechungen zwischen den Ministern und Botschaftern und durch einen allerdings nur mehr kurzen Notenwechsel der betei­ligten Regierungen grundsätzliche Einigung über die wich­tigsten Punkte geschaffen wird.

V *

*

Von besonderer Seite wird uns zu der Notegeschrieben:

Die Note der deutschen Regierung folgt, wie es in einem Havas-Kommentar heißt, in ihrer Beweisführung im allgemeinen der französischen Note vom 16. Juni. Sie ist ebenso wie die französische Note sehr v 0 r s i ch t i g for­muliert und enthält eine Reihe von schwierigen juristi­schen Deduktionen. Daraus erklärt es sich vielleicht, daß die französische Presse in der Beurteilung der Note wahres mit falschem vermischt. Wenn z. B. gemeldet wird, daß die deutsche Antwort die Räumung der Kölner Zone nicht mit dem Abschluß eines Garantiepakts ver­binde, so handelt es sich hierbei zweifellos um eine sehr diplomatische Ausdrucksweise. Denn es ist nicht anzunch- men, daß die Regierung vergessen haben sollte, eine Frage von so eminenter Wichtigkeit gebührend anzudeuten, auch wenn sie die beiden Probleme nichtmiteinander ver­knüpft" hat. Gerade wenn die Regierung die Erledigung dieser Frage nur in Form eines Wunsches gekleidet haben sollte, so wird die Berücksichtigung eines solchen Wunsches besonders notwendig sein.

Aehnlich dürften die Dinge bezüglich der Volke r- bundsfrage und der östlichen Schiedsverträge liegen. Soweit wir unterrichtet sind, bat Deutschland darauf ver, zichtet, eine Aenderung des Artikels 16 des Völkerbunds­statuts zu verlangen. Aber es wäre durchaus denkbar, daß auch ohne ein solches Verlangen ein Weg gezeigt wird, um die berechtigten Bedenken, die Deutschland vorzubringen hat, zu berücksichtigen. Bei einer Vergleichung der deut­schen und französischen Note vom 16. Juni ergibt sich, daß der hauptsächlich st e Gegensatz bezüglich der französischen Vorschläge über die östlichen Schiedsverträge besteht. Die These Briauds, daß Frankreich als Garant für seinen eigenen Verbündeten auftreten müsse, wird in der deutschen Note nicht an­erkannt. Es ist bestimmt damit zu rechnen, daß die französische Regierung sich diesen berechtigten deutschen Einwendungen auf die Dauer nicht verschließen wird.

Der Text der Sicherheitstme.

Die deutschen Vorschläge.

Die Berliner Morgenblätter vom Mittwoch bringen den Text der deutschen Sichcrhcitsnotc. In dem sehr umfang- reichen Schriftstück heißt es u. a.:

Die deutsche Regierung hat die von «einer Exzellenz, dem fran« zöfischen Botschafter Herrn de Margcric, am 16. Juni überreichte Antwort auf das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Regierung und ihre Alliierten grundsätzlich bereit sind, die Festigung des Friedens gemeinsam mit

der deutschen Regierung auf dem Wege der Verständigung herbei- zuführen und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaustausch einzutreten. .DieIeutsche Regierung will in dem gleichen Geiste des Entgegenkommens und der friedlichen Verständigung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen sind, nachstehend ihre Ansicht über die alliierten Vorschläge darlegen. Sie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Aeußerung zu einigen grundsätz­lichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme zu den Einzel­punkten bis zu den endgültigen Verhandlungen Vorbehalten zu sollen.

Die alliierten Regierungen betonen in ihrer Note vom 16. 6., daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absicht die alliierten Regierungen damit verfolgen.

Der Abschluß eines Sicherheitspaktes, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet keine Aenderung der bestehen­den Verträge. Es dürfte deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. ,

Die deutsche Regierung betrachtet es hierbei als selbstverständ­lich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, bestehende Verträge auf dem Wege eines friedlichen Uebereinkommens zu gegebener Zeit den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Wenn die alliierten Regierungen zum Beispiel herverheben, daß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Bestimmungen über

die militärische Besetzung deutscher Gebiete

nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Memoran­dum den Abschluß des Paktes nicht von einer Aenderung dieser Bestimmungen abhängig gemacht hat. Sollten die alliierten Re­gierungen doch beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zukunft schlechthin maßgebend hinzustellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf Hinweisen, daß das Zustande­kommen eines Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neuerung dar­stellen würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Fragil der Be- setzung bleiben dürfte.

In dem Shsteni, das die alliierten Regierungen in der Note vom 16. Juni für den Sicherheitspakt entwerfen, wird eine hervor­ragende Rolle den Schiedsverträgen zugewiesen, die Deutschland mit den benachbarten Signatarstaaten des Versailler Vertrages abzuschließen hätte. Die

Gestaltung der Schiedsverträge

in diesem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der Aufklärung bedürfen. Die deutsche Regierung hat Schiedsverträge beabsichtigt, wie sie in den letzten Jahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe anderer Mächte abge­schlossen worden sind. Bei den alliierten Vorschlägen scheint an ein anderes System gedacht zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, sind die von den alliierten Regierungen vorgeschlagenen Ausnahmesälle, in denen ein gewaltsames Vorgehen der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in dieser Hinsicht die Ausführungen der Note vom 16. Juni, wie auch den veröffentlichten Schriftwechsel zwischen der französischen und der königlich großbritannischen Regierung nur dahin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Absicht der alliierten Regierungen das gewaltsame Vorgehen ohne irgendein vorhergehendes objektives Verfahren sei es ein Schiedsverfahren oder ein anderes inter­nationales Verfahren erfolgen kann.

Wenn das zutrifft, so würde sich daraus ergeben, daß die alli­ierten Regierungen zum Beispiel die Entscheidung über die Zu- lässigkeit oder Unzulässigkeit von

Repressalien wegen der Rcparationsvcrpflichtungen

nicht einem objektiven Verfahren unterwerfen, sondern ihrem ein­seitigen Ermessen Vorbehalten wollen. Es würde sich ferner er­geben, daß die deutsche Regierung den alliierten Regierungen ein vertragliches Recht einzuräumen hätte, ohne ein vorhergehendes objektives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschreiten, wenn sie der Ansicht sind, daß ein deutscher Verstoß gegen die Bestimmungen über die Demilitärisierung des Rheinlandes vor- liege. Ebenso bedenklich wären die Folgen, zu denen die in der französischen Note vorgeschlagene Konstruktion der Garantie für die abzuschließenden Schiedsverträge führen könnte. Das Ein­greifen der Garanten würde zwar von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach freiem und einseitigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraus­setzungen im gegebenen Falle zutreffen.

Es liegt auf der Haicd, daß durch derartige Konstruktionen das Abkomen einseitig zuungunsten Deutschlands durchbrochen werden würde. Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hingeben, daß ihre Besorgnisse in diesen Punkten von den alliier­ten Regierungen beseitigt werden Ebuuen.

Nach Auffassung der deutschen Regierung würde für die Ver- Wirklichung der Grundgedanken des deusschen Memorandums der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine notwendige Voraus­setzung sein.

Die alliierten Regierungen dagegen sind ihrerseits der Aus­fassung, da ßder in dem deutschen Memorandum angeregte Sicher- hcitspakt nur denkbar ist, wenn Deutschland in den Völkerbund cmtritt. Bei der großen Bedeutung, welche die deutsche Regierung der Regelung der Sicherheitsfrage bcimißt, will sie gegen die Ver­bindung der beiden Probleme keinen grundsätzlichen Widerspruch -erheben. Sie muß indes daraus Hinweisen, daß die Frage des deusschen Eintritts selbst noch sorgfältiger Klärung bedarf.

Deuffchland kann als Mitglied des Völkerbundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn seiner Abrüstung and) die in der VöUcrbnndsjahung und in der Einleitung ju Teil V des Ver- sailler Vertrages