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Schlöchtemer Zeitung

Krels-Kmtsblatt * Myememev wntlicherKnzeLyevst -ar Kreis Schlüchtem

önukunb Verlag: H.Stetsfeld Söhne* SesthöftsjkVahuh^str.H * Irrnfpv.Nr.l-* postsih«kk:sstRnkstvrtLM.r2r40

Nr. 86

Dienstag, den 21. Juli 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen

Landratsamt.

A VIII. No. 996. Es kommt immer wieder vor, daß Albeitgeber ihre Lehrlinge anstatt die gewerbliche Be­rufsschule ihres Beschäftigungsortes die ländliche Fort­bildungsschule des Wohnortes oder eine andere ländliche Fortbildungsschule besuchen lassen. Die Lehrherren haben hierdurch den Vorteil, daß die Lehrlinge dann im allgemei­nen nur während des Winters im Geschäfte fehlen, weil die ländlichen Schulen im Sommerhalbjahr geschlossen sind.

Ich sehe mich veranlaßt, meine Rundverfügung vom 20. Dezember 1921 (A. VIII. Nr. 1650 a) in Erinnerung zu bringen und bitte, nochmals entsprechende Weisung zu erlassen.

Nach der inzwischen ergangenen AusführungSanweisung des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe zum Gesetze über die Erweiterung der Berufs- (Fortbildungö-) schulpflicht vom 31. Juli 1923 G. S. S. 367 bildet, wenn die Pflicht zum Besuche der Berufsschule sowohl am Beschäfti- gungö- wie am Wohnorte des Schulpflichtigen besteht, die Erfüllung am Beschäftigungöorte die Regel.

Cassel, den 29. Juni 1925.

Der Regierungspräsident. I. A. gez.: Ströhler.

J.-Nr. 5591. Vorstehende Verfügung wird den Herren Bürgermeistern zur weiteren Veranlassung mitgeteilt.

Die Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel vom 20. 12. 1921 ist in der Schlüchterner Zeitung Nr. 2. von 1922 veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, den Leitern der Fortbildungsschulen von dem Inhalt vorstehender Verfügung Kenntnis zu geben.

Schlüchtern, den 13. Juli 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 3914. Wiederholte Klagen über die Verrichtung von Feldarbeiten an Sonn- und Feiertagen veranlassen mich, die Ortspolizeibehörden und Landjägereibeamten zu ersuchen, darauf zu achten, daß die Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 7. Dezember 1907 Regicrungoamtvblatt S. 379 w Zukunft ge­nauer beachtet wird. Uebertretungen sind unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen bzw. zu bestrafen.

Schlüchtern, den 17. Juli 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

1 ___

J.-Nr. 5835. Während meiner Beurlaubung vom 21. d. MtS. bis einschließlich 8. August d. Js. werde ich in den staatsdienstlichen Angelegenheiten von dem Kreisinspektor Schultheis und in den kreiskommunalen Angelegenheiten von dem Amtsgerichtsrat Hengsberger vertreten.

Schlüchtern, den 18. Juli 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

A. VI. 11803. Das Evangelische Jugendamt in Cassel, Kölnische Straße 31 (Zweigstelle des Evangelischen Haupt­vereins, Berater: Pfarrer Schmidt) ist vom Herrn Reiche­minister des Innern auf Grund des § 1 Abs. 3 der Ver­ordnung gegen Mißstände im Auswanderungswesen vom 14. Februar 1924 R. G. Bl. 1. S. 107 als gemein­nützige Auswanderer-Beratungsstelle anerkannt worden.

Cassel, den 3. Juli 1925.

Der Regierungspräsident.

I. V.: gez. Hausleutner.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

Die rückständigen Schulgelder sowie sonstigen Ab­gaben sind sofort bei der Stadtkassc Schlüchtern zur Einzahlung zu bringen. Die Reste werden zwangsweise beigetrieben.

Schlüchtern, den 17. Juli 1925. Der Magistrat: Gaenßlen

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre im Monat Juli 1925 an die Stadtkasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern noch nicht gezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meidung zwangsweiser Einziehung sind so- sort folgende Steuern mit Verzugszuschlägen zu zahlen: Grundvermögensffeuer, Hauszinssteuer und Ge­werbesteuer.

Bis zur Zustellung der neuen Steuerzettel sind die alten Steuerzettel vorzulegen.

Schlüchtern, den 17. Juli 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Die Räumung.

Eine amtliche Mitteilung.

Nach einer amtlichen Mitteilung des Oberd-k-blshabers der alliierten Besatzungstruppen, General Guillaumat an den Regierungspräsidenten in Düsseldorf haben die französische und die belgische Regierung beschlossen, die seit dem 1. Jauar 1923 rechtsrheinisch besetzten Gebiete zu räumen.

. ?" 20-Luli vor Mitternacht wird geräumt sein: a) das ge. fantte belgische Besatzungsgebiet, b) das französische Besatzungs- gebiet, soweit es in der Provinz Westfalen liegt. Am 31.

1925 vor Mitternacht wird geräumt sein der Rest deS französischen Besatzungsgebietes. Nach dieser Räumung wird die neue Grenze des Gebictes, dessen Besatzung aufrecht erhalten bleibt, festgesetzt.

Nach einerTemps"-Meldung aus Brüssel sollte die öel- gische Regierung tm Einverständnis mit der französischen und englischen Regierung beschlossen haben, daß 4

die Räumung der Sanktionsstädte

irort in den nächsten Tagen

Düsseldorf, Duisburg und Rubrort in den nächsten Tage gleichzeitig mit der Räumung der letzten Städte des Ruhr, geb etä erfolgen solle. Diese Meldung wird von maßgebenden Pariser Kreisen als verfrüht bezeichnet. Die 1921 erfolgte Besetzung dieser drei Städte sei von den interalliierten Mäch- tcn beschlossen worden.

Es werde gegenwärtig von den beteiligten Alliierten über die Bedingnngen dieser Räumung beraten. Zwischen Frankreich und Belgien scheine in dieser Frage bereits eine Einigung erfolgt zu sein, doch dauerten die Verhandlungen mit den übrigen Staaten noch an. Ein Beschluß sei bisher noch nicht gefaßt worden.

DasJournal erklärt hierzu noch, daß die Zustimmung von Rom und London nicht mehr zweifelhaft fei, da eigentlich bte «ngelraenbeit schon im August vorigen Jahres auf der Londoner Konferenz geregelt worden sei. Damals hätten die Minister Strefemann und Luther im Verlaufe einer Unter, redung ihre Ansicht dahin ausgedrückt, daß die Räumung des Ruhrgebietes auch die Räumung der Städte Düsseldorf, Duis­burg und Ruhrort nach kick ajehAs ipirfTn <^^0- or»BX' ffr h<4> «oweejprscyrn ^vvrpE«v-yanbele pch also hierum ?nrr stillschweigende Verpflichtung.

von englischer Seite ist bekanntlich in letzter Zeit mehrfach erklärt worden, daß England keinen Anlaß hat, sich in diese Anaelegenheit einzumischen, daß es sich um eine Maßnahme!

Frankreichs und Belgiens handle.

Lhinas Forderungen.

Abschaffung der Privilegien.

DerPetit Parisien" bestätigt, daß die chinesische Regie- rung in einer Note an die Mächte erklärt habe, daß die unbe­grenzte Fortsetzung der augenblicklichen politischen und Wirt- schaftlichen Privilegien und die durch die Verträge den Aus­ländern zugestandene Immunität doch nur schwer mit der augenblicklichen Loge in Einklang zu bringen fei. Die chinesische Regierung habe infolgedessen die Revision dieser Verträge ge- fordert. Ueber die Angelegenheit seien alsdann zwischen Washington, Tokio, Paris, London, Rom und Brüssel Ver­handlungen eingeleitet worden. Diese Verhandlungen seien noch im Gonge.

Es liege bereits ein amerikanisches Exposs vor, von dem in Nachrichten aus Washington gesprochen worden sei, das ober nichts anderes sei als eine Ansicht über die Loge in China. Da das Problem der Revision der Verträge nun einmal ge­stellt fei, sei festzustellen, daß die Mächte der chinesischen Regie- rung antworten würden, daß der Grundsatz der Aenderung zugestanden werde, da aber angesichts der Anarchie und der Teilung der Machtbefugnisse, die seit einigen Jahren in China herrsche, man der Ansicht sei, daß im Augenblick schwerlich ein neues Statut ausgearbeitet werden könne, da für sieine Ausführungen nicht genügend Garantie gegeben werden .könnte. Man werde also den Chinesen sagen, stellt erst die Ordnung her, und dann sind wir bereit, mit einer die Sonde- ränität über ganz China ausübenden Regierung über die neue Form der Zusammenarbeit Chinas mit den fremden Mächten zu verhandeln.

Deutschland und der Völkerbund.

Eine englische Stimme.

Der liberaleNew Statesman" beschäftigt sich erneut mit der möglichen Stellungnahme zum Sicherheitspakt. Aus­gehend von dem Schulbeispiel eines Krieges zwischen Rußland und Polen schreibt das Blatt in diesem Zusammenhang:

Wenn wir Deutsche wären, dann würden wir bei der gegen­wärtigen Verfassung Deutschlands sicherlich eine Unterschrift unter Artikel 16 des Völkerbundsstatuts nicht leisten.

Die Wahrheit ist, daß man auf beiden Seiten im Recht ist und daß der zweite Punkt fast unüberwindlich erscheint. Die wahre Schwierigkeit ist fundamentaler Art. Der Völkerbund kann nur als ein Bund von gleichgestellten Stationen nützlich und wirksam funktionieren. Solange Deutschland als einzige Macht entwaffnet ist, solange man sagen kann, daß Deutsch- land unter besonderen Benachteiligungen leidet, die seine Stel- lung als souveräne Macht beeinträchtigen, solange kann Deutschland praktisch keinen gleichberechtigten Platz in der Völkcrbundsversammluna und noch viel weniger im Volker- bundsrat einnehmen. Das ist keine angenehme Schluß- folgerung, aber wir sehen nicht, wie man ihr an? Lern Wege gehen kann.

Die Amnestievorlage.

(Von unterem Berliner Mitarbeiter.)

Wie bereits gemeldet, hat das Reichskabinett den EnO urf eines Amnestiegesetzes, das gleich nach dem Amts- ntritt des neuen Reichspräsidenten angekündigt worden 't genehmigt und dem Reichsrat zugehen lassen. Die Vorlage wird vom Reichstag noch bestimmt vor den denen rledigt werden. Um die Verabschiedung zu beschleunigen, aird der Reichsrat bereits am Montag den Entwurf in >en Ausschüssen und im Plenum verabschieden. Die Ver- .öqerung der Vorlage, die man im Reichstag schon vor nehreren Wochen erwartet hatte, ist darauf zurückzufuhren, laß in den Verhandlungen, die zwischen der Relchsregie- :ung und den Ländervertretern hierüber wiederholt statt- gefunden haben, gewisse Schwierigkeiten aufgetaucht sind. Diese Schwierigkeiten bestanden, soweit wir unterrichtet sind, vor allem darin, daß Bayern an seinem bekannten Standpunkt bezüglich der Bayerischen ^ustrzhoheit sesthalt und eine Amnestie für die von bayerischen Gerichten Ver­urteilten unter keinen Umständen zulassen wollte. ~te Reichsregierung hat sich, um die Vorige nicht ganz scheitern zu lasten, gezwungen gesehen, den Bayerischen Wünschen auch diesmal wieder nachzugeben.

Die Amnestie soll sich infolgedessen nach unseren In­formationen nur auf solche Urteile erstrecken, die von einem durch das Reich eingesetzten Gericht gefällt worden sind. Es kommen also hier im wesentlichen nur Urteile des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Republik, des Reichsgerichts und etwa vom Reich eingesetzter Ausnahmegerichte in Frage. Die Reichsamnesiie wird im wesentlichen auf politische Vergehen und Zer­brechen beschränkt sein, und zwar sollen unter sie solche zur Zeit des Inkratstretens des Gesetzes noch nicht verbüßten Strafen fallen, die wegen Hochverrats und Geheim- b ü n d e l e i, wegen Verstoßes gegen einzelne Bestimmun­gen des R e p u b l i k s ch u tz g e s e tz e s und wegen damit in Zusammenhang stehender Straftaten verhängt worden Rnb Ausgeschlossen von aller Amnestie sollen biejentgen ein die Mord, Totschlag, schwere Korpcr- f L t 1 " 5 ^ -___" m " sn r n n h ft t f t u tt S., " vorsätzliche Eisettbahntransportgefährdung, Sprengstoffver­brechen und Hochverrat im Rückfalle begangen oder aus­schließlichaus Roheit, Eigennutz oder sonstigen nicht poli­tischen Beweggründen" gehandelt haben.

Die Vorlage wird, soweit sich jetzt übersehen läßt, im Reichstage zu scharfen Auseinandersetzungen zwischen den Linksparteien und der Regierung führen. Die Linksvar- teien sind insbesondere darüber aufgebracht, daß als Stich­tag in der Vorlage der 1. Oktober 1923 festgesetzt ist. Alle nach dem 1. Oktober 1923 begangenen Handlungen sollen nämlich nicht amnestiert werden. Die Sozialdemokraten werden versuchen, die Befristung des Gesetzes überhaupt zu beseitigen. Ob sie damit Glück haben werden, ist zweifel­haft: denn es verlautet, daß die Regierungsparteien sich aeschlosten hinter die Regierung stellen wollen.

Mars-all Petain in Marokko.

Bildung fliegender Kolonnen.

Marschall Petain ist in Casablanca eingetroffen. Seine Aufgabe besteht nach einer neuen Version darin, die Zu­sammensetzung eines besonderen Elitekorps zu überwachen, das aus den geübtesten Fußsoldaten des Mutterlandes gebildet werden soll. Dieses Korps soll in fliegenden Kolonnen gestaffelt werden, die jeden Augenblick an den gefährdetsten Punkten der Front eingesetzt werden können.

Ferner ist er beauftragt, nach einer 14tägigcu Jnspektions- 1 reffe der Regierung einen Offensivplan zur Niederwerfung Abd cl Krims zu unterbreiten. Zwei Divisionen, die marokkanische und die tunesische, werden von der Front zurückgezogen und durch frische Truppen, in erster Linie durch Alpeniägcr, ersetzt werden.

Die Blätter besprechen die letzten Kampfberichtc mit sicht­licher Nervosität. Die Ernennung Petains kam völlig uner­wartet und findet nicht überall volle Zustimmung.Paris Soir" weist darauf hin, daß die Anwesenheit von drei Ober- kommandierenden in Marokko, nämlich Liauthch, Petain und Noulin, auf eine gewisse Kopflosigkeit der verantwort­lichen Stelle schließen lasse. Die Blätter glauben zu wissen, daß die Abberufung Liauthchs unmittelbar bcvorstcht.

Som Kriegsschauplatz.

Nach Meldungen aus Rabat sind mehrere vorgeschobene Posten von den Franzosen aufgegeben worden. Der Feind -erstarkt seine Truppen zwischen Fez und Überleben. Dort ist 'as Heiligtum von Mulah Braheta von etwa 350 Rifleuten "hetzt worden. Die Lage zwischen den Stämmen Tsul und Sranes wird besonders ernst geschildert. Der größte Teil ieses VolkSstammes ist abgefallen. Nur noch einige wenige llemente sind Frankreich treu geblieben. Das französische Feldlager bei Bab Mouroulh wurde lebhaft angegriffen. Nur lit Unterstützung von Flugzeugen gelang es schließlich, den ngriff wieder abzuschlagen.

Ueber 4000 Mann Verluste in Marokko.

Paris, 20. Juli. Die Pariser Zeitungen berich- t, daß die Franzosen in Marokko bis Anfang Juli gende Verluste hatten: 1473 Tote nnd Vermißte, 75 Verwundete. Die Rifmarokkaner sollen dreißig tnzösische Gefangene in ihrer Gewalt haben.