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Schlüchtemer Zeitung

Kreis-KmtMatt * Myememer amtlicher Krrznyer fiir den Kreis Schlüchtem

beutkunb Verlag: H.Steinfetd Söhne* Gefchäftsft: Vahnhofstr.6 * srrnspv.Vr.Pty* poststhelkk.^rankstwraM.rrryo

Nr. 82

(1. Blatt)

Samstag, den 11. Juli 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 3606 K.-A. Am Dienstag, den 14. Juli 1985, nachmittags 3 Uhr findet im GasthausZum Stern" in Schlüchtern die

Generalversammlung des Obstbauvereins sür den Regierungsbezirk Cassel statt.

I Ich ersuche die Herren Bürgermeister durch ortsübliche Bekanntmachung hierauf aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, daß möglichst viele Interessenten daran leil- nehmen, vor allen Dingen aber die Gemeindeobstbaum- wärter. Die Tagesordnung ist folgende:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Bericht über die Ernteaussichten 1925 und über die davon abhängende Bezirksobstausstellung.

3. Vertrag über den Obst- und Gemüsebau im Kreise Schlüchtern (Herr KreiSgärtncr Holstein).

4. Vortrag über den landwirtschaftlichen Gemeinde- und Straßenobstbau als Produktionsquelle für Maffenobst (Herr Garteninspektor Beckel - Ober­zwehren).

' Schlüchtern, den 9. Juli 1925.

Der Vorsitzende des Kreisauöschuffes.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

t In der Zeit vom 1 3. bis einschl. 25. Juli 1925 I erfolgt die Reinigung der Schornsteine in der Brückenauer- I straße, Braugafse, Ahlerebacher- und Elmerlandstraße, Hospital- Rraße, Elmweg, Graben-, Kaiser-, Kronprinzen-, Garten-, ^Drcibrüder-, Kurfürsten- und Ludovika von Stummstraße, Fuldaerstraße, Amtsberg, Breitenbacher- und Altestraße, Loti- s cbius- und Klosterstraße. Schmiedvgasse, Neitgaffe und Linsen' gaffe sowie am Bahnhof.

Schlüchtern, den 7. Juli 1925.

Die Polizeiverwaltung: Gaenßlcn.-

Ausschreibung.

Die Erd- und Maurerarbeiten zum Neubau eines Secho- Ifamilien-Wohnhauses im sogenannten Limberger'schen Garten und eines Zweifamilien-Wohnhauses an der Bahnhofstraße sollen vergeben werden.

' Angebotsformulare, Zeichnungen und Bedingungen liegen sm Stadtbauamt zur Einsicht offen und können daselbst, solange der Vorrat reicht, in Empfang genommen werden. I Die Angebote sind bis spätestens Mittwoch, den 15. d. M t s., nachmittags 3 Uhr dem Stadtbauamt ver­schlossen einzureichen. Die Oeffnung der Angebote geschieht j^u der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart von etwa uschienenen Bewerbern.

Zuschlagserteilung bleibt vorbehalten.

' Schlüchtern, den 8. Juli 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Bei dem am 1 8., 19. und 2 o. Juli hierselbst statt- chndenden landwirtschaftlichen Fest ist das Aufstellen von Karusselle, Spiel-, Zucker- und sonstigen Buden auf öffent­lichen Straßen und Plätzen außerhalb des Fest- Satzes verboten.

Steinau (Kreis Schlüchtern), den 6. Juli 1925.

Die Polizeiverwaltung: Traudt.

Schafpferchverpachtung.

Montag, den 13. Juli, abends 9 Uhr soll im nmmer 3 des Rathauses der Schafpferch öffentlich "kistbietend versteigert werden.

Steinau, den 10. Juli 1925.

Der Magistrat: Kiffcberth.

Graswuchsverpachtung.

Montag, den 13. Juli, abends 9 Uhr soll im "Mmer 3 des Rathauses der Gras w u ch s des Sport- 'iahes verpachtet werden.

Steinau, den 10. Juli 1925.

Der Magistrat: Kiffcberth.

Bekanntmachung.

, Am Montag, den 13. Juli, abends 9 Uhr soll

Zimmer 3 des Rathauses die Anfuhr einiger ^ügen Steine von der Kinzigbrücke nach dem Mauer- ^senweg vergeben werden.

Steinau, den 10. Juli 1925.

Der Magistrat: Kiffeberth.

Vom deutsch-polnischen Zollkrieg.

Die polnische Antwort keine Verhandlungsgrundlage.

Amtlich wird zu der Antwort der polnischen Delegation auf die letzten deutschen Vorschläge zum vorläufigen deutsch- polnischen Wirtschftsabkommen u. a. mitgeteilt:

Die Polnische Delegation hat in ihrer Antwort nicht einmal den Versuch gemacht, sich durch Gegenvorschläge dem deutschen Angebot zu nähern. Die wiederholt von ihr schon früher ab­gegebene Erklärung, daß Polen die zolltarifarische Meistbegünsti­gung und das Einreiserecht für Handlungsreisende nur zugestchen könne gegen ein Kohlenkontingent von 350 000 Tonnen im Monat und gegen die Sicherstellung der Einfuhr nicht nur von Fleisch, sondern auch von lebenden Rindern und Schweinen ist indiskutabel.

Die Forderung eines Kontingents von 350 000 Tonnen, die dem bisherigen, durch den Versailler Vertrag Deutschland aufgezwungenen Kontingent nahekommt, verkennt völlig die durch die Weltkohlenkrise auch für die deutsche Kohlenproduk- tion entstandenen Schwierigkeiten. Diese Forderung ist des­halb für Deutschland ganz unannehmbar. Ebenso wenig trägt die polnische Forderung auf Einfuhr von lebenden Rindern und Schweinen dem deutschen Standpunkt Rech­nung. Polen erklärt, daß es von diesen Forderungen nur dann abgehen könne, wenn Deutschland bereit wäre, auf die zolltarifarische Meistbegünstigung zu verzichten und lediglich ein Abkommen zu schließen, dessen Inhalt sich nach Ansicht der polnischen Delegation darauf zu beschränken hätte, daß der Wert der ausgetauschten Waren sich auf beiden Seiten entspricht.

Ein Abkommen auf dieser Grundlage, das die von Polen beliebte Taktik, während der schwebenden Verhandlungen neue Einfuhrverbote zu erlassen, sanktionieren würde, ist für Deutschland unannehmbar. Diese Antwort der polnischen Delegation bietet daher keine Aussicht, zu einer Einigung zu gelangen.

Sie Räumuna.

Fortdauer der unsichtbaren Besetzung.

Die Stadtverwaltungen von Hattingen, Wittenruhr, Bochum, Gelsenkirchen, Recklinghausen haben, wie Blätter hören, von den Besatzungsbehörden die Mitteilung erhalten, daß sämtliche Quartiere im Laufe dieser Woche zurückgegeben werden sollen. Mit dem Abtransport der Truppen sei Ende dieser Woche zu rechnen. Das in Hattingen und Mitten stationierte Infanterieregiment werde nach Worms verlegt.

In einer Mitteilung der Stadtverwaltung von Reckling­hausen wird die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht, daß der Abzug der Truppen keineswegs gleichbedeutend ist mit der endgültigen Räumung und Freigabe des Stadtgebietes. Nach den bisherigen Mitteilungen gilt das Stadtgebiet Recklinghausen vielmehr bis zum 15. August als besetztes Gebiet. Die Stadt­verwaltung ersucht daher "die Bevölkerung, beim Abmarsch der Truppen jegliche Zwischenfälle zu vermeiden.

*

Vandervelde über die Räumung Düsseldorfs.

Der zurzeit in Paris weilende belgische Außenminister Vandervelde wurde von dem Berichterstatter desPetit Parisien" u. a. gefragt, ob die Städte Düsseldorf und Duisburg- Ruhrort ebenfalls geräumt würden. Vandervelde antwortete darauf: Die Besetzung dieser Städte ist eine interalliierte und nicht eine belgisch-französische Angelegenheit. Ihre Räumung macht also eine interalliierte Verständigung notwendig. Mehr will ich nicht sagen. Ich leugne nichts von dem, ivas ich gesagt habe nnd geschrieben habe, bevor ich Minister geworden bin. Jedoch habe ich jetzt andere Verantwortlichkeiten, und ich kann heilte nicht antworten, wie ich vor sechs Wochen geantwortet haben würde.

Die französische Landesverteidigung.

Ein Gesetzentwurf Painlevös.

Ministerpräsident Painleve hat der Kammer einen Gesetz­entwurf zugehen lassen, der eine Vorbereitung des gesamten Landes zum Krieg während des Friedens Vorsicht, um in einem Weltkrieg die gesamten verfügbaren Kräfte der Landes- Verteidigung mit einem Schlag zur Verfügung stellen zu können. Es müßten die gesamten industriellen Kräfte, die land­wirtschaftlichen nsw. zur rationellen Verwertung Hcrangczogcu werden, da diese Posten nicht geringer einzuschätzen seien als die militärischen Streitkräfte.

Der vorliegende Entwurf würde gestatten, mit einem Male das methodisch zu organisieren, was man während der Kriegsjahre mühselig nach und nach zusammenkonstruiert habe, habe.

Während die vom vorigen Ministerium vorbereiteten Projekte des Generals Rollet mehr militärischen Charakter ge­tragen haben, richtet sich der Entwurf Painlebes hauptsächlich auf die wirtschaftliche und moralische Ausnutzung der Kräfte des Landes. Er stellt den Umriß einer großen neuen mili­tärischen Reform dar.

Der Lustbeirat der Regierung tritt Mitte nächster Woche zusammen, um zur Lustsahrtuote Stellung zu nehmen. Erst nach dieser Konferenz ist eine weitere Entscheidung der Reichs- tcßicruno vorgesehen.

Das Schicksal der deutschen Studenten in Moskau.

Berlin, 9 Juli.

Nachdem Rechsanwalt Dr. F r e u n d, der im Auftrage der Reichsregierung den Moskauer Verhandlungen in dem Prozeß gegen die drei deutschen Studenten beigewohnt hat, nach Berlin zurückgekehrt ist und seinen Bericht erstattet hat, wird die Reichsregierung in den allernächsten Tagen in dieser Angelegenheit bei der Sowjetregierung vorstellig werden. Es kann ja nicht der geringste Zweifel darüber bestehen, daß der Moskauer Prozeß eine noch nie dagewe­sene Z u st i z k 0 m ö d i e ist. Leider liegen die Dinge aber in prozessualer Hinsicht nicht so einfach, da das russische Prozeßrecht außerordentlich sonderbare Normen hat. Rechtsanwalt Dr. Freund äußerte sich hierüber auf Anfrage wie folgt: '

"Der WuWMn^HrJfne Verurteilung der drei Ange­klagten war das Fehlen von Verteidigern. Dadurch ist es zu erklären, daß die Angeklagten, denen die Fähigkeit fehlte, die Prozeßlage zu überblicken und die Zweckmäßig- keit ihrer Aussagen zu erwägen und eventuell die Aus­sage überhaupt zu verweigern, von Anfang an in einer prozessual unmöglichen Situation waren. Dre drei jungen Leute benahmen sich bei der Verhandlung ungeschickt, for­derten durch unkluge Taktlosigkeiten das Gericht heraus und nahmen die Richter gegen sich ein, ohne Rücksicht darauf, daß sie dadurch ihre Prozeßstellung verschlechterten. Die Richter selbst beschränkten sich darauf, einen äußerlichen Schuldbeweis durchführen zu lassen, der in formeller Hin­sicht vielleicht dem Staatsanwalt geglückt zu sein scheint, der jedoch völlig unzureichend und unschlüssig war. Be­zeichnend für die Einstellung, die das Gericht den Ange­klagten gegenüber einnehmen mußte, ist das Wort des Staatsanwalts:Aufgabe des Gerichts ist der Schutz der revolutionären Errungenschaften und der Sicherheit der Sowjetunion."

Don diesem Gesichtspunkt aus ist es zu erklären, daß das Gericht dasStudentenwerk" undStudentenheim" Berlin. Friedrichstraße 107, ohne weiteres mit derOrganisation Eonsul" gleichstellte, eine Behauptung, die von allen Ken­nern deutscher Verhältnisse als offenbar unrichtig ange­sehen wird.

Ob die drei deutschen Studenten durch Mittel der regu­lären Strafordnung gerettet werden können, ist recht zwei­felhaft, obwohl das russische Prozeßrecht die Möglichkeit der Nachprüfung eines rechtskräftigen Urteils auf dem Aufsichtswege kennt. Sollte dieser Weg gewählt werden, so hätten über das Urteil höhere Gerichtsorgane desselben Gerichts, der Präsident und der Staatsanwalt, noch einmal zu befinden, ein Rechtsmittel, das recht wenig Aussicht zu gewähren scheint. Trotzdem hat die deutsche Regierung bereits alle Schritte eingeleitet, um vorerst alle prozessua- len Möglichkeiten zu erschöpfen.

In der russischen Oeffentlichkeit wurde der Prozeß ohne jede Erregung ausgenommen. Kindermann und Wolsch verhielten sich bei der Urteilsverkündung durchaus männ­lich und selbstbewußt, während Dittlar kreidebleich aus die Anklagebank sank. Die deutschen Staatsangehörigen, die an dem Prozeß teilnahmen. sind von der Unschuld der Studenten fest überzeugt. Trotzdem ist das Schicksal der Verurteilten noch durchaus ungewiß und läßt sich bei den eigenartigen Verhältnissen, die in Sowjetrutzland herrschen, nur schwer voraussagen.

Die Ehescheidungen in Deutschland.

Verdoppelung gegenüber dem Vorkriegsstand.

Die Satistik über die Ehescheidungen in Deutschland während der letzten Jahre ist noch nicht vollständig abge­schlossen. Sichere Zahlen liegen nur für das Jahr 1923 vor. In diesem Jahre betrug die Zahl der Ehescheidungen im Deutschen Reiche insgesamt 33 939, das sind 55 auf 100 000 der Bevölkerung. Gegenüber dem Jahre 1921, das bisher die höchste Scheidungsziffer hatte, hat sich zwar der schon 1922 festzustellende Rückgang noch etwas fortgesetzt, doch beträgt die Scheidungsziffer auch des Jahres 1923 mehr als das Doppelte des Vorkriegs­standes.

Hinsichtlich der Ehescheidungshäufigkeit stehen im Jahre 1923 an der Spitze wie bisher die groß­städtischen Bezirke Berlin, Hamburg, Lübeck, Bremen sowie Schleswig-Holstein und Sach - s e n. Im Vergleich zum Jahre 1913 haben sich die Ehe- scheidungen außer in Lübeck besonders in den Provinzen Sachsen. Westfalen, in der Rheinprovinz, in Mecklenburg- Schwerin und Schaumburg-Lippe vermehrt.

Von den Scheidungsgründen nahm der Ehe­bruch (§ 1565 BEB.), wenn auf ihn auch immer noch die größte Zahl der Fälle kommt, in den letzten beiden Jahren, st a r k ab, dagegen häufen sich dieVerletzungen der ehe­lichen Pflichten" und dasehrlose Verhalten" (§ 1568 BGB.). Im Vergleich zum Jahre 1917 haben die gemäß dieser beiden Paragraphen erfolgten Scheidungen im Ver­hältnis zur Gesamtzahl der Scheidungen zugenommen. während die Fälle vonböswilligem Verlassen" (§ 1567 BEB.) wohl infolge der bestehenden Wohnungsnot seltener geworden sind.

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