Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Allgemeinev amtlicher Anzeiger für Ken Kreis Schlüchtern

-nukunö Verlag: tz.SteinPelb Söhne * SescykistsskVahnhofstr.ö * fernsprr.iw.i^y * Poststh«KU:^!anksrwtaM.rLS«>

Nr. 81 Donnerstag, den S. Juli 1925 29. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Polizeiverordnung.

2luf Grund des § 11 der Verordnung vom 20. Scpt. 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen wird hierdurch für den Umfang unseres Regie­rungsbezirkes, ausschließlich der vormals Großherzoglich Hes­sischen Landesteile, Folgendes verordnet:

Einziger Paragraph

Derjenige, dessen Hund in einem fremden Jagdreviere jagend, suchend oder aufsichtslos umhcrlaufcnd betreten wird, verfällt, wenn es in der Zeit vom 1. Sept. bis zuin 1. Febr. geschieht, in eine Geldstrafe von Einem bis Acht Talern, und wenn es in der Zeit vom 1. Febr. bis zum 1. Sept. geschieht, in eine Geldstrafe von Zwei bis Zehn Talern.

Cassel, den 8. November 1873.

Königliche Regierung, Abteilung des Innern.

J.-Nr. 5564. Der Landweg MottgersWeichersbach wird wegen Vornahme von Walzarbeiten vom 9. d. Mts. ab vom Abzweig nach Schwarzenfels bis zur Staatswaldgrenze hinter Weichersbach für Lastfuhrwerke und Autos jeder Art gesperrt.

Uebertretungen werden nach der Polizeiverordnung vom 6. April 1877 (Amtsblatt S. 137) bestraft.

Schlüchtern, den 8. Juli 1925.

Der Landrat.

Am 25. d. Mts. gehen die Zuchthengste des Landgestüts Dillcnburg wieder von hier fort.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher ersuche ich, dafür zu sorgen, daß alle Deck- und Fohlengelder bis zum angegebenen Zeitpunkte an die hiesige Deckstellenkasse einge­zahlt werden, andernfalls zwangsweise Beitreibung erfolgt.

Schlüchtern, den 6. Juli 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Nr. 4438. Um dem überhandnehmenden Betrieb von Geheimbrennereien sowie dem Schmuggel von Branntwein wirksam entgegenzutreten, hat sich die Reichsmonopolver­waltung für Branntwein in Berlin bereit erklärt, für das Aufdecken von Vergehen gegen das Branntweinmonopol hohe Belohnungen zu gewähren.

Diese Belohnungen werden sowohl an jedermann, der bei der Aufdeckung von Verstößen der erwähnten Art behilflich ist, als auch an Beamte gezahlt, die nach § 19 des Brannt- wcinmonopolgesetzes dienstlich zum Schutze des Monopols verpflichtet find.

Hanau, den 2. Juli 1925.

Hauptzollamt, gez. Unterschrift.

Nr. 4459. Nach dem am 1. Juli 1925 in Kraft ge­tretenen Gesetz zu Aenderung des Weinsteuer­gesetzes vom 26. Juni 1925 wird die Steuer für die in einem Monat steuerpflichtig gewordenen Weinmengen am letzten Tage dieses Monats fällig und ist spätestens am fünfzehnten Tage des dritten 'auf diesen Monat folgen­den Monats bei der zuständigen Zollkasse einzuzahlen. Die Weinsteueranmeldungen dagegen müssen spätestens am zehnten Werktage eines jeden Monats für die im vorhergegangenen Monat steuerpflichtig gewordenen Weine bei der Zollstelle abgegeben sein.

Hanau, den 2. Juli 1925.

Hauptzollamt, gez. Unterschrift.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

Die gesetzliche Miete für den Monat Juli 1925 beträgt 76 v. H. der reinen Friedensmiete. Sofern die Schönhcüs- reparaturen vom Mieter ausgeführt werden, ermäßigt sich dieser Prozentsatz auf 72 v. H.

Schlüchtern, den 4. Juli 1925.

Der Magistrat. Gacnßlen.

*« Die Aenderungen der Pachtschutzordnung. Von, Reichstag wurde am 2. Juli ein Gesetz beschlossen, nach denj die Pachtschutzordnung bis zum 30. September 1927 mi! tinigeit Aenderungen in Kraft bleibt. Die wichtigsten llenLerungen, die vom 1. Oktober 1925 an Geltung haben, sind folgende: 1. gegen die Schlußentscheidungen der Pacht, »inigungsämtcr ist bei Verträgen, bei denen der Jahrespacht- preis 500 Reichsmark übersteigt, das Rechtsmittel der Bc- tufung vorgesehen; 2. alle neu abgeschlossenen Pachtverträge ollen nunmehr wieder den Pachtschutz genießen. Unberührt nervon bleiben Verträge, die nach der bisherigen Gesetzgebung «r Pachtschutzordnung keine Anwendung gefunden haben. Das sind die in der Zeit vom 1. März 1924 bis 30. September 1925 abgeschlossenen Pachtverträge mit Ausnahme der Heuerlingsverträge.

Europäische Sicherheitskonferenz.

Die Note der deutschen Regierung.

(Von unserem Berliner Mitarbeiter.)

In maßgebenden politischen Kreisen ist die Londoner Meldung, daß bereits im September eine große europäische Konferenz zustande kommen werde, die sich mit den schwe­benden politischen Fragen, insbesondere mit dem Sicher- Heitspakt besaßen soll, mit großem Interesse ausgenommen worden. Die deutsche Regierung hat von jeher den Stand­punkt vertreten, daß die Lösung keinesfalls allein durch einen schriftlichen Meinungsaustausch, wie er seit Februar dieses Jahres im Gang ist, gelöst werden kann, sondern, daß hierzu Verhandlungen in größerem Rahmen notwendig sind. Reichskanzler Luther hat dieser Ansicht in einer seiner ersten Kundgebungen nach seinem Regierungsantritt Aus­druck verliehen. Man zweifelt jedoch daran, ob die geplante Konferenz' schon zu einem so frühen Zeitpunkt zustande kommen kann. Denn diese Konferenz wird nur dann frucht­bringende Arbeit leisten können, wenn bereits vorher über gewisse grundlegende Fragen des Sicherheitspakts ein grundsätzliches Einvernehmen zwischen allen am Sicher- heitspakt interessierten Staaten erzielt worden ist. Die französische Forderung, daß Deutschland, ehe die eigent­lichen Verhandlungen ausgenommen werden können, sich mit den Erundzügen der französischen Note einverstanden erklären möge, muß natürlich scharf zurückgewiesen werden. Die französische Note vom 16. Juni ist nämlich in sehr vielen Punkten so unklar, zum Teil sogar direkt wider­spruchsvoll, daß es zunächst einmal darauf ankommt, hier­über volle Klarheit zu erlangen. Zu diesem Zweck hat das Auswärtige Amt alsbald die französische Note einer ein­gehenden Prüfung unterzogen, und das Ergebnis dieser Prüfung wird seinen Niederschlag finden in der Note, die die deutsche Regierung in allernächster Zeit in Paris über­reichen lassen wird.

Es erübrigt sich, im einzelnen auf die Kombinationen über den Inhalt der Note einzugehen. Nur soviel kann gesagt werden, daß die deutsche Note darauf hinzielen wird, Anregungen der deutschen Regierung, wie sie dem Memo­randum vom 9. Februar zu Grunde gelegt sind, wieder in den Vordergrund zu rücken. Da die Note der französischen Regierung vom 16. Juni über die deutschen Anregungen in sehr vielen Punkten weit hinausgeht, wird es Aufgabe der Note fein, besonders hier gewisse Klärungen zu schaffen. Nach den Versicherungen, die Reichskanzler Luther dem Reichstag gemacht hat, ist es selbstverständlich, daß die Fraktionen vor der Absendung der Note über ihren Inhalt unterrichtet werden, unbeschadet der außenpoli­tischen Debatte im Reichstag, die nach der Absendung der Note stattfinden wird. Wie die Dispositionen im einzelnen sein werden, wird sich erst nach der Sitzung des Aeltesten- rates sagen laßen, die am Mittwoch vormittag 10 Uhr stattfindet.

Der Streit am die Agrarzölle.

Berlin, 7. Juli. In der heutigen zweiten Sitzung des Unterausschusses für die Agrar-Enquete im Reichstag führte als Sachverständiger Prof. Aeroboe, der bekannte landwirt- schaitliche Betriebslehrer, folgendes aus: Wenn die ganze Welt freiyändlerisch wäre, könnten auch wir es sein. Solange das nicht der Fall ist, wird man gewisse Kampfzölle nicht ent­behren können. Man muß sich aber gegen die gegenwärtige Zollvorlage wenden, da sie die Intensität der Landwirtschaft nicht nur nicht fördert, sondern hindert. Geschützt werden müssen die Produkte, die eine Steigerung der Intensität aus- lösen. Es handelt sich vor allem um Milch, Käse und Fett. Diese tierischen Edelerzeugnisse müssen mit einem ausreichen­den Zoll versehen werden. Dadurch wird die Viehzucht ge­hoben, dadurch die Stallmistproduktion zu vermehrtem Dün­gen benutzt und der Bodenertrag erböht. Die Hackfrüchte, insbesondere die Kartoffeln, würden dadurch profitieren. Diese Kartoffelproduktion könnte nach und nach den Futtermittel- import einschränken.

Vertagung der Wirtschaftsverhandlungen bis 5. September.

Paris, 7. Juli. In der heute vormittag stattgehabten Unterredung zwischen Staatssekretär Dr. Trendelenburg und Handelsminister Ehaumet ist eine gemeinsame Mitteilung ver­öffentlicht worden, in der es heißt: Es wurde beschloßen, daß sich die beiden Delegationsführer wieder am 5. September zur Prüfung der Lage zusammenfinden, und daß die am 28. Februar getroffene Abmachung erneuert wird, nach der beiderseits die Verpflichtung übernommen wird, die wirtschaft­lichen Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich nicht durch ausschließlich oder besonders gegen das andere Land gerichtete Maßnahmen zu stören, um nötigenfalls Beschwerden gegen die Handhabung der Ein- und Ausfuhrverbote und An- träge auf Ein- und Ausfuhrbewilligung wohlwollend zu prüfen." Da es für notwendig gehalten wurde, schon jetzt einige Punkte festzulegen, die am 5. September von den beiden Delegationsführern geprüft werden sollen, wird Staatssekretär (Dr. Trcndelenbnrg noch ein bis zwei Tage in Paris verweilen.

Die Lage in Marokko.

London, 7. Juli. DieDaily News" weist in ihrem Leit­artikel auf den Ernst der Lage für die französischen Truppen in Marokko hin und sagt, Abd cl Krim befinde sich in einer starken Stellung und wisse, daß der einzige Weg zur Be- endiguug dieses Krieges der Verhandlungsweg sei. Es bestehe auf jeden Fall kein Grund, die britischen Interessen in die marokkanischen Wirren hineinzuziehen.

Agrarkrise und Agrarzölle.

Die Landwirtschaft ist das Fundament des Wirtschafts* lebens, ist es umso mehr, wenn ein Volk nicht, wie das englische, über Zufuhren aus der ganzen Welt verfügt. Dieses Fundament zu sichern, bildet die Hauptaufgabe der Wirtschaftspolitik. Die Frage bleibt nur, welches die besten Sicherungsmittel sind.

Zölle helfen da, wo eine durch ausländische Einflüsse hervorgerufene Krisis besteht, die dazu führen würde, daß der Landwirt Haus und Hof verläßt und der Boden ver­ödet. Eine solche Krisis, wenn auch nicht bis zum äußersten zugespitzt, war noch um die Mitte 1924 vorhanden. Die Preise deckten nicht mehr die Erzeugungskosten. Was der Landwirt kaufen mußte, war unverhältnismäßig teuer; was er verkaufen konnte, war billig. Dieses Mißverhältnis hat inzwischen zum größten Teile aufgehört. Die Preise für Getreide sind gestiegen, diejenigen für industrielle Er­zeugnisse, gefallen. Wie sich die zukünftige Preisent­wicklung gestalten wird, vermag bei der Unsicherheit der Ernten und der politischen Verhältnisse niemand voraus- zusehen. Im ganzen waltet für pflanzliche und tierische Erzeugnisse eine steigende Preistendenz vor, da die Menge der Esser schneller als die der Eßwaren wächst, Nur dreimal ist die Aufwärtsbewegung unterbrochen worden: durch die napoleonischen Kriege, durch die Besied­lung des noch menschenleeren größeren Teiles der gemäßig­ten Zone und durch den Weltkrieg. Läßt man solche Kata­strophen außer acht, setzt man vielmehr eine auch nur einigermaßen reguläre Entwicklung voraus, so rechnen die meisten Sachverständigen mit einem Hochstand der land­wirtschaftlichen Preise, weil für das laufende Jahrzehnt ein Zuwachs des Brotbedarfs für etwa 45 Millionen Menschen in den verschiedenen Ländern zu erwarten ist. Die diesjährige Getreideernte verspricht, wenn das Wetter nicht noch einen Querstrich macht, ein glänzendes Ergebnis.

Diese Erwägungen haben Profeßor A e r e b 0 e, den Kopf unter den Vertretern der landwirtschaftlichen Be­triebslehre. ebenso wie Professor Gering zur Ablehnung von Eetreidezöllen unter den gegenwärtig obwaltenden Umständen bewogen. Gering faßt seine Argumente in einer soeben erschienenen Schrift überAgrarkrisen und Agrarzölle" zusammen und setzt sich dabei auch mit Ausführungen anderer Landwirtschaftsvertreter ausein­ander. Das einzige Zugeständnis, das er macht, sind D c - reitschaftszöllefür den Fall, daß die landwirtschaft­lichen Preise wider alles Erwarten unter einen gesetzlich zu bestimmenden Mindestsatz herabsinken. Anders freilich steht er den Zöllen auf Vieh und Fleisch gegenüber. Hier hält er die Voraussetzungen für die Einführung eines wirklichen Schutzzolles für gegeben. Zur weiteren Förde­rung der Viehzucht und der Viehmast verlangt er billige, also zollfreie Futtermittel und verweist im übrigen auf Dänemark und Holland, die eine blühende Landwirtschaft ohne landwirtschaftliche Zölle haben.

Umso energischer tritt Gering für andere Maßregeln zur Hebung der deutschen Landwirtschaft ein. Namentlich verurteilt er es, daß 'ue Umsatzsteuer, die auf dem Wege vom Produzenten bis zum Konsumenten jeden Um­satz von inländischem Getreide, Mehl, Fleisch usw. trifft, die Einfuhr und den ersten Maßenumsatz vom Ausland her dagegen frei läßt. Diese Steuerfreiheit wirke wie eine Ein­fuhrprämie und müsse ehestens beseitigt werden.

Ob Serings Eedankenführung Einfluß auf das Par­lament gewinnt, muß abgewartet werden. Im Reichstag entscheiden die Parteien und ihr Kräfteverhältnis zu ein­ander. Die Sozialdemokratie wird alles daransetzen, die M i n d e stz ö l l e für Getreide aus der Zollvorlage heraus zu bringen. Die Rechte arbeitet in der entgegengesetzten Richtung. Vielleicht verschiebt man die Entscheidung über diese umstrittenste aller Zollfragen bis zum^ Herbst. In keinem Falle ist das Wort praktisch uninteressanter, theo­retisch durchgebildeter W'llcnschostsvertreter wertlos.

Deutschland sollte sich die Pflege der Land Wirt­schaftswissenschaft mehr als bisher angelegen fein laßen. In England tagt, einer guten alten Gepflogenheit entsprechend, seit Dezember 1924 ein Königlicher Unter­suchungsausschuß für die Lebensmittelpreise. Im Ackerbau­amt der Vereinigten Staaten von Amerika besteht ein Büro mit etwa 2000 Beamten, das alle wirtschaftlichen Angelegenheiten, die für die amerikanische Landwirtschaft von Bedeutung sind, fortlaufend bearbeitet und, wie Gering hervorhebt, die Ergebnisse in mustergültiger Weise veröffentlicht. In Deutschland haben wir ein der Universität angegliedertes Forschungsinstitut für Agrar- und Sied- lungswesen, das leider fast ganz auf die Berichterstattung der Jntereßenverbände angewiesen ist. Größere Hiittel, für Forschungszwecke aufgewandt, würden eine gute Kapi­talsanlage sein und den politischen Kämpfen manches von ihrer Schärfe nehmen.

-k Die Verteilung der Umsatzsteuern. Im Steuerausschug des Reichstages wurde ein Antrag der Regierungsparteien ohne Bayerische Volksvartei und Wirtschaftliche Vereinigung an­genommen, nach dem die Länder für sich und ihre Gemeinden von dem Aufkommen an Umsatzsteuern in ber Zeit vom 1. Oktober 1925 bis 31. März 1926 35 Prozent und vom 1. April 1926 ab 30 Prozent erhalten sollen. Die Beteiligung Set Gemeinden soll die Landesgcsttzgebung regeln. An der Einkommen- und Körperschaftssteuer sollen die Länder und Gemeinden mit 75 Prozent beteiliat werden.