öchlüchttmer Zeitung
Kreis-Tlmwblatt * Myememeo amtlich er Knzeiger für öen. Kreis Schlüchtem Lrmkunö Vevwtz.h.StnnkÄd Söhne* Sesschästsst':Vahnhofstv.L * fernspv.rw.l^y * Postphelkk.fi-ankstwtaM.rrs«> Nr 78 Donnerstag, den 2. Juli 1925 77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
Betr. Berwaltungsgebühren für die Abgabe von Wohnsitzbefcheinigunge» zur Erlangung von Ar- beiterwochensahrkarten.
IV. St. 703 III. Im Einvernehmen mit dem Finanz- minister bestimme ich gemäß § 5 33. @. G. vom 29. September 1923 (G. S. S. 455), daß für die Abgabe von Wohnsitzbescheinigungen zur Erlangung von Arbeiterwochen- fahrkarten allgemein eine Verwaltungvgebühr zum Mindestsätze von 0,50 R.-M. erhoben wird. Bei nachgewiesener oder offenkundiger Bedürftigkeit kann die Gebühr auf Antrag ganz erlassen werden.
Berlin, den 11. Juni 1925.
Der Minister des Innern.
Volks, Berufs- und Betriebszahlung.
Die Herren Bürgermeister bez. Gutsvorsteher zu Joffa, Klosterhöfe, Lindenberg, Marborn, Niederzell, Romethal, Seidenroth, Mahlert und Weiperz werden an die sofortige Einsendung des Gemeindebogens und der Kontrollisten erinnert. Die Papiere müssen innerhalb 24 Stunden hier einlaufen.
Schlächtern, den 1. Juli 1925.
Der Landrat. J. B.: Schultheiß
J.-Nr. 5092. Die Ferien (Korn- und Kartoffelferien) an den Volksschulen in den Landgemeinden des Kreises Schlüchtern werden für das Jahr 1925 wie folgt festgesetzt:
1. Kornferien: Schluß des Unterrichts am Sonnabend, dem 25. Juli, Wiederbeginn des Unterrichts am Montag, dem 10. August;
2. Kartoffelferien: Schluß des Unterrichts am Sonnabend, dem 26. September, Wiederbeginn des Unterrichts am Dienstag, dem i z. Oktober.
Verschiebungen der Ferienzeit um höchstens eine Woche können von den Schulvorständen vorgenommen werden und sind dem Herrn Schulrat und mir anzuzeigen.
An denjenigen Schulen, an welchen gemäß meiner Verfügung vom 17. d. Mts. — Nr. 4909 — Kreisamtsblatt Nr. 72 — die Hcuferien verlängert wurden, sind die Kornferien entsprechend zu kürzen.
Schlüchtern, den 25. Juni 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
Kretsausschutz.
Kreishundesteuer betr.
J.-Nr. 3370 K. A. Die Herren Bürgermeister und Guts- vorsteher des Kreises mache ich auf die gemäß § 2 der Kreishundesteuerordnung vom 4. November 1920 (abgedruckt in der Schlüchterner Zeitung Nr. 93 von 1921) in diesem Monat zu erfolgende Hauptveranlagung zur Kreiehundesteuer aufmerksam. Es ist hierbei gemäß Kreistagsbeschluß vom 29. März 1924, veröffentlicht im Kreisamtsblatt Nr. 43, Ziffer 8 von 1924
der 1. Hund mit 5 .Mk.
„ 2, „ „10 „
» 3- // // 20 „ „ 4. „ „ 40 „ usw. zu veranlagen.
Die im Kreisblatt Nr. 77 vom 30. Juni 1925 veröffentlichten Steuersätze sind irrtümlich.
Schlüchtern, den 30. Juni 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung
Während des am 4., 5. und 6. Juli d. Js. Hierselbst stattfindenden Gauturnfestes ist das Aufstellen von Karussells, Spiel-, Zucker- und sonstiger Buden auf öffentlichen Straßen und Plätzen außerhalb des Fest- platzes verboten.
Schlüchtern, den 26. Juni 1925.
Der Magistrat: Gacnßlcn.
Die Lustfahrnote.
Neue Behinderung der deutschen Luftfahrt.
Die Note der Botschafterkonferenz über die Beschränkungen des deutschen Luftfahrzeugbaues, die am 24. Juni dem deutschen Botschafter in Paris übergeben wurde, lautet:
„Herr Botschafter!
In Beantwortung, des Wunsches des Deutschen Regierung hat der Ausschuß der Botschafterkonferenz für die Begriffsbestimmungen die Einwände gehört, die die deutschen Sachverständigen über die etwaige Abänderung der Bestimmungen für die Unterscheidung ziviler und militärischer Luftfahrzeuge vorgebracht haben.
Heute habe ich die Ehre, Eeuerer Exzellenz mitzuieilen, daß die Botschafterkonferenz im Verfolg dieser Anhörung die neue Fassung der Begriffsbestimmungen abschließend ' festgesetzt hat; ich bitte Eeuere Exzellenz, den Wortlaut hierunter entnehmen zu wollen. Die alliierten Regierungen bleiben überzeugt, daß diese Regeln von der deutschen Regierung gewissenhaft befolgt werden.
Genehmigen Sie usw. (gez.) Briand,"
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Die der Note beigefügten „Neuen Regeln zur Unterscheidung zwischen ziviler und militärischer Luftfahrzeuge" lauten:
Flugzeuge schwerer als Lust:
. Regel 1: Jeder Einsitzer mit mehr als 60 PS Motorleistung wird als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 2: Jedes Flugzeug, das ohne Führer fliegen kann, wird als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 3: Jedes Flugzeug, das gepanzert oder irgendwie geschützt oder zur Aufnahme irgendwelcher Bewaffnung, Geschütz Torpedo oder Bomben, eingerichtet ist, wird als Militärflugzeug und deshalb als Kriegsgerät angesehen.
Jede Ueberladungsvorrichtung, die gestaltet, die Motorleistung zu erhöhen, oder jede Anordnung, die die Anpassung ziviler Flugzeuge an militärische Zwecke erleichtert, und jedes Flugzeug oder jeder Motor, die mit einer derartigen Vorrichtung oder Anordnung versehen sind, tverden al« militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Folgendes sind die Höchstgrenzen im ane Flugzeuge sqwereü als Luft; alle, die diese Grenzen überschreiten, werden als ntili« tärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 4: Gipfelhöhe voll beladen 4 Km. .
Regel 5: Geschwindigkeit voll beladen in 2 Km. Flughöhe 180 Km./b (wenn die Motoren mit Vollgas laufen und somit die Höchstleistung abgeben).
Regel 6: Die mitnehmbare Höchstmenge an Oel und Brennstoff (beste Sorte Fliegcrbenzin) darf 0,8ls°/V Kg./?8 nicht überschreiten; dabei bedeutet V = die Geschwindigkeit des Flugzeuges voll beladen und mit Vollgas in 2 Km. Höhe.
Regel 7: Jedes Flugzeug, das eine Ladung von mehr als 900 Kg. einschl. Führer, Motorwart und Instrumenten zu tragen vermag, wird, wenn die Grenzen der Regeln 4, 5 und 6 erreicht sind, als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Luftschiffe, deren Gasraum die folgenden Zahlen überschreitet, werden als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
I. Starrluftschiffe 30 000 m3,
II. halbstarre Luftschiffe 25 000 m3,
III. unstarre Luftschiffe 20 000 m3.a,
Regel 8: a) Ueber die Fabriken, die Luftfahrtgerät irgend welcher Art herstellen, sind Listen zu führen; die deutsche Regierung hat dem Garantiekomitee Nachweise der Einfuhr (einschl. der Durchgangseinsuhr) und der Ausfuhr für alle Flugzeuge und alles Luftfahrtgerät. mit allen Einzelheiten, die das Komitee verlangt, zu beschaffe».
b) Ueber alle Flugzeugführer und Flugschüler und alle Flugzeuge (einschl. der zur Ausfuhr gebauten), scrtiggcstelltcn oder int Bau, sind Listen zu führen.
c) Alle Listen sind in der Form zu führen, die das Garantie- komitee verlangen kann; sie werden von der deutschen Regierung vierteljährlich dem Komitee vbcrgebcn.
d) Um zu vermeiden, daß das Garantiekomitee ein neues Luftfahrzeug oder Motormuster nach dem Bau zerstören muß, sind ihm die Unterlagen zur Festlegung der Merkmale dieses Gerätes vor Baubeginn einzureichen.
Regel 9: Die Zahl der Flugzeuge und Motoren und die Menge des Luftfahrtgeräts einerseits, die Zahl der Fliw-eugsiihrer fron Flugschüler andererseits darf den angemessenen Bedarf der Zivilluftfahrt in Deutschland, wie er vom Garantiekomitee festgesetzt ist, nicht übersteigen.
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Die Zwangsjacke für die Deutsche Industrie.
Die von der Botschafterkonferenz für das deutsche Flug- Wesen festgesetzten neuen Regeln bringen neben geringfügigen Erleichterungen neue schwere Behinderungen der deutschen Luftfahrt- und Flugzeug-Industrie. Die Erleichterungen sind in d»v Punkten 5, 6 und 7 niedergelegt.
Die Erhöhung der Geschwindigkeit von 170 auf 180 Km. in einer Flughöhe von 2000 Metern beträgt nur 5,9 Prozent, ist also keine nennenswerte Erleichterung. Sie hat besonders deshalb keinen Wert, weil die Gipfelhöhe von 4000 geblieben ist. Daß die Begriffsbestimmungen über den Bau von Luftschiffen geblieben sind, widerspricht allen internationalen. Anschauungen, wonach ein Luftschiff als Kricgsinstrnment überhaupt nicht mehr angesehen werden kann.
Die neuen erheblichen Beschränkungen
liegen besonders darin, daß das Ententc-Comits nunmehr die Kontrolle über den gesamten Flugzeugbau in allen Einzel- beiten fordert. (Regel 8). Wenn etwa die Botschafterkonferenz künftig auch den Auftraggeber und den Empfänger namhaft gemacht missen will, so bebeutet das eine Industrie pionagc allerschlimmster Art.
Für die Industrie ist besonders wichtig, daß die Botschafter- konferenz nun auch die Kontrolle über den Bau von Motoren beansprucht, während bisher nur der Einbau der Motoren in Flugzeugen der Kontrolle unterlag. Die allerschwerste Beschrän- kung liegt aber in der Regel 9, die die Möglichkeit schasst, alle anderen Bestimmungen illusorisch zu machen und die der Bot- schaftcrkonfcrcnz eine »numschränkte Kontrolle über die deutsche Luftfahrt einräumt.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die neuen Forderungen der Entente nur dem Zwecke dienen, die deutsche Konkurrenz nicdcrzuhaltcn.
Die Kämpfe in Marokko.
Große Beharrlichkeit der Rifleutc.
Nach einem dem „Petit Parisien" aus Fez ^gegangenen Telegramm zeigen die Rifleute beim Kampf nördlich von Taza eine außerordentliche Beharrlichkeit. Sie versuchen'.fortgesetzt Einbrüche, und diese sind ihnen offenbar zum Teil: gelungen.
Der größte Teil der den Franzosen treuen Stämme mußte sich auf die Stellung der französischen Truppen zurückzichen. Jedoch sei es notwendig, noch einige Tage abzuwarten, um den Effekt der bei dieser Offensive durch den Generalstab Abd el Cvjv ‘ an den Ton n-tente» stWinTirA»."« fe-n"» m fernen, . die Stärke des Gegenstoßes der jra-lzöjischcn Truppen. Aber es scheine schon jetzt, daß der Effektivbestand der Truppen, die an der Schlacht teilnehmen, beträchtlich sei. Man schätze sie auf 6000 Mann in der ersten Kampslinie, ohne die Reserven in Betracht z« ziehen. Diesmal müsse man auch annehmen, daß erst ein Drittel der Kämpfenden reguläre Soldaten seien. Wesentlich günstiger lautet der in Raba abgegebene offizielle Bericht über die Lage der französischen Morokkosront, in dem es heißt: Der am 27. Juni durch die im Tale von Ham- Leben operierenden Truppen erzielte, sehr beträchtliche Erfolg fei durch eine Unternehmung bei Bou-Helima ergänzt worden. Die feindlichen Verluste seien sehr schwer gewesen; mehr als 300 Tote seien auf dem Terrain znrückgclassen worden.
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Eine spanische Aktion in Vorbereitung.
Der „Temps"-Korrcspondcnt in Madrid meldet, daß die Schritte Echevarictas bei Abd el Krim, die auf die Unterwerfung des marokkanischen Führers unter spanische Ober« । Hoheit ab,zielten, ergebnislos verlaufen sind. Die Vorberei- hingen zur Landung bei Alhuccmas werden jetzt wieder aufge- nommen. Augenblicklich sind Besprechungen mit dem Scheich der Stämme südlich des Flusses Oued Kan angeknüpft worden, um seine Mitwirkung bei der Landung in der Bucht von Alhuccmas zu erzielen. Die ersten Landungstruppen sollen aus eingeborenen Harkas bestehen, die von spanischen Offizieren befehligt werden. An ihre Spitze soll ein entfernter Verwandter Abd el Krinis treten, der vor zwei Jahren aus dem Rifgebiet flüchtete. Die Landung soll Mitte Juli vorgeuommen ) Dm, sobald Primo dc Rivera aus Madrid wieder abreist.
Leitung der Reichsbahngesellschaft.
Bestellung eines ständigen Stellvertreters Ocscrs.
Der Pcrwaltuuge-rat der Deutschen Rcichsbahngesellschast hat dem Antrag des Generaldirektors Ocser entsprechend die Stellung eines ständigen Vertreters des Generaldirektors geschaffen und Reiwsbahudirektivuspräsidcnt Dorpmüller zum Direktor der Teutschen R^ichsbahngeseltschait zum ständigen Stellvertreter des Generaldirektors ernannt. Diese Ernennung bedarf nach § 19 der Satzung der Deutschen Reiche-bahngesell- schaft der Bestätigung des Reichspräsidenten.
Dorpmüller ist 1869 in Elberfeld geboren Nach Besuch oes Gymnasiums in Aachen und Studium des IngeniLurbanfaches an der dortigen Technischen Hochschule bcftai er 1893 die Bau- führerprüfnna und 1898 die Banmeisterpr nng. Anschließend war er dann in der ehemals Preußischen Li uuseisenbohnverwal. hing tätig 1907 wurde er beurlaubt und trat als Borstand des Iechti'schen BurkauL in den Dienst der Schautung Eisenbahn in liingtau 1908 wurde er Chefingenieur der Kaiserlich Chinesischen