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Nr. 75
Donnerstag, den 25. Juni 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 3062. Die Ortspolizeibehörden mache ich auf die unter Ziffer 597 des Regierungsamtsblattes Nr. 39 vom 27. September 1924 veröffentlichte Polizeiverordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses aufmerksam. Die genaue Beachtung dieser Vorschrift ist erforderlich.
Bis zum i. November d. Js. sehe ich einem Berichte über das etwaige Auftreten des Kartoffelkrebses und gegebenenfalls über die zu seiner Bekämpfung angewendeten Maßnahmen sowie die hierbei gemachten Erfahrungen entgegen.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Schlüchtern, den 22. Juni 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 5125. Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher werden an die sofortige Einsendung der Meldung über die bei der Volkszählung am 1 6. d. MtS. ermittelten männlichen und weiblichen Personen erinnert (Verfügung vom 16. Juni d. Js. — Nr. 4922 — Kreisblatt Nr. 72). Die Meldung muß innerhalb 2 4 Stunden hier einlaufen.
Schlüchtern, den 24. Juni 1925.
Der Landrat. J. V>: Schultheis.
J.-Nr. 5032. Die Fleischbeschauer und Trichinenschauer werden an die pünktliche Einsendung der Vierteljahresnach- weisungen (Karten) erinnert.
Schlüchtern, den 22. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 4472. Nach der Bekanntmachung der Herren Ressortminister vom 18. Januar 1882 — Regierungsamtsblatt Seite 72 — soll die Aufstellung der Schöffenlisten seitens der Gemeindebehörden alljährlich bis zum 1. August und ihre Einsendung an die betreffenden Amtsgerichte bis zum 1. September erfolgen. Unter Hinweis auf die Vorschriften in den &§ 31 bis 38 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 2 2. März 1 9 24 (R. G. Bl. S. 299 ff) und diejenigen meiner Bekanntmachung vom 25. August 1886 Kreisblatt Nr. 67 werden die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises veranlaßt, die Schöffenlisten rechtzeitig und sorgfältig aufzustellen, öffentlich auszulcgen und mit der vorgeschriebenen Bescheinigung versehen, bis zum 1. September d. Js. an das zuständige Amtsgericht einzusendcn.
In die Schöffenliste sind alle zum Schöffenamt befähigte männliche und weibliche Gemeindeangehörige einzutragen.
Schlüchtern, den 17. Juni 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Gemäß Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 4. Mai 1925 III 3938 (HMBl. 1925 M. 114) und der Vorschriften im § 5 der Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. Nov. 1918 (RGBl. S. 1329) genehmige ich auf allseitige Anträge der Bäckerzwangsinnungen nach Anhörung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Organisationen für den Regierungsbezirk Cassel bis einschl. 30. September d. Js. eine Verschiebung der in den Bäckereien und Konditoreien einzuhaltenden achtstündigen Arbeitöruhe um eine Stunde dahingehend, daß der Arbeitsbeginn auf 5 Uhr früh gelegt wird, und zwar unter folgendeir Bedingungen:
1. Backwaren jeder Art dürfen vor 7 HUr morgens — zeitlich vom Verlassen des Bäckereigrundstückes an gerechnet — nicht ausgetragen und abgegeben werden.
2. Die in Frage kommenden Arbeitgebervereinigungen, Innungen und Jnnungsverbände haben sich ihrerseits für die genaue Einhaltung der vorgeschriebenen völligen Betrieböruhe mit allem Nachdruck einzusetzen.
3. Auf die Verhältnisse der von der Arbeitsstätte besonders entfernt wohnenden Arbeitnehmer ist Rücksicht zu nehmen, jedenfalls aber von der Entlassung solcher Arbeitskräfte abzusehen, die wegen ungünstiger Verkchröverhältuissc nicht in der Lage sind, ohne Verzicht auf ausreichende Nachtruhe bereits um 5 Uhr morgens auf ihrer Arbeitsstätte zu sein.
4. Die Arbeitgeber haben durch Offenhaltung der Zugänge vom Beginn der Betriebszeit an dafür zu sorgen, daß die Arbeitsräume jederzeit während des Betriebes von den zuständigen Aufsichtsbeamstn besichtigt werden können.
5. Abschrift dieser Geuchmigungsverfügung ist in ben Betrieböräumen auszuhängen.
Diese Ausnahmegenehmigung hat nur Gültigkeit bis einschl. 30. September d. J. Ich werde sie sofort zurückziehen, wenn ihre Grenzen und die angeführten Bedingungen nicht eingehalten werben.
Ferner wird in jedem Falle, in welchem ein früherer Arbeitsbeginn als der zugelassenc festgestellt wird) gegen den
betreffenden Unternehmer strafrechtlich vorgegangen werden.
Die für einige Kreise bisher erteilten Genehmigungen werden hierdurch gegenstandslos.
(A. VI. 1713/25.)'
Cassel am 8. 6. 1925. Der Reg.-Präsident.
J.-Nr. 4865. Die Ortspolizeibehörden und Landjägerei- beamten des Kreises ersuche ich, die Durchführung der Bestimmungen über die Betriebsruhe in ben Bäckereien und Konditoreien streng zu überwachen.
Schlüchtern, den 18. Juni 1925.
Der Landrat. J. V>: Schultheis.
Kreisausschutz.
J.-Nr. 86 K. A. Sehr häufig werden in den Ortschaften durch Gänse Betriebsstörungen verursacht. Die Gänse fliegen in die Leitungen, wodurch diese beschädigt werden oder die Hauptsicherungen in dem Tranöformatorenhause durchschlagen. Die Herrn Bürgermeister ersuche ich, die Tierhalter darauf aufmerksam zu machen, daß den Gänsen die Flügel geschnitten werden müssen, damit die Tiere nicht so hoch fliegen können. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Gemeinden für durch Gänseflug entstehende Schäden vom Ueberlandwerk haftbar gemacht werden.
Schlüchtern, den 23. 6. 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
J. V.: Hengsberger.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Betr. Aufruf und Einziehung der Reichsbanknoten, deren
Ausfertigungsdatum vor dem n. Oktober 1924 liegt.
Wir weisen darauf hin, daß die Reichsbanknoten mit dem Ausfertigungstermin vor dem n. Oktober 1924 aufgerufen sind und mit dem 5. Juni 1925 ihre Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel verloren haben. Bis zum 5. Juli 1925 können dieselben noch bei allen Kassen der Reichsbank in Zahlung gegeben oder umgetauscht werden.
Mit dem 5. Juli 1925 werden die aufgerufenen Noten kraftlos und es erlischt damit auch die Einlösungspflicht der Reichsbank.
Schlüchtern, den 22. Juni 1925.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Evangelische Kirchengemeinde Schlüchtern.
Zur Aufbringung der Mittel für die landeskirchliche Umlage und für örtliche Bedürfnisse unserer Kirche ist für das Rechnungsjahr 1925 (1. 4. 25—31. 3. 26) die Erhebung einer Kirchensteuer in Form von Zuschlägen von 15 v. H. zu den im Laufe des Jahres 1924 geleisteten Vorauszahlungen auf die Reichseinkommensteuer und zu den vom Reichsminister der Finanzen in seinem Erlaß v. 18. Februar 1925 festgesetzten Pauschbeträgen der Lohn- und Gehaltsempfänger beschlossen worden. Die Hebung erfolgt in vierteljährlichen Raten 15. Juni, 15. August, 15. November 1925 und 15. Februar 1926 zufolge Vereinbarung mit dem Finanzamt durch die kirchliche Hebestelle (Kirchenrechner); das Zwangs- beitreibungsverfahren durch das Finanzamt.
Schlüchtern, den 20. Juni 1925. Der Kirchenvorstand.
Stadt Steinau.
Kirschenverkauf.
Die Kirschen von den städtischen Bäumen sollen an Ort und Stelle gegen Barzahlung verkauft werden und zwar Freitag, den 26. d. Mto., nachmittags 4 Uhr auf der Schiefer, Samstag, den 27. d. Mts., vormittags 7'/- Uhr auf der Trompet und anschließend um 10 Uhr auf dem Gänseberg.
Steinau, den 23. Juni 1925. Der Magistrat.
Baldige Räumung der Ruhr.
Paris, 23. Juni. Der heute vormittag zusammen- getretene Ministerrat billigte die Maßnahmen, die der Ministerpräsident, der Kriegsminister und der Minister des Aeußeren hinsichtlich der Ausführung der bezüglich der Räumung des Ruhrgebietes übernommenen Verpflichtungen getroffen haben. Die Operationen sollen binnen kurzem beginnen.
Tagung des Rcichsvcrbandcs der deutschen Industrie.
Köln, 23. Juni. Der Reichsverband bc“ deutschen Industrie trat heute in Köln zu einer dreitägigen Tagung zusammen. Er fanden heute Sitzungen des Vorstandes und des Präsidiums statt. Aus ganz Deutschland sind die Vertreter der deutschen Industrie eingetroffen. Man erwartet u. a. Reichsaußenminister Dr. Stresemann, Reichswirt- schaftsministcr Dr. Neuhaus, Reichsbankpräsident Dr. Schacht, den badischen Staatspräsidenten Dr. Hellpach, Oberbürgermeister Dr. Jarres, den preußischen Handelsminister Dr. Schreiber und zahlreiche Vertreter der Behörden.
Verhandlungen.
Nach der Ueberreichung der französischen Antwort auf den deutschen Sicherheitsvorschlag haben jetzt die Berhand- lungen über die Auslegung beziehungsweise über eine etwaige Ergänzung der französischen Note begonnen. Den Auftakt dazu bildete ein Besuch des deutschen Botschafters m Paris bei dem französischen Außenminister Briand. Es lregt darüber eine halbamtliche Meldung vor, in der gesagt wird, daß der Besuch des Herrn von Hoesch völlig unerwartet mm. Im Rahmen einer allgemeinen Unterhaltung habe Botschafter von Hoesch die Frage aufgeworfen, ob Frankreich zu einer Politik der Verständigung und der Entspannung gegenüber Deutschland bereit sei. Briand habe nicht der- fehlt, diese Zusicherung zu geben, wobei natürlich als Vor-' aussetzung gelte, daß einer solchen Verständigung mit Deutsch- land die Achtung vor den bestehenden Verträgen zugrunde liege. Im Quai d'Orseh habe man den Eindruck, daß Stresemann die Garantievertragsverhandlungen keineswegs abzubrechen wünsche.
Aber auch in England verfolgt man die Weiterentwick- lung des deutschen Sicherheitsvorschlages und die franzö- fische Antwort darauf mit größtem Interesse. So sprach neuerdings der bekannte englische Staatsmann Lord Haldane vor einer Versammlung von Mitgliedern des Klubs der Achtzig und des 1920er-Klubs über die deutsch-englischen Beziehungen. Lord Haldane ging zuerst auf die Entstehungsgeschichte des Paktes ein und beleuchtete seine politische Bedeutung im Rahmen der englischen Nachkriegs- politik. Auch er sei der Ansicht, daß die gegenwärtige Lage m Europa durch die Ablehnung des Sicherheitspaktes zwischen England, Frankreich und den Vereinigten Staaten im Jahre 1919 entstanden sei. Er begrüßte die gegen- wärtige Möglichkeit der Sicherung des europäischen Friedens, die die Hauptaufgabe der englischen Politik bilden müsse. Im Laufe seiner Ausführungen kam Haldane zu dem Ergebnis, daß vieles in dem deutschen Angebot noch unklar wäre und empfahl als Gesamteinstellung Vorsicht unV Zurückhaltung gegenüber dem deutschen Angebot. In der darauffolgenden Diskussion machten ftc6 zwei verschiedene Strömungen bemerkbar. Einige Redner vertraten die französische Auffassung der europäischen Lage und wiesen auf die angebliche deutsche Gefahr hin. Diese Auffassung wurde von anderer Seite als völlig unhaltbar zurückgewiesen, so daß der Eindruck von Unklarheit und völliger Verständnislosigkeit gegenüber den Problemen der deutschen Politik entstehen mußte.
Der Arbeitsplan des Reichstages.
Berabschiedung der Steuervorlagen.
Im Reichstag fand eine Reihe von Besprechungen zwischen den Vertretern der Regierungsfraktionen und Mitgliedern der Reichsregierung statt, in denen die parlamentarische Behandlung der wichtigsten Regierungsvorlagen erörtert wurde. Eine völlige Einigung sei noch nicht erzielt worden. Bei den Regierungsfraktionen soll der Wille vorherrschen, zum mindesten die sämtlichen Steuervorlagen, einschließlich der Bier- und Tabaksteuer, bis Anfang Juli unbedingt zu erledigen. Ob auch die Zollvorlage bis zum 18. 7., an welchem Tage der Reichstag in die Ferien gehen wollte, ihre parlamentarische Er- ledigung finden werde, sei noch zweifelhaft. Es soll der Plan bestehen, die Session des Reichstages über den 18. 7. hinaus zu verlängern, um die Zollvorlage unter allen Umständen erledigen zu können. Der Aeltestenausschuß wird über das Arbeitsprogramm des Reichstages beschließen. Dabei soll auch der Termin der in Aussicht genommenen auß. apolitischen Debatte festgesetzt werden.
Spanisch-französisches Abkommen.
Die Blockierung der Risküste.
Wie aus Madrid gemeldet wird, veröffentlicht die spanische Regierung nachstehendes Kommunique:
General Jordan« zusammen mit einem weiteren spanischen Delegierten und der französische Botschafter in Madrid zusammen mit einem weiteren französischen Delegierten haben gestern das Abkommen zwischen Spanien und Frankreich über die Ueber- Wachung der marokkanischen Küste unterzeichnet. Diese Ueber. Wachung wird sich auf die Küstcngegcnd der spanischen und franzö- fischen Gebiete, sowohl der Souvcränitäts. als auch der Protekto- ratszone zwischen dem 2. Grad östlicher Länge und dem 27. Grad nördlicher Breite einschließlich erstrecken. Die Kriegsschiffe beider Länder werden die Ucberwachung gemeinsam durchsührcn.
Der französische und der spanische Oberbefehl werden jedoch vollkommen unabhängig bleiben, gemäß den allgemeinen zwischen den Marincbehörden beider Länder verabredeten Direktiven. Die Ucberwachung wird sich auf die Einfuhr von Waffen und Kriegsmaterial nach Marokko und auf die stritte Beobachtung der internationalen Bestimnmngen und des Reglements beziehen, nachdem der Zugang zur marokkanischen Küste auf anderem Wege als unter Benutzung der Handels- Häfen verboten ist. Die französischen und spanischen Kriegsschiffe Werben, um sich die Mittel beschaffen zu können, deren sie auf ihren Kreuzungsfahrten bedürfen, die dem Handel offcnstehcndcn Marokkohäfen benutzen können. Außerdem werden die spanischen Kriegsschiffe Oron und Nemours und die französischen Kriegsschiffe Algeciras, Malaga und Mmcria anlaufen können.