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IWWemw Zeitung

Kreis-Kmtsbtatt * Myemeinev amtlicher Knzeiger für tot Kreis Schlächtern

Kyukun- Vevtagctz.Steinseld Söhne* Sesthastsst-.Vahnhofstr.S * Irrnspm.tw.t-y * PoststheitM:sstmnkfin!taM.!Srso

Nr. 56

Dienstag, den 12. Mai 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Sprechstunden

beim Landratsamt Dienstags u

Freitags, vormitt. von 912 Uhr.

Am 3. d. MtS. verstarb nach kurzem schwerem Leiden der Lehrer i. R., Herr

Kantor Karl Freund zu GchwarzenfelS.

Der Verewigte hat von seinem Dienstantritt am 1. März 1877 bis zu seinem am 30. September 1922 erfolgten Ausscheiden ununterbrochen, zuerst in WeicherSbach, dann 43 Jahre lang in Schwar­zenfels im Schul- und Kirchendienft gestanden. Er hat also seine ganze Arbeitskraft, sein reiches Wis­sen und Können dem Kreise Schlüchtern gewidmet und dabei über seine Berufsaufgaben hinaus für Angelegenheiten allgemeiner Bedeutung stets ein re­ges Interesse gezeigt. Auf dem Gebiete der Jugend­pflege leistete Kantor Freund Vorbildliches. Von dem Vertrauen der Kreisbewohner getragen, hat er verschiedene Ehrenämter bekleidet und vielen seiner Mitbürger ist er ein vertrauter Berater und Helfer gewesen.

Das Andenken an diesen aufrechten und treuen Mann wird im Kreise Schlüchtern allzeit in Ehren gehalten werden.

Schlüchtern, den 6. Mai 1925.

Der Landrat ö. Kreises Schlüchtern.

J.-Nr. 3825. Die Verfügung vom 7. Februar d. Js. J.-Nr. 1241 Kreiöamtsblatt Nr. 18 betr. Verbot der Abhaltung der Rindviehmärkte in der Stadt Fulda wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Schlüchtern, den 8. Mai 1925.

Der Landrat. A V.: Schultheis.

J.-Nr. 3206. Nachdem sämtliche Mitglieder des Vor- andes der Schuhmacherzwangsinnung für den Kreis Schlüch- rn ihre Aemter niedergelegt haben, wird zur Vornahme der euwahl des Jnnungsvorstandes eine Versammlung aller Jnnungsmitglieder auf Montag, den 8. Juni d. Js. nach­mittags 3 Uhr im Sitzungssaal des hiesigen Kreishauses an- deraumt. Die Herren Bürgermeister ersuche ich, alle in Frage kommenden Personen von Vorstehendem in Kenntnis zu fegen.

Schlüchtern, den 6. Mai 1935.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

J.-Nr. 709 K. A. Diejenigen H^ren Bürgermeister, welche noch mit der Einsendung des Gemeindehaushaltsetat ür das Jahr 1. April 1925 bis 31. März 1926 im Rück- iande sind, werden an die Einsendung desselben nnerhalb 14 Tagen erinnert. (Siehe Kreisblatt-Bekannt- wachung vom 12. Februar 1925 J.--Nr. 709 K. A. jKreisblatt Nr. 21.

Schlüchtern, den 6. Mai 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 139 W. A. Für die Berechnung der gesetzlichen Niete für den Monat Mai 1925 verbleibt es bei meiner Anordnung vom 1. April 1925 Schlüchterner Zeitung »om 2. April 1925 Nr. 40.

Schlüchtern, den 11. Mai 1925.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses.

J.-Nr. 2464 K. A. Auf die am Sonnabend, den 16.

Äai d. Js. in Schlüchtern stattfindende

Jungbullenkörung

Hacge ich besonders aufmerksam.

Schlüchtern, den 9. Mai 1925.

Der Land rat. von Trott zu Solz.

rtadt Schlüchtern.

Betr. Anfuhr von Basaltsteinen.

Die Anfuhr von 360 Cbm. Basaltsteinen für die Jn- ^ndsetzung der Straßen innerhalb der Stadt und der Feld­wege soll in Losen von je 5 Cbm. vergeben werden.

Angebotsformulare und Bedingungen liegen im Rat­haus Kanzlei während der Dienststunden zur Einsicht offen und können daselbst in Empfang genommen werden.

Die Angebote sind bis spätestens Sonnabend, den 16. Mai d.. vormittags 11 Uhr dem Stadtbauamt verschlos­sen einzureichen. Zuschlag bleibt vorbehalten.

Schlüchtern, den 9. Mai 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Bekanntmachung

Die gesetzliche Miete für den Monat Mai 1925 beträgt 76 v H. der reinen Friedensmiete. Sofern die Schönheits- reparaturen vom Mieter auögeführt werden, ermäßigt sich dieser Prozentsatz auf 72 v. H.

Schlüchtern, den 9. Mai 1925.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Englands Antivon

Köln und die Ruhr.

Das britische Memorandum über die Antwort an die deut­sche Regierung, das der englische Botschafter Lord Crewe am 6. Mai der französischen Regierung als Entwurf überreicht hat, umfaßt 25 Seiten und besteht, wie dasEcho de Paris" mitteilt, aus drei Dokumenten: 1. einem Begleitbrief; 2. einer technischen und juristischen Prüfung einiger Verfehlungen, die die Alliierte Militärkontrollkommission festgestellt haben will und der die Konklusionen des Internationalen Militäri­schen Komitees von Versailles, der Kommission Foch, Beigefügt sind, und 3. dem Entwurf einer Note, die an die Reichsregie­rung zu richten ist, um ihr die Entscheidung der Botschafter- konferenz mitzuteilen.

In großen Linien scheint der britische Text sich dem zu nähern, was hierüber bekannt geworden ist, also daß er die Räumung der Kölner Zone für den 16. August zu gleicher Zeit mit der militärischen Räumung des Ruhrgebietes Vorsicht, und wird zu diesem Zeitpunkt die Erfüllung gewisser Verpflich­tungen Deutschlands nahelegen.

Es sei jedoch, so fährt oasEcho de Paris" fort, nicht wahr, daß England Vorschläge, die deutsche Regierung zu er­suchen, Vertreter nach " ober einer anderen Stadt zu ent­senden, um mit igv. ... stellten Verfehlungen gegen die militärischen Klauseln des Friedensvertrages zu diskutieren. Das französische Ministerium für auswärtige Angelegenheiten habe ebenfalls den Entivurf einer Note an die deutsche Regie­rung festgesetzt, deren Annahme an Stelle des englischen Ent­wurfs in der Sitzung der Botschafterkonferenz gefordert werde. Dieser Entwurf könne als ein Kompromiß bezeichnet werden. Man werde sich französischerseits in den nächsten Tagen be­mühen, diesen Entwurf in London, Rom, Brüssel und Tokio zur Annahme zu bringen. Der Entwurf führt die Verpflichtun­gen an, die Deutschland erfüllen muß, wenn es die Räumung der Kölner Zone möglich machen will.

Die französische Note.

Der Text des französischen Antwortentwurfs auf die deut­schen Vorschläge betreffend den Abschluß eines Sicherheits- paktes ist durch einen Redaktionsausschuß im Ministerium für auswärtige Angelegenheiten festgelcgt worden. Französischer- seits sei man grundsätzlich nicht gegen den Abschluß eines SicherheitsPaktes, vorausgesetzt, daß er den Friedensvertrag von Versailles bestätige, und mit den Abkommen, die Frank­reich selbst seit dem Kriege mit seinen Alliierten abgeschlossen habe, in Einklang stehe, und schließlich, daß er jener Kategorie von Sicherheitsverträgen entspreche, die in Genf vorgesehen und dazu bestimmt wurden, mehrere Mitglieder des Völker­bundes zu vereinigen, um in einer bestimmten Gegend den Frieden sicherzustellen. Der Pakt könne, wenn man sich ver­ständige, erst dann in Kraft treten, wenn Deutschland selbst dem Völkerbund als Mitglied angehöre. Nach demEcho dc Paris" ist das französische Dokument sehr kurz.

Hindenburgs Wahl gültig.

Beschluß des Wahlprüfungsgerichtrs.

Das Wahlprüfungsgericht zur Prüfung der Reichspräsi- dentcnwahl hat beschlossen, die am 26. April erfolgte Wahl des Feldmarschalls von Hindenburg zum Reichspräsidenten für gültig zu erklären. Die vorgebrachten Beschwerden hätten, auch iuemt ihre Richtigkeit bewiesen würde, das Ergebnis der auf den Feldmarschall von Hindenburg entfallenden Stimmen­mehrheit nicht ändern können. Infolgedessen ist die Wahl für gültig erklärt worden.

Weitere Schulfeiern.

Der preußische Minister für -Handel und Gewerbe hat in einem Erlaß angeordnet, daß am 12. Mai, am Tage der Amtsübernahme des Reichspräsidenten, der Unterricht an den Fachschulen auszusetzen und eine Schulfeier zu veranstalten ist, bei der die Schüler in geeigneter Weise auf die Bedeutung der Präsidentenwahl für die deutsche Republik hiuznweiscn sind.

Nach einem Erlaß des badischen Staatspräsidenten Hcll- p a ch fällt am 12. Mai, dem Tage der Vereidigung des neuen Reichspräsidenten b. Hindenburg, der Unterricht an sämtlichen Schulen des badischen Landes aus.

Der Preußische Landtag hat mit bet Beratung des Haus­halts begonnen.

Die Sesahungrlofien.

Ein neues Abkommen.

Zur Durchführung des im Londoner Schlußprotokoll vom 16. August 1924 angenommenen Sachverständigenplanes, der bestimmt, daß die Jahreszahlungen Deutschlands seine gesam­ten Verpflichtungen gegenüber den Alliiierten, insbesondere auch alle Kosten aller Besatzungsarmeen mit umfassen, haben in der Praxis seit Monaten zwischen den bevollmächtigten Ver­tretern der deutschen Regierung und der Botschasterkonferenz Verhandlungen über die finanzielle Regelung der Leistungen aus Artikel 812 des Rheinlandabkommens stattgefunden. Sie haben jetzt zur Unterzeichung eines Abkommens geführt. Dieses Abkommen besagt:

1. eine vertragliche Feststellung der Leistungen, die Deutschland auf Grund der Artikel 812 des Rheinlandabkommens an die alliierten Besatzungsarmeen zu leisten hat,

2. Vereinbarung von Bewertungsgrundsätzen, die für die Verrechnung dieser Leistungen auf die Annuitäten des «ach- verständigcnplanes maßgebend zu sein haben,

3. Vereinbarung eines völlig Paritätischen Verfahrens, das die Bewertung regelt.

Das Abkommen ist unterzeichnet von deutscher Seite von dem Ministerialdirektor Miller und den Oberregierungsräten Dr. Ronde und Böhm des Reichsmmistermms für die besetzten Gebiete und dem Geheimen Regierungsrat Dr. Joffe des Reichsfinanzministermms, seitens der alliierten Mächte von dem durch die Botschafterkonferenz ernannten bevollmächtigten Vertreter der belgischen Regierung Steiner, der englischen Re­gierung Soliger, der französischen Regierung Litschfoussc und der italienischen Regierung Del'Abbad.

*« Zur Abstimmung im Preußischen Landtag. Ueber die Abstimmung im Preußischen Landtag, die zu einer Ablehnung des deutschnationalen Mißtrauensvotums mit 222 gegen 216 Stimmen geführt hat, teilt dieZeit" mit, daß auf der Oppo- sitionsseite die Deutschnationalen vollzählig waren und bei bet Wirtschaftlichen Vereinigung zwei Abgeordnete fehlten, wäh­rend auf seiten der Weimarer Koalition ein Sozialdemokrat. der infolge einer Erkrankung vor der Abstimmung den Sitzungssaal verließ, und die beiden Zentrumsabgeordneten von. Papen und Baumanv, die ärztlich entschrlldigt fehlten, an der Abstimmung nicht tellnehmen, und während einer der fünf fehlenden Abgeordneten der Deutschen Volkspartei sich wegen einer Familienangelegenheit entschuldigt hatte, hängt, wie das genannte Blatt bemerkt, das Fehlen der vier anderen Abgeord­neten Becker, von Eynern, Dr. Kriebel und Schmidt-Düsseldorf mit der gegebenen politischen Situation zusammen. Die Bil­dung eines Kabinetts der Volksgemeinschaft war bereits sehr weit gediehen, und so glaubten sich unter diesen Umständen die vier Abgeordneten zur Stimmenthaltung verpflichtet. Wie bai Blatt betont, handelt es sich dabei nur um eine taktische Hal­tung. Die vollsparteiliche Fraktion besteht ferner auf ihrer bisherigen Haltung, wonach eine Regierungsbildung mit Ein­schluß der Deutschnationalen anaeftrebt werden muß.

Deutsch-schweizerische Wirtschastsverhandlnugen.

Baden-Baden, 10. Mai. Die delegierten für die Vecharck- lungen der deutsch-schweizerischen Wirtschaftsverhandlungen sind hier eingetroffen. Es handelt sich bei den Verhandlungen bekanntlich um die Frage der Neuregelung der Wirtschafts­beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Bezahlung der französischen Schulden.

Paris, 10. Mai. Die Blätter geben eine Meldung aus Washington wieder, der zufolge Frankreich der amerikanischen Regierung einen Plan zwecks Rückzahlung seiner Schulden unterbreitet habe, wonach die Vereinigten Staaten einen Teil der deutschen Reparationen, die Frankreich empfangen werde, annehmen solle. Diese Zahlungen würden durch direkte Zahlungen Frankreichs vervollständigt werden.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 9. Mai.

Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der zweiten Be- ratung des Haushalts des Rcichswirtschaftsministcriums. Ber- bunden damit ist die Beratung der Anträge des Ausschusics über

Handwerks- und Mittelstandssragen.

Abg. Dr. Wienbeck (Dntl.) berichtet über die Ausschußverhand- lungem Der Ausschuß beantragt, die Regierung zu ersuchen, baldigst den Gcsctzcmwurf über die Berufsorganisation des Hand- Werks vorzulegen. Ferner sollen die Preistreibercivcrordnungen auf ihre Aufhebungsmöglichkeiten überprüft werden. Weiter wer- den gefordert eine Neurcaelung des Berdingungswesens, Berück­sichtigung des Handwerks bei der Vergebung von Arbeiten, steuer­liche Maßnahmen zugunsten des gewerblichen Mittelstandes, S^itz gegen das Rabattunwesen und den unlauteren Wettbewerb, Be- teiligung des Handwerks an den Verhandlungen über die Sach- liefcrungctt und an den HandelsvcrtragSvcrhandlungen usw.

Abg. Mentzel (Dntl.) spricht dem Minister das Vertrauen aei, daß er die Interessen des Handwerks und des Gewerbes fördern toerbc. Die verlorenen Absatzmärkte im Ausland sonnen wir nubr durch Massenwaren hnebererobern, sondern nur durch gute deutsche Qualitätsarbeiten. In Bayern unb in Württemberg sind Fach­ausbildung und Fachausstellungen mit staatlichen Mitteln unter­stützt worden. Das Reichsvcrkehrswescn bedarf einer gründlichen Reform. Der Wareichandel auf den Straßen müsse eingeschränkt werden. Gewerbe, Landwirtschaft und der ganze Mittelstand leiden schwer unter der Kreditnot und unter der Vielheit der Steuern. Die Steuerveranlagung müsse so einfach wie möglich sein. Fort mit den Resten der Zwangswirtschaft und ihren Bestimmungen! Der Minister müsse dafür ioraA. daß das Landwerk bei allen