Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung

Kreis-Kmtsbtatt * Myememer amtlicher Knzeiger für Herr Kreis Schlüchtem

trulkunb Vevlüg: tz.Steinfetö Söhne* SescKäftsft-.Dahnhofsti'.ü * srrnspvrAr.^ * Postscherkk: HAnkfuoxa.M.LiLoc»

Nr. 42

Dienstag, den 7. April 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Nr. 2902. Zum Schutze gegen die Maul- und Klauen­seuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) mit Er­mächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domä­nen und Forsten folgendes bestimmt:

§ r-

Nachdem auf dem Röhrigshof, Gemeinde Klosterhöfe, die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, bildet das Gehöft einen Sperrbezirk.

A. Vorschriften für das Seuchengehöft.

§ 2.

Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.

§ 3.

Die gesperrten Ställe dürfen, abgesehen von Notfällen, nur vom Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertre­ter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege be­trauten Personen und Tierärzten betreten werden.

Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion 'das Gehöft verlassen.

§ 4.

Das Geflügel ausgenommen Tauben ist so zu verwahren, daß es das Gehöft nicht verlassen kann.

§ 5.

Zur Wartung des Klauenviehs dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit fremdem Klauenvieh in Berüh­rung kommen.

§ 6.

Sämtliche Hunde sind^festzulegen. Der Festlegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste An- schirrung gleich zu achten.

§ 7.

Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Perfonen, die ein Gewerbe im Umherziehen auöüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstigen Standorte von Klauen­vieh im Sperrbezirk, desgleichen der Eintritt in die Seuchen- gehöfte verboten.

In besonders dringlichen Fällen kann die Ortspolizei­behörde Ausnahmen zulassen.

§ 8.

Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerät­schaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirk nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis; unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden.

§ 9.

Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist ver­boten. Dem Durchtreiben von Klauenvieh ist das Durch­fahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen.

Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlach- tung kann vom Unterzeichneten gestattet werden.

Die Einfuhr von Klauenvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken ist nur im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürf­nisses mit Genehmigung des Regierungs-Präsidenten die beim Unterzeichneten zu beantragen ist, zulässig.

B. Ueber das Sperrgebiet hinausgehende Beschränkungen.

§ 10.

Für das Seuchengehöft gelten die im § 11 bezeichneten Verbote.

§ 11.

In dem unter § 10 bezeichneten Gebiete ist verboten:

a) der Handel init Klauenvieh (und Geflügel), der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeinde- bezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestel­lungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkaufen von Tieren durch Händler.

C. Allgemeines. $ 12.

Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) bestraft.

§ 13.

Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird auf­gehoben werden, sobald die Gefahr der Seuchenverschleppung beseitigt ist.

Schlüchtern, den 6. April 1925. Der Landrat.

J.-Nr. 2829. Die Ortspolizeibehörden mache ich darauf aufmerksam, daß der 2. Osterfeiertag d. Js. also Montag, den 13. April hinsichtlich der Polizeistunde als Sonntag

im Sinne § 1 der Provinzial-Polizeiverordnung vom 8. Mal 1924 (A. Bl. S. 121) anzusehen ist.

Schlüchtern, den 3. April 19 25-.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2781. Im Monat März d. Js. sind folgenden

Personen Jahresjagdscheine erteilt worden:

Becker, Ernst, Fabrikant, Offenbach-Bürgel

Becker, Karl, Landwirt, Elisabethenhof

Pook, Alexander, Kursmakler, Frankfurt a. M.

Schlüchtern, den 3. April 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2659. Am 14. April d. Js. findet die Gesellen­prüfung der Schneider statt.

Anmeldungen zu der Prüfung sind sofort an Herrn Obermeister Weber hier einzusenden.

Schlüchtern, den 3. April 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2728. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 25. Februar 1925 II c 916 (Min. Bl. der Handels- und Gewerbeverwaltung S. 39; ff.) ist der Tarif zur Verwaltungsgebührenordnung für die' Handels- und Gewerbeverwaltung abgeändert worden. Meine Verfügung vom 28. August 1924 Nr. 8089 Kreis­amtsblatt Nr. 107 Ziffer 4 a bis d, betreffend die Er­hebung von Verwaltungsgebühren für Wandergewerbescheine, ändere ich infolgedessen wie folgt ab:

Die Gebühr beträgt fortan:

a) für das Feilbieten gewerblicher Leistungen sowie das Darbieten künstlerischer Leistungen oder

Schaustellungen 2 R-M.

b) für den Handel mit geringwertigen Waren 3

c) für den Handel mit wertvollen Waren (ausgenommen Vieh) 5

d) für den Handel mit Vieh 8

e) für größere Zirkus usw. Unternehmungen 10

Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.

Schlüchtern, den 1. April 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, den 8. d. Mts. vormittags um 81/2 llhr wird auf dem Rathaus (Kanzlei) der Schafpferch öffent­lich verpachtet.

Schlüchtern, den 6. April 1925.

Der Magistrat: Gaenßlcn.

Die Sanierung w Frankreich.

Rene Finanzprojekte Herriots.

Wie amtlich aus Paris gemeldet toirb, hat das Gesamt-- Ministerium unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik eine Sitzung abgehalten. Ministerpräsident Herriot hat dem Präsidenten der Republik den neuernannten Finanzminister, den radikalen Senator de Monzie, vorgestellt. Der Minister­rat hat hierauf die Grundsätze geprüft, auf denen der Gesetz­entwurf aufgebaut werden soll, der den Zweck hat, die finan­zielle Sanierung durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf wird zu Beginn der Woche dem Parlament unterbreitet >vcrden.

Ww die Havas-Agentur berichtet, haben die Minister im Laufe des Ministerrats beschlossen, zu Beginn der Woche der Kammer einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, durch den die finanzielle Sanierung vorbereitet werden soll. Es handelt sich um das Gesetz. Über das die Kabineitsmitglicder sich mit den Abgeordneten verständigt haben, die die Mehrheit in der Finanzkommission der Kammer bilden. Schon jetzt scheine die Regierung entschlossen zu sein, aus jede Vermehrung des Notenumlauss zu verzichten. Sie werde vielmehr vom Parla­ment eine Abgabe vom Kapital fordern, deren Zahlung aus zehn Jahre verteilt werden soll. Man habe auch auf die neuen Steuermaßnahmen verzichtet, die Finanzminister Elemente! ins Auge gefaßt hatte und die bekanntlich darin bestanden, die Einkommensteuer um 50 Prozent zu erhöhen.

Die definitiven Absichten oer Regierung würden jedoch erst in den nächsten Tagen endgültig festgelegt ivorden, nachdem der neue Finanzminister Gelegenheit gehabt habe, mit den höheren Beamten seines Ministeriums Fühlung zu nehmen.

Ein Leuchtturm eingeäschert.

London, 5. April. Der Leuchtturm an der Ein­fahrt zum Hafen von Harwtch an der Ostküste Englands wurde das Opfer einer Feuersbrunst, durch die auch einige umliegende Häuser beschädigt wurden.

Nebersall auf eine englische Mission in China.

London, 5. April. Drei Räuberbanden in Stärke von je 100 Mann griffen eine Missionsstation, 300 Meilen von Singafu, an. Die Mörder steckten die Stadt in Brand und trieben die Bevölkerung aus den Häusern. Während der Flucht wurden die Frauen von den Banditen aufgegriffen. Die englische Mis­sion ist itiedcrgebrannt, der Missionar geflohen.

Der Austaki zum Wahlkamps.

Die ersten Wahlvorbereitungen.

(Von unserem Berliner Mitarbeiter.)

Wie bereils gemeldet, steht die erste Kandidatur für die Reichspräsidentschafts-Wahlen nunmehr fest, und zwar ist die Wahl der Parteien des sogenannten Volksblocks auf den Zentrumsführer, den Reichskanzler a. D. Wilhelm Marx gefallen. Am Freitag abend haben die letzten Verhandlungen zwischen den Beauftragten der Zentrums­partei, der Demokratischen Partei und der Sozialdemokra­tischen Partei stattgefunden, die das Ergebnis hatten, daß die genannten Parteien einstimmig beschlossen, Reichs­kanzler a. D. Marx zur Wahl als Reichspräsidenten vor- zuschlagen. Die offizielle Proklamierung der Kandidatur Marx war bis zum Sonnabend noch nicht erfolgt, da der Partei-Ausschuß der Demokraten, der erst am Sonntag zu- sammentrat, noch seine formelle Zustimmung zu dem Uebereinkommen geben mußte. An der Zustimmung selbst war aber von vornherein nicht mehr zu zweifeln. Sobald die letzten formalen Hindernisse beseitigt sind, wird die offizielle Proklamierung der Kandidatur Marx seitens der drei genannten Parteien erfolgen. Es wird eine Erklä­rung der drei Parteien veröffentlicht und außerdem tritt Marx selbst in einer selbständigen proklamatischen Erklä­rung vor das deutsche Volk. Vorher ist die Anmeldung der Kandidatur Marx an den Reichswahlleiter erfolgt. Dem Antrag der unterstützenden Parteien ist ein Schreiben des Reichskanzlers Marx beigegeben, in dem er sich zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt.

Inzwischen sind im sogenanntenVolksblock" alle Vor­bereitungen getroffen, um den jetzt begonnenen Wahl­kampf einheitlich und in großem Stil zu füh­ren. Es hat sich bereits ein Arbeitsausschuß konstituiert, in dem die Führer der Reichstagsfraktionen des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten, ständig Füh­lung miteinander halten. Als gemeinsame Arbeit ist insbesondere beabsichtigt, daß in den größten Stäoten des Reiches die Parteien in geschlossenen großen Kund­gebungen an die Oeffentlichkeit treten werden. Schon W ist beschloßen worden, daß Marx in einer großen ^.^sammlung in München sprechen wird. Daneben wer­den aber auch die Parteien des Volksblocks selbständig in der Propaganda hervortreten. Insbesondere beabsichtigt die Zenttumspartei diesmal aus der Reserve, die sie sich beim letzten Wahlgang auferlegt hat, herauszutreten und eine große Propaganda für ihren Führer Marx zu ent­falten. Der ganze Wahlkampf soll auf seiten desVAlks- blocks" weniger in Form der Polemik gegen den Gegen­kandidaten geführt werden, sondern in der Herausarbei­tung der Persönlichkeit des Volksblockkandidaten und in der Hervorkehrung der Erfolge, die die drei Parteien des Volksblocks in der Außen- und Innenpolitik der letzten Jahre für sich in Anspruch nehmen.

Die Bemühungen, die der Reichskanzler Luther auf Anregung der Bayrischen Volkspartei am Freitag und Sonnabend unternommen hatte, und die darauf abzielten, in letzter Stunde noch eine Kandidatur auf breitester Basis zu schaffen, sind gescheitert. Im Mittelpuikt der Erörte­rungen stand hier die Kandidatur des derzeitigen stell­vertretenden Reichspräsidenten Dr. Simons. Daß diese Kandidatur sich nicht hat verwirklichen lasten, ist um so bedauerlicher, als sämtliche bürgerlichen Parteien grund­sätzliche Einwendungen nicht gemacht haben. Als dieser Vorschlag jedoch gemacht wurde, hatte insbesondere das Zentrum bereits seine Entscheidung getroffen, die es nicht mehr rückgängig machen zu können glaubte. Durch das Scheitern dieser Kandidatur ist insbesondere die Bäurische Dolkspartei in eine mißliche Lage gekommen. Diese Partei hat bekanntlich im ersten Wahlgang ihren eigenen Kan­didaten gehabt, den sie im zweiten Wahlgang zugunsten einer bürgerlichen Sammelkandidatur aufgeben wollte, wobei allerdings kein Zweifel darüber gelüsten wurde, daß dieser bürgerliche Sammelkandidat nicht Dr. I a r r e s heißen dürfe. Marx, der von rein weltanschaulichen Ge­sichtspunkten aus für die Bayern in Frage käme, ist des­halb hier geradezu unmöglich geworden, weil er letzt auch der offizielle Kandidat der Sozialdemokratie ist.

Die schwierige Lage, in der sich die Bayr. Dolkspartei befindet, hat die Verhandlungen nicht unwesentlich beein­flußt, die der Re i ch s b l 0 ck unter der Führung des Staatsministers a. D. Löbell am Sonnabend wieder ausgenommen hat. Die Meinungen innerhalb des Reichs­blocks waren geteilt. Ein Teil der Mitglieder hielt daran fest, daß Dr. Jarres, oen wiederholten Ankündigungen der letzten Zeit entsprechend als Kandidat auch im zweiten Wahlgang wieder aufgestellt werden müste. Dr. Jarres selbst hat erklärt, daß an seiner Person die Einigung nicht scheitern dürfe. Gerade die Rüasicht auf die Banr. Volks- partei, deren Stimmen im zweiten Wahlgang nicht unbe­trächtlich in die Wagschale fallen, hat aber in weiten Krei­sen des Rcichsblocks den Wunsch aufkommen lasten, an Stelle von Dr. Jarres eine andere Persönlichkeit mit gro­ßem Namen herauszustellen. Es wurde besonoers viel von einer nationalen Einheitskandidatur des General­so ldmarschalls von Hindcnburg gesprochen. Man ging dabei von der Erwägung aus, daß sich die Bayr. Volkspartei restlos hinter diese Kandidatur stellen würde, und daß auch die völkischen Kreise geschlosten für Hindenburg eintreten mürben. Für den Fall, daß die Ent­scheidung des Reichsblocks den Wünschen der Bayr. Volks­partei nicht entspricht, wird diese Partei entweder Stimmenthaltung oder Freigabe der A b - st i m m u n g proklamieren.