Schlüchterner Zeitung
Kreis-Kmtsbtatt * Myememer amtlicher Knzeiger für Herr Kreis Schlüchtem
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Nr. 42
Dienstag, den 7. April 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Nr. 2902. Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:
§ r-
Nachdem auf dem Röhrigshof, Gemeinde Klosterhöfe, die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden ist, bildet das Gehöft einen Sperrbezirk.
A. Vorschriften für das Seuchengehöft.
§ 2.
Ueber alle Ställe, in denen Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.
§ 3.
Die gesperrten Ställe dürfen, abgesehen von Notfällen, nur vom Besitzer der Tiere oder der Ställe, dessen Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen und Tierärzten betreten werden.
Personen, die in abgesperrten Ställen verkehrt haben, dürfen erst nach vorschriftsmäßiger Desinfektion 'das Gehöft verlassen.
§ 4.
Das Geflügel — ausgenommen Tauben — ist so zu verwahren, daß es das Gehöft nicht verlassen kann.
§ 5.
Zur Wartung des Klauenviehs dürfen Personen nicht verwendet werden, die mit fremdem Klauenvieh in Berührung kommen.
§ 6.
Sämtliche Hunde sind^festzulegen. Der Festlegung ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die feste An- schirrung gleich zu achten.
§ 7.
Schlächtern, Viehkastrierern sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Perfonen, die ein Gewerbe im Umherziehen auöüben, ist das Betreten aller Ställe und sonstigen Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirk, desgleichen der Eintritt in die Seuchen- gehöfte verboten.
In besonders dringlichen Fällen kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen zulassen.
§ 8.
Dünger und Jauche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirk nur mit ortspolizeilicher Erlaubnis; unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden.
§ 9.
Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk, sowie das Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist verboten. Dem Durchtreiben von Klauenvieh ist das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen gleichzustellen.
Die Einfuhr von Klauenvieh zur sofortigen Abschlach- tung kann vom Unterzeichneten gestattet werden.
Die Einfuhr von Klauenvieh zu Nutz- und Zuchtzwecken ist nur im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses mit Genehmigung — des Regierungs-Präsidenten — die beim Unterzeichneten zu beantragen ist, zulässig.
B. Ueber das Sperrgebiet hinausgehende Beschränkungen.
§ 10.
Für das Seuchengehöft gelten die im § 11 bezeichneten Verbote.
§ 11.
In dem unter § 10 bezeichneten Gebiete ist verboten:
a) der Handel init Klauenvieh (und Geflügel), der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeinde- bezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Als Handel im Sinne dieser Vorschrift gilt auch das Aufsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführen von Tieren und das Aufkaufen von Tieren durch Händler.
• C. Allgemeines. $ 12.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach den §§ 74 ff. des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt S. 519) bestraft.
§ 13.
Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. Sie wird aufgehoben werden, sobald die Gefahr der Seuchenverschleppung beseitigt ist.
Schlüchtern, den 6. April 1925. Der Landrat.
J.-Nr. 2829. Die Ortspolizeibehörden mache ich darauf aufmerksam, daß der 2. Osterfeiertag d. Js. also Montag, den 13. April hinsichtlich der Polizeistunde als Sonntag
im Sinne § 1 der Provinzial-Polizeiverordnung vom 8. Mal 1924 (A. Bl. S. 121) anzusehen ist.
Schlüchtern, den 3. April 19 25-.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2781. Im Monat März d. Js. sind folgenden
Personen Jahresjagdscheine erteilt worden:
Becker, Ernst, Fabrikant, Offenbach-Bürgel
Becker, Karl, Landwirt, Elisabethenhof
Pook, Alexander, Kursmakler, Frankfurt a. M.
Schlüchtern, den 3. April 1925.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2659. Am 14. April d. Js. findet die Gesellenprüfung der Schneider statt.
Anmeldungen zu der Prüfung sind sofort an Herrn Obermeister Weber hier einzusenden.
Schlüchtern, den 3. April 1925.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2728. Durch Erlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 25. Februar 1925 — II c 916’ — (Min. Bl. der Handels- und Gewerbeverwaltung S. 39; ff.) ist der Tarif zur Verwaltungsgebührenordnung für die' Handels- und Gewerbeverwaltung abgeändert worden. Meine Verfügung vom 28. August 1924 — Nr. 8089 — Kreisamtsblatt Nr. 107 — Ziffer 4 a bis d, betreffend die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Wandergewerbescheine, ändere ich infolgedessen wie folgt ab:
Die Gebühr beträgt fortan:
a) für das Feilbieten gewerblicher Leistungen sowie das Darbieten künstlerischer Leistungen oder
Schaustellungen 2 R-M.
b) für den Handel mit geringwertigen Waren 3 „
c) für den Handel mit wertvollen Waren (ausgenommen Vieh) 5 „
d) für den Handel mit Vieh 8 „
e) für größere Zirkus usw. Unternehmungen 10 „
Diese Verfügung tritt sofort in Kraft.
Schlüchtern, den 1. April 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Am Mittwoch, den 8. d. Mts. vormittags um 81/2 llhr wird auf dem Rathaus (Kanzlei) der Schafpferch öffentlich verpachtet.
Schlüchtern, den 6. April 1925.
Der Magistrat: Gaenßlcn.
Die Sanierung w Frankreich.
Rene Finanzprojekte Herriots.
Wie amtlich aus Paris gemeldet toirb, hat das Gesamt-- Ministerium unter dem Vorsitz des Präsidenten der Republik eine Sitzung abgehalten. Ministerpräsident Herriot hat dem Präsidenten der Republik den neuernannten Finanzminister, den radikalen Senator de Monzie, vorgestellt. Der Ministerrat hat hierauf die Grundsätze geprüft, auf denen der Gesetzentwurf aufgebaut werden soll, der den Zweck hat, die finanzielle Sanierung durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf wird zu Beginn der Woche dem Parlament unterbreitet >vcrden.
Ww die Havas-Agentur berichtet, haben die Minister im Laufe des Ministerrats beschlossen, zu Beginn der Woche der Kammer einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, durch den die finanzielle Sanierung vorbereitet werden soll. Es handelt sich um das Gesetz. Über das die Kabineitsmitglicder sich mit den Abgeordneten verständigt haben, die die Mehrheit in der Finanzkommission der Kammer bilden. Schon jetzt scheine die Regierung entschlossen zu sein, aus jede Vermehrung des Notenumlauss zu verzichten. Sie werde vielmehr vom Parlament eine Abgabe vom Kapital fordern, deren Zahlung aus zehn Jahre verteilt werden soll. Man habe auch auf die neuen Steuermaßnahmen verzichtet, die Finanzminister Elemente! ins Auge gefaßt hatte und die bekanntlich darin bestanden, die Einkommensteuer um 50 Prozent zu erhöhen.
Die definitiven Absichten oer Regierung würden jedoch erst in den nächsten Tagen endgültig festgelegt ivorden, nachdem der neue Finanzminister Gelegenheit gehabt habe, mit den höheren Beamten seines Ministeriums Fühlung zu nehmen.
Ein Leuchtturm eingeäschert.
London, 5. April. Der Leuchtturm an der Einfahrt zum Hafen von Harwtch an der Ostküste Englands wurde das Opfer einer Feuersbrunst, durch die auch einige umliegende Häuser beschädigt wurden.
Nebersall auf eine englische Mission in China.
London, 5. April. Drei Räuberbanden in Stärke von je 100 Mann griffen eine Missionsstation, 300 Meilen von Singafu, an. Die Mörder steckten die Stadt in Brand und trieben die Bevölkerung aus den Häusern. Während der Flucht wurden die Frauen von den Banditen aufgegriffen. Die englische Mission ist itiedcrgebrannt, der Missionar geflohen.
Der Austaki zum Wahlkamps.
Die ersten Wahlvorbereitungen.
(Von unserem Berliner Mitarbeiter.)
Wie bereils gemeldet, steht die erste Kandidatur für die Reichspräsidentschafts-Wahlen nunmehr fest, und zwar ist die Wahl der Parteien des sogenannten Volksblocks auf den Zentrumsführer, den Reichskanzler a. D. Wilhelm Marx gefallen. Am Freitag abend haben die letzten Verhandlungen zwischen den Beauftragten der Zentrumspartei, der Demokratischen Partei und der Sozialdemokratischen Partei stattgefunden, die das Ergebnis hatten, daß die genannten Parteien einstimmig beschlossen, Reichskanzler a. D. Marx zur Wahl als Reichspräsidenten vor- zuschlagen. Die offizielle Proklamierung der Kandidatur Marx war bis zum Sonnabend noch nicht erfolgt, da der Partei-Ausschuß der Demokraten, der erst am Sonntag zu- sammentrat, noch seine formelle Zustimmung zu dem Uebereinkommen geben mußte. An der Zustimmung selbst war aber von vornherein nicht mehr zu zweifeln. Sobald die letzten formalen Hindernisse beseitigt sind, wird die offizielle Proklamierung der Kandidatur Marx seitens der drei genannten Parteien erfolgen. Es wird eine Erklärung der drei Parteien veröffentlicht und außerdem tritt Marx selbst in einer selbständigen proklamatischen Erklärung vor das deutsche Volk. Vorher ist die Anmeldung der Kandidatur Marx an den Reichswahlleiter erfolgt. Dem Antrag der unterstützenden Parteien ist ein Schreiben des Reichskanzlers Marx beigegeben, in dem er sich zur Annahme der Kandidatur bereit erklärt.
Inzwischen sind im sogenannten „Volksblock" alle Vorbereitungen getroffen, um den jetzt begonnenen Wahlkampf einheitlich und in großem Stil zu führen. Es hat sich bereits ein Arbeitsausschuß konstituiert, in dem die Führer der Reichstagsfraktionen des Zentrums, der Demokraten und der Sozialdemokraten, ständig Fühlung miteinander halten. Als gemeinsame Arbeit ist insbesondere beabsichtigt, daß in den größten Stäoten des Reiches die Parteien in geschlossenen großen Kundgebungen an die Oeffentlichkeit treten werden. Schon W ist beschloßen worden, daß Marx in einer großen ^.^sammlung in München sprechen wird. Daneben werden aber auch die Parteien des Volksblocks selbständig in der Propaganda hervortreten. Insbesondere beabsichtigt die Zenttumspartei diesmal aus der Reserve, die sie sich beim letzten Wahlgang auferlegt hat, herauszutreten und eine große Propaganda für ihren Führer Marx zu entfalten. Der ganze Wahlkampf soll auf seiten des „VAlks- blocks" weniger in Form der Polemik gegen den Gegenkandidaten geführt werden, sondern in der Herausarbeitung der Persönlichkeit des Volksblockkandidaten und in der Hervorkehrung der Erfolge, die die drei Parteien des Volksblocks in der Außen- und Innenpolitik der letzten Jahre für sich in Anspruch nehmen.
Die Bemühungen, die der Reichskanzler Luther auf Anregung der Bayrischen Volkspartei am Freitag und Sonnabend unternommen hatte, und die darauf abzielten, in letzter Stunde noch eine Kandidatur auf breitester Basis zu schaffen, sind gescheitert. Im Mittelpuikt der Erörterungen stand hier die Kandidatur des derzeitigen stellvertretenden Reichspräsidenten Dr. Simons. Daß diese Kandidatur sich nicht hat verwirklichen lasten, ist um so bedauerlicher, als sämtliche bürgerlichen Parteien grundsätzliche Einwendungen nicht gemacht haben. Als dieser Vorschlag jedoch gemacht wurde, hatte insbesondere das Zentrum bereits seine Entscheidung getroffen, die es nicht mehr rückgängig machen zu können glaubte. Durch das Scheitern dieser Kandidatur ist insbesondere die Bäurische Dolkspartei in eine mißliche Lage gekommen. Diese Partei hat bekanntlich im ersten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten gehabt, den sie im zweiten Wahlgang zugunsten einer bürgerlichen Sammelkandidatur aufgeben wollte, wobei allerdings kein Zweifel darüber gelüsten wurde, daß dieser bürgerliche Sammelkandidat nicht Dr. I a r r e s heißen dürfe. Marx, der von rein weltanschaulichen Gesichtspunkten aus für die Bayern in Frage käme, ist deshalb hier geradezu unmöglich geworden, weil er letzt auch der offizielle Kandidat der Sozialdemokratie ist.
Die schwierige Lage, in der sich die Bayr. Dolkspartei befindet, hat die Verhandlungen nicht unwesentlich beeinflußt, die der Re i ch s b l 0 ck unter der Führung des Staatsministers a. D. Löbell am Sonnabend wieder ausgenommen hat. Die Meinungen innerhalb des Reichsblocks waren geteilt. Ein Teil der Mitglieder hielt daran fest, daß Dr. Jarres, oen wiederholten Ankündigungen der letzten Zeit entsprechend als Kandidat auch im zweiten Wahlgang wieder aufgestellt werden müste. Dr. Jarres selbst hat erklärt, daß an seiner Person die Einigung nicht scheitern dürfe. Gerade die Rüasicht auf die Banr. Volks- partei, deren Stimmen im zweiten Wahlgang nicht unbeträchtlich in die Wagschale fallen, hat aber in weiten Kreisen des Rcichsblocks den Wunsch aufkommen lasten, an Stelle von Dr. Jarres eine andere Persönlichkeit mit großem Namen herauszustellen. Es wurde besonoers viel von einer nationalen Einheitskandidatur des Generalso ldmarschalls von Hindcnburg gesprochen. Man ging dabei von der Erwägung aus, daß sich die Bayr. Volkspartei restlos hinter diese Kandidatur stellen würde, und daß auch die völkischen Kreise geschlosten für Hindenburg eintreten mürben. Für den Fall, daß die Entscheidung des Reichsblocks den Wünschen der Bayr. Volkspartei nicht entspricht, wird diese Partei entweder Stimmenthaltung oder Freigabe der A b - st i m m u n g proklamieren.