Schlüchtemer Zeitung
। kreis-Kmtsblatt * Myememev anrtlicherKrrzeiyev für öen. Kreis Ächlüchtem
! dmukunb Sevtag: siStelnsetd Söhne* Sesckaftsfk: Bapnhofstv.ü * fernspr-.Nr.z^y * postschelkk-.^ankstwtLM.rZLyo
Nr. 38
(1. Blatt)
Samstag, V« 28. Mär; 1925
77. Jahrg.
»Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 2375. Bei der Revision einiger Feuerspritzen ist festgestellt worden, daß sie eingefroren waren. Dies gibt mir Veranlassung, die Herren Bürgermeister zu ersuchen, die Feuerspritzen während der kalten Jahreszeit öfters nachsehen zu lassen und sie vor dem Einfrieren zu schützen. Es ist darauf zu achten, daß die Zylinder nach Gebrauch der Spritze gut ausgetrocknet werden. Durch Herausnehmen der Kolben und Abtrocknen der Zylinder ist dies leicht zu bewerkstelligen.
Schlächtern, den 23. März 1925.
Der Landrat. von Trott zu Solz.
J.-Nr. 2559. Auf Anordnung des Herrn Ministers des Innern ersuche ich die Herren Bürgermeister in den ihnen bereits zugegangenen Formularen zu den Abstimmungönieder- schriften zur Reichspräsidentenwahl auf der dritten Seite unter Ziffer 4 die Worte „weil aus deren Beantwortung oder zulässiger Kennzeichnung" handschriftlich zu streichen und durch die Worte „auö denen" zu ersetzen.
Schlüchtern, den 24. März 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
affd fen itaü Drin 03t
drreisausschutz.
Notstandskredite für Frühjahrssaatgut betr.
J.-Nr. 1321 K. A. Es besteht die Möglichkeit, daß zur Frühjahrssaatbeschaffung weitere Mittel für Nichtorganisierte Landwirte zur Verfügung gestellt werden. Um festzustellen, in welchem Umfange diese benötigt werden, ist es erforderlich, daß die Landwirte, die etwa 'bis jetzt ihre Bestellungen noch nicht aufgegeben haben und solche, die mit Auswinterung von Saaten rechnen müssen, alsbald dem Bürgermeister die benötigten Saatgutmengen mitteilen. Diese Bedarfsanmeldungen gelten nur als Unterlage für den benötigten Kredit und können jederzeit wieder zurückgezogen werden.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, hierauf in ortsüblicher Weise besonders hinzuweisen und mir die gesammelten Bedarfsanmeldungen zu einer Liste vereinigt spätestens bis zum 20. April 1925 bestimmt zugehen zu lassen.
all ntetl >ette chas eist Mit mni t zu> iSh«
und
Bestellungen bei Genossenschaften rechnen nicht hierunter sind bef diesen direkt zu machen.
Schlüchtern, den 23. März 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Betr. Sprechtag des ^Kreisarztes.
Kreiswohlfahrtsamt Tgb. Nr. 154 K. F. Der nächste Sprechtag des Kreisarztes findet am Mittwoch, den 1. April d. Zs., von vormittags 9 Uhr ab im hiesigen Kreishaus statt.
Ich ersuche alle, die aufgrund der Fürsorgeverordnung zu ihren Anträgen ein kreisärztliches Zeugnis benötigen, diese Gelegenheit wahrzunehmen.
Schlüchtern, den 26. März 1925.
Der Vorsitzende d. Kreiswohlfahrtsamts. J. V.: Hengsberger.
Betr. Beitragserhebung für die Erwerbslosen- fürjorge.
Tgb. Nr. 688 K. A. N. Der Herr Minister für Volkswohlfahrt hat durch Erlaß vom 11. März 1925, III B. 1047 bestimmt, daß vom 1. April 1925 ab das 1/4 Prozent für die LandeSausgleichSkasse wieder zu erheben ist.
Im Bereiche des Kreisarbeitsaints wird hiermit ab 1. April 1 9 2 5 der Beitragssatz für die Erwerbslosenfürsorge auf 10/0 des Grundlohns festgesetzt.
Schlüchtern, den 26. März 1925.
Der Vorsitzende d. Kreisarbeitönachweises. J. V.: Hengsberger.
reinst*
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Rückstände bei der Stadtkasse Schlüchtern bis zum Ende des Rechnungsjahr 1934 — letzter Termin: 31. März 1935 — gezahlt sein muffen.
Vom 1. April 1925 ab beginnt die sofortige Zwangsbeitreibung sämtlicher Reste.
Schlächtern, den 27. März 1925.
Der Magistrat: Fenner.
Stadt Steinau.
Bekanntmachung
Die Haushaltspläne für das Rechnungsjahr 1925 der Stadtkasse, ElektrizitätSanlagenkasse und der Kasse der gewerblichen Berufsschule liegen von Freitag, den 2 7. d. Mts. ab acht Tage lang im Rathaus — Dienstzimmer des Stadtsckretärs — gemäß § 76 der Städteordnung zur Einsicht der Gemeindeangehörigen aus.
Steinau (Kr. Schlüchtern), den 24. März 1925.
Der Magistrat: Kissebcrth.
Wir wählen am Sonntag zum Reichspräsident Otto irm
den Kandidaten des sthaffende« Volkes, der Zndnßric-, Land- nnd Waldarbeiter, der Kleinen Kamm nnd LmdioerKer.
ks ist die Ur. 1 auf dem Wakhettel.
Die werktätige Bevölkerung.
Saldivin und die Sstgrenze.
Baldige Räumung der besetzten Gebiete.
Zum Schluß der großen Unterhausdebatte nahm auch der mglische »Ministerpräsident Baldwin das Wort zu einer Er- llärung. Er sagte, wenn die Bestrebungen Chamberlains von Erfolg gekrönt sein würden, werde Englands Rolle sein, den Frieden in Westeuropa zustande zu bringen. So lange jede wirkliche Rückkehr zum Frieden und zur friedlichen Mentalität verhindert werde, bleibe auch unmöglich, was die Regierung nicht weniger als die Mitglieder der Arbeiterpartei am sehnlichsten zu sehen wünschten, nämlich die Abrüstung. Die Regierung ziehe die Dominions dabei zu Rate und werde während der ganzen Zeit in engster Fühlung mit ihnen bleiben.
Der Premierminister fuhr fort, die Regierung sei der Ansicht daß teilte Fortschritte in Europa gemacht werden können, bevor du Mentalität Westeuropas verändert sei. Dies könne aber um erreicht werden, wenn daS Gefühl der Unsicherheit dem der Sicher- heit Platz mache. Es bestehe kein Zweifel, daß eine längere Auf rrchterhaltnng der Besetzung vormals feindlichen Gebiets, wen« diese ungebührlich verlängert werde, zu einer sehr ernsten Lag, in Europa führen werde, zu einer Lage, der abznhclfcn oder du zu überwindcu man dann nicht mehr imstande sein würde. Daher habe die Regierung mit einiger Hoffnung die deutschen Vorschlag, angesehen, die ziemlich unerwartet gekommen seien und deren Art mehr Möglichkeit einer dauerhaften Regelung erhoffen lass« als alles, was in letzter Zeit in Europa geschehen sei.
Zum Schluß feiner Ausführungen sagte Baldwin, die britische Regierung habe klar verstanden, ixifj Deutschland aus die Aussichten bezw. auf jene Absicht verzichtet habe, die Grenze im Westen zu verändern. Im Osten Europas habe Deutschland einen großen Schritt vorwärts in der Richtung auf der Frieden getan, weil es bereit sei, zu erklären, daß es auf alli Anrechte verzichte, eine Aenderung durch militärische Gewal vorzunehmeü. Es sei natürlich vollkommen klar, daß Deutsch, land in den kommenden Jahren vielleicht durch Diplomatie durch ein Schiedsverfahren oder irgend eine andere friedlich! Weise versuchen könnte, eine Aenderung in Osteuropa herbei. zuführen. Auf England laste jetzt eine riesige Verantwortung. Er glaube jedoch, daß England sich dieser Verantwortung gewachsen zeigen werde.
Die Auftvettungsgesetze.
Entwürfe der Reichsregierung.
^..e Reichsvegierung veröffentlicht den Entwurf eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen und den Entwurf eines Gesetzes über Auswertung von Hypotheken und anderen privatrechtlichen Ansprüchen. (Aufwertuugsgesctz.)
Das erste Gesetz. — Die Lösung der Aufwertungssrage.
Zum Zweck der endgültigen Lösung der Aufwertungsfrage hat die Reichsregierung den gesetzgebenden Körperschaften die ' Entwürfe eines Gesetzes über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Privatrechtlichen Ansprüchen (Aufwertungsgcs.-tz) und eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen zu- geleitet.
Der Entwurf des neuen Aufwertungsgesetzes bringt für Hypotheken, Grundschulden und Reallastcn sowie für'hypothekarisch gesicherte Forderungen eine Erhöhung des Auf- Wertungssatzes von 15 auf 25 v. H., wenn die genannten Rechte zur Zeit des Erwerbes innerhalb der ersten Hälfte des Wehrbeitragswertes des belasteten Grundstückes lagen.
Der Entwurf hält unter Ablehnung der Jndividual- aufwertung an der schematischen Auswertung nach festen Hundertsätzen des Geldmarkbetrages des anftrurtenden Betrages fest, wobei es bei der Möglichkeit der Herabsetzung zugunsten des Schuldners bleibt. Der Goldmarkbetrag soll nicht Wichr über den Dollar berechnet werden, sondern durch Berücksichtigung der inneren Kaufkraft der Mark nach einer aus Dvllarindex und Großhandelsindex ermittelten, für bestimmte Zeitabschnitte festgesetzten Meßzahl. Die neu gewährte Zusatz- aufwertung von 10 v. H. soll an bereitester Stelle der zweiten, Hälfte des jetzigen Grundstückswertes unter einer für Kredit- zwecke vorzubehaltenden Eigentümergrundschuld int Grundbuch eingetragen werden. Nach dem Entwurf wird der Auj- Wertungsbetrag vom 1. Januar 1925 ab mit 2 o. H., vom 1. April 1925 ab mit 4 v. H. und vom 1. Januar 1926 ab mit 5 v. H. verzinst. Die Verzinsung der Zusatzaufwertung soll am 1. Januar 1928 mit 5 Prozent beginnen. In k inem Falle sollen aber höhere Zinsen gezahlt werden, als die vereinbarten. Die Zahlung des AuftvertungKbctrag.es soll, wie schon bisher, nicht vor dem 1. Januar 1932 verlangt werden können. Die Aufwerrungsstelle kann aber Abschläge Zahlungen gewähren. Die Zusatzauswertung von 10 v. H. soll gestundet werden. In allen Fällen kann der Schuldner mit kurzer Kündigungsfrist vorzeitig yrlpn. Für ^yvotbcken und andere dingliche Rechte sowie hypothekarisch gesicherte Forderungen ist eine Rückwirkung bis zum 1. Januar 1923 zur Hälfte der Aufwertungsbeträge vorgesehen. Geschlossene Berg eiche werden nicht berührt. Die Aufwertung der hypothekarisch gesicherten persönlichen Restkaufgeldfovdcrungen nach allgemeinen Vorschriften, also auch über den normalen Satz hinaus, wird für alle nach dem 31. Dezember 1911 (bisher 1918) begrüirdeten Forderungen zugclassen.
Das zweite Gesetz.
In dem Entwurf eines Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen ist eine endgültige und einheitliche Regelung aller Markanleihen des Reiches, der Länder und der Gemeinden vorgesehen. Die Mark- anleihen des Reiches mit Ausnahme der Zwangsanleihe sollen in eine Anleiheablösungsschuld des Reiches umgetauscht werden. Das Umtauschverhältnis ist bei den Vorkriegs- und Kriegsanleihen 5 v. H., bei der Sparprämicnanleihe 2% v. H. des Nennbetrages. Die Anleiheablösungsschuld im allgemeinen ist bis zur Erledigung der Reparationsverpflichtungen unverzinslich und nicht kündbar. Abweichend von dieser allgemeinen Regelung werden Anlcihcaltbesitzer, d. h. Per- ' sonen, die seit den: 1. Juli 1920 ihre Markanlcihcn ununterbrochen besitzen, bevorzugt behandelt. Für die Anleiheablösungsschuld, die sie für ihre Anleihe erhalten, werden jährlich rund 140 Millionen Reichsmark verausgabt. Dieser Betrag entspricht schätzungsweise 14 % der Ablösungsschuld der Altbesitzer. Er ist mehr als Dreiviertel der Aufwendungen, die das Reich im Jahre 1914 für die Verzinsung seiner Anleihen zu machen hatte. 50 Mill. Mark werden bei Zu- grundlegung einer Schätzung von 20 Milliarden Mark Altbesitzeranleihe dazu verwendet, die Anleiheablösung der Alt- besitzer mit 5 % jährlich in Form einer selbständigen Rente zu verzinsen. 25 Mill. Reichsmark der Anleiheablösungsschuld der Altbesitzer werden zährlich zum Nennbeträge getilgt. Weitere 25 Millionen werden für Prämien bis zum Vierfachen des Nennbetrages der ausgelosten Anleihestücke verwendet. Auf diese Weise erhält ein Teil der Altbesitzer eine, Aufwertung bis 25 % ihrer alten Anleihen.
Den Altbesitzern gleich werden die Mündel behandelt sowie die Stiftungen und A n st a l t e n, die zur mündelsichcrrn Anlage ihres Vermögens satzungsgemäß verpflichtet waren. Eine Unterbrechung der Auslosung soll nur für den Fall Vorbehalten bleiben, daß die künftige Finanzlage des Reiches es unbedingt erforderlich machen sollte. Neben dieser allgemeinen PrämicnauLlösung erhalten die Altbeptzer von Kr-iegsanlethe im Falle ihrer Bedürftigkeit bis zu einem Höchstbetrage einen jährlichen Betrag von 2 Prozent ihrer alten Markanleihen. Dies wird schätzungsweise 40 Millionen Mark jährlich erfordern. Diese regelmäßigen Leistungen pur die Anleiheablösungsschuld soll .rgänzt werden durch künftige Einnahmen des Reiches aus den Dividenden der Deutschen Reichsbahngesellschaft. Mit diesen Mitteln soll die Tilgung der Anleiheablösungsschuld der Altbesitzer verstärkt werden.
Hugo Bettauer f. Wie aus Wien berichtet wird, ist der Journalist Hugo Bettauer, auf den kürzlich ein Revolver- attentat verüb wurde, gestorben.