Schlüchttmer Zeitung
Kreis-Kmlsbtatt * Allgemeiner amtlich er Anzeiger für 6m Kreis Schlucht em
druck und Vevtag.tz.Steinfetd Söhne* Gelcdästsfl: Vcchnhofstv.L * IevnspvcKr.i^ * Poststhelkk.Pmnkstwta.M.rrsoo
Nr. 37
Donnerstag, den 26. März 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen
Landratsamt.
I. Nr. 2537. In Abänderung meiner Bekanntmachung vom 17. d. MtS. — Kreisamtöblatt Nr. 35 — betr. Reichspräsidentenwahl, wird für den Stimmbezirk Seidenroth dasI Dienstzimmer^des^Bürgermeistsrs als Wahlraum bestimmt.
Schlächtern, den 24."März 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2545. Bei der am 29. März d. Js. stattfinden- den Reichspräsidentenwahl sind neue blaue Stimmzettelumschläge mit dem neuen Reichsadler zu verwenden. Diese sind an die Herren Bürgermeister zusammen mit den Stimmzetteln in einer der Gesamtzahl der Wähler entsprechenden Menge abgesandt worden. Sollten die über- sandten Umschläge oder Stimmzettel nicht ausreichen, so sind die fehlenden durch einen besonderen Boten, hier abholen zu lassen.
Stimmzettelumschlage von früheren Wahlen dürfen bei der Reichsprafidentenwahl nicht benutzt werben.
Das Ergebnis der Wahl ist sofort nach dessen Feststellung durch Eilboten oder telephonisch in der Reihenfolge des Stimmzettels hierher zu melden.
Wenn am Schlüsse des Stimmzettels in dem dort freigelassenen Raume eine andere Person als gewählt aufgeführt ist, so ist deren Name in der sofort hierher abzusenden- den Meldung nur dann anzugeben, wenn sie mindestens 10 Stimmen erhalten hat. Alle übrigen vereinzelt abgegebenen Stimmen sind unter der Bezeichnung: „Zersplittert . . . . Stimmen" zu melden. In der Wahlniederschrift, der Zähl- und Gegenliste müssen selbstverständlich alle Personen aufgeführt werden, die eine Stimme erhalten haben.
Die Wahlakten sind bestimmt bis zum 3 o, d. M t s., vormittags 11 Uhr durch Eilboten (nicht durch die Post) hierher einzusenden. Im übrigen ersuche ich die Herren Bürgermeister meine Verfügung vom 29. November v. Js. J.-Nr. 11941 — Schlüchterner Zeitung Nr. 144 — zu beachten.
Schlüchtern, den 24. März 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 2559. Auf Anordnung des Herrn Ministers des Innern ersuche ich die Herren Bürgermeister in den ihnen bereits zugegangenen Formularen zu den Abstimmungönieder- schriften zur Reichspräsidentenwahl auf der dritten Seite unter Ziffer 4 die Worte „weil aus deren Beantwortung oder zulässiger Kennzeichnung" handschriftlich zu streichen und durch das Wort „aus denen" zu ersetzen.
Schlüchtern, den 24. März 1925.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
Polizeiliche Sicherung der Wahlvorbereitung, und Wahlen.
Runderlaß des Ministers des Innern vom 20. 3. 1925.
II G 4405
Für die bevorstehende Neuwahl des Reichspräsidenten bringe ich meinen Runderlaß vom 29. März 1924 — II G 621 und vom 25. Oktober 1924 — II G 6124 Abs. 1 bis 3 (MBL i. V. S. 349 ff. und 1055 ff.) besonders in Erinnerung.
Gegen Polizeiverwalter, die es an den erforderlichen und möglichen Maßnahmen des Versammlungsfchutzes und der Abwehr aller StörungSversuche im Wahlkampf wie an den Wahltagen selbst (29. März und gegebenenfalls 26. April 1925) fehlen lassen, werde ich unnachsichtlich einschreiten.
Kreisausschutz.
Kreis-Pferde- und Biehverficherungsverein Schlüchtern.
Der Herr Regierungspräsident hat die Satzung des obigen Vereins genehmigt, und soll der Geschäftsbetrieb im April d. J. eröffnet werden. Zu den Vorarbeiten hierzu werde ich den Herren Bürgermeistern in den nächsten Tagen die Satzungen mit Ausführungsmitteilungen und Formularen übersenden lassen.
Ihrer tatkräftigen Mitwirkung zu dem Aufbau des gemeinnützigen Unternehmens darf ich mich wohl versickert halten, und ersuche ich jetzt schon, aus der Zahl der Besitzer von Pferden, Rindvieh und Ziegen, die an der Versicherung ihrer Tiere Interesse haben, einige Mitarbeiter auszuwählen, die geeignet und bereit sind, die örtlichen Geschäfte als Vertrauensmänner, Ortsvertreter und Stellvertreter, zu übernehmen.
Schlüchtern, den 21. März 1925.
Namens des Vorstandes: von Trott zu Solz, Landrat
Betrifft: Saatgutkredite.
Der Herr Minister für Landwirtschaft hat zu der Verwendung der Saatgutkredite nochmals folgendes ausgeführt:
„Endlich habe ich Anlaß, erneut darauf hinzuweisen, daß keinesfalls die allgmeine schlechte Wirtschaftslage oder die Kreditnot eine ausschlaggebende Rolle spielen oder die Saatgutkredite zur Beschaffung von Kunstdünger, Futtermitteln, Brotkorn und anderen sonstigen Bedarfsgegenständen der Landwirte dienen dürfen. Es sind vielmehr, wie ich immer wieder hervorgehoben habe, diese Saatgutkredite lediglich zur Versorgung derjenigen Landwirte mit Saatgut zu verwenden, die weder selbst geeignetes Saatgut geerntet haben, noch in der Lage sind, sich solches aus eigner Kraft zu beschaffen, so daß beim Ausbleiben der Staatöbeihülfe zu befürchten wäre, daß die Accker entweder mit schlechtem Saatgut oder gar überhaupt nicht bestellt werden würden. Etwa vorschriftswidrig verwandte Geldmittel wären zurückzufordern, auch kommt für sie eine staatliche Zinsverbilligung natürlich nicht in Frage. Alle mit der Weiterleitung und Verwendung der Saatgutkredite befaßten Stellen sind für die sorgfältige Einhaltung dieser Vorschrift verantwortlich."
Ich ersuche um sorgfältige Einhaltung dieser Vorschriften bei der dortigen Genehmigung von Kreditgewährung durch die Sparkassen an nicht genossenschaftlich organisierte Landwirte.
Caffel, den 12. März 1925.
Der Regierungspräsident.
A. in. Nr 5224 a.
J.-Nr. 1398 K. A.
Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 20. März 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
Stadt Schlüchtern.
Bekanntmachung.
Am Donnerstag, den 26. d. Mtö. nachmittags 2 Uhr wird im Hofe des Finanzamtes ein Schlachtbulle öffentlich meistbietend versteigert.
Schlüchtern, den 25. März 1925.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich das Wahllokal für den Wahlbezirk 11 nicht in der Kleinkinderschule, sondern in der Turnhalle an der Gra- benstratze befindet.
Schlüchtern, den 24. März 1925.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Bekanntmachung
Die Neuaufnahme der zu Ostern dieses Jahres schulpflichtig werdenden Knaben und Mädchen findet am Dienstag, den 2 1. April d. Is., vormittags 1 o Uhr in Klaffe 5 der Stadtschule statt. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 1. April d. Js. das 6. Lebensjahr vollendet haben. Doch kann auch solchen Kindern noch Aufnahme gewährt werden, die bis zum 30. September d. Js. 6 Jahre alt werden.
Schlüchtern, den 25. März 1925.
Der Schulleiter. Flemmig.
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Wird veröffentlicht.
Schlüchtern, den 25. März 1925.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Eine irreführende Pariser Meldung.
Berlin, 24. März. Wie von zuständiger Seite erklärt wird, entspricht die heute morgen vom „Petit Parisien" gebrachte Meldung, die Rcichsregicruug habe nach Paris mitteilen lassen, daß sie vor der Präsidentenwahl nicht in der, Lage sei, ihren Standpunkt in der Sicherheitsfrage zu präzisieren, in keiner Weise den Tatsachen. Die Führung der Auswärtigen Politik liegt in ben Händen der Reichsregierung und ist völlig unabhängig von den Vorbereitungen zur Wahl eines Reichspräsidenten, die eine Angelegenheit des deutschen Volkes ist und deren techniche Durchführung in den Händen des Reichs- wahlleitcrs liegt.
.Kein? Verzicht Ludcndorffs.
München, 24. März. Zu den Bestrebungen der Völkischen in Norddeutschland, Ludendorff zum Verzicht auf seine Kandidatur für die Reichspräsideutschaft zu bewegen, >st der „Völkische Kurier" in der Lage, zu versichern, daß Ludendorff nicht daran denkt, auf die einmal ausgesprochene Kandidatur zu verzichten. Es handle sich bei den diesbezüglichen Meldungen um ein reines Wahlmanöver.
Eine türkische Gesandtschaft in Wien.
Wie», 24. März. Anfang nächsten Monats wird die Türkei in Wien eine Gesandtschaft errichten. Ueber die Person des zu ernennenden Gesandten ist noch keine Gmtfdjcibung getroffen.
Einigkeit im ReichSkabineit.
Zu den Angriffen auf Stresemann.
Der Gesamtvorstand des Alldeutschen Verbandes hat iü Dresden unter dem Vorsitze des Justizrats Glaß getagt und -ine Entschließung gefaßt, in der er sich die scharfen Angriffe des Hauptleiters des Alldeutschen Verbandes gegen den Reichst außenministers Dr. Stresemann zu eigen macht. Diese Angriffe stehen mit den Anregungen in Verbindung, die von deutscher Seite in Bezug auf die Abschließung eines Siche- cuugsvertrages gemacht worden sind. Hierzu schreibt die dem Reichsaußenminister Dr. Stresemann nahestehende „Seit"' folgendes:
Wenn der Alldeutsche Verband diese Anregung und die daran geknüpften Verhandlungen zum Anlaß nimmt, zu ver- langen, daß der Reichsaußenminister vor den Staatsgerichtshof gestellt wird, so kann man dies angesichts der Haltung der übrigen deutschen Oeffentlichkeit auf sich ^beruhen lassen. Das Reichskabinett hat sich bei dieser außenpolitischen Frage vollständig auf die Seite des Außenministers gestellt. Als im außenpolitischen Ausschuß des Reichstags darüber verhandelk wurde, ist diese Politik von keiner bürgerlichen Partei abge- lehut worden. Auch die Deutsch nationalen teilen nach der Aussprache, die am Sonntag mit dem Reichskanzler statt- gefunden hat, keineswegs die Auffassung des Alldeutschen Verbandes. Dieser Verband steht also mit seinen extravaganten Forderungen allein.
Forderungen an die Regie.
Hinausschiebung der Anmeldefrist.
Als die französisch-belgische Eisenbahnregie int beschien Gebiet auf Grund der Londoner Abmachungen ihre Tätigkeit im November 1924 einstellte, waren noch zahlreiche laufende Angelegenheiten, insbesondere auch Anträge auf Schadenersatz für beschädigte oder verloren gegangene Güter, auf Rückerstattung von Frachten, auf Bezahlung von Leistungen an biJ und dergleichen unerledigt.
Die Besatzungsbehörden stellten den Berechtigten anheim, ihre Ansprüche bei der Abwicklungsstelle der Regie geltend zu machen, und setzten in Mainz, Aachen und Düsseldorf eine sogenannte gerichtliche Kommission ein, die befugt sein sollte, zu entscheiden, wenn zwischen der Regie und den Berechtigten eine Einigung nicht zustande komme. Hierbei machten sie icdoch die Einschränkung, daß diese Kommission spätestens bis 15. 2. 1925 angetufett werden müßte.
Diese Frist hat sich als zu kurz erwiesen. Die Reichs- regierung hat daher in Paris und Brüssel Vorstellungen erhoben. Die Bemühungen hatten den Erfolg, daß die Be- satzungsbehörden (die Rheinlandkommission für das altbesctzw Gebiet unb die Befehlshaber in Düsseldorf und Duisburg für das neubesetzte Gebiet) unter dem 5. 3. 1925 folgende Anordnung erlassen haben: 1. Wer zwischen dem 13) 11. 1924 und dem 16. 2. 1925 eine in Absatz 2 des Artikels 3 der Prozeßordnung der Gemischten gerichtlichen Kommission vorgesehene Eingabe auf gütliche Regelung an die Regie gerichtet hat, kann bis zum 16. 5. 1925 den vorbereitenden Schriftsatz zur Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens an die Gemischte gerichtliche Kommission der rheinischen Eisenbahnen richten. 2. Die vorerwähnten Personen sind jedoch verpflichtet, und zwar bei Strafe des Rcchtsausschlnsses, vor dem 10. 4. 1925 dem zuständigen Sekretariat der Gemischten gerichtlichen Kommission mit einem Einschreibebrief Datum, sowie Art und Höhe der an die Regie gestellten Forderungen mitzuteilen.
Die Sisenbahntarise.
Geringe Veränderungen.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft sieht sich genötigt, die ihr erwachsenden Mehrausgaben an Löhnen teils durch geringfügige Einschränkungen der bisher im Personenverkehr gewährten Vergünstigungen — teils durch Erhöhungen in gewissen, zurzeit besonders begünstigten Verkehrszweigen zu decken. Aus sozialen Gründen werden nicht die Fahrpreis- Vergünstigungen beseitigt, die den .Kriegsbeschädigten und solchen hilfsbedürftigen Kindern gewährt werden, die durch den Verein für den Landaufenthalt von Stadtkindern oder ihm angeschlossenen Wohlfahrtsorganisationen zur Er- Holung auf dem Lande oder in dem Auslande unterbringen. Ebenso wird nicht die Fahrpreisermäßigung für Jngcud- f a h r t e n aufgehoben. Sie wird indessen mit der zu schaffenden Fahrpreisermäßigung in Höhe von 25 v. H. für Gesellschaftsfahrten von wenigstens 30 Personen verbunden werden; dabei aber insofern gegenüber der jetzigen Vergünstigung geändert werden, als künftig für Jugendfahrten bei einer Teil- nehmerzahl von mindestens 10 Personen 33' v. H. (anstatt bisher 50 v. H.) gewährt werden.
Um eine ausreichende Deckung für Mehrausgaben zu finden, ist es jedoch unvermeidlich, außerdem noch die Preise für solche Fahrten zu erhöhen, die bisher besonders stark begünstigt ivaren, namentlich die Fahrten auf Zeitkarten. Doch ist auch hier zur Schonung der Wirtschaft von born« herein davon abgesehen, in die Erhöhung auch die dem Verkehr der Arbeiter zwischen Wohn- und Arbeitsort dienenden Fahrkarten einzubeziehen. Die Preise für Schüler- m 0 n a l s k a r t c n entsprechen wie bisher den halben Preisen für Monatskarten. Die jetzigen Wochenkarten 4. Klaffe werden, um den Arbeitern die Sonderbegünstigung zu erhalten, in Arbeiterwochenkarten und solche Wochenkarten zerlegt die jedermann zugänglich sind (TeilmonatSkarten), während die Preise der Arbeiterwochenkarten, die dem mit einer mecha-