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SchlWemer Zeitung

Kreis'Amtsblatt * AUyemeinev amtlicher Anzeiger fiär 6m Kreis Schlächtern

-nukunb Verlag: tz.Steinfeld Söhne* Sesthäftsst.Dlihichofstr'.S * Iernspv.Nr.149 * PostsiheiKk:P!ankstwtLM.rrryo

Nr. 36 (1. Blatt) Dienstag, den 24. März 1825

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Zweites Gesetz über die Watsi des Reichs­präsidenten. Dom 13, März 1^25.

Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

Artikel I

Das Gesetz über die Wahl des Reichspräsidenten vom 4. Mai 1920 (Reichsgesetzbl. S. 849) in der Fassung der Be­kanntmachung vom 6. März 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 159) wird geändert wie folgt:

1. Nach § 2 wird folgender K 2a eingeschaltet:

§ 2a

Wahlvorschläge sind spätestens am 10. Tage vor der Wahl beim Reichswahlleiter einzureichen. Sie müssen von mindestens 20 000 Wählern unterzeichnet sein. An Stelle von 20 000 Wählern genügen 20, wenn der Vorschlag von Grup­pen ausgeht, die bei der letzten Reichstagswahl einen Reichs­wahlvorschlag eingereicht hatten, und wenn auf die Kreis­wahlvorschläge, die dem Reichswahlvorschlag angeschlossen waren (§ 19 des Reichswahlgesetzes in der Fassung vom 6. März 1924) zusammen mindestens 500 000 Stimmen abge­geben worden waren; das gleiche gilt, wenn Wahlvorschläge, die beim ersten Wahlgang wiederholt werden.

2. § 3 erhält folgende Fassung:

Die Stimmzettel werden durch die Reichsregierung amt- ilich hergestellt in der Weise, daß sie alle vom Reichswahl- leiter auf Grund der Bestimmungen im § 2 a zugelassenen Wahlvorschläge enthalten.

Die Stimmabgabe erfolgt derart, daß der Wähler durch ein auf dem Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise kenntlich macht, welchem Vorschlag er seine Stimme gibt.

Es ist zulässig, daß der Wähler seine Stimme für eine nicht vorgeschlagene Person abgibt. Die Stimmabgabe erfolgt in diesem Falle derart, daß der Wähler den Namen der Per­son, der er seine Stimme gibt, auf den amtlichen Stimm­zettel schreibt, auf dem hierzu ein Raum frei bleibt.

Artikel II

Das Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 13. März 1925.

Der Stellvertreter des Reichspräsidenten: Dr. Simons.

Der Reichskanzler: Dr. Luther.

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Bekanntmachung

Gemäß § 62 f der Reichsstimmordnung werden die von mir gemäß § 62 e der Reichsstimmordnung zugelassenen j Wahlvorschläge für die am 29. März 1925 stattfindende Wahl des Reichspräsidenten (Erster Wahlgang) hiermit ver- r öffentlicht:

; Otto Braun, Preußischer Ministerpräsident a. D., - Berlin;

[ Dr. Heinrich Held, Bayerischer Ministerpräsident, s München;

Dr. Willy Hellpach, Badischer Staatspräsident, ? Karlöruhe;

Dr. Karl Jarres, Reichsminister a. D., Oberbürger- l meister, Duisburg;

Erich Ludendorff, General der Infanterie a. D.,

* München;

j Wilhelm Marx, Reichskanzler a. D., Berlin;

Ernst Thälmann, Reichstagsabgeordneter, Hamburg. Berlin, den 20. März 1925?

Der Reichswahlleiter. Wagemann.

J.-Nr. 1834. Die Ortspolizeibehörden werden ersucht, >nir künftig die Höhe der für die Ausstellung der Fischerei- >ck>eine vereinnahmten und an die staatliche Kreiskasse hier ^gelieferten Verwaltungögebühren halbjährlich zum 1. April ""b 1. Oktober unerinnert anzuzeigen.

Für das Rechnungsjahr 1924 ist mir der abgelieferte ^trag bis zum 1. April d.. anzugeben.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Meine Verfügung vom 1. Mai v. Js. Kreisblatt Nr. 57 "Mb dahin abgeändert, daß die Gebühren für Fischereischeine die mir zum 1. Januar jeden Jahres einzureichenden Kon- Misten nicht mehr aufzunehmen sind.

Schlüchtern, den 18. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 2357. Immer wieder werden Klagen laut, daß Reichsverband für Waisenfürsorge, Deutsche Rcichsfccht- ^"le, Landesverband Hessen-Waldeck e. V. durch seine Sammler Haussammlungen zu Gunsten des Rcichsvcrbandcs benehmen läßt. Der Landesverband ist, da auf den ReichS- ^rband die Voraussetzungen bcti § 10 Abs. 1 der Bekannt­machung über Wohlfahrtspflege während des Krieges vom

15. Februar 1917 (R. G. Bl. S. 143) zutreffen, wohl be­rechtigt zur Werbung von Mitgliedern, nicht aber zur Vor­nahme von Sammlungen. Zu letzterem bedarf der Reichsver­band der besonderen Genehmigung, die ihm n i ch t erteilt ist.

Die Ortspolizeibehörden und Landjägereibeamten ersuche ich, auf die Sammler des Reichsverbandes zu achten und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Schlüchtern, den 18. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2450. In der Gemeinde Mittelrode, Kreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Schlüchtern, den 20. März 1925. Der Landrat.

J.-Nr. 2447. Am 30. März d. Js. findet die Gesellen­prüfung der Spengler und Installateure statt.

Anmeldungen zu der Prüfung sind sofort an Herrn Obermeister Paul Hüniche hier einzusenden.

Schlüchtern, den 20. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1847. Die Herren Bürgermeister der Landge­meinden werden an die sofortige Einsendung der Abrech­nung über die Unterhaltungskosten der ländlichen Fortbil­dungsschulen, erinnert. Verfügung vom 11. d. Mtö. Nr. 1847 Kreisamtsblatt Nr. 32.

Schlüchtern, den 23. März 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2301. Die Herren Bürgermeister der Landge­meinden ersuche ich, mir bis spätestens zum 5. April d. Js. eine Uebersicht über die im Kalenderjahre 1924 zur Be­steuerung gelangten Wanderlager einzureichen. Die Höhe der Steuer ist dabei anzugeben.

Der Landrat. I. V.^Sch i.heiö.

Kreisausschutz.

Mitgliederbeiträge vom Roten Kreuz.

J.-Nr. 13 R. K. Nach Anzeige unseres Schatzmeisters ist die Abführung der Mitgliederbeittäge von nachstehenden Gemeinden noch rückständig: Soden, Ahl, Breitenbacb, Eckardroth, Hintersteinau, Kerbersdorf, Klosterhöfe, Kressen- bach, Marjoß, Niederzell, Schwarzenfels, Seidenroth, Sterb­fritz, Uttrichshausen, Vollmerz, Wallroth und Jüntersbach.

Die Herren Rechner pp., welchen die Erhebungsliste seiner Zeit zugesandt worden ist, bitten wir, für baldigste Ablieferung der Mitgliederbeittäge sorgen zu wollen.

Schlüchtern, den 20. März 1925.

Männer-Verein vom Roten Kreuz.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung.

Gemäß § 47 der Reichsstimmordnung vom 4. März 1924 wird hierdurch bekannt gegeben, daß die Abstimmung für die Reichspräsidentenwahl a in S o n n t a g, d e n 2 9. März 1 9 2 5 ununterbrochen vormittags von 9 Uhr bis nachmittags um 6 Uhr stattfindet.

Die Stadt ist in 2 Abstimmungsbezirke eingekeilt.

Abstimmungsbezirk I umfaßt: Fuldaerstraße, Altestraße, Ludovika von Stumm-Straße, Amtöberg-, Dreibrüder-, Garten-, Graben- und Breitenbacher- landstraße, Dreispitzenhohle, Schloß- und Linsengassc, Bahn­hofs-, Lotichius- und Klosterstraßc, Schmieds- und Neugasse.

A b st i m m u n g s r a u m: Stadtverordnetensitzungssaal im Rathaus. Abstimmungsvorsteher: Stadtrat Wilhelm Ackermann, Fuldaerstraße 77. Abstimmungsvorsteherstellver­treter: Stadtrat Ludwig Flemmig, Brückenauerstraße 17.-

Avstimmungsbezirk II umfaßt: Hanauerstraße, Wassergasse, Kirchstraße, Sackgasse, Brau- gasse, Brückenauerstraße, Kaiser- und Kronprinzenstraße, Elmerlandstraße, Ahlersbacherlandstraße, Hospitalstraße, Elm- weg, Bahnhof, Bahnstrecke und Röthe, Altebahnhofstraße und Kurfürstenstraße, Acisbrünnen.

A b st i m m u n g ö r a u m: Turnhalle in der Graben- straße. Abstimmungsvorsteher: Stadtobersekretär Alt, Loti- chiusstraße 30. AbstimmungsvorstehersteUvertteter: Stadtrat Friedrich Gutermuth, Brückenauerstraße 63.

Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge.

Jeder Stimmberechtigte bat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz, oder durch Unterstreichen, oder in sonst erkenn­barer Weise den Anwärter zu bezeichnen, dem er seine Stim­me geben will, oder, wenn er keinem vorgeschlagenen An­wärter seine Stimme geben will, den Namen der Person, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimm­zettel in das hierzu freigelassene Feld zu schreiben.

Stimmzettel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, sind ungültig.

Schlüchtern, den 22. März 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 47 der Reichsstimmordnung machen wir hiermit bekannt, daß die Abstimmung für die Reichs­präsidentenwahl am Sonntag, den 29. März 1925 ununterbrochen von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags stattfindet.

Die Stadtgemeinde Steinau bildet mit dem Gutsbezirk Hundsrück einen Stimmbezirk. Wahlraum ist das Zimmer Nr. 1 des hiesigen Rathauses. Zum Abstimmungsvorsteher (Wahlvorsteher) ist der Bürgermeister Kisseberth, zu seinem Stellvertreter der Konrektor a. D. Wagner ernannt worden.

Die Stimmzettel sind amtlich hergestellt und enthalten alle zugelassenen Wahlvorschläge. Der Stimmberechtigte hat bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz oder Unterstreichen oder in sonst erkennbarer Weise den Anwärter, dem er seine Stimme geben will, zu bezeichnen. Will der Stimmberechtigte keinem der vorgeschlagenen Anwärter seine Stimme geben, so hat er den Namen der Person, der er seine Stimme geben will, auf den amtlichen Stimmzettel in das hierzu freige­lassene Feld zu schreiben.

Stimmzettel, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, sind ungültig.

Die Stimmzettel werden den Wahlberechtigten im Ab­stimmungslokal mit dem Wahlumschlag ausgehändigt.

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 20. März 1925.

Der Magistrat: Kisseberth.

Kem'ols Kammersieg.

In der letzten Sitzung der französischen Kammer kam es zu noch nicht da gewesenen Tumultszenen, als Minister- präsident Herriot in seiner Rede über di Laiengesetze -tub den Brief der Kardinü'e f^u.Das Laientum V- streitet nicht die zeitweise Mitwirkung des Christentums an der Zivilisation, besonders in seiner Form der ursprünglichen Reinheit, als es noch nicht das Christentum der Bankiers, sondern das Christentum der Katakomben war". Die Ab­geordneten der Mehrheit erhoben sich von ihren Sitzen und brachten Herriot eine langanhaltende Ovation dar. Auf der Rechten werden heftige Protestrufe laut, die in dem wachsen­den Lärm verloren gingen. Herriot kann nicht weitersprechen. Die sozialistischen Abgeordneten sprangen auf und stürzten mit geballten Fäusten auf die Opposition. Trotz des raschen Ein­greifens der Saalluener kam es zu einem Handgemenge. Mehrere Abgeordnete bildeten einen wüsten Knäuel. Zeit­weise ließ der Kampf nach, um dann wieder mit doppelter Wut einzusetzen. Die Saaldiener versuchten vergeblich, die 'Kämpfenden zu trennen. Der Tumult dauerte ungefähr 20 Minuten, während Herriot nicht von der Tribüne wich. Schließlich hob Painlevs die Sitzung auf. Die Abgeordneten verließen den Saal mit aufgeregten Gesichtern und teilweise mit zerfetzten Kragen und Krawatten.

In feiner Rede begründete Herriot erneut die Aushebung der Vertretung beim Vatikan und stellte fest, daß die Maß- nähme von rein Politischen Erwägungen diktiert sei, da die Regierung mit der Religion nichts zu schaffen habe. Herriot ging dann auf den Inhalt des Briefes der Kardinäle ein. Die Behlmptung, daß die Gewissenssteiheit der Beamtenschaft bc« einträchtig! werde, fei unwahr. Er forderte die Opposition auf, Namen zu nennen. Ein Abgeordneter behauptet, daß zwei Steuerbeamte wegen ihrer Gesinnung schlecht behandelr wurden. Herriot sagte: Ich verurteile jeden moralischen Druck auf religiösem Gebiete, von welcher Seite er auch kommen mag. Ich bin bereit, jeden Fall, der mir bekannt wird, zu Prüfen und werde immer für die Gewissenssteiheit eintreten. Die Regierung verurteilt überhaupt sämtliche Formen der Nn- duldsamkeit. "Sie will die ungeschriebenen Rechte der Ge- Wisfensfreiheit von den unveräußerlichen Rechten des Staa:s abtrennen. Herriot sprach dann gegen die überhandnchmcnde Hetze der Geistlichkeit. In Thanon wurden die jungen Kacholiken aufgefordert, folgenden Schwur zu leisten:Wir schwören, die Vertreibung der Ortsgeistlichen mit sämtlichen Mitteln, sogar durch Blutvergießen zu verhindern".

Herriot konnte nach Wiederaufnahme der Kammcrsitzuug, durch Zwischenrufe behindert, nur mühsam weiterreden. Im Namen der Rechten forderte ein Abgeordneter vom Min ster- Präsidenten im gebieterischen Ton, die gegen die katholische Kirche ausgesprochenen Beschimpfungen zurückzunehmen. Obnc diese Aufforderung zu beachten, setzte Herriot seine Rede fort.

Darauf kam es erneut zu wüsten Lärmszenen, in deren Verlauf der rechtsstehende Abgeordnete de la Ferrouay jwn der Sitzung ausgeschlossen wurde. Er verließ jedoch den «aal nicht, sondern mußte durch die republikanische Garde hinaus- befördert werden. Zum Schluß erhielt Herriot ein Ver­trauensvotum mit 325 gegen 251 Stimmen,

Französische Wünsche.

London, 22. März. Zu der Reise des französischen Bot- schafters nach Paris schreibt dieTimes", es verlautet, daß die französische Regierung dringend wünsche, einen deutlichen Fingerzeig bezüglich der Hauptrichtlinien der britischen Poli­tik in der Frage der französischen Sicherheit zu erhalten. Man glaube, Herriot sei der Ansicht, daß ihm, wenn er kein klares Bild der britischen Politik erlange, möglicherweise unan- gellehme Angriffe seitens der Opposition drohen würden.