Einzelbild herunterladen
 

Nr. 35 (1. Blatt)

Samstag, den 21. Mär; 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Reichspräfidentenwahl.

Die Formulare zu den Abstimmunzöniederschriften (Wahlniederschriften), den Zähl- und Gegenlisten, den Stimm- scheinen und Stimmzetteln gehen den Herren Bürgermeistern in den nächsten Tagen zu. Sofern die vorstehend aufgeführ­ten Drucksachen den Herren Bürgermeistern bis zum 26. März noch nicht, oder noch nicht in der erforderlichen Anzahl zugegangen sein sollten, sind sie, bezw. die fehlenden Stücke, durch einen besonderen Boten hier abholen zu lassen.

Die Gemeindebehörden haben die im § 47 R. St. O. vorgeschriebene, spätestens 3 Tage vor dem Wahltage, also zweckmäßig am 25. März 1925 zu bewirkende ortsübliche Bekanntmachung über die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Lage der Abstimmungsräume, Tag und Stunde der Wahl durch eine Angabe dahin zu ergänzen,

daß die Stimmzettel amtlich hergestellt sind, daß sie alle zugelassenen Wahlvorschläge enthalten, daß der Stimm­berechtigte bei der Stimmabgabe durch ein Kreuz oder Un­terstreichen, oder in sonst erkennbarer Weise den Anwärter bezeichnet, dem er seine Stimme geben will, daß der Stimm­berechtigte, der keinem vorgeschlagenen Anwärter seine Stim­me geben will, den Namen der Person, der er seine Stim­me geben will, auf den amtlichen Stimmzettel, in das herzu freigelassene Feld schreibt und daß Stimmzettel, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, ungültig sind."

Ich habe diese Bekanntmachung für die Gemeinden in Druckform herstellen lassen und werde sie spätestens mit den obenerwähnten Wahldrucksachen übersenden.

5n den Meldungen über die Ergebnisse der Wahl sind -Lt^LmMter &r zugelassenen Wahlvorschläge einzeln mit der auf sie gefallenen Stimmzahl, die übrigen, also die auf nicht zugelassenen Anwärter gefallenen Stimmen, in einer Sumine als zersplittert anzugeben.

Schlüchtern, den 19. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

RcichsxiWkUtmmhl am 29. Wg 1925.

Auf Grund der §§ 34, 38 und 41 der Reichsstimmord- nung vom 14. März 1924 wird nachstehend die Abgrenzung der Wahlbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter in den Landgemeinden des Kreises Schlüchtern bekannt gegeben.

Nach § 112 der Reichsstimmordnung ist die Abstim­mungszeit am Wahltage dem 29. März d. Js. für die Landgemeinden Altengronau, Elm, Sterbfritz und Ulmbach auf die Zeit von 9 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags festgesetzt. Für alle übrigen Stimmbezirke (Landgemeinden) setze ich auf Grund der erwähnten Vorschrift die Stimmzeit auf 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags fest.

Der Gutsbezirk Hunsrück wird dem Stimmbezirk Stei- nau und der Forstgutsbezirk Salmünster dem Stimmbezirk Salmünster zugewiesen.

In den Städten hat die Abgrenzung der Stimmbezirke, die Bestimmung der Wahlräume und die Ernennung der Wahlvorsteher und ihrer Stellvertreter durch den Magistrat zu geschehen.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher haben die im § 47 der Reichsstimmordnung vorgeschriebene Bekannt­machung spätestens am 25. März zu veröffent­lichen und einen Abdruck (Abschrift) dieser Bekanntmach­ung vor Beginn der Abstimmung am Eingang des Abstim- Mungshauses anzubringen.

Alle Meldefristen, namentlich die Ter - mine für die ersten Meldungen desWahlergeb- nisses, bleiben dieselben, wie bei der letzten R e i ch s t a g ö w a h l und sind genau i n n e z u h a l t e n.

Das Wahlergebnis ist sofort nach Schluß der Wahl telephonisch hierher mitzuteilen, damit es sofort an den Kreis- wahlleiter von mir wcitcrgegcbcn werden kann.

Wegen der Bereitschaft der Fcrnsprechdicnststcllen für die Weiterbeförderung der Meldungen am Sonntag Nach­mittag wollen die Herren Bürgermeister rechtzeitig mit dem zuständigen Postamt in Verbindung treten.

Die abgeschlossenen und nach den Vorschriften im § 22 bescheinigte Stimmliste ist in einer Ausfertigung spätestens am 28. d. Mtö. dem Abstimmungsvorsteher zu übergeben, die zweite Ausfertigung ist sorgfältig aufzubewahren. Ein Druckstück des Ministerialblattes für die Preußische innere Verwaltung, in dein die maßgebenden Bestimmungen für die Reichspräsidentenwahl enthalten sind, geht den Herren Bür­germeistern der Landgemeinden in den nächsten Tagen zu.

Schlüchtern, den 17. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

JQ

57

Stimm­bezirke

Wahlraum

Wahl- Vorsteher

Stell- Vertreter

1

Ahl

Schulfaal

Bürgermeister

Der gefetzl.

Hummel

Vertreter des

Bügermeist. i. Hauptamt

2

Ahlersbach

Hach

3

Altengronau

Unter.Schulfaal

Schüßler

4

Bellings

Gastwirtschaft

Kaspar Kreß

»

Löffert

*

5

Breitenbach

Gastwirtschaft

Benfing

Adam Möller

6

Breunings

Eckardroth

Dienstzimmer desBürgermeist.

»

Richter

»

7

Schmitt

8

Elm

Gastwirtschaft

Stoppel

Möller

9

Gundhelm

Dienstzimmer desBürgermeist.

Blum

IC

Herolj

Müller

11

Heubach

Gastwirtschaft

Vögler Neues Schul- faalgebäude Dienstzimmer des Bürgermeist.

V

Ringler

»

12

Hintersteinau

Fehl

13

Hohenzell mit

Gutsbz. Lindenb.

»

Lamm

»

14

15

Hütten Jaffa

Schulfaal 1 Gastwirtschaft Christian Müller

Hagemann

16

Kerbersdors

Dienstzimmer des Bürgermeist.

Lauer

17

Klosterhöfe

Schulfaal in

Gomfritz Dienftzimmer

»

Leipold

18

Kressenbach

Weitzel

desBürgermeist.

19

Marborn

Schulfaal

Ellenbrand

20

Marsoßm.Forst»

Gastwirtschaft

y

Richter

gulsbez. Marjoß

Hainbuch

21

Mottgers mit

südl. Schulfaal

Wiegand

Forstgutsbezirk Sterbfritz

22

Neuengronau

Schulfaal

Ziegler

23

Neustall

Dienstzimmer des Bürgermeist.

»

gabst

24

Niederzell

Latz

y

25

Oberkalbach mit

Schulfaal der

Ommert

Forstgutsbezirk Niederkalbach

1. Klasse

26

Oberzellm Forst-

Schulfaal der

M

Behacker

y

27

gutsbez. Oberzell Reinhards

Mittelklasse Dienstzimmer

Berthold

des Bürgermeist.

28

Romsthal

y

Matheis

y

29

Sannerz

3obft

30

Sarrodm.Raben- ftein u. Rebsdorf

»

Hausmann

*

31

Schwarzenfels

y

y

Metenfchein

32

Seidenroth

Schulfaal

Weber

99

33

Sterbfritz

Dienstzimmer desBürgermeist.

Löffert

»

34

Uerzell mit

Klesberg

Ulmbach

großer Schulfaal

Schöppner

35

Schwesternhaus

Herber

36

Uttrichshaufen

Gastwsch.Müller

Pfaff

37

Vollmerz mit

Dienstzimmer

Bartholomä

Ramholz u. Hin- kelhof u. Guts­bezirk Ramholz

desBürgermeist.

38

Wahlert

»

Iöckel

39

Wallroth

Rllffer

40

Weichersbach

Gastwirtschaft

y

Müller

Eigenbrodt

41

Weiperz

Dienstzimmer des Bürgermeist.

»

Müller

42

Züntersbach

»

Zirkel

Bekanntmachung

Auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Wahl des Reichspräsidenten in der Fassung vom 6. März 1924 (R. G. Bl. I. S. 168) in Verbindung mit § 15 des ReichSwahlge- setzcs vom 6. März 1924 (R. G. Bl. I. S. 159 und § 24 der Reichsstimmordnung vom 14. März 1924 (R. G. Bl. I. S. 173) habe ich im Einvernehmen mit der Landesregierung von Waldeck den Regierungörat Frhr. v. Müffling in Cassel (Regierung) zum Kreiswahlleiter für die Wahl deö Reichs- präsidenten für den ben Regierungsbezirk Cassel (ohne die Kreise Grafschaft Schaumburg und Herrschaft Schmalkalden), den Regierungsbezirk Wiesbaden, den Kreis Wetzlar und den Freistaat Waldeck umfassenden 19. Wahlkreis Hessen-Nassau ernannt. Zu seinem Stellvertreter in Behinderungsfällen ist der Regierungsrat v. Liebermann in Cassel (Regierung) er­nannt worden. (O. P. Nr. 2873).

Cassel, am 14. März 1925. Der Oberpräsidcnt.

J.-Nr. 2358. Der Herr Medizinalrat Dr. Frhr. von Marenholtz ist mit Wirkung vom 1. April d. Js. ab an das Polizeipräsidium in Berlin versetzt worden. Vom gleichen Zeit­punkt ab sind die amtsärztlichen Dienstgeschäfte im Kreisarzt­

bezirk Gelnhausen-Schlüchtern dem Herrn Medizinalrat Dr. Kersten zu Gelnhausen übertragen worden.

Schlüchtern, den 17. März 1925.

Der Landrat. J. V.:. Schultheis.

J.-Nr. 2298. Die Herren Vorsteher der Gesamtschul- verbände und die Herren Bürgermeister werden an die als- baldige Anmeldung etwaiger Ansprüche der Schulverbände auf Erstattung der im Rechnungsjahr 1924 entstandenen Schul- baukosten erinnert. (§ 17 des Gesetzes vom 28. 7. 1906 G. S. S. 335).

Zu den Anträgen ist das vorgeschriebene Formular zu benutzen, welches in der Waisenhausbuchdruckerei in Cassel erhältlich ist.

Schlüchtern, den 16. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 2382. In den Gemeinden Dassen, Eichenzell und Gläserzell, Kreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche aus­gebrochen.

Schlüchtern, den 18. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

^reisausschutz.

J.-Nr. 1363 K. A. Am Mittwoch, den 8.'April 1 9 2 5, Vormittags 1 0 Uhr findet im hiesigen Kreis­hause (Kreistagssaal) eine Versammlung aller Hebammen statt.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dies ortsüblich bekannt zu machen und die Hebammen besonders zu dem an­gegebenen Termin zu laden.

Schlüchtern, den 17. März 1925.

Der Vorsitzende des KreisauSschusses.

Stadt Schlüchtern.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre an die Stadt­kasse Schlüchtern zu entrichtenden Steuern und sonstigen Abgaben noch nicht bezahlt haben, ergeht hierdurch öffentliche Mahnung. .

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meidung zwangsweiser Einziehung sind sofort zu zahlen:

Preußische Grundvermögenssteuer, Preußi­sche Hauszinssteuer, Gewerbesteuer und andere Abgaben.

Schlüchtern, den 18. März 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Wünsche der besetzten Gebiete.

Aus dem Reichstagsausschutz.

Im Reichstagsausschuß für die besetzten Gebiete wurden die Vertreter der Organisationen aus dem besetzten Gebiet an» gehört. Der Vorsitzende des Vereins für Verpflegung Genesen­der in Köln, Neven-Dumont, wünschte die Hergabe von 30 Millionen Mark für die Gesundheitspflege im besetzten Gebiet. Als Vertreter des Deutschen Eisenbahnerverbandes wünschte Steinberg die Niederschlagung der seinerzeit zinslos gegebenen Darlehen für die Ausgewiesenen von 6 Millionen. Die Erlverbslosigkeit im besetzten Gebiet betrage 16 vom Tausend. Von Seiten bemängelte die Goldmarkberechnung für gewährte Darlehen durch die Reichsentschädigungsstelle. In- folge der Währungsverhältnisse könnten die Ausgewiesenen zu Hunderten nicht wieder zurückkehren. Im Zusammenhang mit der Durchführung des Abbaus im besetzten Gebiet beklagte der Vertreter der Reichsgewerkschaft Deutscher Eisenbahner, Krämer, die zu scharfe Durchführung des Gesetzes. Der Ver- tretet der Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner, Altmann, führte an, daß die Eisenbahner, die bei der Abstimmung in Eupen und Ma' ^y für Deutschland gestimmt hätten, deshalb von den Belgiern abgebaut worden sind und nunmehr auch auf deutschem Gebiet abgebaut wurden. Auf die Verschleppung der Anträge durch die Reichsentschädigungsstelle wurde von einem weiteren Vertreter des Deutschen Eisenbahnerverbandes binqcwiesen.

Gestellungen

auf die »Schlächter n e r Zeitung' für den Monat April müssen jetzt beim Briefträger gemacht werden, damit in der Zustellung keine Unterbrechung eintritt.