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SchlWemer Zeitung

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Nr. 30

Dienstag, den 10. März 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 1862. Die Ortspolizeibehörden ersuche ich, die nachstehende Vogelschutz-Bestimmung aus § 368, 11 R. Str. G. in ortsüblicher Weise wiederholt zu veröffentlichen:

Wer unbefugt Eier oder Junge von jagdbarem Feder­vieh oder Singvögeln ausnimmt, wird mit Geldstrafe bis zu sechzig R. M. oder entsprechender Haft bestraft."

Schlüchtern, den 6. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1866. Im Monat Februar d. Js. sind folgenden

Personen Jahresjagdscheine erteilt worden:

Möller, Heinrich, Jagdaufseher, Wallroth Schmidt, Friedrich, Landwirt, Bellings Seipel, Peter, Schneider, Marborn.

Schlüchtern, den 3. März 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1858. Die Herren Synagogenältesten werden an die alsbaldige Einreichung der Voranschläge für 1925 er­innert.

Schlüchtern, den 6. März 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

Aufruf an die Fleckviehzüchter des Regierungsbezirks Caffel.

Im Kreise Kirchhain sind im letzten Winter dem Leber­egel rund 400 Stück Großvieh, 300 Ziegen und über 2000 Schafe zum Opfer gefallen. Es handelt sich heute darum, den schwergeschädigten Landwirten für die verlorenen Tiere so schnell als möglich Ersatz zu beschaffen. Der -Verband Kurhessischer Fleckviehzüchter ist vom Kreise Kirch­hain gebeten worden, ihn bei diesem Bestreben zu unter­stützen. Benannter Verband hat in seiner Generalversamm­lung am 3. ds. Mts. in Marburg beschlossen, dem Hilferuf des Kreises Kirchhain mit allen Kräften Folge zu leisten. Der Verband Kurhessischer Fleckviehzüchter richtet daher hierdurch an alle Fle'ckv l'ehzüch - ter und Fleckviehhalter, ganz gleich gültig ob sie Mitglied einer Zuchtgenossenschaft sind oder nicht, die dringende Bitte, soweit sie weibliches Fleckvieh, insbesondere eingefah­rene Kühe und Rinder zu verkaufen haben, hiervon unverzüglich, spätestens oft zum 14. ds. Mts., einer der nachstehend bezeichneten Stellen schriftlich oder mündlich Mitteilung zu machen. Wegen der bevorstehenden Frühjahrsbestellung tut E i l e d r i n g e n d n o t. Die angemeldeten Tiere werden in kürzester Frist von einer amtlichen Kommission deö Krei­ses Kirchhain zwecks Ankauf besichtigt. Es empfiehlt sich bei der Anmeldung der Tiere möglichst das Alter und den Preis derselben anzugeben.

Anmeldestelle: Direktor Müller-Schlüchtern.

Verband Kurhessischer Fleckviehzüchter.

Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer:

gez. Frhr. von Gagern, gez. Walter,

Landrat. Tierzuchtinspektor.

*

J.-Nr. 1158 K. A. Wird veröffentlicht.

Die Herren Bürgermeister der Stadt- und Landgemein­den ersuche ich, auf vorstehenden Aufruf durch ortsübliche Bekanntmachung noch besonders hinzuweisen.

Schlüchtern, den 6. März 1925. .

Der Landrat des Kreises Schlüchtern. v. Trott zu Solz.

J.-Nr. 82 W. A. Für die Berechnung der gesetzlichen Miete für den Monat März 1925 verbleibt es bei meiner Anordnung vom 3. Februar 1925 Schlüchterner Zeitung vom 5. Februar 1925 Nr. 16.

Schlüchtern, den 9. März 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 1025 K. A. Die Kreiskommunalkasse hat heute Anweisung erhalten, die Reichsanteile aus der 49., 50., 51. und 52. Einkommensteuer-, aus der 16. Körperschaftö- steuer- und der 17. Umsatzstcucrübcrwcisung an die Städte, Gemeinden und Gutsbezirke zu zahlen.

Schlüchtern, den 6. März 1925. ,

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 1081 K. A. Die Wahl des Heinrich Jost in Brei­tenbach zum Beigeordneten der Gemeinde Breitenbach habe ich gemäß § 55 der Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestätigt.

Schlüchtern, den 4. März 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 1046 K. A. Der Herr Regierungspräsident zu Cassel hat durch Verfügung vom 25. Februar 1925 A IV Nr. 4127/24 die Gültigkeitsdauer der Konzessions­steuerordnung vom 27. März 1907 nebst der inzwischen beschlossenen Nachträge bis zum 31. März 1927 verlängert.

Schlüchtern, den 6. März 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Die Präsidentschaftskandidaten.

Einigung der Parteien rechts vom Zentrum.

Ter Arbeitsausschuß für die Vorbereitungen der Wahl des Reichspräsidenten, der sich aus Mitgliedern der Teutschnationalen Volkspartei, der Deutschen Volks­partei, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der in Betracht kommenden politischen, wirtschaftlichen und kul­turellen Organisationen zusammensetzt, hat am Sonn­abend nachmittag eine Beratung abgehalten, in der die Verhandlungen über die gemeinsame Kandidatur soweit gefördert wurden, daß den Instanzen der Par­teien und Organisationen ein einstimmiger Vorschlag unterbreitet wird. Mit bisher nicht beteiligten Par­teien und Organisationen wird über den Vorschlag verhandelt werden. Die Entscheidung der Parteien und Organisationen wird bis Mittwoch nächster Woche vorliegen.

Nach derZeit" ist als gemeinsamer Kandidat der jetzige Duisburger Oberbürgermeister Dr. Jarres in Anssicht genommen, dessen Name ja schon mehr­fach genannt wurde.

Daß die endgültige Entscheidung auf Mittwoch verschoben wurde, ist offenbar auf den Wunsch zurück- zuführen, dem Zentrum noch einmal Gelegenheit zu geben, sich einem gemeinsamen Vorgehen anzuschlie- hen. Die Zentrumsfraktion will sich erst an diesen Montag über ihre Haltung schlüssig werden, da sie ihrerseits erst die Entscheidung der Sozialdemokratie abwarten wollte. Diese ist am Sonntag dahin gefallen, daß die Sozialdemokraten für den ersten Wahlgang den früheren preußischen Ministerpräsidenten Braun ausstellen.

Die HleichsprästdentenumHl.

Was jeder Wähler wissen muß.

Am Montag fällt im Plenum des Reichstags die Ent­scheidung über den Termin für die Wahl des neuen Reichs­präsidenten. Es ist anzunehmen, daß, dem Vorschlag der Re­gierung entsprechend, die erste Wahl am 29. März stattfinden wird. Ueber die Einzelheiten dieser ersten di­rekten Volkswahl eines Präsidenten wird dann, ent­sprechend dem Beschluß, eine Bekanntmachung erfolgen, deren Inhalt sich jedoch im wesentlichen Teil bereits jetzt vorwegnehmen läßt. Die einzelnen Punkte, die für den Wähler von Interesse sind, seien in Nachstehendem auf­geführt:

Wahltermin: 29. März, voraussichtlich von 8 b i s S U h r.

*

Wahlberechtigt ist jeder zur Reichs- und Landtagswahl Berechtigte, der in der Wahlliste steht. Die Wahllisten werden aufgelegt, sobald der endgültige Wahltermin feststeht. Neuzugezogene oder bisher nicht Wahlberechtigte (die in diesem Jahre zwanzig Jahre werden) müssen die Listen einsehen und eventuell Berichtigungen herbci- führen.

Wahlberechtigte Personen, die sich auf Reisen be­finden, können auch bei der Präsidenten-Wahl mit einem von ihrem Wohnort ausgestellten Wahlschein in ihrem jeweiligen Aufenthaltsort zur Urne gehen.

Wählbar ist jeder Deutsche, der das 35. Lebensjahr überschritten hat, im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte und geschäftsfähig ist.

*

Wahllokal und Wahlverfahren entsprechen den bei Reichstagswahlen gebräuchlichen. Die Wahl ist geheim, jeder darf nur einen Stimmzettel abgeben.

Der S t i m m z e t t e l ist in der Größe 9 mal 12 Zenti­meter vorgeschrieben, darf nur einen Namen ent­halten, wobei der Gewählte so kenntlich zu machen ist, daß seine Person durch die Wahlbehörden genau festgcstcüt werden kann (z. B. Vornamen und Adresse, wenn es sich nicht um einen allgemein bekannten Wahlkandidaten handelt). Die Zettel sind von den Komitees zu liefern, die sich für die Wahl von Anwärtern bilden, nicht von der Behörde.

*

DieZählung findet voraussichtlich in der Weise statt, daß zunächst die Sammelkandidaturen a nsge­zählt und dann die voraussichtlich beim ersten Wahlgang noch ziemlich zahlreich oorkommcndcn Einzelnamen, deren Wahlaussichten aber von vornherein als negativ anzuschen sind, alsZersplitterte" zusammen ausgewiesen werden. Allerdings besteht die Verpflichtung für die Krciswahl- leiter, auch hier genaue Feststellungen vorzunchmcn, Ein- zelergebnisse und Zulässigkeit der Wahl festzustellen

usw., ein Geschäft, das voraussichtlich eine geraume Weile in Anspruch nehmen wird; doch dürste nach Lage der Sache dadurch das Wahlgeschäft und die Wahlergebnisse praktisch nicht ausgehalten werden.

, ^s Resultat wird also, soweit sich heute übersehen lagt, wohl |djo n nach zwei Tagen im wesent­lichen bekannt sein.

*

Für die Kosten der Wahl sind vom Reichstag be­reits vor einiger Zeit 1,5 Millionen Mark bewilligt wor­den. Daraus sind jedoch lediglich die durch das eigentliche Wahlgeschäft (Lokalmiete, Zählen, Personal, Umschläge usw.) entstehenden Kosten zu bestreiten, n i ch t e t w a Bei­träge zur Propaganda oder auch nur zur Beschaffung der Wahlzettel. Die Frage, wie z. B. bei Sammelkandi­daturen. wobei sich verschiedene Parteien auf das Mitglied einer von ihnen einigen, die Kosten für Propaganda von diesen Parteien gemeinsam zu tragen ist, wird daher noch einiges Kopfzerbrechen und Verhandeln erfordern.

Der neue Lebenshaltungsindek- Veränderte Grundlagen.

Der Präsident des Statistischen Reichsamts, Professor Dr. Wagemann, gab Vertretern der fresse einen Ueberblick über die Neugestaltung des Lebenshaltungsindex' auf Grund der Verhandlungen mit der Jndexkommission. Die Reichsindex­ziffer für die Lebenshaltungskosten, die nach der bisherigen Berechnungsart die Ausgaben für Ernährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Bekleidung umfaßt, belauft sich nach den Feststellungen des Statistischen Rcichsamts für den Durch­schnitt des Monats Februar auf 125,1. Nun ist für den Monat Februar zum erstenmal nach eingehenden Beratungen der aus Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu­sammengesetzten Kommission eine neue, in ihrer Grundlage veränderte Lebenshaltungs-Jndexziffer errechnet worden, bei der außer den elementarsten Lebensbedürfnissen noch die sonstigen Ausgaben eines Haushalts für Reinigung und Körperpflege, Bildung usw. in die Berechnungsart einbezogen worden sind, um einen Vergleich der Kosten für die Auf­wendungen eines Haushalts mit der Vorkriegszeit zu erhalten. Diese Form der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten erstreckt sich auf folgende Punkte:

1. Ergänzung der zugrunde gelegten Ration einer normalen Familie.

2. Neuaufstellung der Ernährungsration.

3. Qualitative Verbesserung der Grundlage für die Bekleidungskosten.

4. Nachprüfung der Vorkriegspreise.

Die neue erweiterte Indexziffer stellt sich für den Monat Februar auf 135,6. Da diese Ziffer auf völlig veräuderten Grundlagen errechnet ist, kann sie mit den früheren Index­ziffern nicht verglichen werden. Bei Anwendung der neuen Berechnungsmethode auf den Vormonat ergibt sich für die Lebenshaltungskosten etwa die gleiche Steigerung wie nach der alten Methode. Die Veröffentlichung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten erfolgt von nun an auch wie früher nur einmal im Monat. Die wöchentliche Bekanntgabe, die zur Messung der sprunghaften Preissteigerung in der Inflationszeit eingeführt wurde, wird mit Rücksicht auf die nunmehrige größere Stetigkeit der Preisgestaltung wieder ein­gestellt.

Zur Regierungsbildung in Preußen.

Noch keine endgültige Klärung.

In der Frage der Regierungsbildung in Preußen ist den Berliner Blättern zufolge bisher eine Klärung nicht zu ver. zeichnen.Zeit" undLokalanz." sprechen von der Möglich­keit der Bildung eines überparteilichen Beamtenministeriums, in welchem auch der sozialdemokratischen Richtung Rechnung getragen werden soll, etwa durch Aufnahme des früheren Finanzministers Dr. Südekum in das Kabinett. Eine solche Lösung dürfte dem letztgenannten Blatt zufolge auch bei den Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei und der Wirt­schaftlichen Vereinigung keinen Widerstand finden. Als sicher kann bisher nur gelten, daß Zentrum, Demokraten und Sozialdemokraten erneut den früheren Reichskanzler Dr. Marx als Kandidaten präsentieren werden.

Wie weiter in Berliner parlamentarischen Kreisen ver. lautet, hatte Ministerpräsident Marx Besprechungen mit der Deutschen Volkspartei über die Regierungsbildung in Preußen. Die Frage, ob die Partei die sogenannte kleine Koalition aus Zentrum und Demokraten dulden würde, wurde verneint. Auch auf die zweite Frage, ob die Deutsche Volkspartei mit dem jetzigen Kabinett einverstanden, sei, teeret Minister Severing, der aus gesundheitlichen Gründen ausscheide, durch einen anderen Sozialdemokraten ersetzt würde, erfolgte eine verneinende Antwort.

" Ein Protest des Bischofs von Straßburg. Der Bischof von Straßburg, Dr. Rusch, hat anläßlich der Einführung der Interkonfessionellen Schule in Kalmar einen Aufruf an die Katholiken der Stadt erlassen, in dem er sie auffordert, gegen die Rechtsverletzung, die die Einführung dieser Schule bedeutet, zu protestieren. Der Bischof verkündete, daß jedes Kind, das diese Schule besuche, nicht zur Ersten Kommunion zugelassen lverde.