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Nr. 26 (1. Blatt)

Samstag, den 28. Februar 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Anläßlich der Gedenkfeier für die Opfer des Weltkrieges hat der preußische Herr Minister des Innern im Einverneh­men mit der Reichsregierung folgendes angeordnet:

Alle staatlichen Dienstgebäude sowie die Gebäude der Selbstverwaltungskörper flaggen am 1. 3. 1925 m den Reichs- und Landeöfarben auf Halbmast. Soweit staat­liche Behörden nicht staatseigene Gebäude innehaben, ist auch für deren angemessene Beflaggung zu sorgen. Ge­meinden und Gemeindeverbände, die im Besitz besonderer Flaggen (z. B. Stadt- oder Provinzfarben) sind, dürfen diese neben den Reichs- und Landesfarben zeigen."

Schlüchtern, den 26. Februar 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Kreisausschutz.

Notstandskredite betr. Frühjahrssaatgut.

J.-Nr. 935 K. A. Es bestehen Irrtümer darüber, von welchen Gemeinden seitens des Kreises Bürgschaft für Saat­gut gefordert wird. Eine solche Bürgschaft ist lediglich er­forderlich für diejenigen Saatgutbezüge, die direkt oder durch Vermittlung von Genossenschaften an nicht organisierte Land­wirte gegeben werden sollen. Für Kredite, welche für die Be­züge von Genossenschaftsmitgliedern durch Vermittlung von Genossenschaften gewährt werden, braucht die Gemeinde keine Bürgschaft zu übernehmen.

Es ist jedoch neuerdings vom Herrn Regierungspräsiden­ten angeordnet worden, daß sowohl die durch Vermittlung der Genossenschaften an ihre Genossen (Ein- und Verkaufs­genossenschaft Schlüchtern, Kurhessischer Bauernverein, Sal- münster, Raiffeisen'sche Darlehnskasse) gegebenen Kredite, als auch die Kredite, welche, sei es durch Vermittlung der Genossenschaften, sei es direkt, von den Sparkassen des Streif ses an nicht organisierte Mitglieder gewährt werden, erst gegen Vorlage einer von dem zuständigen Bürgermeister un­ter Beidrückung des Dienstsiegels ausgestellten Bescheinigung, welche folgenden Wortlaut haben muß, gezahlt werden dürfen:

Ich bescheinige hierdurch, daß der Landwirt......

(Vor- und Zuname) aus ...... . (Kreis ." nach seiner Anbaufläche an Saatgut folgende Mengen bedarf: . . . . . . . .v sowie daß er dieses Saatgut nicht aus eigener Ernte gewinnen konnte und auch nicht in der Lage ist, sich die Mittel zu dessen Ankauf aus eigener Kraft zu verschaffen.

....., den . . . 1925

Der Bürgermeister."

Diese Bescheinigungen sind auözustellen einerlei, ob eine Be­stellung durch eine Genossenschaft oder durch die Ortsgruppe eines landwirtschaftlichen Vereins oder durch einen Landwirt als Einzelperson veranlaßt worden ist und bezwecken, Miß­brauche bei der Gewährung der Kredite zu verhüten. Gewis­senhafte Prüfung deö Einzelfalles wird daher den Bürger­meistern zur Pflicht gemacht. Soweit von mir angeordnet ist bezw. von den beliefernden Genossenschaften verlangt wird, daß bei den Kreditgewährungen und Bestellungslisten noch die Bürgschaft eines Dritten erforderlich ist, ist diese durch die Bürgermeister herbeizuführen. Sofern beim Eingang die­ser Anordnung bereits Belieferung an Saatgut erfolgt ist, genügt es, wenn eine der oben angeführten Bescheinigungen seitens des Bürgermeisters bereits ausgestellt, ist, falls der Wortlaut den gleichen Inhalt hat. Es genügt auch, wenn für eine Sammelbestellung die Bescheinigung des Bürgermeisters derart ausgestellt ist, daß sie sich auf alle in der Sammel­bestellung aufgeführten Landwirte bezieht.

Ueber die Verwendung der Kredite haben mir die Ge­nossenschaften auf Verlangen jederzeit Rechnung zu legen. Tie haben darauf Bedacht zu nehmen, möglichst preiswert mzukaufen und sind verpflichtet, die geforderten Bescheini­gungen der Bürgermeister bei den Kreditbelegen aufzubc- wahren.

Schlüchtern, den 24. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses. J. V.: Hengsberger.

Der Preußische Minister für Volkswoblfabrt.

m E. Nr. 1765/24.

Berlin W. 66, d. 28. Januar 25.

Leipzigerstr. 3.

. , Der Krcditgemcinschaft gemeinnütziger Selbsthilfeorgani- büionen Deutschlands G. m. b. H. in Berlin, Scharnhorst- uraße 35, ist aus Reichsmitteln ein Betrag von 200 000

/ 0011 dem 122 200 Mark auf Preußen entfallen, zur Gewährung von produktiven Darlehen an Kleinrentner zur Verfügung gestellt worden. Die Kreditgemeinschaft hat zur Ergebung dieser Einzeldarlehen in Gemeinschaft mit dem putschen Rentnerbund eine besondere AbteilungRentner- ^urlehnskasse" eingerichtet. Von der Inanspruchnahme die- m Kasse sind jedoch Kleinrentner, die nicht Mitglieder des "'tschen Rentnerbundeö sind, nicht ausgeschlossen. Anträge

können durch die Vermittlung der örtlichen Fürsorgestellen oder die Bezirksstellen des Deutschen Rentnerbundes einge­reicht werden.

Die Rentner-Darlehnskasse soll durch Gewährung von Einzeldarlehen Rentnern ermöglichen, sich eine wirtschaftliche Existenz in produktiver Form wieder aufzubauen.

Die Darlehen sollen den Betrag von 1000 Reichsmark regelmäßig nicht übersteigen. Voraussetzung für die Gewäh­rung ist die begründete Aussicht, daß der Rentner mit Hilfe der Darlehnsmittel seine wirtschaftliche Produktivleistung, wenn auch in bescheidenem Umfange, zu erhöhen vermag, so­wie ferner die Stellung einer ausreichenden Sicherheit. Bei Prüfung der Sicherheit wird Rücksicht auf den Einzelsall genommen.

Die Darlehen sind mit mindestens 4 v. H. jährlich zu verzinsen, in geeigneten Fällen kann der Zinssatz den Reichs­bankdiskont erreichen.

Die Rückzahlung soll regelmäßig innerhalb 1824 Mo­naten beendet sein, in monatlichen Teilzahlungen erfolgen, die nach einer Schonzeit von etwa 3 Monaten beginnen.

Bei der Entscheidung über die Gewährung der Darlehen sowie über Stundungsgesuche wirken zwei vom Deutschen Rentnerbund zu benennende Vertreter mit.

Ich ersuche, die Bezirksfürsorgeverbände hiervon zu ver­ständigen.

In Vertretung: gez. Unterschrift.

*

Betrifft: Kleinrentnerfürsorge.

Kreiswohlfahrtsamt Tgb. Nr. 848.

Vorstehender Erlaß des Preußischen Ministers für Volks­wohlfahrt wird hiermit zur Kenntnis der in Fürsorge stehen­den Kleinrentner gebracht und bemerke hierzu, daß die Dar­lehen nur zum Zwecke der Errichtung einer produktiven Existenz gegeben werden. DarlehnSgesuche sind unter An- gave der zu errichtenden Existenz und einer kurzen Begrün­dung der Möglichkeit und des produktiven Erfolgs desselben an mich zu richten.

Schlüchtern, den 23. Februar 1925.

Der Vorsitzende deö Kreiswohlfahrtsamts.

Sprechtag des Kreisarztes.

Kreiswohlfahrtsamt Tgb. Nr. 964

Der nächste Sprechtag des Kreisarztes findet am Mitt­woch, den 4. März in Schlüchtern von vormittags 9 Uhr ab im hiesigen Kreishaus statt.

Ich ersuche alle, die auf Grund der Fürsorgeverordnung zu ihren Anträgen ein kreiöärztliches Zeugnis benötigen, diese Gelegenheit währzunehmcn.

An diesem Sprechtage sollen auch die Schülerinnen der hiesigen Mädchenschule untersucht werden. Ich bitte deshalb die betreffenden Herrn Lehrer dafür besorgt zu sein, daß die­jenigen Kinder, bei denen ein Leiden besteht oder vermutet wird, dem Kreisärzte vorgestellt werden.

Schlüchtern, den 26. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamtö

Festsetzung der Beiträge zur Erwerbslosen­fürsorge.

Kreisarbeitsnachweis Tgb. Nr. 458

Gemäß Beschluß des VertvaltungsauSschusses deS Lan- desarbeitSamteS Preußen ist mit Wirkung vom 1. März 1925 die Höchstgrenze für die Beiträge für Erwerbslosenfür- sorge von 11/2 auf 10/0 deS GrundlohneS festgesetzt worden.

Für den Monat März verzichtet die LandeSauSglcicbS- kasse auf Abführung des ihr zustehenden BeitragSanteilS von 140/0 des Grundlohnes.

Im Bereiche deö öffentlichen Arbeitsamtes Schlüchtern wird somit ab 1. März 1925 der Beitragssatz für die Er- wcrbSlosenfürsorge auf 34 % des Grundlohnes festgesetzt.

Schlüchtern, den 26. Februar 1925.

Der Vorsitzende des KreiSarbeitsnachweiseö.

J.-Nr. 918 K. A. Die Herren Bürgermeister der Land­gemeinden mache ich auf den in der Zeitschrift für Standeö- amtöwescn Seite 37 von 1925 abgedruckten Rund-Erlaß des Preuß. Ministeriums des Innern vom 30. Januar 1925 I e 140 betr. Kriegssterbefälle besonders aufmerksam. Die Listen über die in der Zeit vom 1. Januar 1924 bis 15. Oktober 1924 beurkundeten Kriegssterbefälle sind mir bis spätestens zum 15. März b. ZS. einzureichen. Fehlanzeigen sind nicht erforderlich.

Schlüchtern, den 25. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Katasteramt

Der letzte Satz der Bekanntmachung vom 25. 2. 1925 wird dahin ergänzt, daß die Niederschlagung der Grundsteuer sich nur auf landwirtschaftliche Betriebe bezieht.

Preuß. Katasteramt. gez.: Momsen.

Verschlimmerung im Vefinden Gbetts..,

Der Zustand besorgniserregend

Berlin, 26. Febr.

Die behandelnden Aerzte geben über die Krankheit des Reichspräsidenten folgenden Bpricht aus:

Der Reichspräsident erkrankte am Mittag des 23. Februar ganz plötzlich an einer schweren Blinddarm-Entzündung, die des Nachts eine Operation notwendig machte. Trotz der bald nach der Erkrankung vorgenommenen Operation war der Wurmfortsatz des Blinddarmes brandig und in die Bauchhöhle durchgebrochen, so daß eine allgemeine Bauchfellentzündung vorlag. Der Verlauf war bis gestern abend zufriedenstellend. Wie gewöhnlich am dritten Tage nach der Erkrankung setzte heute nacht eine Verschlimmerung der Bauchfellentzündung ein, so daß der Reichspräsident eine unruhige Nacht verbrachte. Heute morgen ist das Befinden besser, jedoch ist der Zustand des Reichspräsidenten besorgniserregend.

Wie weiter gemeldet wird, wurden anläßlich der während der Nacht eingetretenen Verschlimmerung im Befinden des Reichspräsidenten Frau Ebert und ihre Kinder ins West- sanatorium gerufen, wo fie einen Teil der Nacht am Kranken­lager verbrachten.

Die RenlenbanKre-itanstalt.

Kredite für die Landwirtschaft.

Der lange gehegte Wunsch der deutschen Landwirtschaft, eine eigene große Kreditanstalt zu erhalten, wird nun in ®r> füllung gehen, denn soeben ist dem Reichsrat der Gesetzentwurf über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt zugegangen. Nach dem Entwurf ist u. a. folgendes vorgesehen:

Zur Beschaffung und Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirtschaft wird unter dem Namen Deutsche Rentenbank - Kreditanstalt, Landwirtschaftliche Zentralbank, jine öffentlich - rechtliche Anstalt mit dem Sitz in Berlin errichtet. Als «Aufgabe der Anstalt wird die Beschaffung und Gewährung von Krediten für Zwecke der deutschen Landwirt­schaft in allen ihren Zweigen bezeichnet. Die Rentenbank- Kreditanstalt wird ihre Darlehen jedoch nicht an den einzelnen Landwirt, sondern nur an andere Kreditinstitute zur Wciter- Verleihung an die Landwirte geben. Solche Institute sind zunächst mit dem größten Anteil die Preußische Zentral- genosscnschaftskafie, alsdann die Landwirtschaftsbanken, die Staatsbanken der Länder, die Privatnotenbanken, die Teutsche Girozentrale sowie eine Gruppe kleinerer Agrarbanken. Die genannten Kreditinstitute erhalten die Darlehen zum Zweck der Versorgung der deutschen Landwirtschaft mit Real- und Personalkredit.

Ueber das Eigenkapital der Kreditanstalt besagt der Gesetz­entwurf, daß der Rentenbank-Kreditanstalt als Eigenvermögen zunächst 200 Millionen Mark zur Verfügung stehen. Das Kapital soll einstweilen bis zur Höhe von 500 Millionen Mark anwachsen dürfen. Im übrigen ist in dem Gesetzentwurf vor­gesehen, daß zur Befriedigung kurzfristiger Kreditansprüche die Rentenbank-Kreditanstalt Darlehen auf die Dauer von min­destens einem Fahr aufnehmen darf. Hierbei ist an die Mög­lichkeit gedacht, aus den verfügbaren Mitteln des Reparations­agenten" Darlehen zu erhalten. Die Rentenbank-Kreditanstalt steht unter Aufsicht des Reiches. Im übrigen.ist die Anstalt in der Verwaltung und Geschäftsführung selbständig. Vor­sitzender des Verwaltungsrats ist der Präsident der Renten- bank, Lcntze.

Herabsetzung des ReichsbanwiSlontS.

Von 10 auf 9 Prozent.

Die Reichsbank hat beschlossen, den Diskont mit sofortiger Wirkung von 10 auf 9 Prozent und den L 0 m b a r d - Z i n s - f u ß von 12 auf 11 Prozent herabzusetzen. In der Begründung wird ausgeführt, daß sich der Status der Reichsbank seit Ende Dezember günstig entwickelt habe, und daß der Zahlungs- mittelumlauf ant 23. Februar auf 3800 Goldmillionen zurück­gegangen sei. Auch die Absichten der Reichsbank, einen niedrigeren Privatdiskontsatz zu erzielen, haben sich verwirklichen lassen. Die Kontingentierungspolitik der Reichsbank wird grundsätzlich beibehalten.

Zu der allgemeinen Entlastung der Reichsbank hat, wie Reichsbankdirektor S ch a ch t mitteilte, einmal beigetragen das Hereinkommen ausländischer Kredite, die, soweit sie zu Mark­anschaffungen benutzt worden sind, den Devisenbestand der Rcichsbank wesentlich gestärkt haben' ferner die Herausnahme landwirtschaftlicher Wechsel aus dem Reichsbankportefeuille auf Grund des Rentenbank-Liquidierungsgesetzes und endlich die allgemeine Entlastung, die dazu geführt hat, daß die interrz für die Bankanstalten festgesetzten Kreditkontingente in der letzten Zeit nur an wenigen Stellen voll ausgenutzt worden sind. Der gesamte Zahlungsmittelumlauf (das sind also Reichs banknoten, Privatbanknoten, Rentenbankscheine und Münzen) hatte sich für Ende Dezember 1924 auf 4274 Millionen Reichs­mark belaufen. Er ist bis 23. Februar ungefähr auf 3800 Mil­lionen Reichsmark zurückgegangen und hat damit den Stand Vorn 23. Dezember vorigen Jahres etwas unterschritten. Die Lage der Reichsmark gestattet darnach die Erwägung einer Diskontherabsetzung.