SMüchtermr Zeitung
Kreis-Amtsblatt * Ullyememev amtlicher Anzeiger fiir öen. Kreis Schlüchtern
Kcuckunb Verlag: H.Steinfirld Söhne* Sefchäftsst: Vahnhofsto.S * fevnspy.Nr.i^y* Poststh«kk.P>ankft«!tL.M.rrr»o
Kr. 23
(1 Blatt»
Samstag, den 21. Februar 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
I. A. 4487. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob ausländische Arbeiter, die auf Grund des § 2 Abs. 2 b—f der Verordnung vom 2. Januar 4923 über die Einstellung und Beschäftigung ausländischer Arbeiter einen BefreiungS- schein erhalten haben, durch die Rückkehr in das Ausland ihrer Rechte aus dein Befreiungsschein verloren gehen, also bei einer etwaigen Rückkehr nach Deutschland den übrigen genchmigungs- und legitimierungspflichtigen ausländischen Arbeitern gleichzustellen sind.
Die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 der genannten Verordnung haben den Zweck, ausländische Arbeiter, die sich durch ihren längeren Aufenthalt in Deutschland in das deutsche Wirtschafts- und Volksleben in gewissem Grade eingefügt haben, den deutschen Arbeitern auf dem Arbeitsmarkt gleichzustellen.
Falls der Inhaber eines BefreiungsscheineS wieder in das Ausland zurückkehrt, so wird zu prüfen sein, ob es sich nur um einen vorübergehenden Aufenthalt (z. B. zwecks Besuch, Erbschaftsregulierung, Kuraufenthalts) handelt. Als Nachweis hierfür wird, solange keine Aenderungen in den bestehenden Paßvorschriften eintreten, zu verlangen sein, daß der ausländische Arbeiter mit einem ordnungsmäßigen, mit Einreise- und Wiedereinreise-Sichtvermerk versehenen Paß versehen ist, aus dem die Absicht des nur vorübergehenden Aufenthalts im Ausland ersichtlich ist. Falls ein derartiger Nachweis erbracht ist, behält der Befreiungsschein auch nach der Rückkehr des ausländischen Arbeiters seine Gültigkeit.
Reist dagegen der Inhaber eines BefreiungsscheineS zum längeren Aufenthalt oder für unbestimmte 'Zeit oder zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder unter Verletzung der für die Ausreise und Wiedereinreise geltenden Paßvorschriften in das Ausland, so scheidet er damit aus dem deutschen Arbeils- Ekx !iuv-vem deutschen Wirtschaftsleben aus und versiert der Befreiungsschein seine Gültigkeit. Kehrt der Ausländer später nach Deutschland zurück, so unterliegt seine Beschäftigung den gleichen Bestimmungen wie die Beschäftigung der übrigen ausländischen Arbeiter.
Berlin, den 48. Dezember 4924.
Der Präsident der ReichbarbeitSverwaltung.
Z.-Nr. 4459. Vorstehender Erlaß wird hiermit zur öf- fentlichen Kenntnis gebracht.
Die Ortspolizeibehövden weise ich an, den ausländischen Albeitern, die für längere Zeit oder zur Arbeitsaufnahme in das Ausland zurückkehren, den Befreiungsschein bei der Erteilung deS Ausreisevisums abzunehmen.
Schlüchtern, den 46. 2. 4925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 4534., In der Gemeinde Tassen, Kreis Fulda, und in der Gemeinde Sachsenheim, Bezirksamt Gemeinden, die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.
Schlüchtern, den 47. Februar 4925.
Der Landrat.
^reisausschutz.
J.-Nr. 777 K A
Durchschnittspreise für Haute und) dein Bericht des Wirtichaftsverbandcs deutscher Ab- deckereiuntcrnehmer in Hamburg für Dezember 1924. Roßhäule 220/— Ctm. . . . R.-M. 21,75 pro Stck. „ 200/219 , • • • „ 16,50 , „ —/199 , .' . , ii,— „ Fohlenfelle....... „ 5,25 „ , Rindhäute....... „ —,47 pro Pfd. Kalbfelle........ , —,78 , , Frestcrfcllc....... , —,68 , , Schaf- und Lammfelle ... „ —,41 , , Aegenfclle, trocken..... , 2,25 , Stck. Z'ckelfellc, trocken . . . . . , —,35 , , ® 3- 93.) Gaffet, am 12. 1. 1925. Der Reg.-Präsident.
Wird veröffentlicht Schlüchtern, den 16. Februar 1925.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses.
^tadt Schlüchtern.
Oeffcntliche Mahnung.
, An alle Zahlungspflichtigen, die ihre an die Ttadt- Schlüchtern zu entrichtenden Steuern und son- Wn Abgaben noch nicht bezahlt haben, ergeht hier- öffentliche Mahnung. bliie Einzelmahnung erfolgt nicht. , Äi Meldung zwangsweiser Einziehung sind so- zu zahlen':
Preußische Grundvermögenssteuer, Preußische tzauszinssteuer, Gewerbesteuer, Waff rgelder, Pachtgelder, Schulgelder und andere Abgaben.
Schlüchtern, den 18. Februar 1925.
Der Magistrat: Gaenßlen.
Ausschreibung.
Die Arbeiten und Lieferungen zu einem Brücken-Neubau über das neue Riedbachbett im Zuge der alten Bahnhofsstraße und die Ausführung der projektierten Regulierung einer Teilstrecke des Riedbaches sollen im Wege der Submission vergeben werden.
In Frage kommen:
1) rd. 165 cbm Beton- und Eisenbetonarbeiten
2) rd. 1960 cbm Erdarbeiten pp.
3) Pflasterarbeiten pp.
Angebotsformulare, Bevingungen, Zeichnungen pp. liegen im Stadtbauamt während der Vormittags-Dienststunden zur Einsicht offen. Die Angebotsformulare und Bedingungen können daselbst solange der Vorrat reicht, gegen Erstattung der Schreibgebühren in Empfang genommen werden. Die Angebote sind bis spätestens Donnerstag, den 26. d. Mts, vormittags 10 Uhr dem Stadtbauamt in einem, mit entsprechender Aufschrift versehenen, verschlossenen Umschlag einzureichen. Die Oeffnung der Angebote geschieht zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart von etwa erschienenen Bewerbern.
Die Zuschlagserteilung bleibt dem Magistrat vorbehalten.
Schlüchtern, den 18. Februar 1925.
Der Magistrat. Gaenßlen.
Stadt Steinau.
Ausschreibung.
Die nachstehenden Arbeiten und Lieferungen zur Herstellung einer neuen Siedelungöstraße in Steinau sollen zusammen oder in Losen getrennt Lurch die Stadt Steinau vergeben werden.
Loö I: 220 Kubikmeter Bodenabtrag und Herstellung von 4300 Quadratmeter Straßenplanum.
Los II: Herstellung eines 470 Meter langen Kanals aus Zementröhren, einschl. Grabenherstellung, Li-fecung und Verlegen der Röhren pp.
Los III: Herstellung eines Wasserleitungsrohrstranges von rund 240 Meter Länge und 80 Millimeter Weite, Herstellung deS Grabens, Lieferung und Verlegen der Röhren, Schieber und Hydranten und Wiederverfüllen deS Grabens.
Los IV: Lieferung und Anfuhr von >280 Kubikmeter Sandsteinen für die Packlage.
Die Verdingungsunterlagen und Zeichnungen liegen aus dem Bürgermeisteramt in Steinau zur Einsicht offen, woselbst auch die Bedingungen eingesehen werden können.
Angebotsformulare, die gegen Erstattung der Schrerb- gebühr vom Bürgermeisteramt erhältlich sind, sind brs^um 27. Februar nachmittags 5 Uhr mit entsprechender Auftchrff an das Bürgermeisteramt Steinau einzureichen, woielbst zu dieser Zeit die Oeffnung der Angebote erfolgt.
Zuschlagsfrist 44 Tage. Freie Wahl unter den Bewerbern bleibt vorbehalten.
Steinau (Kr. Schlüchtern), den 48. Februar 4925. Der Magistrat. Kiffer erth.
Öffentliche Mahnung.
"Die rückständigen Holzkaufgelder sind bis spätestens zum 4. März d. Js. an die Stadtkasse einzuzahlen.
Bei Überschreitung dieser Frist muß rücksichtslos Zwangöbcitteibung erfolgen. Außerdem werden in dieiein Falle vom 4. Januar 4925 ab monatlich 20/0 Verzugszinsen berechnet.
Steinau (Kr. Schlüchtern), den 48. 'Februar 4925.
Der Magistrat. Kisseberth.
" Die Dortmunder Grubenkatastrophe vor dem preußischen Landtag. Das Zentrum hat im preußischen Landtag folgenden Urantrag eingebracht: In den letzten Jahren sind Schlagwetterexplosionen fast durchweg durch Schüsse in der Kohlen- oder in der Nebengesteinsschicht verursacht worden. Auch die in ihren Auswirkungen für das L.ben so vieler Bergleute verhängnisvoll gewordene Schlagwetterexplosion auf der Zeche „Minister Stein" ist mit großer Wahrscheinlichkeit auf einen Schuß zurückzuführen. Der Landtag wolle deshalb beschließen, die Regierung zu ersuchen, auf dem Wege der borg» polizeilichen Verordnung in allen Fettkohlenplätzen mit Schlagwettererscheinungen das Schießen gesetzlich zu verbieten.
** Preisregelung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Im Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft des' vor, läufigen Reichswirtschaftsrats wurde beschloßen, ähnlich wie über die Lederwirtschaft alsbald auch zwei Enqueten über die Erzeuger- und Verkaufspreise von Fleisch und Häuten und über die Getreide-, Mehl- und Brotpreise durchzuführen, «m die Berechtigung der jetzigen Kalkulationsmethode bey Erzeuger und Verkäufer nachzuprüfen.
Neues vom Tage.
— Der Reichspräsident hat den nach Deutschland ptrMJ ««kehrten bisherigen Botschafter in Washington, Dr. Wirdfeldt, ^npfangen.
— Der Reichstag hat das Schankstättengesetz in namenllicher Abstimmung abgelehnt.
— Im Preußischen Landtag haben Deutschnationale und Deutsche Volkspartei dem Kabinett Marx scharf« Opposition angekündigt.
— Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat einen Antrag eingebracht, gemäß Att. 34 der Reichsverfassung einen Untersuchungsausschuß einzusetzen mit der Ausgabe, die an die Ruhr- industriellen gesetzlos und zuviel ausgezahlten Betrag« zwecks Rückerstattung an das Reich festzustelleu.
— Der Präsident des Bayerischen Brauerbundes, der Bier» brouereibesitzer Kommerzienrat Ludwig Thomas, ist einem Echlagansall erlegen.
— Der Bericht der Militärkontrollkommission ist den alliierten Regiernugen überreicht worden.
Der Kontrollbericht.
Der Schlußbericht der Militärkontrollkommission ist, wie aus Paris gemeldet wird, soeben von dem Vorsitzenden der Kommission, General Walsch, dem Minffterpräsidenten Herriot persönlich überreicht worden. Abschriften davon wurden den Mitgliedern des Botschafterrates zugeschickt. Ein weiteres Exemplar erhielt Marschall Foch. Der Bericht umfaßt 44 Seiten in Schreibmaschinenschrift, dazu kommen noch 12 Anhänge, die vorwiegend technischen Charakter haben und genaue Angaben über die Verfehlungen Deutschlands enthalten. Ferner ist die Haltung der deutschen Regierung gegenüber der Abrüstungsfrage ausführlich behandelt. Ueber den eigentlichen Inhalt des Berichtes liegen noch keine näheren Angaben vor. . .Immerhin ist es aber ganz interessant zu hören, wie sich die Pariser Presse dazu äußert. Der „Matin" fordert eine Fortsetzung der Kontrolle und die weitere Besetzung der Kölner Zone. Der „Petit Parisien" schreibt: Die vollkommenste Diskretion werde natürlich in dem Bericht beobachtet, der in einzelnen Teilen streng vertraulich sei, denn die Andeutungen, die er enthalte, könnten die „kostbaren Informatoren" kompromittieren, und man habe das größte Interesse, dieselben nicht bloßzustellen. Sllles was man für den Augenblick sagen könne, sei, daß die Entscheidung, die man im Januar über die Kölner Zone getroffen habe, gerechtfertigt sei, und daß sie ebenfalls eine sehr klare Aufforderung an die Reichsregierung nötig mache, die Verfehlungen gutzumachen, die ihr mitgeteilt werden, wenn sie, wie sie es fordere, Nutzen ziehen wolle aus den Bestimmungen des Artikels 429, die die Räumung der ersten Besetzungszone vorsehen. Man könne aber schon jetzt Einzelheiten prägisieren, sei es, daß sie im Berichte selbst oder in den Anhängen enthalten seien. Der Eindruck, der sich hieraus ergebe, sei, daß eben das Reich weder materiell, noch moralisch, abgerüstet habe. Die Anhänge lieferten die notwendigen Be- weise hierfür. Das Blatt spricht alsdann von den verheimlichten Kriegsmaterialfabriken, ganz besonders in Sachsen, und erklärt, der Bericht stelle fest, daß Deutschland in einem Zeitraum von weniger als einem Jahre hinsichtlich der Kanonen- Herstellung zu einer Produktion gelangen könne, wie sie bei Beendigung des Krieges vorhanden gewesen sei. Es bestehe also Gefahr und diese müsse die Aufmerksamkeit der Regierung in Anspruch nehmen, ja erleichtere sogar das vorliegend« Problem, denn die Frage der Kölner Zone sei mit der Frage der Sicherheit verbunden.
Das Militärkomitee in Versailles — so meint die Zeitung „Oeuvre" — wird den Ernst der gegen Deutschland vor- pebrachten Beschuldigungen abzuwägen haben. Die Bosschoster- konferenz wird dann ihrerseits die politischen Lehren daraus ziehen. Ministerpräsident Herriot hat im Augenblick eine Reise nach London nicht beabsichtigt. Die alliierten Botschafter, die mit den Instruktionen ihrer Regierungen versehen werden, können wahrscheinlich in Paris die Antwort entwerfen, die der deutschen Regierung zugestellt werden wird, um ihr die Ver- pflicytungen zu benennen, die nach Artikel 429 erfüllt werden müssen, bis die Kölner Zone geräumt werden kan".
Deutschland und der Völkerbund.
Keine Ausnahmen zugunsten Deutschlands.
Der französische Delegierte im Völkerbundsrat, Paul Doncourt, Präsident der LandesverteidigungSkommission der französischen Kammer, erklärte im Laufe eines Gesprächs über die voraussichtliche Behandlung der Note der deutschen Regierung an den Völkerbund, die auf der Tagesordnung im März steht, folgendes:
Es ist gänzlich ausgeschlossen, daß der Rat irgend eine Ausnahme zugunsten Deutschlands von den Bestimmungen des Völkerbundpaktes zulassen kann. Das einzige, was Dcutfch- land fordern kann, ist die gleichberechtigte Behandlung im Rate, die zugestanden worden ist. Aber darüber hinaus lieg« es seiner Ansicht nach im Interesse der deutschen Regierung stlbst, keine Ausnahme zu verlangen.
Boncourt fuhr fort: Ich finde auch, daß die militärische Kontrolle für Deutschland den Charakter der Demütigung verlieren würde, wenn die Kontrolle von einem Organismus ausgeübt wird, dem die deutsche Regierung selbst gleichbcrech-