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Schlüchtemer Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Allgemeiner amtlicher Anzeiger für Ken Kreis Schlucht em

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Ät. 22

Donnerstag, den 19. Februar 1925

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 1532. Die Herren Bürgermeister und die Herren SchulverbandSvorsteher mache ich auf den unter Ziffer 25 des amtlichen Schulblattes Nr. 2 für 1925 veröffentlichten Ministerial-Erlaß vom 19. Dezember v. Js. über die Beiträge der Schulverbände zur Landevschulkaffe und das staatliche Beschulungsgeld für die Zeit vom 1. Dezember v.. ab aufmerksam.

Schlüchtern, den 14. 2.1925. Der Landrat. J. V: Schultheis.

J.-Nr. 1109 II. Nach § 1 des Jmpfgesetzes vom 8. April 1874 (R. G. Bl. S. 31) soll der Schutzpockenimpfung unter­zogen werden:

1. Jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr folgenden Kalenderjahrrö, sofern es nicht nach ärztlichem Zeugnis die natürlichen Blattern überstanden hat.

2. Jeder Zögling einer öffentlichen Lehranstalt oder Privat­schule mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen inner­halb des Jahres, in welchem der Zögling das 12. Lebensjahr zurückgelegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mit Erfolg geimpft worden ist.

Zur Ausführung dieser Bestimmungen haben nach § 8 des Reglements vom 4. März 1875 (Amtsblatt Seite 118/ 119) zunächst:

1. Die Herren Standesbeamten vollständige und genaue Listen der in der Zeit vom i. Januar bis einschließlich 31. Dezember v.. geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder für jede Gemeinde ihres Bezirks besonders aufzu- stellen und alsbald hierher einzusenden; *

2. Die Herren Lehrer bezwi Schulvorstände der oben unter r bezeichneten Unterrichtsanstalten Listen über diejenigen Kinder, welche im laufenden Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen, sowie ein VerzeicyniS über diejenigen Schüler aufzustellen und hierher einzureichen, für welche der Nachweis der Imp­fung bisher nicht erbracht worden ist und

3. die Herren Bürgermeister eine Uebersicht über diejenigen Kinder, welche aus anderen Bezirken zugezogen sind, auf- zustellen und alsbald hierher einzureichen oder Fehlanzeige zu erstatten.

Die Herren Bürgermeister werden hiermit veranlaßt, diese Verfügung den Herren Lehrern bezw. Leitern der oben unter

2 gedachten Unterrichtsanstalten, sowie denjenigen Standes­beamten, welche nicht zugleich Bürgermeister sind, mit dem Ersuchen bekannt zu geben, für die Anfertigung und Ein­sendung der unter 1 und 2 gedachten Listen, zu welchen Formularpapier bereits übersandt worden ist, ungesäumt Sorge zu tragen.

Schlüchtern, den 12.2.1925. Der Landrat. J. V.: Schultheiß

(Entlassung der Schüler und Schülerinnen^ aus der Schule.

Da mit Rücksicht auf die späte Lage des Osterfestes die Ofterferien in diesem Jahre erst am 4. April beginnen, ordnen wir an, daß Schüler und Schülerinnen, die zum 1. April j eine Berufsstellung (Lehre, Dienst usw.) antreten müssen, auf Antrag ihrer Eltern oder Pfleger rechtzeitig aus der Schule entlassen werden. Diese Anordnung gilt zu­gleich für alle künftigen Jahre, in denen Ostern später als auf den 1. April fällt.

Cassel, den 27. Januar 1925.

Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen. ~_____________Kuchen. ___________

Kreisausschutz.

Kreiswohlfahrtsamt Tgb.-Nr. 822.

Betr.: Sprechtag des Kreisarztes.

Der nächste Sprechtag findet am Donnerstag, den ^6. Februar 1925 zu Salmünster von vormittags 9 Uhr ab im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

Ich ersuche alle, die auf Grund der Fürsorgeverordnung lu ihren Anträgen ein kreisärztliches Zeugnis benötigen, diese Gelegenheit wahrzunehmen.

An diesem Sprechtage sollen auch die Untersuchungen der Schulen der Stadt Salmünster vorgenommen werden. Ich dUte deshalb die Herren Lehrer, dafür besorgt zu sein, daß "fienigcn Kinder, bei denen ein Leiden besteht,'oder ver­mutet wird, dem Kreisärzte vorgestellt werden. Auch sind ^'schulpflichtige Kinder, die an irgend einem Leiden er= r""kt sind, dem Kreisärzte vorzustellen.

Echlüchtern, den 16. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtvanits.

Wandererfürsorge betr.

i ^Nr. 770 K.-A. Der Zustrom der Wanderer in diesGe- annden ist ständig im Wachsen begriffen. Um eine weitere rocrflutung der für die Unterbringung derselben nicht be- uten Gemeinden zu verhindern, beabsichtigt die Bezirks- ommjssion für die Wanderarbeitöstätten des Regierungs­

bezirks besondere Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu ist die Feststellung erforderlich, in welchem Umfange Wanderer in der Provinz vorhanden sind.

Die Herren Bürgermeister der Städte und Landgemeinden sowie die Herren Gutsvorsteher ersuche ich daher, am

Dienstag, den 24. Februar 1925 festzustellen,

a) wieviel Wanderer in ihrer Gemeinde in der Nacht vom 23. auf den 24. Februar übernachtet haben,

b) wieviel davon Jugendliche waren,

c) wieviel der Wanderer die Hilfe der Gemeinde in An­spruch genommen haben

und bestimmt am 24. Februar diese Mitteilungen an mich zur Post geben.

Schlüchtern, den 17. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

J.-Nr. 736 K. A. Die Herren Bürgermeister der Ge­meinden Bcllings, Breitenbach, Heubach, Hütten, Jossa, Kerberodorf, Kressenbach, Marborn, Schwarzenfels, Ulmbach und Züntersbach werden hiermit nochmals an die Einreichung des Verzeichnisses über die im abgelaufenen Vierteljahr (Oktober-Dezember 1924) erhobenen Vergnügungssteuern und an die Abführung des Kreisanteils an die Kreiskommunal- kaffe mit einer letzten 8 tägigen Frist erinnert.

Schlüchtern, den U. Februar 1925.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses.

Katasteramt

Betr.: Grundvermögenssteuer.

Der Herr Finanzminister hat unterm 7. d. MtS. K. V. 2. 517 angeordnet, daß in den von der Reichs- finanzverwaltung festgesetzten Notgebieten, die in den Mo­naten Februar bis September 1925 fällige Grundvermögens- stcuer der landwirtschaftlichen Grundstücke allgemein, also ohne Antrag, bis zum 1. Oktober 1925 zinslos gestundet wird.

Den Hebestellen hiermit zur Kenntnis.

Schlüchtern, den 17. Februar 1925.

Preußisches Katasteramt. I. A.: Merse.

Stadt Schlüchtern.

Ausschreibung.

Die Arbeiten und Lieferungen zu einem Brücken-Neubau über das neue Ricdbachbett im Zuge der alten Bahnhofs­straße und die Ausführung der projektierten Regulierung einer Teilstrecke des Rlcdbachcs sollen im Wege der Sub­mission vergeben werden.

In Frage kommen:

1) rd. 165 cbm Beton- und Eisenbetonarbeiten

2) rd. 1960 cbm Erdarbeiten pp.

3) Pflasterarbeiten pp.

Angebotsformulare, Bedingungen, Zeichnungen pp. liegen im Stadtbauamt während der Vormittags-Dienststunden zur Einsicht offen. Die Angebotsformulare und Bedingungen können daselbst solange der Vorrat reicht, gegen Erstattung der Schreibgebühren in Empfang genommen werden. Die Angebote sind bis spätestens Donnerstag, den 26. d. Mts, vormittags 10 Uhr dem Stadtbauamt in einem, mit entsprechender Aufschrift versehenen, verschlossenen Um­schlag einzureichen. Die Oeffnung der Angebote geschieht zu der vorstehend festgesetzten Zeit in Gegenwart von etwa er­schienenen Bewerbern.

Die Zuschlagserteilung bleibt dem Magistrat vorbehalten. Schlüchtern, den 18. Februar 1925.

Der Magistrat. Gaenßlen.

Oeffentliche Mahnung.

An alle Zahlungspflichtigen, die ihre an die Stobt« Kasse Schlüchtern zu entrichtenden Gtenern und son­stigen Abgaben noch nicht bezahlt haben, ergeht hier­durch öffentliche Mahnung.

Eine Einzelmahnung erfolgt nicht.

Bei Meldung zwangsweiser Einziehung sind so­fort zu zahlen:

Preußische Grundvermögensstoner, Preußische Hanszinssteuer, Gewerbesteuer, Wass-rgelder, Pachtgelder, Schulgelder und andere Abgaben.

Schlüchtern, den 18. Februar 1925.

Der Magistrat: Gaenßlen.

Stadt Steinau.

Bekämpfung der Blutlaus.

Die Eigentümer, Pächter und Nutznießer von Apfelbäumen jeder Art werden nachdrücklich auf die Regicrungs-Polizei- vcrordnung zur Bekämpfung der Blutlaus (Nr. 13 der Stei- nauer Zeitung vom 29. Januar d. Js.) hingewiesen. Das Merkblatt über die Bekämpfung der Blutlaus ist in der Stadtscbreiberei und bei den bestellten Sachverständigen Magistratsschöffe E u l e r und Obftbaumwärter Wilhelm

Bröll einzusehen. Diesen Sachverständigen ist zwecks Be­sichtigung das Betreten der mit Apfelbäumen bepflanzten Grundstücke zu gestatten.

Von dem Auftreten der Blutlaus ist mir sofort Anzeige zu erstatten.

Steinau, den 12. Februar 1925.

Die Polizeiverwaltung. Kisseberth.

9er Traumas in Dortmund.

Die Beisetzung der Opfer des ZechenmrglLckS.

Dortmund, 17. Februar.

Schon ht den frühen Morgenstunden kommen in Dovt- nmnd Abordnungen aus dem ganzen Ruhrgebiet an, Abord­nungen der Werke, der Organisationen, der Knappen- und Arbeiter-Vereine. Nach den ersten SonnenstrahLn bezieht sich der Himmel, als trauere er mit dem Lande. Ueber«! Fahnen auf Halbmast. Hier und da wehende Staue rflew. Auf dem Förderturm in Eving weht eine schwarze Zechen- fahne. Girlanden aus Tannenreisig überragen über dem Eingang die brennenden Lampen.

In der neuen Waschkaule stehen in vier langen Reihen 95 Särge, überschüttet mit Blumen und Kränzen. Väter liegen hier neben ihren Söhnen, Freunde neben Freunden, Kameraden neben Kameraden. An den Wänden hängen ihre Grubenlampen. Vier Särge lauten auf de^n Namen Becker. Drei dieser Toten waren verheiratet. Außerdem ist der einzige unverheiratete Bruder dem Unglück zum Opfer gefallen. Einer der RettungSleute, die hier die Totenwache halten, erzählt, daß zwei Söhne dieser Familie im .Sriegt gefallen sind und daß der alte Vater seinen Jungen nun gestern nachgefolgt sei, als ein Herzschlag ihn von seinen Leiden erlöste. Vor den Särgen zeigen die Widmungsschleifen der Kränze die Anteilnahme des ganzen Ruhrgebietes, des ganzen Landes, Kränze der Städte, der Gemeinden, bet Verbände, der industriellen Werke und der führenden Per­sönlichkeiten, daneben der Reichs- und staatlichen Behörden.

Auf der Straße vor dem Zechentor sammeln sich die Ver­lerne und Verbände zum gemeinsamen Zug zum Zentral- friedhof, wo die Gedächtnisfeier stattfindet. Gegen 10 Ubr stellen sich auf dem Vorplatz des neuen Zentralfriedhof- Gebäudes die ersten geschlossenen Züge der Leidtragenden ein. Verbände mit ihren Fahnen, Gesangvereine, Knappen- Abordnungen in ihren schwarzen alten Trachten nehmen im Vorhof Ausstellung. Plötzlich geht eine Bewegung durch du Menge. Vier der geretteten Bergleute, teils noch mit ver­bundenen Wunden, betreten, gestutzt von barmherzigen Brü­dern, den Hof. Auf ihren Gesichtern liegt noch der Widerschein des furchtbaren Erlebnisses.

Als sich um 11 Uhr der weite Hof gefüllt hat, beginnt die feierliche Andacht. Von allen Kirchen der Stadt tönt die -Glocken.

Die Totenfeier aus dem Friedhof.

In der gewaltigen Trauergemeinde sind auch Abordnungen aus Italien, Ungarn, Oesterreich, der Tschechoslowakei und Frankreich vertreten. Man zählt über 200 Fahnen von Ber» einigungen und Verbänden. Unter dem feierlichen Geläute der Glocken sprach zunächst Bischof Dr. Schneider. Paderborn. Er gedenkt des schweren Schicksales der Dahin- geschiedenen, der Väter und Mütter, der Witwen und Waisen, der Brüder und Schwestern. Den Knappen ruft er su:Seid pflichtgetreu in Gott, pflichtgetreu gegen das Vaterland, psiicht- getreu gegen die Familie und pflichtgetreu gegen alle Mit­menschen durch einige Zusammenarbeit, durch Zusammen- opfern und Zusammenleben." Für die evangelische Kirche sprach Gencralsuperintcndent Zöllner -Münster. Auch er sprach von der tiefen Erschütterung anläßlich des Unglücke«. Als Vertreter des Reichspräsidenten und der Reichsregierung sprach Staatssekretär Geib. Mit den Kränzen, die ich im Auf­trage des Herrn Reichspräsidenten und der ReichSregicruiH überbrickge, so schloß der Redner, ehrt das ganze deutsche Volk in bewegter Anteilnahme und dankbarem Gedenken euer Werk, euer Streben.

Für die Stadt Dortmund ehrte Oberbürgermeister Dr. Eichhoff die Toten. Im Namen des Aufsichtsrates unb des Vorstandes der Gelsenkirchener Bergwerks-A.-G. widmete Direktor Salomonsohn den Hingeschiedenen Berg knappen einen warm empfundenen Nachruf. Er versprach den Hinterbliebenen weitestgebende Unterstützung der Gelsen kirchcncr BergwcrkS-A.^8. Auch der Vertreter der Preu- ßischen Siaatsregierung, Handelsminister Siering, betonte, es werde die Aufgabe der preußischen Siaatsregierung feru, dafür Sorge zu tragen, daß von den unglücklichen Hinte». bliebenen Not und Sorge feingehalten werde. Der Bergbau habe die Aufgabe, mit dafür zu sorgen, daß solche Katastrophen künftig gemindert würden. Für die Ruhrbergardc:terverLande sprach ReichStagsabg. Husmann. Mit einem Gesang schloß b« Feier in der ersten Mittagsstunde,

70 000 Mark Sorlänssge Spenden.

Wie aus Dorttnund gemelder wird, sind bisher Spende« in Höhe von 750 000 Mark für die Hrnterblieberwu der bei der Grubenkataftroplie auf der ZecheMinister Stein" Verringlückten eingelaufen. Das Geld soll zu dem Grundstock einer UnterstützungSkasse verwendet werden.