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9 (Nüchterner 5 titung Kreis-Amtsblatt * Myemeinee amtlich er AnKeiytv für öen. Kreis Schlächtern Kmtkund Verlag: tz. Steinfeld Söhne* Gefthästsss: Bahnhofstr.ü * JernsprrNr.x^y * Postfthelkk:H!anksturtLM.rrr«>

Rr. 18

Dienstag, den 10. Februar 1925

77. Iahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

J.-Nr. 1229. In der Gemeinde Wernfeld, Bezirk Ge- münden, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden. Schlächtern, den 6. 2. 1925.

Der Landrat.

J.-Nr. 1111. Im Monat Januar ds. Js. sind folgenden

Personen Jagdscheine erteilt worden:

a) Jahresjagdscheine Schnetzer, Felix, Obergärtner, Hinkelhof Lang, Adam, Jagdaufseher, Seidenroth Kern, Karl, Musikdirektor, Frankfurt a. M.

b) Unentgeltliche Jahres ja gdscheine Krämer, Stadtförster, Soden.

c) Tagesjagdscheine Gruba, Hermann, Verwalter, Röhrigshof.

Schlächtern, den 3. Februar 1925.

Der Landrat. I. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1241. Die Abhaltung der Rindviehmärkte in der Stadt Fulda ist mit Rücksicht auf die im Kreise Fulda mehrfach aufgetretene Maul- und Klauenseuche bis auf Weiteres verboten worden.

Schlächtern, den 7. Februar 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

J.-Nr. 1242. In den Gemeinden Engelhelms und Zell, Kreis Fulda, ist die Maul- und Klauenseuche festgestellt worden.

Schlächtern, den 7. Februar 1925.

_________________________________________Der Landrat.

Kreisausschutz.

Tgb. -Nr. 591. Eine große Anzahl Kriegerooll- und Halb­waisen, sowie Kinder von Schwerkriegsbeschädigten verlassen kommende Ostern 1925 die Schule. Vermöge ihrer Schul- ausbildung, ihrer geistigen und praktischen Fähigkeiten, sollen sie nunmehr ihrem Lebenöberufe zugeführt werden. Die Eignung für einen Beruf ist durch eine eingehende Berufs­beratung (Eltern, Lehrer, Arzt) bereits getroffen. Die Ver­mittlung geeigneter Lehrstellen durch die Eltern, Mütter und Vormünder haben jedoch bisher nur wenige Erfolge ge­zeitigt.

Wir wenden uns hiermit an sämtliche Behörden, sowie an die Herren JnnungSm erster, an unsere tätigen Helfer des Heimatbundes und der Jugendorganisationen mit der dringenden Bitte, uns bei der Vermittlung und Unter­bringung von Voll- und Halbwaisen, sowie Kinder von Schwerbeschädigten in offene Lehrstellen, helfend zur Seite zu stehen.

Entsprechende Meldungen werden b a l d m ö g l i ch st nach hier erbeten.

Schlächtern, den 2. 2. 1925.

Der Vorsitzende des Kreiswohlfahrtsamts.

J.-N. 532 K. A. Die Kreiskommunalkasse hat heute Anweisung erhalten, die Reichsanleile aus der 45., 46., 47. und 48. Einkommensteuer-, aus der 15. Körperschaftssteuer- und der 16. Umsatzsteuerüberweisung an die Gemeinden und Gutsbezirke zu zahlen.

Die infolge Verminderung der Schlüsselzahlen bei der Einkommensteuer seit dem 1. April 1924 von den Gemeinden Herolz und Marjoß zu leistenden Rückzahlungen sind bei diesen Ueberweisungen bereits gekürzt, ebenso ist die infolge Erhöhung der Schlüsselzahl bei der Einkommensteuer seit dem i. April 1924 dem Gutsbezirk Hunsrück zustehende Nachzahlung in diesen Anteilen enthalten.

Schlüchtern, den 5. 2. 1925.

Der Vorsitzende des KreiSausschusseS.

Stadt Schlüchtern.

Bekanntmachung

Die Berechnung des staatlichen Anteils an dem Pacht- krlos des gemeinschaftlichen Jagdbezirks I Schlächtern für das Pachtjahr vom 1. April 1924 bis gi.März 1925. liegt in der Zeit vom 9. bis 23. Februar 1925 im Rathaus ^ladtsekretariat öffentlich aus.

Schlächtern, den 2. 2. 1925.

Der Jagdvorsteher: Gaenßlen.

laiMrtt! firnisst das Saatgut mit Hilfe r- nun yinbfrgt und ilmr aar! -r-

Luther über den Finanzausgleich

Der Deutsche Städtetag.

Auf einem im Anschluß an die Hauptausschußsitzung des Deutschen Städtetages von der Stadt Berlin veranstalteten parlamentarischen Abend gedachte der Berliner Oberbürger­meister Boeß in warmen Worten der Städte, die noch immer unter der fremden Besetzung leiden und für die allergrößte Not, in der sich die deutschen Städte in Oberschlesien befinden. Er betonte zugleich, daß auch die Städte der Auffassung seien, daß die Leistungsfähigkeit des Reiches die Voraussetzung für ihr Vorwärtskommen fei. Ihm antwortete der Reichskanzler Dr. Luther.

Der Kanzler ging davon aus, welche warmen Gefühle ihn in der Erinnerung an seine lange kommunale Vergangenheit beseele und betonte, welche Freude er empfinde, erneut in den Kreisen seiner früheren Kollegen sich zu befinden. Er gab dem Wunsch Ausdruck, daß die im Gange befindlichen Ver­handlungen über einen gerechten Finanzausgleich mit Eifer zu einem guten Ende geführt werden sollten und erwähnte, daß ein entsprechender Gesetzentwurf gerade heute ihm als Reichskanzler vom Neichsfinanzminister überreicht worden sei.

Die warmen Worte für die unter der Besetzung und in Oberschlesien so schwer leidenden Städte nahm Reichskanzler Dr. Luther als einen besonders starken Beweis für das Band vaterländischer Geschlossenheit, das immer eine wesentliche Eigenschaft des deutschen Städtetages gewesen sei und sie zeichne ebenso wie die engere Kollegialität der den Städtetag bildenden Bürgermeister und Oberbürgermeister den deutschen Städte­tag aus,.und mache ihn zu einem der wichtigsten Träger des Zusammenhaltens des deutschen Volkes.

*

Die finanzielle Lage der Gemeinden.

Im Hauptausschuß des Deutschen Städtetages wurde nach einem entsprechenden Referat des Geschäftsführers des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Mitzlaff, zum Finanzausgleich eine Entschließung angenommen, in der Ver­wahrung gegen die Auffassung eingelegt wird, daß die finan­zielle Lage der Gemeinden günstiger sei als die des Reiches und der Länder, daß die Gemeinden eine mit den Anfor- Lerungen der Zeit nicht verträgliche Ausgabenwirt- s ch a f t trieben und weiter der Darstellung der Besoldungs­politik der Gemeinden in einer Denkschrift des Reichsfinanz­ministeriums zum Besoldungssperrgesetz widersprochen wird. Keinesfalls dürfe in der Zeit bis zur endgültigen Regelung des Finanzausgleichs die gegenwärtige Steuer- verteilung zwischen dem Reich, den Ländern und Ge­meinden zuungunsten der Gemeinden verschoben werden. An der Forderung der Wiedereinführung der kommunalen Zuschläge zur Einkommensteuer und zur Körperschaftssteuer halte der Deutsche Städtetag ebenso fest, wie an der einheitlichen reichsrechtlichen Regelung der Einkommensteuer als Grundlage bei Zuschläge. Die Frage der Aufwertung der öffentlichen Anleihen müsse baldicht enbeültP entschieden werden.

Reichs- und Landessteuern.

Eine Darstellung des preußischen Finanzministeriums.

Wie das preußische Finanzininisterium erklären läßt, fand die Rede des neuen Reichsfinanzministers v. Schrieben gelegentlich der kürzlichen Verhandlungen mit den Finanz- mimstern der Länder über die künftige Gestaltung der Reichs­und Landessteuern und ihre Verteilung auf Reich, Länder und Gemeinden vielfach eine Auslegung, die dem Sinne der Entschließung der Finanzminister der Länder nicht gerecht wird. Nach den eigenen Ausführungen des Finanzministers über die gegenwärtige Finanzlage des Reiches und den kom­menden Reichsetat kann wohl kaum ein Zweifel herrschen, daß sich ein wesentlich günstigeres Gesamtbild er­gibt, als bei den Einzelhaushalten der Länder, besonders Preußen, der einen durch Mehreinnahmen aus den Reichs­steuerüberweisungen und aus der Erhöhung der steuerlichen Einnahmen noch zu deckenden Fehlbetrag von 417 Millionen aufweist. Die Eigenschaftber Länder als eigent­licher Träger" der kulturellen und sozialen Aufgaben erfordert, daß sie über die nötigen steuerlichen Einnahmequellen in einem Ausmaße verfügen können, welches zur Erfüllung der zahlreichen ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben unerläßlich ist.

Gerade im Hinblick auf das Erfordernis weitgehendster Schonung unseres.Wirtschaftslebens ist es den Länd n schlechterdings unmöglich, der vom Reiche als Grund­lage des künftigen Finanzausgleichs aufgestellten Berechnung der voraussichtlichen Einnahmen zu folgen. Angesichts des ungedeckten Fehlbetrages, der durch die Zurückführung der vom Reiche stark überschätzten Erträge an Realsteuern auf ein für die Wirtschaft erträgliches Maß im Haushalt der Länder entsteht, erscheint das Verlangen der Länder verständlich, jeden weitergehenden Eingriff des Reiches auf die Erträge der Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer mit Entschiedenheit abzulehnen und seine Beteiligung auf ein Maß beschränkt zu wissen, das den Ländern und Gemeinden die erforderliche Bewegungsfreiheit bei der Ausschöpfung dieser Steuerquellen gestattet.

Der Schlußbericht der lnterallllerten Militärkontrollkom- nlissio» über die Generalinspektion in Deutschland wird nach dem Petit Parisien" erst in etwa zehn Tagen der Botschasterkonsereuz überreicht werden können.

Die Entschädigung derRuhrindustne.

Die Frage der Entschädigung der Ruhrindustrie ist seit einiger Zeit Gegenstand lebhafter Erörterungen der Presse. Nicht nur die deutsche, sondern neuerdings auch die ausländische Presse beschäftigt sich mit der Angelegenheit. Ausländische Zeitungen nahmen natürlich gleich die Gelegenheit wahr, Deutschland etwas am Zeuge zu flicken, indem sie einfach be­haupteten, daß die im Sachverständigengutachten vorgesehene Anleihe von 800 Mill. Goldmark dazu gedient habe, die Ausgaben der Großindustriellen während des Ruhrkampfes zu decken

Wi- von zuständiger deutscher Seite sehr treffend dazu bemerkt wird, beweist diese Ansicht eine auffallende Unkenntnis des Sachverständigengutachtens und der im Zusammenhang damit stehenden Verhandlungen. Bekanntlich dient die 800- Millionen-Anleihe nach dem Gutachten einem doppelten Zweck, nämlich 1. der Sicherstellung der Währungs-Stabilität und 2. der Finanzierung der Deutschland nach dem Gutachten obliegenden Sachlieferungen. Der erstbezeichnete Zweck ist dem Sachverständigenplan entsprechend dadurch erzielt worden, daß die Devisen, die die Anleihezeichner einzahlten, der Reichs­bank zugeführt worden sind. Die Reichsbank hat den Gold­gegenwert in Reichsmark auf ein besonderes Konto der Reichs­regierung eingezahlt, aus dem die im laufenden Reparations- jahr gemäß dem Gutachten sich ergebenden Verpflichtungen Deutschlands abgedeckt werden. Dieses Konto steht gemäß den Londoner Anleiheverhandlungen unter der Kontrolle des Generalagenten. Es ist also keine Rede davon, daß die deutsche Anleihe von 1924 zu einem anderen als dem bestimmungs­mäßigen Zweck gedient haben oder dienen kann.

Zu der Tatsache, daß Entschädigungen in beträchtlicher Höhe an die Ruhrindustrie gezahlt wurden, hat nun auch der Bergarbeiterverband Stellung genommen und zwar in einer Erklärung, in der es heißt:Am 19. Oktober 1923 abends fand in Berlin im Gebäude der Fachgruppe Bergbau eine Sitzung von Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Vertreter des Bergbaus statt. In der Sitzung berichtete Oberbergrat v. Beisen über die bis dahin stattgefundenen Ver­handlungen der Sechserkommission mit der Micum. Am Schloß des Berichtes machte er die Mitteilung die Regierung habe erklärt, ab 20. Oktober die Zahlung der Zuschüsse an das Ruhrgebiet einzustellen. Bezahlung der zu liefernden Repara­tionskohle könne ebenfalls nicht in Aussicht gestellt werden. Was dann werden solle, wisse man nicht, fügte v. Velsen hinzu. Stinnes erklärte dazu: In wenigen Tagen werde die arbeitende Bevölkerung des Ruhrgebiets vom Hunger getrieben zu den verzweifelsten Mitteln greifen. Die Loslösung des Rhein- und Ruhrgebietes und die Errichtung eines Rhein- und Ruhr- staates sei die Folge. Komme es soweit, dann müsse sofort versucht werden, zu einer Regelung der Rhein- und Ruhr­wirtschaft mit den Franzosen zu gelangen. Für diesen Fall fordere er die Hilfe der Gewerkschaften. Generaldirektor Voegler bemerkte dann, daß, wenn der Rhein- und Ruhrstaat nicht zu umgehen sei, sofort mit den Franzosen in Verhandlung getreten werden müsse über eine möglichst günstige Grenze dieses Rhein- und Ruhrstaates. Die Arbeitnehmervertreter lehnten bies ab. Das Ergebnis dieser Stellungnahme wurde in einer Entschließung niedergelegt und diese dem Reichs­kanzler unverzüglich übermittelt. In dieser wurde verlangt, daß das Reich die Bezahlung der Sachleistungen für die Reparationen übernimmt und diese nicht dem besetzten Gebiet überlasse. Eine Nichtzahlung werde ein Chaos im Ruhrocbicr, die Abtrennung des Rhein- und Ruhrgebietes vom Reich und die wahrscheinliche Errichtung eines Rhein- und RuhrstaateS unter französischer Oberhoheit bedeuten. In dieser Ent­schließung wird mit keinem Wort etwas über Entschädigung gesagt. In ihr kommt der Standpunkt zum Ausdruck, den der Bergarbeiterverband und auch die übrigen Bergarbeiter­organisationen stets vertreten haben, nämlich, daß es nicht angehe, das besetzte Gebiet zur Reparationsprovinz zu machen."

Abbau der Wohuunarzvang-umlsKasl.

Ein Beschluß des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages.

Die im Berliner Rathaus erneut aufgenommenen Beratungen des Hauptausschusses des Deutschen Städte- tages erstreckten sich besonders auf den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft. Nach eingehender Aus­sprache faßte der Ausschuß fast einstimmig folgende Entschließung.

Als unvermeidbare Hilfsmaßnahme im Kampi gegen die Wohnungsnot kann die Wohnungszwangs­wirtschaft erst mit dieser völlig fallen: eine voreilige Abschüttelung des Zwanges würde gemeinschädliche Folgen haben. Die Beseitigung der Zwangswirtschaf: auf dem Wege allmählicher Lockerung und schrittweisen Abbaues bleibt jedoch das Ziel; schon jetzt ist das Zwangsrecht insoweit aufzuheben, als es sich als schad liche Ueberspannung erwiesen hat. Eine Beseitigung der Wohnungsnot ist nur möglich durch Neuherft lung von Wohnungen bei gleichzeitiger Verhütung des Verfalles alter Wohnungen.

Um diese Ausgaben planmäßig zu lösen, h't scu Gemeinden eine Mietzinsabgabe in Höhe von 20 Pro­zent der Friedensmiete auf zunächst fünf Fahre durch Rcichsgcsctz zuzuweisen. ohne dabei die den Gemeinden für allgemeine Zwecke zustehenden Einnahmen zu kür­zen. Gewerbliche nu» landwirtschaftliche Betriebs- räumc dürfen rr : der Steuer nicht sgenommen werden."