Schlüchterner Zeitung
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Rr. 12
Dienstag, den 27. Januar 1925
77. Jahrg.
Amtliche Bekanntmachungen.
Landratsamt.
J.-Nr. 706. Auf Anordnung des Herrn Ministers des Innern werden die Herren Bürgermeister ersucht, die anläßlich der Personenstandsaufnahme am 10. Oktober 1924 ausgefüllten Wohnungslisten und sonstiges Material sorgfältig und geordnet aufzubewahren, damit jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.
Schlüchtern, den 21. 1. 1925.
Der Landrat. I. V.: Schultheis.
A. I. Nr. 127. Ich ersuche, die Bürgermeister und Guts- vorstehcr auf ihre Verpflichtung zum Halten des Regie- rungö-Amtsblattes mit dem Bemerken hinzuweisen, daß eine Nachprüfung vorbehalten bleibt.
Cassel, den 14. 1. 1925.
Der Regierungspräsident. J. A.: gez. Solms
J.-Nr. 696. Vorstehendes wird den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern zur Beachtung mitgeteilt.
Schlüchtern, den 21. 1. 1925.
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
J.-Nr. 464. DaS den Herren Bürgermeistern bezw. den Herren Schulverbandövorstehern in den ersten Tagen zugehende Formular zur Uebersicht über die Zahl der die öffentliche Volksschule besuchenden schulpflichtigen Kinder nach dem Stande vom 1. Februar 1925 ist nach Benehmen mit dem betreffenden Schulleiter sorgfältig auszufüllen und bis zum 5. n. Mts .hierher zurückzusenden.
Kinder, die aus der Schule entlassen sind, aber wegen mangelnder Arbeitsgelegenheit die Schule weiter besuchen, dürfen nicht in diese Uebersicht ausgenommen werden.
Schlüchtern, den 22. 1. 1925.
Der Landrat. J. V.: SchulchuL.
A. III. 4134. Auf Grund des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (G. S. S. 437) werden die drei alten Eichen: 1. am Hohenzellerberg rechts von dem alten Landweg nach Hohenzell, 2. am Hohenzellerberg am neuen Landweg nach Hohenzell, kurz vor dem Eingang in den Wald, 3. am AeiSbrunnen, sämtlich in der Gemarkung Schlüchtern und im Besitz der Stadt Schlüchtern, als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt.
Jede Beschädigung oder Beseitigung der Bäume ist verboten.
Cassel, am 10. 1. 1925.
Der Regierungs-Präsident.
V. 8426 M. f. L. Bei dem Institut für Nahrungsmittelkunde der Tierärztlichen Hochschule Berlin geht — nachdem durch Verordnung des Herrn Reichsministers des Innern die B. B. A. zum R. Fl. G. abgeändert und damit der Unterschied zwischen schtvach und stark trichinösen Schweinen gefallen ist — das für UnterrichtSzwecke benötigte frische trichinöse Schweinefleisch nur noch in unzureichender Menge ein, weil nunmehr die trichinös befundenen Schweine fast ausnahmslos zur menschlichen Ernährung Verwendung finden.
In Abänderung des Erlasses vom 14. April 1903 — I. Ga. 2797 M. f. L. — M. 6462 — M. d. g. ^pp. A. wird daher bestimmt, daß von jedem trichinösen Schwein der Zwerchfellpfeiler nebst Zwerchfell und ferner ein knochen- freieS aus dem Schinken zu entnehmendes Fleischstück von i/2 Kg., sofern in diesem Trichinen nachgewiesen sind, durch die Ortöpolizeibehörde oder die mit deren Obliegenheiten in Bezug auf die Durchführung des Fleischbeschaugesetzes betrauten Beamten pp. gegen Erstattung der Kosten für das Fleisch, sofern es nicht für untauglich erklärt wird, an das vorertvähnte Institut durch die Post (Eilboten) einzUsenden sind. Auf Verlangen wird das Institut auch die Portokosten erstatten. Wir ersuchen ergebenst, hiernach die entsprechenden Anordnungen zu treffen.
Berlin W. 9, den 27. 12. 1924.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. ♦
J.-Nr. 517. Vorstehendes wird den Ortöpolizeibehör- den zur weiteren Veranlassung nritgeteilt.
Der angezogene Erlaß vom 14. April 1903 ist im Kreisblatt Nr. 32 von 1903 veröffentlicht worden.
Schlüchtern, den 19. 1. 1925;
Der Landrat. J. V.: Schultheis.
Äreisausschutz.
J.-Nr. 368 K. A. Auf die am Sonnabend, den 31. Januar 1925 in Schlüchtern stattfindende B u l l e n k ö r u n g mache ich nochmals besonders aufmerksam.
Schlüchtern, den 26. 1. 1925. Der Landrat.
Wirtschaft und Sozialpolitik.
Eine Rede Dr. Luthers.
Der Leiter der Presseabteilung der Reichsregierung hatte am Sonnabend die Vertreter der Presse zu einem Bierabend eingeladen, zu dem auch der Reichskanzler Dr. Luther mit mehreren Mitgliedern seines Kabinetts erschienen war. Bei dieser Gelegenheit ergriff Reichskanzler Dr. Luther das Wort zu einer längeren Rede, in der er seine Auffassung über das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Sozialpolitik folgendermaßen darlegte:
„Wenn man z. B. von Wirtschaft und Sozialpolitik sprechen hört, so erscheint es manchmal so, als wäre die Wirtschaft der Standpunkt der Arbeitnehmer und die Sozialpolitik der der Arbeitnehmer. Das ist aber ein Unding. Wirtschaft ist nicht möglich ohne die lebendigen Kräfte der Arbeiter, die man nicht auspumpen darf bis zum Letzten, in denen man vielmehr Teile des Volksganzen und Volksgenossen sehen muß, die fürsorglich zu behandeln sind. Sozialpolitik ist nicht möglich, ohne daß die Wirtschaft im Ganzen gedeiht und die Werte erzeugt, mit deren Hilfe die Sozialpolitik betrieben wird."
Dieses Beispiel zeige, so schloß der Kanzler, daß wir nur durch Zusammenfassung unserer Kräfte, aber nicht durch Betonung der Gegensätze über die Hindernisse hinwegkommen würden, die uns noch in großer Zahl aus dem Wege zur Gesundung entgegenstünden.
Kulislers Kreditgeschäfte.
Untersuchung durch den Preußischen Landtag.
In der Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Nackvrüfung der von der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) gewährten Kredite (Barmat- und Kutisker- Affäre) war von den Regierungsstellen nur ein Vertreter des Finanzministeriums anwesend. Der Vorsitzende hielt angesichts der Bedeutung der zu verhandelnden Angelegenheit auch die Teilnahme von Vertretern des Innen- und Justizministeriums für erforderlich.
Der Regierungsvertreter behandelte eingehend die Geschäfte der Staatsbank (Seehandlung) mit Kutis- ker. Die Kredite für die Steinbank, deren Generaldirektor Kutiskur war, beliefen sich bis Februar 1924 auf etwa 4,8 Millionen Mark, die wie üblich, durch doppelte Effekten, später auch durch Wechsel gedeckt wären. Ende Februar trat dann Kutisker an die Preußische Staatsbank heran, um einen großen Kredit für längere Frist für eine erhebliche Transaktion zu erlangen. Mit dieser Transaktion war der Verkauf des Hanauer Militärlagers gemeint, den vci Regierungsvertreter ausführlich behandelte. Im Fall« Barmat hat die Staatsbank Kredite an sieben Nn lernehmungen Barmats gegeben, die eine Höhe von etwa 14 Millionen Mark erreichten.
Im weiteren Verlaus der Sitzung gab Staatsbankpräsident Schröder Auskunft über die Organisation der Bank. Er hob hervor, daß die mit Kutisker getätigten Geschäfte im Gegensatz zur bisher beobachteten Vorschrift nicht der Generaldirektion vorgelegt worden wären. Ueber das Verschulden des Staatsbankdirektors Ruhe wollte sich der Berichtende nicht äußern, da das Disziplinarverfahren noch schwebe.
Der Staatskommissar an der Börse ging dann auf den von der Steinbank im Jahre 1923 gestellten Antrag auf Zulassung als Devisenbank ein. Man stand damals dem Iwan Kutisker, der die Aktienmajorität erworben hatte, skeptisch gegenüber, und der Antrag der Bank wurde abgelehnt und auch das Depot- und Depositeur echt wurde ihr nicht zugestanden.
Zeutrumspartei und Reichskabinett.
Berlin, 25. Januar. Der Reichsparteivorstand des Zentrums, sowie die Vorsitzenden der Landes- und Provinzialverbände haben auf einer gemeinsamen Tagung im Reichstag eine Entschließung gefaßt, in der die von der Zentrumsfraktion im Reichstag abgegebenen Erklärung zur Bildung des Kabinetts Luther gebilligt wird.
Ratifikation des bayerischen Konkordats. <.
München, 25. Januar. Gestern nachmittag hat im Staatsministerium des Aeußern in Gegenwart sämtlicher Staatsminister der feierliche Austausch der Ratifikationsurkunden zum neuen Konkordat zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Held und dem apostolischen Nuntius, Monsignore Pacelli, stattge- funden.
300 000 Franks Entschädigung an Frau Dr. Helfferich.
Basel, 25. Januar. Zwischen den schweizerischen Bundesbahnen und der Witwe Dr. Helfferichs ist über die Entschädigungsansprüche infolge des Todes Dr. helfferichs bei dem Eisenbahnunglück von Bellinzona eine Einigung zustande gekommen. Die Bundesbahnen zahlen an Frau Dr. Helfferich nicht eine jährliche Pension, sondern eine einmalige Entschädigung von 300 000 Franken.
Neues vom Tage.
— Infolge des Abstimmungsergebnisses im Preußischen Landtag ist das Kabinett Braun zurückgetreten.
— Der Hessische Landtag tritt am 29. Januar zur Wahl des Staatspräsidenten zusammen.
— Im Besoldungs-Ausschuß des Bayerischen Landtages wurde ein Sammelantrag angenommen, der die bayerische Regierung ersucht, bei der Reichsregierung auf Erhöhung der Beamtcngchälter, besonders der unteren Gehaltsklassen, zu dringen.
— Mit der Sicherheitsfrage hat sich die neue Reichsregierung noch nicht beschäftigt.
— Die Wiener Sozialdemokraten verlangten beim Landeshauptmann von Nieder-Oesterreich, Dr. Burisch, die Ausweisung des in Nieder-Oesterreich weilenden Erzherzogs Leopold Salvator. Der Landeshauptmann erklärte, daß er den Protest der Bundesregierung übermitteln werde.
— Nach der Meldung einer Nachrichtenagentur aus Helsing- fors soll der bekannte frühere russische General Kuropatkin gestorben sein.
— Die Vereinigten Staaten und Holland sind Lberein- gekommen, iu ihrem Streitfall hinsichtlich der Gebietshoheit über die Insel Palmas im Philippinenarchipel einem Schiedsgericht zu unterbreiten.
Die Reichsbahn.
Die Ausschüsse und der Verwaltungsrat der „Deutschen Reichsbahngesellschaft" haben dieser Tage in Berlin längere Sitzungen abgehalten. Ueber das Ergebnis hört man, daß einen Hauptgegenstand der Beratungen die Finanzlage der Bahn und die Sicherstellung der Reparationszahlungen gebildet hat.
Die erste Rate von 100 Millionen Mark wird am 1. März 1925 gezahlt werden. Die Finanzlage der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft erweist sich immer noch als ' so gespannt, daß bei etwaiger nicht zu umgehender Erhöhung der Ausgaben von einer gleichzeitigen Erhöhung der Einnahmen nicht abgesehen werden kann. Eine solche müßte gegebenenfalls in der Erhöhung der Personentarife und unter Umständen in der Steigerung der Tarife für Zeitkarten gefunden werden.
Unter den Tariffragen, die behandelt wurden, standen im Vordergrund der Siegerländer Eisenerz- und der Brennstoff- Ausnaymetaris. Der Verwaltungsrat glaubte einer weiteren Herabsetzung des Siegerländer Erz-Ausnahmetarifs nicht zustimmen zu können, zumal er erst kürzlich über das Maß der letzten allgemeinen Tarissenkung ermäßigt worden ist. Einer Herabsetzung des Brennstoff-Ausnahmctariss soll nur dann näher getreten werden, wenn gleichzeitig durch Entgegenkommen der übrigen Wirtschaftskrise die Hebung des Wirtschaftsverkehrs und damit die bisherigen Frachteinnahmen gesichert sind. In besonderen Ausnahmesällen hat die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die Gewährung von einzelnen Tariferleichterungen zugestanden. Für das System der Frachtstundungsgeschäfte der Teutschen Reichsbahn- Gesellschaft mit der Verkehrs-Kreditbank wurden neue Bestimmungen gegeben. Die Finanzlage der Teutschen Reichsbahn-Gesellschaft gestattet noch keine weitere Ermäßigung der jetzt auf 3 pro Mille heruntergesetzten Provision im Fracht- stündungsverkehr durch die Verkehrs-Kreditbank. Auch kaun aus dem gleichen Grunde der vielerseits geforderten Herab- ßung der Gebühr von 1 pro Mille im eintägigen Stun- rgsvcrkehr nicht stattgegeben werden. Der Berwaltungs- rat fft damit einverstanden, daß die Deutsche Rc:chsbabn- Gesellschaft nach ihrem Ermessen flüssige Gelder der Deutschen Verkehrs-Kreditbank zur bankmäßigen Verwaltung überläßt unter der Bedingung, daß die Teutsche Verkehrs-Kreditbank sich nicht mit allgemeinen Bankgeschäften befaßt und demgemäß sich nicht zum allgemeinen Kreditinstitut entwickelt. Die (Selber dürfen durch die Bank nur an anerkannte, angesehene Banken gegeben werden. Die Kreditgewährung der Verkehrs-Kreditbank ist gebunden an die Zustimmung des Aufsichtsrats und des Ueberwochungsausschusses der Bank, die nach den Wünschen des Verwaltungsräts der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft zusammengesetzt sein müssen.
Von der jetzt nahezu beendeten Rücküberführung des Reichsbahnnetzes der französisch-belgischen Regie in die Hande der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft wurde Kenntnis genommen. Zum Abschluß eines Vertrags der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft mit der französisch-belgischen Fabr- bovt-Gesellschaft erteilte der Verwaltungsrat seine grmad&tü gung ES soll dadurch die Möglichkeit einer unmittelbaren Ueberführung von Eisenbahnwagen zwischen dem Festland und England geschaffen werden. Außerdem befaßte sich der Verwaltungsrat noch mit Fragen der Statistik der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, die entsprechend der Neuordnung des Unternehmens unter dem Gesichtspunkt der Willschofts- kontrolle ausgebaut werden soll.
New S)ork, 25. Jan. In amerikanischen Bankkreisen wird erklärt, daß die 10 Millionen-Anleihe für bte Allg. ElcktrizitätS-Gesellschast wahrscheinlich Anfang dieser Woche aufgelegt wird.