Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung

Kreis-Amtsblatt * Mgememev amtlich er Knzeiger für ben. Kreis Schlüchtem

Nr. 6

Dienstag, den 13. Januar 15)25

77. Jahrg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Landratsamt.

Bekanntmachung.

B. A. V. 916/24.

2

Der Mühlenbesitzer Friedrich Heil in Weichersbach, Kreis Schlächtern hat beantragt, ihm

i. gemäß §§ 86, 379 und 46 ff. des Wassergesetzes vom 7. April 1913 das dauernde Recht sicherzu' stellen g. F. zu verleihen

a) das gesamte Wasser der schmalen Sinn durch den vorhandenen Betriebsgraben abzuleiten und zum Antrieb einer Turbine und eines Wasser­rades zu gebrauchen;

b) das abgeleitete und zum Turbinen- pp. An­triebe gebrauchte Wasser durch den Untergraben in die schmale Sinn wieder einzuleiten;

c) das Wasser der schmalen Sinn an der Ablei- tungsftelle durch ein Wehr bis auf + 280, 231 m N. N. aufzustauen.

2. gemäß § 16 der Reichsgewerbeordnung die gewerbe- polizerliche Genehmigung zum Einbau einer Turbine an Stelle eines Wasserrades zu erteilen.

Erläuterungsbericht, Uebersichtsplan und die weiteren tech­nischen Unterlagen liegen 2 Wochen lang, beginnend mit Ablauf des Tages, an dem das letzte diese Bekanntmachung enthaltende Blatt ausgegeben ist, während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Bürgermeisteramtes in Weichere- bach zur Einsicht aus.

Widersprüche gegen.die Sicherftellung g.F. Verleihung sowie Ansprüche auf Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen (§ ;o des Wasscrgesetzes)odcr auf Entschädigung, sowie etwaige Einwendungen gegen den gewerbepolizeilichen Genehmigungsan- trag sind innerhalb der genanntenFrist. bei demHürarK merster"m Weichersbäch schriftlich in zwei Ausfertigungen oder zu Protokoll anzubringen.

Daselbst und innerhalb derselben Frist sind auch etwaige andere Anträge auf Verleihung des Rechtes zu einer Be­nutzung des Wasserlaufes, durch welche die von Heil beab­sichtigte Benutzung beeinträchtigt werden würde, mit Unter­lagen einzureichen.

Diejenigen, welche innerhalb obiger Frist keinen Wider­spruch gegen die Sicherstellung g. F. Verleihung oder die gewerblichen Anlagen erheben, verlieren ihr Widerspruchörecht.

Ferner können nach Ablauf der Frist gestellte Anträge auf Verleihung in diesem Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Nach Beginn der Ausübung des sichergestellten g. F. ver­liehenen Rechtes können wegen nachteiliger Wirkung nur noch die im § 82 und im § 203 Abs. 2 des Wassergesetzes bezeich­neten Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Kosten, die durch unbegründete Widersprüche entstehen, können demjenigen, der sie erhoben hat, auferlegt werden.

Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Wi­dersprüche u. s. w. wird Termin auf Mittwoch, den 35. Februar d. Zs., nachmittags 4 Uhr, im Lienstzimmer des Bürgermeisters zu Weichersbach hiermit anberaumt.

Zu dieser Erörterung werden die Unternehmer, sowie die­jenigen, welche Widersprüche oder Ansprüche erhoben oder An­träge gestellt haben, hierdurch mit der Eröffnung vorgeladen, daß im Falle des Ausbleibens die Erörterung gleichwohl statt- finden wird.

Caffel, den 2;. Dezember 1924.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende. I. V.: Unterschrift.

J.-Nr. 12980. Der Reicheminister des Innern hat folgende Verfügung erlassen:

»Das vorläufige Gesamtergebnis der Reichstagswahl konnte bereits am Mittwoch nach der Wahl bekannt gegeben werden. Diese Leistung, die um so bemerkenswerter ist, als mit der Reichstagewahl im größten Teile des Reichs Wahlen zu Landceparlamenten oder Kommunalwahlen verbunden waren, ist dem zielbewußten Zusammenwirken der Gemeinde- und Verwaltungsbehörden mit den Kreiswahlleitern und dem Reichswahlleiter zu danken. Ich bitte, allen amtlich und ehrenamtlich bei der Festsetzung der Wahlergebnisse beteiligten Persönlichkeiten, insbesondere den Wahlvorstehern, den Mit­gliedern der Wahlvorstände, den Bürgermeistern, den Be­amten der unteren Verwaltungsbehörden, den Kreiswahl- leitern und ihren Beamten meinen Dank und meine volle Anerkennung aussprechen zu wollen. Die rasche und zuver- mssige Zahlung der Wahlergebnisse stellt eine glänzende Leistung deutscher Amtstätigkeit und Organisationsfähigkeit bar/

Der Preußische Minister des Innern hat sich hinsichtlich Landtagswahl diesem Danke angeschlossen.

Schlüchtern, den 7. Januar 1925.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

J.-Nr. 174. Die Herren Bürgermeister mache ich auf das Gesetz zur Aenderung der Schiedsmannsordnung vom 3. Dezember v. Js. (Pr. Ges. Sammlung Seite 747) auf- merksam. Die neue Fassung der Schiedsmannsordnung ist in der Gesetzsammlung von 1924 auf Seite 751 ff. ab­gedruckt.

Schlüchtern, den 9. Januar 1925.

Der Landrat. J. V.: Schultheis.

Stadt Schlüchtern.

Es ist Beschwerde darüber geführt worden, daß die den Anliegern obliegende Verpflichtung zur Reinigung der Stra­ßen und Bürgersteige nicht regelmäßig ausgeführt, insbe­sondere Mittwochs ganz unterlassen wird.

Nach § 2 der für den Bezirk der Stadt Schlüchtern erlassenen Polizeiverordnung vom 8. September 1897 sind alle öffentlichen Straßen und Plätze einschl. Straßenrinne und Bürgersteigen jeden Mittwoch und Sonnabend sowie an den Tagen vor kirchlichen Festen durch die Besitzer der anliegenden Grundstücke gründlich reinigen zu lassen!

Die Polizeibeamten sind angewiesen, die Kontrolle scharf auszuüben. Zuwiderhandlungen werden für die Folge streng bestraft.

Schlüchtern, den 7. Januar 1925.

Die Polizeiverwaltung: GaenHlen.

Stadt Steinau.

Der Nachtrag zur Freibankordnung vom 12. September 1924 ist am 29. Dezember 1924 von dem Bezirks-Ausschuß zu Cassel genehmigt worden und kann in der Stadtschreiberei eingesehen werden.

Steinau (Kr. Schlüchtern), den. 8. Januar 1925.

Der Magistrat. Kisseberth.

Die Gebühren-Ordnung, betr. die Beaufsichtigung und dir.Abnahww von PezchazzrGi, llucha^>.n u.w u <iLtti.ii bau­lichen Herstellungen im Bezirk der Stadtgemeinde Steinau vom 7. d. Mts. liegt gemäß § 13 der Städteordnung für die Provinz Hessen-Nassau, vom 12. b. Mts. ab am Zimmer Nr. 3 des Rathauses zur öffentlichen Kenntnis offen. Jedem Bürger steht frei, innerhalb der nächsten zwei Wochen, vom Tage nach der Veröffentlichung an gerechnet, bei dem Ma­gistrate Einwendungen zu erheben.

Steinau (Kr. Schlüchtern), den 8. Januar 1925.

Der Magistrat. Kisseberth.

Die Fleisch- und Trichinenbeschaubücher sind fertiggestellt und können von uns bezogen werden.

H. Steinfelo Söhne, Schlüchtern.

Köln und der Völkerbund.

Einspruch der Deutschen Liga für den Völkerbund.

Anläßlich der Nichträumung der Kölner Zone hat die Deutsche Liga für den Völkerbund eine Kundgebung erlassen, in der es heißt:

Die alliierten Regierungen haben auf Grund allgemeiner Vorwürfe wegen der Nichterfüllung militärischer Friedens- bedingungen den Kölner Brückenkopf nicht geräumt. Die Anwendung des Artikels 429 Absatz 1 des Versailler Ver­trages steht auch dann, wenn ihre Behauptungen zutreffen, ini ärgsten Mißverhältnis zu den behaupteten Ver­fehlungen und ist ungerecht. Die Schwierigkeiten innerpoli­tischer, außenpolitischer und rein militärischer Art, vor denen die alliierten Regierungen selbst in der Räumungsfrage stehen, hätten im Geiste der von uns erstrebten e u r 0 päischenZusammenarbeit beigelegt werden können. Demgegenüber wirkt die Begründung der Nichträumung nur mit Versthlungen Deutschlands tvenig überzeugend. Das Verhalten der alliierten Regierungen ist wesentlich beeinflußt von der immer noch vorhandenen Vorstellung, die Sicherheit der Sieger sei bedroht. Dennoch vermeiden diese Regie­rungen, Absatz 5 des Artikels 429, der hiervon handelt, heran- zuziehen, weil Deutschland tatsächlich ab ge­rn stet ist und selbst Verfehlungen gegen die militärischen Bestimmungen diese Tatsache nicht mehr beeinträchtigen können. Diese Begründung der Nichträumung ist also auch nicht richtig. Militärisch kann Deutschland kein anderes Land bedrohen, am wenigsten Frankreich mit seiner neuen Mili- tärorgonisation. Moralisch besteht eine Gefahr nur, Nwnn die Kräfte, von denen eine solche Bedrohung auSgehen könnte, neuerdings gestärkt werden würden; dies geschieht durch das Verfahren der alliierten Regierungen. Die Nicht räumung ist also auch unklug. Diese Kriegsvorstellungen ein stammende Verfchiebung der wirklichen Lösung schafft nur neue Schwierigkeiten. Sie steht politisch und Psyche logisch im Gegensatz zu der mit dem Geufer Protokoll begon­nenen Entwicklung, die den ersten Ansatz zu einer positiven Lösung geschaffen hat. Gerade angesichts ber Gefährdung des beutln (Gebiets ist es die dringliche Aufgabe der dem schon Oeffentlichkeit, auf die Mitarbeit Deutschlands an der Ueberwindung des Krieges, der Kriegsmethoden und der aus ihnen entstehenden Kriegsgefahren zu dringen.

Protest.

Der 10. Januar ist vorbeigegangen und die Räumung der Kölner Zone gemäß der letzten Note der Alliierten nicht erfolgt. Es ist daher nur zu schr verständlich, daß es an Protesten der Bevölkerung des besehen Gebietes nicht fehlt. Vermutlich alle Selbstverwaltungsbehörden haben schärfsten Einspruch erhoben. Besonders wirkungsvoll ist der Protest, den der Kölner .Handelskammerpräsident Geheimrat -Hagen In der ersten Jahressitzung der dortigen Handelskammer er­hoben hat. Dieser erklärte in seiner Ansprache u. a.:

Die Gründe, die für die Nichteinhaltung dieses Termins in der Note der alliierten Mächte angegeben werden, beziehen sich ausschließlich auf angebliche Verfehlungen Deutschlands in der Entwaffnungsfrage. Aber auch selbst für diese Gründe fehlt bis zur Stunde jeder Beweis. Wir haben alle Ver­anlassung, anzunehmen, daß die deutsche Regierung in dieser Beziehung die gegebenen Versprechen mit allen Mitteln einzu- balten suchte. _ Durch die Entschließung der alliierten Mächte soll unser spezielles Gebiet die Folgen der angeblichen Verfehlungen für ganz Deutschland allein auf sich nehmen. Ich erinnere daran, daß der Wirtschaftsausschuß des besetzten Gebiets am 8. 8. sich voll und ganz dafür eingesetzt hat, das Dawes-Gutachten anzunehmen in dem klaren Bewußtsein, daß damit von der deutschen Regierung Verpflichtungen über­nommen werden, die kaum tragbar sind und jedenfalls auf eine unendlich lange Reihe von Jahren uns Opfer zumuten, !reiche die Konkurrenz auf dem Weltmarkt außerordentlich er­schweren. Nachdem dieses Gutachten angenommen war, gingen wir, die Bewohner unseres Gebietes, im Verein mit dem gesamten deutschen Volke mit größtem Eifer und nie da- gewesenem Fleiß sofort daran, die uns im Dawes-Gutachten auferlegten Opfer in ihrem vollen Umfange zu erarbeiten. Ich unterlasse auseinanderzusetzen, wie unsere Arbeitskraft und unsere ArbeitsfreudigLit erlahmen muß unter den schweren moralischen Qualen, wie wir sie zu ertragen ge­zwungen sind durch die Nichterfüllung der in Aussicht ge- | Kommenen Befreiung von der Besetzung, die wir zu erwarten voll berechtigt waren. Ich stelle fest, daß während der vcr- si.osst.uLu Mts Jahre fast niemals der geringste Konflikt zwischen der Besatzung und der Bevölkerung entstanden ist. Jeder Bewohner der Kölner Zone war sich bewußt, durch ferne einwandfreie Haltung dazu beizutragen, die Jnnehaltung der in dem Versailler Vertrage in Aussicht genommenen Frist durch die Vermeidung irgendwelcher Zwischenfälle zu sichern. Umso größer ist die Enttäuschung, die sich aller Seelen be­mächtigt hat, die in unserem Gebiete weiter die Qualen er­tragen müssen, welche jede fremde Besatzung mit sich bringt. Und so ist die Kölner Industrie- und Hodelskanuner in ihrer ersten Jähressitzung dazu berufen, nicht nur für die in ihr vertretenen Wirtschaftskreise, sondern für die gesamte Be­völkerung laut Protest zu erheben gegen das Weiterbestehen der schweren moralischen und wirtschaftlichen Einbuße durch die Unterdrückung unserer Freiheit. Wir erwarten, daß die deutsche Reichsregierung auch unter Hinweis auf alle von uns angeführten Gründe dafür eintreten wird, daß mit möglichster Beschleunigung die Befreiung unserer Zone von jeglicher Be­satzung erfolgt." Die Kammer erklärte unter lebhaftem Beifall und allseitiger Zustimmung sich mit den Ausführungen ein­verstanden.

Aus dem Auswärigen Ausschuß.

Erklärungen Stresemanns.

In der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Reichs- sages gab Dr. Stresemann eine ausführliche Darstellung der politischen und handelspolitischen Lage und erläuterte im Zusammenhang damit die Frage der Räumung der Kölner Z 0 n e. Die Ausführungen des Ministers waren vertraulicher Natur.

Wie aus parlamentarischen Kreisen verlautet, betonte der Minister besonders die Tatsache, daß die angeblichen deutschen Verfehlungen in der Entwaffnungsfrage von den Alliierten nur «»gedeutet worden seien. Der Minister wies auf das große Mißverhältnis hin, das zwischen der angeblichen Nicht- trfüllung von Einzelheiten in der Entwaffnungsfrage und her daraus seitens der Entente gezogenen außerordentlich harten Folgerung der Nichträumung der Kölner Zone fcstznstcllrn sei.

Angesichts der unzweifelhaften Tatsache der durchgeführten Entwaffnung Deutschlands entspräche eine solche Handlungs­weise keiner objektiven und loyalen Auslegung des Artikels 429 tes Versailler Vertrages. In der Aussprache kritisierte Graf W e st a r p (Dnat.) die deutsche Antwortnote vom 6. Januar, die den glatten Vertragsbruch der Ententemächte gegenüber Deutschland nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht hätte.

^ Die Rentenbankzinsen. Der Nachrichtendienst der Deutschen Rentenbank gibt folgendes bekannt: Unter Bezug­nahme auf die Verfügung des Reichsministers der Finanzen vol 20. September 1924 wird mitgeteilt, daß die zum 15. Febr. 1925 fällige zweite Rate der Rentenbankzinsen von industriellen und gewerblichen Handelsbetrieben einschließlich der Banken vorläufig bis zur anderweiten Regelung nicht zu zahlen ist. Der von der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und ©ärtnerer noch zu zablende Restbetrag für April bis Oktober 1924 ist erst nach Feststellung des Zinssolls auf Grund des berichtigten Wehrbeltragswertes zu enteilten.