Einzelbild herunterladen
 

Schlüchterner Zeitung

! Rttttgspreis Vierteljährl. 15.Äk einzelne Moimte 5Mk. r 5 . J J : Erscheint 3mal wöchentl. Drahtanschr.: Kreisblatt Schlüchtern. ; i durch Boten frei HauS ob. durch d. Post seinschl. Bestellgeld) - A ^^»««E» »Druck u. Verlag Fa. C. Hohmcister.Schlüchtern. Berantwortl.

- Änreiaenpreis je miu einspaltig 1.Mk., Reklamen 2.50 Ml.: W 8 WWW K W S :Schristleit. H.-C. Hohmeister, Schlüchtern. Geschäftsstelle Drei» :

! Rabatt nach Taris. Postscheckkonto : Frankfurt a. M. 11402.; W BwwW zbrüderstr. 9. Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörung ob. ;

i Bankkonto: DreSdner Bank Schlüchtern, Fernsprecher Nr. 65.; »Stromsperre erlischt jede Verpflichtung auf Schadenersatz.«

Amtliches Organ für Stadt und Kreis Schlüchtern

Nr. 13

Diensta«, 31. Januar 1932

74. Jahrgang

SWNSMSNMWMIWWW»

Abonnements

auf die Schlüchterner Zeitung füt die Monate Februar, März nehmen sämtliche Postanstalteuuud Briefboten, sowie unsere ZeitungS- träger entgegen.

Ei» Bestellschein für Postbezieher befindet fich auf der letzten Seite dieses Blattes.

SchtüchLerner Zeitung.

Zum hundertjährigen Bestehen des Areises Schlüchtern.

Bon RHor G. Maldfeld zu Steinau.

III. Die Verhältnisse im Kreise zur Kuryesssschen Zeit bis zum Jahre 1866.

8. .Das Gerichtswesen und die Rechtspflege.

(Fortsetzung.)

Nach § 52 der Verordnung vom 29. Juni 1821 sollten die gewöhnlichen als Untergerichte geltenden Justizämter mit einem Richter, der den TftelAmtmann" führte, einem Zttuare und einem oder zur i Gerichtsdienern besetzt werden. Nur da, wo das Justizamt einen besonders großen Umfang hatte, konnte neben dem Amtmann auch noch einAmts- affistevt" angestellt werden, wie wir dies im Justizamte Stetsau zu Schlüchtern sahen. Nach § 3 des Gerichts- vnfaffungsgesetzes vom 28. Oktober 1863 sollten dann bei solchen Justizämtern, wo es das Bedürfnis erforderte, auch ein oder zweiAmts-Assessoren" ernannt werden. Bei Untergerichten, die mit mehreren Richtern besetzt waren, sollten diese Richter aber lediglich als Einzektchter das Richteramt verwalten.

Dir Richter der Untergerichte gehörten nach der Rang »rd»u»- vom 10. August. 1881 ZM'^ "r Staats, dieuer, wurden jedoch durch die Rangordnung» vom 26. November 1834, 20. April 1854 und 1. August 1860 in die 6. Klaffe -ingereiht. Ihre Bestellung und Bestätigung erfolgte nach Teil L, § 1 des StaatZdienstgesetzeS vom 8. März 1831 durch den Landesherr», und zwar mußten die Rtchterßellen nach § 10 stets definitiv besetzt werden Nach 1122 der Verfaffungsurkunde vom 5. Januar 1831 war ist Bekleidung eines Richteramtes ein Alter von mindestens W Jahre» nötig. Dasselbe bestimmte auch § 94 der Ver- »rinung vom 13. April 1852 und § 100 der BerfaffnvgS- alunbe vom 30 Mai 1860. Nach § 39 der zuletzt »enaunten Verfaffungsurkuude konnte ein Richteramt auch >ur demjenigen übertragen werden, welcher vorher gesetzmäßig leptüft und für tüchtig und würdig zu demselben erkannt vorden war.

3m §alle bet Verhindrrunq, Beurlaubung oder Verätzung -nrS Unter?ichtrrs mußte nach § 16 d S Gcketzcs vom 31.

Ok.ober 1848 und § 8 des GesttzeS vom 28. Oktober 1863 der Richter eines benachbarten Unterster! chtes die Vertretung ubernchmkn. Durch das Ausschreiben des Justizministeriums vom 14 Dezember 1863 sollte vom 1 Januar 1864 ab in Schlüchtern zunächst der Amtmann von Steinau und dann aushilfsweise der von Schwarzenfels; in Steinen der von Salmünster und dann der von Schluchten; in Salmünster der von Steins» und dann her von Geluhauseu, und in Schwarzeufels zunächst der von Schlüchtern, und bann der von Steinau vertreten.

In disziplinarer Hinsicht unterstanden die Unterrichtet: unseres Kreises dem Obergerichte zu Hanau.

Auch sie waren, ebenso wie die Kreise und Landräte, verschiedenen Beschränkungen unterworfeu. So durften sie nach § 66 der Verfaffangsnrkunde vom 5. Januar 1831 als Abgeordnete zur Ständeversammlung nur außerhalb des Wahlbezirks gewählt werden, in dem sie ihren Wohnsitz hatten. Ebenso war es ihnen sowie ihren Frauen und den unter ihrer väterlichen Gewalt stehenden Kindern nach § 16 des Staatrdieustgesetzes vom 8. März 1831 verboten, Grund­eigentum, außer einem Hause und einem Garten, in ihrem Amtsbezirke zu erwerben und Geld es die Bewohner des­selben zu verbürgen oder solches von ihm« zu borgen. Endlich konnten sie nach §§ 234236 des Gefttzes vom 31. Oktober 1848 nicht als Geschworene bei den Schwur- gcritten tätig sein.

Als Richter werden in unserem Kreise genannt.*)

I. bei dem Jnsüzamte in Steinau:

1821: Met, Geo g Philipp Christian Ludwig, 1831: Murhard, Bernhard August,

1833: Mühlhause, Georg (bis 1876);

U. bei dem Justizamte in Schlüchtern:

1821: Amtsasseffor Georg Mühlhause, 1829: Soldan, Georg (seit 1881 Amtmann), 1837: Schiffer, Thomas, 1841: Kleinhsus, Johann Christian, 1845: Hartert, Franz Ernst (bis 1867);

ÜI der Sem Iuchzamrr in Sarmüästrr : 1821: Hoiß, Johann Benedikt Anton, 1829: Mühlhause, Georg, 1833: Übel, Georg Philipp Christian Ludwig, 1857: Hartmünn, Johann Adam, 1860: Winter, Joseph (bis 1867);

IV. bei dem Justizamte in Schwarzenfels : 1821: Hrßler, Karl, 1835: Scheffer, Friedrich Heinrich Ernst Leopold, 1837: von Esde, Ferdinand, 1841: Amlsaffeffor Fr. WilkeS, 1842: von Ende, Ferdinand;

1850: Beschor, Georg,

1852: Mertz Ludwig (bis 1867).

Außer mit einem Richter sollte jedes Justizamt, wie wir

*) Für die Bollsttindialeit der Namen und die Genauigkeit der Daten hier und später kann keine Gewähr benommen werden.

gesehen haben, noch mit einemAktuar" besetzt sein. $*$ das Organisationsedikt ißt das Großherzogtum Fulda vom 28. Dezember 1816 hatte dies in seinem § 81 gefordert. Nach dem Staatsdienftgesttzs vom 8. Mär; 1831 (I § 1) mußten die Aktuare vom Landesherr« bestellt und bestätigt werden. In diszivlinarer Beziehung waren sie schon durch das Regterungs-AvSschretbeu vom 15. Mai 1820, auch wenn sie nicht" studiert -hatten, fürschriftsäffig" erklärt, d. h. dem Obergerichte als erster Instanz unterstellt worden.

War bei einem Untergerichte die Akruarstelle erledigt oder der Aktuar nicht anwesend oder verhindert, so konnte nach § 20 des Gcsctzks vom 31. Oktober 1848 der Unterrichter die Aktuargeschäfte auch selbst besorgen. Sonst aber waren nach § 9 des Gesetzes vom 28. Oktober 1863 mit der Stellvertretung der Aktuare durch Has Obergericht oder das Justizministerium - gewöhnlich dieVorbereitungSdiencr" zu beauftragen, wie ja diese überhaupt nach § 3 desselben Gesetzes in geeigneter Weise bei den GerichtSgeschäften, iuS- besondere für die Protokollsühcung und-sonstige Besorgung von Aktuargeschäften verwendet werden konnten.

Außer ihren gewöhnlichen Dienftverrichtungen hatten nach § 6 des augezogsnen GcsetzeS die Aktnare innerhalb ihre« Bezirks auch auf Antrag von Privaten alle'Notariatsgeschäfte vorzunthmen, namentlich Urkunden über Wechselproteste aufzustellen. Ebenso hatten sie Behändtqungen offen-r Schriften und Urkunden an Personen, welche sich in ihrem Dienstbezirke aufhielten, durch die Gerichtsdiener bewirken zu lassen und auf Verlangen deshalbige Bescheinigungen zu erteilen. Weiter konnten sie nach § 103 des Gesetzes vom 28. Oktober 1863 tu Verhinderung des Richters das ver- faffungsmäßige Verhör eines Verhafteten vornehmen. Endlich mußten sie nach § 2 der Verordnung vom 12. Januar 1822 auch die Sekretariatsgeschäfte bei den Poltzeikom ' miffionen versehen. Dagegen war es ihnen, wie auch ben Rechtspraktikante«, Schreibrra und andern bei Gericht beschäftigten Personen durch § 17 der Verordnung vom 17. November 1829 bei Metdnna nachdrücklicher disziplinarischer Ahudusg oder, nach Bcsi,..>, .H-er- EüUastuLG-sniaiag;, streitige Rechtssachen in fremdem Privatauftrage zu besorgen

Die Aktuare geboten zunächst keiner Rangklasse der Staatsbeamten an, warden aber durch die Rangordnung vom 26. November 1834 in die achte Klaff; eingereiht, in der sie auch^verbsteben.

Sie bezogen kein festes Gehalt, sondern ant? Gebühren, die durch das Gesetz vom 18. Oktober 1834 neu geregelt und genau festgesetzt wurden. Untersagt war es thuen, start der Gebühren Naturalien oder Di-nstl«.uugen anzunchme». Erst durch § 4 des Gesetzes vom 29. Juni 1864 wurden auch dem Aktuariatspersonale Normalgehalte bewilligt, die nach dem Dienstalter abgestuft waren Immerhin blieben gewiffe Gebühren bestehen. Dafür hatten die Aktuare die Auslagen für Heft- und Schreibarbeiten selbst zu befiretten, ebenso die der Expedition und der^ibmaterialien. Stetere hierzu ^as © isomren aus den Gebühren recht aus,

Der Liebe ewiges Licht.

Ro-lnan von Erich Friese«.

^ (Nachdruck »erboten,)

Und die kleinen Arme schlinge« sich vertrauensvoll um ibren Hals Und das noch tränenfeuchte Gesichtchen überstrahl' etr süßes Lächeln, während das halbgeöff- nete Mündcheit sich ihr zum Kuß entgegenstreckt.

Ein weiches, mütterliches Gefühl überschleicht Ebba, als ihre Lippen einen Moment auf dem warmen Kin­dermund ruhen ---

Da reißt Karin ihr Kind auch schon mit einem Zor- ^sausruf hinweg.

Ich will bei der schönen Tante bleiben! Latz mir U'eine gute, schöne Tante!" schreit Olaf aus Leibes­kräften.

Aber es hilft ihm nichts. So viel er auch stram­pelt und schreit und sich wehrt Jeanettes und Mam- irll Tönuesens vereinten Kräften gelingt es, ihn die Treppe hinauf zu bugsieren, hinein ins Kinderzimmer.

Erbost folgt ihnen Madame Karin. Als sie an Ebba vvrbeigeht, rafft sie mit einer nicht mißzuverstehenden Gebärde die Falten ihres fliederfarbenen Seidenge- wandes zusauimen, damit es die Verhaßte nicht be- führe. Und ein einziges Wort springt zischend über chre Lippen ein gemeines Schimpfwort, vor dem Ebba, wie von einem Peitschenschlag getroffen, zurnck- bebt.

9.

Es ist am vierten Tage nach Karin von Solwegs An- lunst auf Schloß Askö.

. Widerstrebend hatte Ebba sich bereit erklärt, au den Hauptmahlzeiten in dem hohen eichengetäfelten Speise- 'aal teilzunehmen, und Meister Wybrands findet sich ebenfalls dazu ein, um dieseeigenartige Spezi es von. '5rau", die sich hier eingedrängt, aus nächster Nähe zu itudiere«.

Auch Heure sitzen die vier so verschieden gearteten Personen beim Mittagsmahl einander gegenüber an dem wuchtigen, kunstvoll geschnitzten Eßtisch.

Etwas Kaltes, Fröstelndes liegt über den steife», gradlinigen Möbeln. Und Ebba ist es, als schaute» die Ahnenbilder aus ihren breiten goldene» Rahme» mit verwunderten Gesichtern von den Wänden herab, aufs das so ungleiche Geschrvisterpaar, daS seine ge­heime Antipathie unter der polierten Maske kühler Höflichkeit verbirgt.

Als Karin jenen wohldurchdachte», von dem alten Klaaßen geschriebenen, aber von einem schlaueren Kops ausgebrütete» Brief erhielt, war sofort ihr Plan gefaßt:

Es galt. Schloß Askö sich und ihrem Sahne zu sichern.

Welch herrliche Sommerresidenz wäre das feudale Schloß mit seiner vornehmen Ruhe nach den Anstren­gungen der Christianiaer Wintersaison! Nnd welch gesunder Aufenthalt zumal für den kleinen Olaf! . . .

In jedem Meuschenherzeu, auch in dem verwor­fensten, ruht irgend ei» verborgenes Samenkorn edler Gesinnung.

Bei dieser seltsamen Frau, deren Herz ganz zer- 1 fressen ist von krassem Egoismus, Hochfahrendeur Stolz , und brutaler Rüüsichtslosi^eir, ist die Dtutterlied i dieses göttliche Samenkorn. Ihr Kind ist ihr Idol, - ihr Abgott. Für ihr SHub würde sie alles hergebeu ihre Bequemlichkeit, ihre Ruhe, ihr Leben! Für ihr Knrd würde sie zur Berbrecherin werden!

s Um diesem Kinde Schloß Askö zu erhalten, auf das es, f«W Gmrnar ohne Leibeserben stirbt, ohnehinAn- r chi hat, ist sie hierher gekommen. Und um dieses siel zu erreichen, wird sie kämpfen bis zum Acußer- ften gleichviel, mit welchen Mitteln!

Bis jetzt sind Karin die Tage ihres Hierseins in i gähnender Langeweile Hmgefchlicheu.

Zwar ist das Benehmen des Schloßherrn tadellos er verbirgt seine Mißstimmung geschickt unter dem glänzend polierten Panzer weltmännischer Höflichkeit^ Ebba aber, die bei aller Liebenswürdigkeit so bobeits» voR reserviert ist, gibt ihrer Feindin absolut keine Gelegenheit M einem offenen Angriff.

Und doch schreit alles in den, nervös zappeligen, quecksilbrigen, krankhaft erregten Geschöpf nach Kauyff fei eS nach offenem oder verstecktem Kampf.

Heute endlich, beim Nachtisch, als der servierende i Diener sich lautlos zurückgezogen und Jeanette den kleinen Olaf hinausgeführt, erplodiert die mühsam i zurückgehaltene Bombe. Nachdem Madame Karin ein paarmal unverhohlen gegähnt, platzt sie unver« nrittelt heraus:

Du, Gunnar! Ich sterbe hier vor Langeweile^"

Langsam wendet Gunnar der Schwester sein er­stauntes Gesicht 8»

Sehr liebenswürdig! Inwiefern?"

Du weißt, ich bin Gesellschaft geivöhnt."

Ich deute, du bist hergekommen, weil du dich lei­dend fühlst"

Nun ja. Aber" nervös zerkrümeln ihre Fin­ger den Rest eines Brötchens -zu meinem Wohl­befinden gehört Anregung."

I ,^9 fa! Und Anregung, wie du sie brauchst, fehtt dir- hier?"'

Gelanaweitt blickt sie zu dein gebeugten Haupt des ; alren Alchimisten hinüber und dann ostentativ hinweg über den stolz erbobenen Frauenkopf daneben.

Allerdings."

Der sarkastische Zug in Gunnars Gesicht ver­tieft sich-

Dann werden wir wohl nicht mehr lange das Vergnügen deiner Gegenwart genießen"

4 'Lortsetzung folgt.)