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Dienstag, 11. Oktober 1921
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MNerlet 09® Se^e.
Das Lennawerk hat als erster deutscher Betrieb den Achtstundentag abgeschafft. Es gibt bekannt, daß infolge Arbeitermangels vom 8. Oktober ab die 56-Stuudeuwome wieder eingeführt sei.
Zum PolizeiNräfidenten von München ist Eduard Nord, Ministertalrai im bayerischen Staatsministerium für Handel, Industrie und Gewerbe, ernannt worden.
Der Wiener Nationalrat nährn das Gesetz zur Kvn- trolle der Banken an.
Der neue deutsche Gesandte im Haag Freiherr von 8«xi«s ist dort angekommen und hat die Geschäfte über- nommen.
Die Beisetzung des Herzogs Wilhelm zu Württemberg fand ohne jedes Gepränge und unter außerordentlich zahlreicher Beteiligung der Bevölkerung-auf dem alten Friedhof in Ludwigsburg neben feiner ersten Gemahlin Marie statt.
Das Mesba-Lmer Uhksmmen.
Die deutsche« Sachliefernnge«.
Ueber den Inhalt des in Wiesbaden unterzeichneten, Lieserungsabkommens wird Halbamtlich mitgeteilt: In dem Abkommen über deutsche Sachlieserungen an Frankreich bekunden die beiden Regierungen ihreu Willen, den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete Nord- frankreichs durch Lieferung bezw. Gestellung von Ein- richtnugs- und Betriebsgegenständen und von Banstoffe» in möglichst großem Umfange zu bewirken. Die Tnrchsühruug der Lieferungen soll auf beiden Seiten durch privatrechtliche Organisationen erfolgen. Zu dem Verfahren der Anlage 4 zu Teil 8 des Versailler Vertrages kann nach einer Kündigungsfrist von einem Jahr zurückgekehrt werden. Die deutsche Regierung darf jedoch diese Kündigung frühestens für den 1. Mai 1924 aussprechen, Für die Lieferungen aus dem Abkommen gilt die Einschränkung, daß sie Frankreich lediglich für Zwecke des Wiederaufbaues verwenden darf. Zu den Lieferuilgen ist die deutsche Organisation nur insoweit verpflichtet, als sie mit den Prodüktionsmög- lichkeiten Deutschlands, den Bedingungen feiner Rohstoffversorgung und dem engeren Bedürfnis seines sozialen und wirtschaftlichen Lebens vereinbar sind. Der Gesamtwert der Leistungen soll bis zum 1. Mai 1926 7 Milliarden Goldmark nicht überschreiten. Die Lieferungen sollen erfolgen durch unmittelbare freie Vercin- bSMmeN.LLL-Lerttschsn u«L franzöägiFn Ocguiusano- ucn. Für den Fall, daß eine Vereinbarung nicht zu- staudekommt, entscheidet eine Kommission über Liese- rungsmöglichkeiten, Preise, Transport, Lieferungs- und Abnahmebediugungen endgültig. Die Kommission setzt sich zusammen aus einem Deutschen, einem Franzosen und einer dritten gemeinsam bestimmten oder vorn Schweizerischen Bundespräsidenten ernannten Person. Für die Preisfestsetzung, soweit sie nicht in freier Vereinbarung erfolgt, gilt ungefähr der normale französische Inlandspreis abzüglich der französischen Zollgefälle und der Transportkosten.
Ist der in dem Preisverzeichnis erstellte Preis niedriger als der gleiche Preis für die gleiche Ware in Deutschland, so ist Deutschland nur verpachtet zu liefern, soweit diese Preisdifferenz nicht größer als 5 Prozent ist. Der Wert dieser Verlustlieferung wiederum samt höchstens 5 Prozent des Gesamtwertes der Lieferung des betreffenden Jahres betragen. Kommt für Spezial- material (Maschinen und Industrieeinrichtungen) eine Verständigung nicht zustande, so kann die französische Regierung auf das Lieferungsverfahren nach Anlage 4 zu Teil 8 des Friedensvertrages zurückgreifen, jedoch nur soweit die Gegenstände in den an Deutschland früher übergebenen Listen bereits enthalten sind.
Die Zahlungen an die deutschen Lieferungsorgani- sationen geschehen durch die deutsche Regierung. Dieser wird der Wert der Lieferungen auf Reparationskonto llulgeschrieben. Dabei unterscheidet das Abkommen drei Zeitabschnitte: bis zum 1. Mai 1926, bis Mir 1. Mai 1936 und die Folgezeit. Die Lieferungen im ersten Zeit- kbschnitt werden Deutschland nur mit 35 Proz. des Wertes gutgeschrieben. Beträgt der Wert der Lieferungen aus dem Abkommen in einem Jahre weniger als eine Milliarde Goldmark, so werden in diesem Jahre 45 Prozent des Wertes dieser Lieferungen gutgeschrieben. Der Höchstbetrag, der Deutschland in einem Jahre gutgeschrieben werden darf, ist eine Milliarde Goldmark. Der Betrag des in den einzelnen Jahren nicht gutge- schriebenen Wertes der Lieferungen trügt einkache Jahreszinsen zu 5 Proz. Am 1. Mai 1926 werden die Rest- beträge zusammengerechnet. Die so gewonnen Summe ist in io gleichen Jahresraten bis zum 1. Mai 1936 nebst den fällig werdenden einfachen Zinsen gutzuschreiben. Vei den Lieferungen vom 1. Mai 1926 ab wird grund- wtzlich der volle Wert gutgeschrieben. Jedoch darf die jährliche Gutschrift auch jetzt eine Milliarde Goldmark wüst überschreiten. Beträgt der Gesamtwert der Lieferungen bis znm 1. Mai 1926 mehr als 7 Milliarden Goldmark, so ist der überschicßende Betrag innerhalb Monaten ab 1. Mai 1926 Deutschland voll gutzuschrei- ben, ohne Rücksicht auf die Regelung der sonstigen Gutschrift. Am 1. Mai 1986 ist wiederum festzustellen, welche Beträge etwa Deutschland noch gut hat. Dieser Saldo ist nebst 5 Proz. Zins und Zinseszinsen in 4 Halbjahrs- katen 1936 und 1937 abzutragen. Alle Gutschriftbestim- Wugen gelten mit der Maßgabe, daß keine Jabresgut- schrist höher sein darf, als der Anteil Frankreichs, 52 Proz. an den gemäß Artikel 4 des Londoner Zahlungsplanes zur Verteilung unter die Mutierten gelangenden deutschen Annuitäten Vom 1. Mai 1936 ab kann Deutschland alle Lieferungen ablehnen, soweit durch ihre Ausführung der von Frankreich im ersten Jahr dußerstenfalles an tut Weidende Betrag (52 Proz. der , Annuität) überschritten werden würde.
Die Material- und Viehlieferungen.
Von den vier Nebenabkommen beziehen bÄ drei
Mf die Ablvfüng der Frankreich gegenüber geschuldeten Restitutionen. Die Rückliesernng von Jndustrienmte- rial hört am 6. Dezember auf. Danach werden lediglich diejenigen Maschinen noch zurückgeliesert, die vorher abgerufen wurden. Uebrigens bleibt das auf deutschem Gebiet noch vorhandene, aus Frankreich roegge- sührte Material endgültig in deutschem Beär Dafür liefert Deutschland an Frankreich binnen ach. J . taten 120 000 Tonnen Jndustriematerial, die nach Art und Gewicht dem bereits zurückgelieferten Rtgteriat entsprechen. Frankreich wählt sich dieses btaterial unter den Vorräten und in den Lagern der deutschen Regierung aus. Das Material soll nach wiöglichkeit neu, kanu aber auch gebraucht sein, muß jedoch in vollkvitnuen betriebsfähigem Zustand sich befinden. Falls dort entsprechendes Material nicht vorhanden ist, hat die deutsche Regiermig neues Material zu liefern. Aus die 120 000 Tonnen wird das seit dem 1. Mai 1920 zurück- gelieferte Material demgemäß angeeechnet, desglei- chen wettere 20 000 Tonnen als Ausgleich für das in Elsaß-Lothringen verbliebene Material. Außerdem bekennt sich Deutschland Frankreich gegenüber als SA -Fd- «er der Summe von 158 Millionen Goldmark, die im Verlauf von fünf Jahren, beginnend am 1. Mai 1926, tu gleichen Jahresraten im Wege der Aufrechnung gegen die Verpflichtungen Frankreichs gegenüber Deutschland und in Ermangelung solcher Verpflichtungen in Barzahlungen zn tilgen sind. Die Restitutton von rollendem Eisenbahnmaterial wird auf 6200 Wagen beschränkt, die in gutem Unterhaltngb nüeinb abzulie- ferit find. Zur Ablösung der wett ergehenden Restitu- trousEpflichtungen wird DeuischlanS an Frankreich 4500 neue Fahrzeuge liefern, deren Typen in dem Ab- kourmerl int einzelnen bestimmt sind. Eine aus französtschen «nö deutschen Sachverständigen bcsii.Henke um» Msftmt tritt demnächst in Paris zusammen, um dre Ein-
Dte „Kreuzzectung" meint hierzu daß wohl alle Kritiker des Abkommens zitgeben mühen, daß dies eine geradezu paradoxe Lösung ist, denn ein bis über die Ohren verschuldetes Deutschland müßte dem größten seiner Gläubiger, Frankreich, den Kaufpreis für enorme Leistungen stunden. — Die „Deutsche Tageszeitung" kritisiert besonders den Umstand, daß die deutsche Regierung einseitig an Vertragsbestimmungen gebunden ist, d. H. daß sie eine Kündigung frühestens am 1. Mai 1921 für den 1. Mai 1925 ansfprechen darf, während Frankreich sich nicht an derartige Abmachung zu halten braucht. Deutschland ist also an die Durchsünrung von Vereinbarungen gebunden, auch wenn die allgemeine Lage über die wirtschaftspolizi^che Entwicklung eine frühere Abänderung oder Aufgabe zu zwingender dkotwendig-
barungen (i über die wir
Abänderung oder Aufgabe zu zwingender dkotwendig- keit macht. In einem Schlußwort schreibt das Blatt: „Das letzte Wort hat liier die Praxis. Angesichts der gerade in der letzten Zeit gegen uns zum Ausdruck gekommenen Grundstimmnng Frankreichs wäre'es vollkommen verfehlt, weitgehende Hoffnungen zu hegen."
kmnmen verfehlt, weitgehende Hoffnungen zu hegen." — Aus denselben Ton ist anst der Leitartikel der „Deutschen Zeitung" eingestellt. Sie bucht einen vollen Erfolg der französtschen Unterhändler und meint, daß wir durch dieses Abkommen zu einem Bankier Frankreichs
Heranfgerückt worden seien.
Die „Deutsche Allaemeiite Zeitung" saßt ihr Urteil in den Worten zusammen: „Was bei i n Wiesbadener Verhandlungen herausgekommen ist, iß w vollkommen einseitiger Vertrag zu Gunsten Frank. W und zu Un= guusten Deutschlands." Das Blatt m mt, die ungenügende Anrechnung der deutschen L ' rangen und die ungünstige Verzinsung würden im Privatleben als Verstoß gegen Treu und Glauben betrachtet erden. — Sehr zurückhaltend ist die Regierungspresse. Sogar das „Ber-
Taaeblatt" hat seine AbHandlung nur wie ein Re-
Die Rl nach Deuts
Me« und Lieferbedingungen zu vorder von Deutsch m d aus Frankreich Erschien Tiere wird dur^ die Lie-
Lerung von 62 000 Pferden, 25 000 Rindern, 25 000 Schafen und 40 000 Bienenvölkern abgelöst. Daneben find nur diejenigen Tiere zurückzuliefern, die unter namentlicher Angabe der deutschen Besitzer in den bereits von der französischen Regierung übermittelten Listen anfge- führt sind. Außerdem hat Deutschland gegen Gutschrift ^ ^ Farationskouto weitere 13 000 Pferde an Frankreich zu liefern. Dafür wird Frankreich keine weiteren Viehlieferungen auf Grund der Anlage 4 zu Teil 8 des WiedensVertrages von Versailles verlangen. In allen drei die Restitutionen betreffenden Abkommen ist ausdrücklich bestiurmt, daß nach der Ausführung der darin vorgesehenen Lieferungen Deutschland Frankreich gegenüber feine Verpflichtungen aus Artikel 238 des Friedensvertrages erfüllt hat. Frankreich wird das Personal der im Restitutionsdienst verwendeten Kommissionen aus das unbedingt notwendige LAaß beschränken und nach Maßgabe der Durchführnng der verbleibenden Lieferungen weiter herabsetzen.
Das 4. Abkommen bezieht sich auf Kohlenlieferungen und bedarf, da es teilweise auch Lieferungen an Belgien, Italien und Luxemburg betrifft, der Zustimmung der Reparatiouskvmmisston. Deutschland verzichtet Frankreich gegenüber für Lieferungen über Rotterdam, Ant-
liner L^B—. ,— .„^...-------„.....
ferat für die Beurteilung des Abkomurens abgesagt. Rathenau befriedigt.
»- MukE Raikena« erklärte gegenüber dem Ber- ire :v ios , .... rafiticant", daß er von dem Abkommen bef ’Wt sei, und überaab ihm.folgende schriftliche Erklärung: „Die Abmachung von Wiesbaden ist eine Vereinbärung zweier Völker. Sie hat den Zweck, den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete zu beschleumgen. Hoffen wir, daß dies der Anfang eines internanonalen Zusammenwirkens und ein Symbol für den Wiederaus-
auf das Reparationskonto
bau Europas ist."
Die Abreise ans Wiesbaden.
»* Minister Rathen»« hat Freitag nachnrittag die Rückreise von Wiesbaden nach Berlin augetreteu. Lou- cheur verließ mittaW WieZMMki. Asts dem Bähnom hatte eine Ehrenkompagnie Marokkan: Aufstellung ge- tlommen. Die zahlreich anwesenden ranzosen bereit Uten dem Minister stürmische Ovatio ni.
Kritik der Wiederherstellnngslc crmisfwn.
w „Daily Chronicle" berichtet, daß sämtliche Mrtglce- der der Finanzabteilung der Wiederherstellungskommis- süm sich in einem ungünstigen Urteil über den Wiesbadener Vertragsentwurf in seiner jetzigen Form ausge- Mwchw haben.
Uneinigkeit über die Ueberwachtt«gskoatrolle.
werpen, Gent und andere nichtdeutsche Häfen auf Lob- Preise. Es erhält für diese Lieferungen den deutschen Inlandspreis plus Transportkosten. Deutschland bat das Recht der freien Ansfuhr seiner Kohle, wenn es die Anforderungen der Reparationskommission erfüllt, dabei werde jedes Kohlenrevier und jede Kohlenart besonders betrachtet. Werden also Kohlen eines bestimmten Reviers nach einer bestimmten Art nicht angefordert, so ist Deutschland in der Bersüglkna über diese Kohlen vollkommen frei. In Höhe des Wertes von so ange- ferderter Kohle, berechnet nach dem deutschen Inlandspreis, wird Deutschland a Kontozahlungeu aus seiner Zahlungöpflicht machen. Die Alliierten verpflichten sich, die von Dentschlarkd gelieferten Kohlen nur für den eigenen Bedarf und ihrer Kolonien und Protektorate zu verwenden. Deutschland sann bet etwaiger Ausführung der . nter Artikel 299 aufrechterhaltenen Borkrügs- verträge bis 150 000 Tonnen monatlich der so gelieferten Menge auf die anderen Pflichtlieserungen an Frankreich anrechnen. Der Erlös solcher Lieferungen wird “auf das Reparationskonto eingezahlt. Außerdem wird das im Juli zwischen deutschen und französischen Sachoe- räudigen über den Transport von Kohlen auf dem Wasserwege geschlossene Abkonnnen von den beiden Regierungen genehmigt.
Eigene Drahtn. unseres Berliner ^-Mitarbeiters.
« Das Abkommen von Wiesbaden, das der beutfue Wiederausbauminister Dr. Raihenau mit Lauchenr abgeschlossen hat, findet in der Berliner Presse nicht nn- geteilten Beifall. So führt Graf Westarp in der „Kreuz- zeitung" aus, daß dieser Vertrag vielleicht für den Augenblick eine kurze Erleichterung bringen wird, in seiner GesauMeit aber bedeutet er eine schwere SW-di- gung Deutschlands: denn die geringen Vorteile, die in dem Abkommen für Deutschland vorhanden sind, seien für einen viel zu hohen Preis erkauft iwbeit N Ä- 6ein Graf Wesiarp die Bedeutung des Abkonunens im Zusammer Hange mit der Lage betrachtet hat, itt die wir durch die Annahme des Ultimatums vom w. Mai ge
kommen sind, schreibt er: „Das steht hiermit fest, daß Deutschland in der Lage eines Gemeinschuldners ist, der mit voller Sicherheit in absehbarer Zeit den Tag keiner Zahlnrrgömrfähigkeit ramme« sieht, und ich möchte behaupten, daß auch im Kabinett Wirth und bei den e- giertMgsparteien saunt noch jemand vorhanden sein • dürfte, der dieses noch wollte bestreben."
So wenig eS schon heute möglich ist, die einzelnen Teile des Abkommens in ihrer außenpolitischen Wirt ng abzuschätzen und sie in ihrer innenpolitischen Traaueüe zu übersehen, so verdienen doch einzelne Teile schärfste Kritik, besonders der Passus, nach dem De- is " . • o > den Lieferungen an Sachgütern, die es leistet, bis zürn 1 ™ ...... “'-----'"'“t angereebnet erbat ,
1. Mai 1926 nur 35 Prozent sofort der Rest dagegen an Frankreich n
zahlmtg bis nach dem Jahre 1926 gestundet wird.
•=* Der Präsiden schusses in Coblen besetzten R ' ri^: - "
mi des alltterien Sa
„ -Wena hat an den Rei Rheingebiete eine Note
ändigenaus- ar für die
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ltet, daß, da die Beraiung des Sachverständigenaus- lsies über die Einrichtung des lieberwachungsorgans )t zum Abschluß gekommen sind, die Zusammenkunft mit der deutschen Delegation nicht an dem festgesetzten Termin stattfinden könne.
Ein Baterlan-sverräter.
,, Der Herausgeber der in Dauzig erscheinenden Zeitschrift „Die Ostwacht", Hugo E. Lnedecke, ist von dem Leiter des Danziger Heimatdienstes, Dr. Richard Wagner, in einem offenen Briefe des Vaterlandsverrates geziehen worden. Dr. Wagner weist nach, daß Luedecke während des Krieges 2% Jahre lang als englischer Agent tätig gewesen ist, und eine weitverzweigte Organisation von Agenten unter sich hatte, die rechtsstehende führende. Persönlichkeiten zu unbesonnenen Erklärungen oder Schritten zu verleiten suchte, um das komv: mutierende Material dann der auftraggebenden Stelle in Paris zu- gehen zu lassen. Lnedecke gibt die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zu.
Neue Zusammenkunft Lloyd Georges und Briauds.
Wie aus Paris gemeldet wird, soll dort in der nächsten Woche eine neue Zusammenkunft zwischen Lloud George und Briand stattfinden, in der nicht nur die Erörterung der Abrüstnngsfragc und der Schädigung der englisch-französischen Interessen durch das dauernde Sinken der deutschen Valuta erfolgen soll, sondern die vor allem auch zu einer letzten AuSeinandersetznng zwi- feben den beiden Ministerpräsidenten über die oberschle- sische Frage führen wird.
Die Brüsseler Hungerkonfereuz.
x Die Konferenz zur Bekämpfulig der Hungersnot in Rußland, die gegenwärtig in Brüssel tagt, hat am Freitag ihre Verhandlungen fortgesetzt und wird am Sonnabend ihre Beschlüsse fassen. Der herrische Vertreter erklärte, daß die finanzielle Lage Deutschlands eine Beteiligung an der künftigen üredttaftion für Rußland nicht zulasse.
Offensive der Spanier in Marokko.
o-i Der spanische Kriegsminister ist nach Melilla abgereist. Vor seiner Abreise erklärte er, daß nach den leyten Nachrichten die Mauren überall auf dem Rückzüge begriffen sind und daß die spanischen Truppen Überall vörrücken.
Japan und Amerika.
»- „Daily Expreß" behauptet- da wich die Anzeichen Mehren, daß es zwischen Japan und Amerika innerhalb kurzer Zeit zu einem Konflikt über die Herrschaft im Sülle« Dreau summen werde. Das Blatt weist auf verschiedene Gründe mit, die, sobald Japan genügend Mars sein werde, nämlich ungefähr im Jahre 1923, jeden Augenblick den Krieg herbeisühreu könnten.