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tAchlüchteener Zeitung
Schlüchterner Kreisblatt - Schlüchterner Tageblatt
Nr. 166
Verantwortlich für den gesamten Inhalt: H.°K Hohmeister, Schlächtern. Druck u. Verlag der Fa C Hohmeister in Schlüchtern. Jernspr. Nr. 65. Telegr Schlüchterner Ztg. Postscheck!.: Franlsurr M. Nr. 11402.
Dienstag, 19. Juli 1921
Bezugspreis : Vierteljährlich in Schlächtern M.11 — durch die Post M. 12,-. Anzeigenpreis: Die Klei'n- zeile M. 1,—, die Reklamezeile 3,—, sämtlich ohne besonderen Zuschlag. Bet Wiederholung Rabatt.
73. Jahrg
Aös her HeiMLi.
Boravsfichtl. Witterung. Am 20. 7, (Mittwoch): Wechselnde Bewölkung, teilweise heiter, warm, weitere R-gsu- säile und Gewitter. Nacht kühler.
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। 7t __* Sämtliche im Besitz von Arbeltgeb«»,ober Arbeiruehmern ^befindlichen Steuerkarten sind bis spätestens zum 31. Juli d. Js. bei den zuständigen Hebestellen abzultefern. Damit alle für bis einschl. den 31. März 1921 gezahlten Lohn >U oder Gehalt entwerteten Marken bei den Hsbestellen in " Einnahme gekracht werden.
chäst —» Rsichsbanknoten zu 50 Mark vom 30. November 38 1918 habe» auf Grund der Verordnung vom 27. Dezemker —1920 (R. G. Bi. S. 2318) ihre Eigenschaft als gesetzliches ^ Zahlungsmittel bereits seit dem 31. Januar 1921 verloren. “ Sie werben nur noch bis zum 31. Juli 1921 von dcr N Reichsbank eingelöst, für die mit diesem Zeitpunkt jede Ein- 1« lösungspflichi endet. Die Besitzer solcher Noten werben in 8M ihrem eigenen Interesse erneut an deren rechtzeitige Abliefe- 102°; rung erinnert.
T • — * Der Ankauf von Gold für das Reich durch die '__' Reichsbank und Post erfolg» in der Woche vom 18.—24. Juli ds. Js. zum Preise von 320 Mark für ein Zwauzig- I Markstück, 160 Mark für ein Zehnmarkstück Für ein 'Kilogramm Feingold zahlt die Reichsbank 44 600 Mark ipre(und für die ausländische» Goldmünzen entsprechende Preise, rst« —* Sind Tarifverträge für Lehrlinge verbindlich? Mit Riefet Frage hatte sich in einem Zivilprozeß das Amtsgericht Gaffel zu besassen. Ein Lehrling klagte auf Grund tzes .Tarifvertrags im Bäcker-gewerbe die D'ffereuzzwischensrlaem ' ^ehrlingSeivkommr» und dem Tariszchalt ein, Das Gericht ^ftvies die Klage ab, da Tarisv-.rträze nicht verbindlich für ^*das Verhältnis zwischen M ister und Lehrlingen seien.
I —♦ (Eingelöfte Nachnahme» nimmt die Post nicht mehr f Zurück.) Eiagelöste Nachnahmesendungen werben von der Post jetzt nicht mehr zurückgenommen, noch auch der bezahlte Betrag zurückgegeben. Zu dieser neuen Anordnung haben erichtliche Entscheidungen den Anlaß gegeben, durch die die kß augehalten worden ifc eiti^zogene Mach«u-im-Se»räge niet allen Umständen an den Auflieferer der Sendung ad- fführeu. Ja einem Fall hatte die Post aus Gefälligkeit 15 l§ 20 Minütsu nach der Aushändigung der Sendung diese «ückgenomme» und dem Absender zurückgeschickt. Dieser Hute dir Zurücknahme der Ssfldung ab und verklagte dir oft auf Zahlung des Rochnahmebetrags mit Erfolg. In der «egiünbung wird ausgeführt, daß der Absender mit der inlöfung gegen die Post e.uen Anspruch auf beu Betrag ach den Bestimmungen des Bürger,li^en Gesetzbuchs §§ 667 ch 675 erhalte. Der Absender habe auch ein Recht daraus, ß dem Empfänger nur zwei Möglichkeiten gewährt werden, Sendung etazulösen oder den Empfang abzulehnen.
—* (Förderung des Wohnungsbaues). Der Minister Innern und der Finanzminiftex sowie die Regierungs- Oberprästdenten machen aus eine neue Möglichkeit der rberung des Wohnungsbaues aufmerksam. Es kann dies der Ausgestaltung der Wertzuwachssteuer geschehen. Es nämlich angängig, begonnene und vollendete Neu» und n bet einer erstmaligen Veräußerung innerhalb bestimmten Frist steurrfrst zu stellen ober in den zu ermäßigen. Eine derartige Abweichung von der euersrdnuvg bedarf auch nicht der besonderen
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ehmtguug der Minister.
—* (Zuweisung vo» Bahnwirtschaften an Küegsbe- ädigte.) Aus Berlin wird berichtet: Laut Verordnung Retchswehrministers kann mit der Zuweisung von Bahn- wirtschaften an Kriegsbeschädigte nur in geringem fange gerechnet werden. Zuständig für die Vergebung Bahnwirtschaften sind die Elsenbahndirektionen, die rbet mit den Fürsorgesteilen für Kriegsbeschädigte und gShinterblieheue ins Benehmen zu treten haben. Be- er muffen sich daher an die zuständige Fürsorgestelle e», die die Gesuche weitergibt. Anträge an das Reichs- rmintsterium sind daher zwecklos.
Deutsche Hausfrauen, ihr könnt das Einkommen Ernährer erhalten und vermehren, wenn ihr in den chäften uux deutsche Ware verlangt und AuSlandware ckwetst. Die Zollgrenze im Westen wird immer noch Grund der sogenannten Sanktionen von den Gegnern altet. Diese lassen gegen den Willen unserer Behörden engen fertiger Auslandsware in unsere Heimat hinein, tt verschlechtert sich unsere Valuta, und die ganze Haltung wird verteuert. Der Einkauf von Rohstoffen Ausland, der unserM erwerbStätigen Männern und Frauen ett und Einkomirun verschafft, wird unmöglich gemacht, es Stück deutsche Ware, das gi lauft wird, hilft die eitslofigkeit verminderst.
Eins neue Dienstanweisung für Schulleiter ist von hiesigen Regierung, Aht, für SchulangelcgmheÜen, ^gegeben worden. In derselben find die in einer er «lassen«» Verfügung beanstandeten Punkte, die bet Hessischen Lehrerschaft mancherlei Unzufriedenheit erweckt , Heiligt worden. Der Rektor ist im Sinne der Fialen Schulleitung nicht als Vorgesetzter der Lehrer usehen, vielmehr hat er den an seiner Schple wirkenden lern und Lehtkriunen beratend und helfend zur Seite zu
stehen. Gegenüber den noch nicht endgültig angestellten Lehrern und Lehrerinnen soll der Schulleiter berechtigt und verpflichtet sein, sie über, ihr dienstliches Verhalten zu belehren und ihre wissenschaftliche Weiterbildung zu fördern. Zu den Funktionen des Schulleiters gehört es, durch Mitwirkung der Lehrerkonferenz den gesamten Schulbetrieb den behördliche» Anordnungen entsprechend zu überwachen. Dabei soll auf die Gesundheit der Schüler gebührend Rücksicht genommen und alle Vorkehrungen getroffen werden, oam t die Schule ihre unterrichtliche und erziehliche Aufgabe erfüllt. Den Lchrpersosen soll zwecks Weckung des Interesses für gemeinsame Tätigkeit und des Gefühls der Mttverant- lichkeit geistige Selbständigkeit, Bewegungsfreiheit und U^abhäagigkeit in ihrer Berufsarbeit belassen bleiben. Klaffeudcsuch? sind dem Schulleiter nur in feiner Eigenschaft als Vorsitzender der Konferenz oder in besonderem Auftrage der var-zefttzien Behörde gestattet, wenn er sich über das Leben in der Schule unterrichten will. Methotische Auwei» sungen kann der Schulleiter den endgültig angestellten Lehrern und Lehrerinmn nur dann erteilen, wenn sie durch Konsereuz- beschluß erfolgen ober durch die Vorgesetzte Behörde angeordnet werden. Der endgültig angestellte Lehrer untersteht den Anoronungen der Behörde und den durch Konferenzbeschluß getroffenen Maßnahmen; im übrigen soll er in seiner be» rüstigen Tätigkeit selbständig und gegenüber der Konferenz und der Schulbchörde verantwortlich sein. Gegenüber den Eltern gilt der Lehrer für Angelegenhette» seiner Schüler als nächste Instanz, die auch gutachtlich zu hören ist.
—* „Bitte nicht prügeln!" Der eben aus dem Gefängnis entlassene Arbeitslose Max Liebe» in Berlin versuchte ein unbeaufsichtigt stehendes Fuhrwerk, welches einschl. der Ladung eines Wert von rund 110 000 Mark hatte, zu stehlen. Er wurde hierbei beobachtet, und nun entspann sich eine wilde Jagd nach dem Diebe. Er wurde «inzeholt und ergab sich seinem Schicksal mit den Wotten: „Bitte, lieber Herr Kutscher! Nicht prügeln." Offenbar hat er bei einer ähnlichen Situation schlechte Erfahrungen gemacht.
* Schlüchtew- (Die Rechn«ngrs pünktlich zahlen.) In einem Schreiber, des Frankfurter Bürgerausschuffes heißt es: Es ist immer wieder notwendig, das Publikum an seine Verpflichtungen den Geschäftsleuten gegenüber zu erinnern. Die verzögerte Zahlung der Rechuungeu, die bet einem großen Teil her Bürgerschaft üblich ist, zwingt die Geschäftsleute, diesen Nachteil in ihre Kalkulationen eizuschlteßen, dies belastet den gesamten Konsum. Pünktliche RechnungS» Zahlung gestattet, feste Kalkulation und verbilligt die Waren. Nur in Notfällen läßt fich ein Privatkredit für die täglichen Lebensbedürfnisse moralisch verantworten.
* Marjoß. Dem Förster und Forstschreiber Hilzebecher in stkrnhof, gl. Oberförsterei, wurde zum 1. August d. Js. die Försterstelle Marjoß-Nord, Oberförsterei Marjoß, übertragen.
* Oöerzell. Die Versetzung des Försters Kaupisch von Holzhousen, Oberförsterei Gahrenberg, nach Züntersbach, hiestge Oberförsterei, wurde zurückgezogen.
* In Wolferborn, Kreis Gelnhausen brannte das Anwesen des Bürgermeisters vollständig nieder. Fünf Feuerwehren waren am Brandplatze tätig. Das Wohnhaus konnte gerettet werden. Man vermutet Brqndstif tuug.
* Lollar. (Eine Luftspiegelung) Ein Student der Physik schreibt dem „Gteßenrr Anz.": Eine Erscheinung, die man nicht allzu häufig steht, die aber bei den hohen Temperaturen der letzten Tage verständlich ist, beobachtete ich am vrrgangcnen Sonntag. Ich kam zwischen 12 u. V Uhr von Lollar her auf der Marburger Straße nach Gießen. Kurz hinter der Abzweigung der Straße nach der Badenburg fiel mir auf, daß den Bäumen am Ende der Landstraße die unteren Teile des Stammes fehlten. Ich stieg vom Rade und beugte mich etwas herunter und schon sah ich die Bäume umgekehrt mit der Krone nach nuten u. b. Stämmen nach oben, m.a.W. eine richtige Luftspiegelung. Die sußerordentlich große Sonnenbestrahlung während des ganzen Morgens, verbunden mit vollkommener Windstille, hatte die unterste, bodennahe Schicht der Sufi so stark erwärmt, daß sie als Spiegel wirken konnte. — Die Erscheinung war deutlich zu «kennen, natürlich zitterte das Bild etwas durch die Unruhe der Luft. Sehr bekannt ist eine Lhuztche Erscheinung unter dem Namen „Fata morgana* aus ben Wüstengebieten der Erde, z. B. der Wüste Sahara. Auch auf langen Asphaltstraßen hat man manchmal Gelegenheit, ste wagrzu- nehmen. Nur unter besonders günstigen Verhältniffen bekommt man fie auch im Freien zu sehen, wie in diesem Falle. — Es wäre interessant, zu erfahren, oh in diesen Tagen noch weitere B-ohachtungs« ähnlicher Art gemacht worden sind.
* Homburg v. b. H. (Furchtbarer Anblick.) Bei Kir- dorf üöerfuhr das in rasender Fahrt dahcrsausende Automobil eines Frankfurter KausmanrS den 8 Jahre alten Sohn eines Landwirts. Ein Maan sprang hinzu, um dem Knaben die erste Hilfe zu leisten. Bet näherer Betrachtusg mußte er bemerken, daß er die Leiche seines eigenen Kindes aufgehoben hatte.
* Hersfeld- Feuer in einer Wagner ei. Gestern vormittag brach in der Wagnerei von Gonnermau» in KalobeS Feuer aus. Es war anfcheineud durch Selbstentzündung
der dort in einem Raume lagernden Sägefpäne entstanden und barg die größten Gefahren in sich. Es wurde aber glücklicherweise sofort bemerkt und die Hersfelder Feuerwehr herbeigerufen. Hierbei trat die segensreiche Einrichtung des Alarmzuges und der gute Geist der unter Mannschaften nnd Führern herrscht, so recht in die Erscheinung. Innerhalb vier Minuten konnte der Zug mit zwei vollbesetzte« Geräten zur Brandstelle abrücken, Er brauchte allndiugs nicht mehr in Tätigkeit zu treten, denn den hilfsbereiten Arbeitnn und Bewohnern von Kalkobes, welche sofort unter Aufbietung aller Kräfte das Feuer bekämpft hatten, waren desfelben bereits Herr geworden.
* Cassel. Schweres Unglück betraf eine hiesige Familie, der bei einem in der Nacht von Sonnabend zu Sonntag im Hause Turmgaffe 1 ausgebrochenen Dachstuhlbrand sämtliches Möbel bis auf das letzte Stück verbrauute. Das Feuer dauerte von '/,12 bis 2 Uhr und würbe von der Feuerwache 2 mit zwei Rohren bekämpft. Der Schicksals- schlag trifft die Familie um so schlimmer, als die Wohnungseinrichtung nicht versichert war.
' Bekanntmachung.
Die Verpachtung der Lagerplätze in der Stadthalle erfolgt am Mittwoch, den 20. d Mts. nachmittags 6 Uhr an Ort und Stelle.
Schlüchtern, den 18. Juli 1921.
Der Magistrat: Fenn«.
Eine ärztliche Warnung!
Jeder jungen Ehefrau werden immer eine Anzahl Angebote hygienischer Mittel zugesandt, die zum Teil Schwindel' anzeigen sind, auf die unerfahrene Frauen leider häufig genug reinfallen. Besonders aufdringlich ist die Reklame des Rad-Jo Versand von Vollrath Waßmuth in Hamburg, der fein geburtcrlcichterudes Mittel immer wieder anpreist und dabei auf ärztliche Zeugniffe Bezug nimmt. In den An- gabe» üb t Rad-Jo heißes: „Rad-Jo verhüt« Schwanger- schaftsbeschwerden, Erbrechen usw., es kürzt die GeburtSzeit oft bis auf Minuten ab, eS verhütet Krampfadern, es förd«t die Milchbildung. Viele Mütter berichten, daß Rad-Jo- Kinder weit gesünder, kräftiger entwickelt, hübscher und heiterer sind als ihre älteren Kinder, die ohne Rad-Jo geboren wurden." In welcher Weise die Firma Reklame macht, zeigt ein Rundschreiben, das sie an die evangelische und katholische Geistlichkeit gesandt hat, und in dem sie um Mitteilung der Adreffen von schwangere» Fraven bittet, wobei sie für jede ihr übermittelte Adresse eine Gabe von 50 Pfg. in die Kirchenkasse verspricht. Wenn auch sicher an« zunehmen ist, daß die Geistlichkeit auf biefen Trick nicht heretu- fallen wird, so scheint doch eine öffentliche Warnung dem Minister des Innern geboten. Die wissenschaftliche Nachprüfung des Mittels hat ergeben, daß Rad-Jo die ihm von Waßmuth zugeschriebenen Eigenschaften nicht befitzt. Eine Beleidigungsklage, die Waßmuth gegen einen Arzt, der Rad-Jo als glatten Schwindel bezeichnet hatte, anstrengte, wurde auf Kosten Waßmuths abgewiesen. Wegen der unwahren Behauptung, daß bei der Entbindung der Röntgte von Holland Rad-Jo angewandt worden sei, würbe Waß» muth zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. Mit des Name» von Aerzten hat die Rad-Jo Gesellschaft groben Unfug getrieben. Diese Erklärung ist von den Direftoren sämtlicher UnversitätS-Frauenkliniken unterschrieben. Ihr hat fich die Direktion des GesnsdheitSwesens des Kantons Zürich in der Schweiz angeschlossen. Sie fordert, daß dem Schwindel mit aller Energie entgegen getreten wird, weil bte Art der Reklame unter dem Deckmantel der Wisienschaftlichkeit der Forderung der Volksgesnndheit und der allgemeinen Hygiene zu keinem anderen Zweck« dient, als auf diese Art und Weise auch das Schweizer Publikum anzulocken und finanziell auszubenten. Es hasdelt sich nicht um die Förderung der VolkSgefundheit, sondern um ei« kaufmännisches Geschäft, gegen dessen Schwindelprodukt nicht energisch genug Stellung genommen werden kann.
Sommerliche Srirantunaen.
Es ist eine bekannte, regelmäßig wieöexkehrende Erschei- ttung, daß in der heißen Jahreszeit, zumal während der Obstreife, vielerlei Magenverstimmungen und Darmerkran« hingen bemerkbar werden. Auch in diesem Fahre hört man «Aerorten von solchen gesundheitlichen Beschwerden.
i Die Ursachen liegen wohl nicht in allen Fällen im Obstgenuß. Zu einem großen Teil ist auch die gegenwärtige Beschaffenheit des Brotes daran schuld. Seit der .Äushnngernngskrieg gegen das deutsche Volk geführt worden ist, hat es immer kurz vor der Ernte eine Periode der Brotverschlechttrung gegeben. Wenn auch in diesem Jahre ^sich die Verhältnisse gegen die KriegSzeiten und die kurz darauf folgenden Sommer wesentlich gebessert haben, so ist trotzdem auch diesmal an dem Brote vieles auszusetze».
! Von ärztlicher Seite wird unS bestätigt, daß Säure- erscheinungen, Blähungen und einzelne Darmbeschwerderr sdem Brote zur Last zu legen sind. Wie zu Eingang erwähnt, ist die Brotnahruna aber nicht der alleinige Grund- für bte augenblicklichen Magen- und Darmerkrankungen. Mit einiger Vorsicht in der Ernährungsweise wird sich ie* doch über diese krisenhafte Zwischcnzeit, die her neuen Ernt- vorangeht, binweafommeit laße«. J