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Schlüchterner Zeitung Snznaer für Die amtlichen LekannlinachMgen im Kreise KWWM Schlüchterner Kreisb satt Akttttzt SeU»»r im Artist; gegrtod im Iihrr 1849.

««zeigen: k! Zeile oder deren Stau» | 70 Pfg., Reklamezeile 2,- M. Bei Betriebs- SLruugru kein Schadenersatz oder Minder- | gebühr einschließlich BezngS. Kem- SewSLr I für Platz, Aufnahme-^, nnt P-'- .'.eeferuag. 1 Kein Nachlaß bei gerichtlichen ZwischentoSen. I Zahlkarte ^ranKorf a. Main Rnmmer 11409. |

VezugSpreiS frei HauS, vorauszahlbar viertel». 5,80 Mk>, (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint LienStagS, Donnerstags und SamStagS. Druck und Verlag L. Hohmetster, verantwortl. 8.-6. Hochmeister, Schlüchtern. Fern­ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ne- schSstSverkebr mit der Firma Schlüchtern.

JK 150. Sienttag, den 21 Dezember 1920. 72. Jahrgang

Aus der Heimat

* Die Maul- und Klauenseuche tritt leider noch immer in mehreren Kreisen des Regierungsbezirks Caffel in basaltiger Form auf. Das wirksamste Mittel zur Verhütung von Todesfällen ist die Impfung aller ge­fährdeten und krankten Tiere eines Gehöftes unmittelbar nach dem Auftreten der ersten Krankheit-erscheinungen bei den zuerst erkrankten Tieren. Die sofortige Zu­ziehung eines Tierarztes ist deswegen dringend erforder­lich. Die Impfung erfolgt entweder mit dem drrch den Tierarzt vom Landwirtschaftsministerium zu be­ziehenden, nach dem Entdecker genannten Löffler'schen Serum oder mit dem durch den Tierarzt selbst von durchgeseuchten Tieren etwa 714 Tage nach dem Uebersteheu der Krankheit entnommenen Blute oder dem von solchem Blut gewonnenen Serum, sogenanntem RekonvaleSzentenserum. Die Gewinnung und Anwen­dung dieses Impfstoffes ist kürzlich auf dem Schlacht- Hofe in Fulda unter Beteiligung einer größeren Zahl von Tierärzten praktisch vorgeführt und besprochen worden. Es ergeben stch zur Zeit immer noch Schwierig­keiten bei der Beschaffung von durchgeseuchten Tieren für die Blutentnahme. Es ergeht deswegen an die Besitzer durchgeseuchter Viehbestände wiederholt die Bitte, die vom Tierarzt für geeignet befundenen Tiere für die ganz unschädliche Blutentnahme herzugeben. Neuerdings liefert zwar das Landwirtschaftsministerium auch RekonvaleSzentenserum von Rindern und Schweinen fertig zum Gebrauch, das wird aber auch dann nu in genügender Menge möglich sein, wenn die Besitzer durchgeseuchter Tiere dem blutnehmenden Tierarzt mög­lichst weitgehendes Entgegenkommen zeigen. Um die Viehzüchter und die Milch- und Fleischversorgung der Bevölkerung vor weiteren schweren Schäden zu be­wahren, ist es unerläßlich, wetteren Viehverlusten Mit allen Mitteln entgegenzutreten.

* (Ein neuer 1 Mark-Schein.) Es kommt ein neuer Darlehnskaffenschetn im Werte von 1 Mark in den Verkehr. Der neue Schein unterscheidet sich von alten durch die Größe und durch die Farbe. Er ist einige Miltmeter kürzer als der jetzt im Kurse befindliche, hat aber die gleiche Höhe. Die Grundfarbe der Berderseite ist ein gelbliches Grün. Das Mittelstück zeigt die Wertangabe 1 Mark. Darüber in gerader SchriftDarlehnskaffenschetn Eine Mark" und ganz oben im Feld in roten Ziffern die Kontrollnummer. Bon gleicher Farbe ist links der Stempel der Rstchs- schuldeuverwaltung mir dem neuen deutschen Adler (ohne Krone) und rechts der gleiche Stempel in farbloser Prägung. Die Rückseite ist bläulich-grün und zeigt wieder im Mittelstück eine 1, rechts und links in den Ecken die BezeichnungEine Mark" und noch einmal in schwarzen Federn der Zeichnung die Wertangabe. In der Stärke des Papieres unterscheidet sich der neue Schein wenig von dem alten.

* (Neues von der Post.) Die Etnlteferungsbe- schetnigung über gewönliche Pakete erteilt die Post jetzt auch in Posteinltefcrungsbüchern und zwar in dem Buche für Nachnahmen. Die Gebühr davon von 50 Pfennig für Paket wird durch Briefmarken verrechnet. Der Aufgabestempel gilt als Bescheinigung. Den Abholern wurden Nachnahmesendungen bisher nur an­gekündigt. Die abholenden Boten vergaßen dies ganz »der berichteten nur ungenaues. Die Reichspost führt deshalb vorgedruckte Benachrichtigungszettel dafür ein. Es wird darin die Art der Sendung, der Betrag, der Absender und die Einlösungsfrist angegeben. Der Preis der Antwortscheine für das Ausland wechselt fortgesetzt mit der Valuta. Jetzt ist er wiederum von 4 Mark auf 3,50 Mark ermäßigt worden.

* Schlüchtern Am Dienstag, den 21. Dezember, abends 7*/, Uhr findet eine Sitzung der Stadtver- fammlung mit nachstehender Tagesordnung statt: 1) Nachtrag zum Ortsstatut über das städt. ElektrizitätS- «erk. 2) Nachtrag zur Lustbarkeitssteuerordnung. 3) Verlängerung der Wasserleitung nach der Nicderzeller- straße. 4) Aufnahme einer Anleihe zur Deckung des Kaufgeldes für das Köhler'fche Anwesen. 5) Bewillig­ung eines einmaligen BeitrageS für den Reichsstädte- bund. 6) Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Provinzial Schulkollegium in Caffel bete, etwa enl- ftehenderSchäden an der Seminarturnhalle bei Benutzung durch das Künstler-Theater des Rheta-Matntschen Ver­bandes. 7) Mtetvyetrag mit dem Finanzamt über die Räume im Köhler'schen Wohnhause.

* Schlüchtern. Auf Veranlassung des Hessischen

Volksschullehrervereins findet in den Landschulen unseres Regierungsbezirks eine Lieb Sgabensammlung statt, welche den Zweck haben soll, der notleidenden Kinder­welt der Städte Hanau, Ciffsl, Fulda, von Hephata bei Treysa usw. eine Weihnachtsgabe zu bescheren. Die Spenden aus unserem Kreise find für Hanau bestimmt Wie der dortige Lehrerverein dem Vorstand dcS Kreislehrervereins Schlüchtern mitgeteilt hat, sind inbezug auf die Abnahme der Spenden in Hanau folgende Maßnahmen getroffen: Sammelstelle für die Wethnachtsgaben ist die Haushaltungsschule in der Waldstraße am El-kttizitätswerk. Persönlich über- brachte Gaben werden dort bis zum 24. Dezember vormittags von 812 Uhr angenommen. Weitere Annahme für solche Spenden find: Lehrer Roth, ©herbarbfir. 15 u d Lehrer Gärtner, Heffenstraße 11. Fracht- und Paketsendungen sind zu richten an Frau Hübenthal, Waldstr. 8 Geld- und Briefsendungen sind an Lehrer Pape, Gustav-Adolfstr. 18 I erbeten.

* Schlüchtern. Die offizielle Gewinnliste der Frank­furter Pferde Verlosung des Frankfurter Landwirtschaft­lichen Vereins, e. V., zu Frankfurt a. M- gezogen zu Frankfurt a. M. im Saalbau am 15. Dezember 1920 öffentlich vor Notar und Zeugen, liegt von heute ab in der Geschäftsstelle der Schlüchterner Zeitung zu jedermanns Einsicht auf. Nachstehende bet uns in Empfang genommene Lote sind mit einem G-winn gek-önt: 20370, 20399, 48819, 74155, 74183, 100012, 100035, 100u41, 100065, 109062, 112906 112923, 112960. Die Gewinne werden nur gegen Aushändigung der beinffenben Lose werktägtq von 1 12 und 3-5 Uhr, Samstag von 9-2 Uhr von der Geschäftsstelle des Frankfurter Landwirtschaft­lich eu Vereins in Frankfurt a M, Q^endstr.30ver- abfolgt bezw. auf Rechnung und Gefahr der Gewinner in Aufbewahrung genommen. Die Gewinner wollen sich wegen Uedersendung der Gewinne an Herrn Sekretär Koppel in Frankfurt a. M, Ostendstr. 30 wenden, durch welchen die Gewinne für Rechnung und Gefahr der Empfänger gegen Nachnahme der Kosten für Verpackung, Porto usw, übersandt werden.

* Fulda. (Umfangreiche Eisenbahndiebstähle.) Die Kriminalpolizei nahm eine organisierte Diebesbande von sieben Personen fest, denen zur Last gelegt wird, die hier vorgekommenen Beraubungen von fahrenden und stehenden Zügen ausgeführt zu haben. Als einer der Haupttäter kann der wegen Eisenbahndiebstahls beritS mit 6 Monaten Gefängnis vorbestrafte Arbeiter MaxNeumann ein gebürtiger Sachse, in Betracht, ein früher ganz mittelloser Mensch jetzt zweifacher Haus­eigentümer. Die Verhafteten sind die Arbeiter, Ge­brüder Joseph, Benedikt und Karl Mohr und deren Schwäger, die Arbeiter Max Neumann, Paul Schwarz und Max Osner aus Fulda und der Handlungsgehilfe Jakob Franz aus Gclnhansen. Durchsuchungen bei den Dieben und Hehlern brachten Unmengen der ver­schiedensten GebrauchSgegenstände im Gesamtwerte von etwa 200 000 Mark zum Vorschein: Kleiderstoffe, Mäntelstoffe, verschiedene Sorten Bieder, Drell. Teppiche, Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Schmalz, Oel, Mehl, Seife und Strickwolle. Eine besondere Vorliebe hat die Spttzbubengesellschaft für die Liebesgaben aus Amerika gezeigt. Bet einem hiesigen Geschäftsmann sind für etwa 50 000 Mark Stoffe beschlagnahmt worden, die er durch zweite Hand von den Dieben gekauft hat. Den Gesamtwert der von den Spitzbuben gestohlenen und veräußerten Sachen festzustellen, dürfte unmöglich sein.

* Overvelkmar. (Mit dem Tode bezahlt.) Der 42 Jahre alte Steinsetzer Viktor H. wurde bei dem Versuch, Hühner zu stehlen, von einem Selbstschuß getroffen. Dieser riß ihm den Leib auf, so daß dor Tod sofort eintrat. ___________________

Welthändel-

Der Reichsrat stimmte der Verordnung betreffend Genehmigung des Aufrufs zur Einziehung der Rejchs« banknoten zu 50 Mk vom 30 Januar 1918 zu. Beschlossen wurde ferner, die Einziehung der Reichs- kassenscheine zu 10 Mk. und die Erhöhung des Gesamt­betrages der Reichskaffenscheine zu 5 Mk. bis auf 240 Millionen.

Ein Reichsgesetz über Entschädigung für Schä­digungen Deutscher - durch Besatzungstruppen aus Retchsmttteln, wo sie von anderer Seite nicht erlangt werden können, ist in Vorbereitung. Bis zum Zu­standekommen dieses Gesetzes werden von den Ländern

im Bedürfatsfall vorschußweise laufende Unterstützungen gewährt.

Nach Ablauf der für Freiwillige Waffenabliefer- ung festgesetzten Frist ordnet. der Retchsevtwaffnung»- kommiffrr auf Grund des EntwaffnungSgesetzeS die Zwangsdurchsuchung für das ganze Reich an.

(Eine großherzige Entschädigung!) DieSchlesische Zeitung" meldet aus BreSlau: Der auf dem Turn­platz des Gymnasiums von einem französischen Sol­daten aus nichtiger Ursache durch Bajonettstiche schwer verletzte Oberprimaner Reh, der noch an den Folgen der Verletzungen leidet, erhielt von der französischen Behörde eine Entschädigungssumme von 200. Hierzu schreibt dieFuld. Ztg " : Man vergleiche mit dieser wie Hohn klingenden Lappalie die Milltonmsummra, die Deutschland an französische Staatsangehörige zu zahlen gezwungen worden ist Noch in den letzten Tagen sind 20 577 Mark als Ersatz für die in Cux» haven beschädigten Offiziersuniformen gezahlt worden.

Zwischen der deutschen Regierung und Vertretern der italienischen Regierung fanden in Berlin Verhand­lungen statt mit dem Ziel, den Verkehr zwischen Deutschland und Italien, der sich bereits jetzt in günstiger Entwicklung befindet, nach Möglichkeit zu er­leichtern. Es handelt sich in der Hauptsache um die Schaffung direkter Tarife, um die durch die jetzt u»4 erforderlichen mehrfacheu Zwischenabfertigungen bedingten Schwierigkeiten und Verteuerungen zu beseitigen. Nr-ch dem Verlauf der Verhandlungen darf angenommen werden, daß eine befriedigende Regelung dieser Frage erreicht wird.

Bücheriisch.

eines jeden!

Ich wünsche mir vorn Weihnachtsmann

1. Gute Laune

2. Fröhliche Stunden

3. Ständigen Humor

4. Vergnügte Stimmung

5. Lustige Lektüre

6. Schlagende Witz-

7. Satirische Glossen

8. Gute Humoresken

9. Schöne Bilder

10. Heitere Gedichte ober - Alles in Allem ein Jahresabonnement auf die Meggendorfer-Blätter 1

Das Abonnement auf die Meggendorfer-Blätter kann jederzeit begonnen werden. Bestellungen nimmt jede Buchhandlung und jedes Postamt entgegen, ebenso auch der Verlag in München, Perusastr. 5.

Der Abonnementsprets beträgt vierteljährlich nur Mark 12,60, die einzelne Nummer kostet Mk' 1. (ohne Porto). Die seit Beginn eines Vier^-KjahreS bereits erschienenen Nummern werden neuen Abonnenten auf Wunsch nachgeliefert.

Amtlicher Teil.

Ja Abänderung des Erlasses vom 2. März 1919 I. A III g. 6495 veröffentlicht im Rtg -Amtsbl- Nr. 12 vom 22. März 1919, Seite 110 - wird hierdurch bestimmt, daß für die in diesem Erlaß vor­gesehenen Blutuntersuchungen bei Pferden ruf Rotz künftig eine Gebühr von 3 Mark zur Staatskasse zu erheben.

(I. A HI i. 22333.)

Berlin W. 9 am 16. November 1920. Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. ________________I A.: (Unterschrift.)_____________'

Berordsmug betreffend Matz-rahme« gegenüber Betriebs abbrüche« und st-llegunge«.

Vom 8. November 1920.

Auf Grund der die wirtschaftliche Demcbllmachu«!-! betnffenben Befugnisse wird nach Maßgabe b S Erlasses, betriffend Auflösung des Reich-,Nllrristeriuv^s für Wirt- schaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Retchs-Gesetzbl. S. 438) nach Anhörung des vor­läufigen ReichswittschaftsratS solo «des verordnet:

§ 1. Inhaber ober Leite: von gewerblichen Be­trieben (§ 105 b Abs. 1 der Retchsgewerbeordnung) und von Trieben deS Verkehrsgewerbes, in denen in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt