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»««gSpreiS frei Hans, vokauSratz!!iar giertell. 5,80 Mk., (durch die Post ohne Bestell- geld^ Erscheint DienStaqS, Donnerstags und SamStagS- Druck und Verlag L. Hohmetster, veiaatwortl. H.-S. Hohmeister, Schlächtern. Fern- Ms 65. ErsalliingSort für den gesamten SSe- schSstSderrehr mit der Firma Schlüchtern.

Schlüchterner Krelsblatt

Aettestk ZeitMg im Steife; MrALer im Jahre 1849,

Anzeigen: kl. geile oder deren N«nm 60 Reklamezeile 2,- Mk. Bei Betriebs­störungen kein Schadenersatz oder Minder- gebühr einschließlich BezugS. Keine Bewähr für Platz, Aufnahme-Zeit und Beleglieferung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen Zwischenkosteil. Zählkarte Frankfurt a. Atain Nummer 11402.

F 121.

. Dsnnerstas, den 14. Oktober 1920.

72. Jahrgang

Grundsätze für die Wertermittelung «ach dem Reichsuotopfergesetz.

Durch Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom i4, September 1920 find Grundsätze für die Wert» eimitttlung nach dem RstchSnotopfergJetz ausgestellt worden, von denen unsern L fern von zuständiger Stelle in mehreren Abhandlungen Kenntnis gegeben wird.

Bei der Wertermittlung nach dem Gesetz über die Kriegsabgabe vom Vermögens zuwachs waren die Finanzbehörden angewiesen worden, den Erschütterungen des gesamten Wirtschaftslebens, wie sie durch die Nach Wirkungen des Krieges, insbesondere durch die Schwank ungcu der Valuta eingetreten find, Rechnung zu tragen und daher nicht in allen Fällen den Verkaufswert am Stichtag als gemeinen Wert anzusehen.

Diese Grundsätze lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres aus Weitermittelungen auf das Reichsnotopser übertragen. Bei der KriegSabgabe vom Vermözens- zuwachs sollte nur der Zuwachs während des Krieges erfaßt werden, daher konnte hier grundsätzlich von einer neuen Bewertung des schon vor dem Kriege vorhandenen, im Bestand nicht veränderten Vermögens> abgesehen werden. Das Reichsnotopser hingegen soll vom ganzen Bestand des Vermögens am Stichtage erhoben werden, soweit nicht § 22 Abs. III. A. O. Anwendung findet.

Für das Reichsnotopser ist daS Vermögen nach den Grundsätzen der RetchSabgabenordnuna und den besonderen Bewertungsvorschriften des Reichsnotopser' gesetzeS festzustellen. Hiernach sind maßgebend entweder der gemeine Wert oder der Ertrag^wcrt am Stichtage. Der Stichtag ist in der Regel der 31. Dezember 1Ä19

Der gemeine Wert wird durch dc.i Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der* Be­schaffenheit des Gegenstandes unter Berücksichtigung aller den Preis beeinflussenden Umstände zu erzielen wäre, ungewöhnliche oder lediglich persönliche Ver­hältnisse sind nicht zu berücksichtigen (8 138 Abs. I. A. O-)

Auch für den ErtragSwert haben lediglich vorüber­gehende Ertragssteigerungen oder Ertragsminderungen außer Ansatz zu bleiben. Denn als Ertragswert gilt bet landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken ein Vielfaches des Reinertrages, den die Grundstücke nach ihrer wirt­schaftlichen Bestimmung bet ordnungsmäßiger und gemeinüblicher Bewirtschaftung unter gewöhrlichen Verhältnissen mit entlohnten Arbeitskräften im Durch­schnitt nachhaltig gewähren können.

(§ 152 Abs. III A. O.)

Sind auf der einen Seite die vorübergehenden (gegenwärtigen) Preissteigerungen zwar underüäficht lu lassen, so muß doch andererseits gerechnet werden,

Feindliche Brüder

Roman von Jost Frecheren von Steinach

f Fortsetzung, i

57

Im Gegenteil, je mehr er in alle Verhältnisse eindrang, desto mehr wurde er in dem Glauben bestärkt, der älteste Sohn der wirkliche Täter sein müsse, daß kein anderer auch nur eine Spur von Interesse an dem Verschwinden des Testaments gehabt haben iüanre. Als der Täler wurde er im Hause auch allgemein angisehkn, und kein Zweifel mochte sich irgendwie Mich Von den Mitgliedern der Familie wurde sein Vawe nie erwähnt, er galt für sie als tot; dagegen iPisidj die Dienerschaft viel von ihm und ein Teil Hatte uoch den letzten Zwistigkeiten zwischen Vater und Sohn Mewohnt; die ihn kannten, waren allerdings darin nner Meinung, daß man sich einer derartigen Tat nicht bn ihm versehen hätte, da er immer ein offenes und auch leutseliges Wesen zeigte.

g , ukr nach all den Beweisen war natürlich kein Zweifel mehr möglich; das Gericht hatte auf Grund Enes eigenen Geständnisses sein Urteil abgegeben, der "echtjgf^t war Genüge getan.

^achdem Weiler also alle Beziehungen der HauS- zueinander genügend festgestellt und selbst in die Sai t Ecken ihrer Seelen mit der Fackel seiner chlauheit und Intelligenz geleuchtet hatte, wollte er ath M"t sinken lassen. So, wie er es bisher

* *' ^ug es jedenfalls nicht weiter, das war Qe[ l^r; wenn er überhaupt zu einem Resultat "äen wollte, mußte er andere Saiten ausziehen.

«itB n ^ ^m Testament wirklich die Bestimmung ' daß der älteste Sohn zu enterben sei, so «r er ruhig auf weitere Nachforschungen verzichten,

daß die Preise für die Dauer wesentlich erhöht bleiben. Eine bleibende Verteuerung aller Güter und Erzeugnisse war stets die Folge großer Kriege. Die Einstellung der Friedenspreise ist dadurch ausgeschlossen; damit verbietet es sich auch, die Veranlagung zum Wehr bsitrog als maßgebend für die Wertermittlung zum Reichsnotopser anzuerkennen; oder gar noch unter die beim Wehrbeitrag angerechneten Werte herunter- zugehen.

Mit der Bewertung des Vermögens der Einzel­personen (Grund, Betriebs- und Kapitalvermögen) und der Gesellschaften werden sich die nächsten Abhandlungen befassen. Hingewiesen sei hier nur noch daraus, daß die Bekanntgabe der eingangs erwähnten Grundsätze selbstverständlich keine allgemeine Verlängerung der Steuererklärungsfritz, die im'übrigen am 30. September bereits abgelaufen ist, zur Folg- hat.

Aus $fabf und Kreis«

Gchlöchtxxv, den 13. Oktober 1920

* Der Stadt-Auflage unserer heutigen Nummer ist ein Flugblatt des Zauberfürsten Professor Udo Wels beigelegt, worauf wir unsere Leser aufmerksam machen.

* Wir weisen nochmals auf das im Inseratenteil ersichtliche Konzert der Kammer-Musik-Vereinigung Schlächtern am Sonntag, den 17. b Mts. hin. wo jedem Musikfreund Gelegenheit geboten ist, gute Musik zu hören und auch die tanzlustige Jugend auf ihre Rechnung kommt.

* In der Nacht von Montag aus Dienstag wurde in die Güterabfertigung auf Bahnhof Schlüch- tern eingebrochen. Die Einbrecher machten sich, nach­dem sie die Eingangstür zertrümmert hatten, an dem Kassenschrank zu schaffen, mußten aber unverrichtster Sache wieder abziehen.

* (Reichsnotopftr-VorauZzahlungen.) Auf die Vorteile bei Vorauszahlungen aus das Reichsnotopser wird erneut hingewiesen. Bei Barzahlungen sind für je 100 Mk. Reichsnotopserabgabe bis 31. Dezember d. Js. nur 96 Mk. zu entrichten. Die nachweislich selbstge- zeichneten fünfprozentigen Schuldverschreibungen, Schuld- buchforderungea unb SLatzanweisungen der Kriegsau­leihe des deutschen Reiches werden bis zum gleichen Zeitpunkt zum Nennwert angenommen, die viereinbalb- prozentigea Schatzanwetsuagen zum Werte von 96.50 Mark für je 100 Mark Nennwert. Das ist in jedem Falle in Anbetracht des gegenwärtigen Kurswertes eine erhebliche Vergünstigung. Diese in den §§ 41 Abs. 3 und 43 Abs. 1 des Rctchsnotopfergesetzes bezeichneten Vorteile können nach dem Gesetz nur bis zum 31.

denn unter diesen Umständen ließen sich keine greifbaren Beweise für das Handeln eines Unbeteiligten und Uninteressierten finden. Da kam ihm plötzlich ein Ge­danke, der wenigstens etwas Plau'bles an sich hatte.

Wie, wenn die Mutter, beziehungsweise ihr -Sohn HanS, dem Leutnant traute er keine Niederträchtigkeit zn, es selbst gewesen wären, um den schrecklichen Ver­dacht auf den verhaßten Stiefsohn und Bruder zu lenken? Sich auf solche schändliche Weise an ihm zu rächen? Doch bei längerem Nachdenken mußte er auch diese Idee als unbegründet fallen lassen. Selbst wenn man es diesen beiden zutrauen konnte, so kam die Mutter keinesfalls in Betracht; denn nach dem, was er gehört, war sie zur Universalsrbin ausersehen, während ihre beiden Söhne nur den Pflichtteil bekommen sollten. Würde sie sich selbst durch Verschwinden lassen des Testaments jenes Vorzuges, beraubt haben ? Das war sicher nicht anzunehmen. Besonders da er aus manchen Wahrnehmungen zu schließen glaubte, daß die Baronin äußerst habsüchtig sei. Blieb also noch der Sohn! Doch wohcr hätte der wissen können, daß sein Stiefbruder auf bcn Einfall kommen würde, nachts in das Fenster zu steigen, um seinen Vater daS letzte Mal zu sehen?

Nein, diese Vermutungen waren zu haltlos, um sich ernsthaft mit ihnen zu beschäfrigen, und nichts war schlimmer für einen Detektiv, als eine falsche Fäh-tezu verfolgen und sich dort tu verrennen.

Er dachte nach, Tag und Nacht, doch nichts wollte sich finden lassen; es war zum Verzweifeln!

Da machte ihn ein 5 Abends, a'.S die Dienerschaft im Erdgeschoß beim Abendbrot saß, eine Aeußerung des

Dezember 1920 gewährt werden; die Veranlagunge^ zum Reichsnotopser dürfen daher nicht abgewartet wer­den. Wer glaubt, seine Abgabe nicht selbst berechnen zu können, kann den ungefähren Betrag des zu zahlen. Reichsnotopfers jeder Zeit beim Finanzamt erfahren, das auch zur Vermittlung von Barzahlungen auf das Reichsnotopser sowie zur Weiterleitung von Kriegsau- leihepapteren an die zuständige» Kassen bereit ist. Im größten Interesse aller Steuerpflichtigen liegt eS, von der Vorauszahlung in ausgiebigstem Maße Gebrauch zu machen.

* Die Zuckerration soll nach Zeitungsberichten im November eine kleine Erhöhung erfahren können. Das werden die geplagten Hausfrauen gerne hören. Weniger Freude aber bereitet die Meldung, daß die Rohstoff- preffe für die Margarine Industrie erhöht wurden.

Hk. Zur Ausfuhr von Tcxtilwaren nach dem Saargebiet ist die Vorlage eines Berechtigungsscheines der Handelskammer Saarbrücken nicht mehr erforder­lich, ebenso entfällt die Preiskontrolle bei Ausfuhrau« trägen.

* (Die Regelung der Fleischversorgung.) Das RrichSernährungsministerium hat die Regierung in Cassel aufgefordert, für die ganze Provinz Hessen. Nassau einheitliche Richtlinien, die den örtlichen Set« hältnissen anzupassen sind, festzulegsn. in denen sich in der nächsten Zukunft die Fleischbewirtschaftung wenigstens für eine UebergaugSzeit bewegen soll. Der Erlaß deS Reichsernährungsministeriums deckt sich mit einem gleichen Beschluß, der seitens der Landwirtschaft, des Viehhandels, des Fleischgewsrbcs und der Verbraucher­verbände bereits für den Regierungsbezirk Cassel ins Auge gefaßt war. Um sich über die Frage der Aus­bringung und der Verteilung des Fleisches zu verstän­digen, besteht jetzt die Absicht, die Vertreter der Landwirtschaft, des Viehhandels und des Fleischerge- werbes in Gemeinschaft mit der Regierung und unter Hinzuziehung von Vertretern der Verbraucherorganisa­tionen in dieser Woche in Cassel zusammentreten zu lassen, um die Fleischbewirtschaftung nach gewissen Richtlinien für die nächste Übergangszeit zu ändern. In den in Betracht kommenden Kreisen besteht der ernste Wille, dahin zu wirken, daß die Fleischversorgung für die Bevölkerung zu einem angemessenen und er­schwinglichen Preise gesichert wird. Es ist natürlich, daß für den ersten Augenblick durch die freie Bewirt­schaftung gewisse Schw erigkeiten und Unsicherheiten in der Vieh- und Fleischversorgung entstehen konnten, die bisher lediglich zum Nachteil der Verbraucher ausge­schlagen sind, indem die Preise für frisches Fleisch eine ständig steigende Richtung eingeschlagen haben.

* Die Bautätig hat auch in diesem Jahre ihren normalen Umfang nicht erreicht, der Wohnungsmangel

Kutschers stutzig. Sie besprachen wieder, wie so oft, den Kriminalfall, als der biedere Roffelenker geheimnis­voll meinte:Ihr redet immer von der Abneigung des seligen Freiherrn gegen seinen ältesten Sohn. Ich sage Euch, l>hr befindet Euch damit entschieden aus dem Holzwege, wenigstens was seine letzte Lebens­zeit anbetrifft Ich könnte Euch etwas sagen," dabei brach er ab.

Die anderen waren natürlich aufs höchste gespannt und drangen in ihn, zu reden. Zuerst ließ er sich ja gewaltig bitten/und schützte fein dem alten Herrn gegebenes Wort vor, als aber der Diener Franz ihm seine Skruppel auSredete und zur besseren Unterstützung Flaschenbier auffuhren ließ, da wurde er nachgiebiger und sagte endlich:Na im Vertrauen, der Freiherr schien zuletzt seine Meinung über den Maler geändert zu haben. Dieser hatte doch, wie manchem von Euch erinnerlich sein wird, ein Bild des Alten gemalt, ohne Sitzung, nur rein nach der Photographie und nach dem Gedächtnis; es hing in der Ausstellung und hat auch einen Preis gekriegt, muß also auch nicht so übel gewesen sein. Und das glaube ich, hat doch auf den Alten Eindruck gemacht, wenn er sich es auch nicht merk, n lassen wollte. Denn eines schönen Morgens (h§ er anspannen und hinterließ daß er einen Ge- schäs'Sb such zu machen habe; als w r aber eine Weile herumgefahren waren, ga1 er mir vlötziich die Weisung, ihn nach der Kunstausstellung zu faherai Und als ich ein verwundirteS Gesicht dazu machte, wußte ich doch, daß er sich den Tcufcl um Bilderchen kümmerte, da sagte er:Aber Friedrich, das bleibt unter uns, daß wir hierher gefahren sind, versteht Du ?" Natürlich verstand ich.

(Fortsetzung folgt.)