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Schlüchterner Mung

Anzeiger für Die amtlichen Bekanntmachungen im Kreise Schlüchtern.

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Schlüchterner KreisSlatt

Aelteste AeitMg im Kreise; gegrSMt im Jahre 1849.

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< 11S.

DrnnerstKg, de« 30. September 1920.

es. Jahrgang

Die Mietftever.

Ueber den zurzeit dem Reichsrat vorliegenden Gesetzentwurf über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Bautätigkeit (in der Presse meist als Mietsteaer" bezeichnet) sind vielfach unzutreffende Ansichten verbreitet. Es fei daher auf folgende grund­sätzliche Punkte, die der breiten Oeffentlichkeit nicht zur Genüge bekannt find, hingewiesen:

Die Bekämpfung der Wohnungsnot erfordert die Herstellung von möglichst vielen neuen Wohnungen. Bei der enormen Verteuerung des Bauens die Baukosten betragen durchschnittlich mehr als das Zehnfache der Friedeuspreise können indessen die Mieten der Neubauten die aufgewandten Kosten nicht verzinsen. Infolgedessen sind Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln erforderlich. Diese find bislang von Reich, Ländern und Gemeinden aus allgemeinen Steuermitteln gegeben worden. Die Finanzlage des Reiches, der Länder und Gem.inden läßt dies aber im bisherigen Umfange nicht mehren. Es müssen daher besondere Einnahmequellen eröffnet werden, wenn nicht die Zuschüsse vollkommen eingestellt werden sollen; wodurch jede Bautätigkeit unmöglich gemacht werden würde.

Während die Preise für alle Lebensbedürfnisse fich der allgemeinen Geldentwertung angepaßt haben, find die Mieten durch die Mieterschutzgesetzgebung bislang verhältnismäßig niedrig getragen. Die nach den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen an fich zu erwartende Steigerung der Mieten und der Preise für bebaute Grundstücke ist daher nicht in dem Umfange einge- treten, wie es bei freier Wirtschaft auf dem Wohnungs­markte der Fall sein würde. Wenn es auch völlig ausgeschlossen ist, diese freie Wirtschaft in absehbarer Zeit wieder herzustellen, so erscheint doch eine gewisse Steigerung b;r Mietpreise dann nicht ungerechtfertigt, wenn sie zu Gunsten der Allgemeinheit (nicht des einzelnen Hausbesitzers) erfolgt, und wenn die Erträge zur Unterstützung und Neubelebung der Bautätigkeit verwendet werden. Daher ist geplant, die alten Gebäude mit einer Abgabe zu Gunsten der Länder und Gemeinden zu belegen und so die Mittel zu gewinnen, um durch Zuschüsse die Preise für Wohnungen in den Neubauten Herab^umindern, also einen Ausgleich zwisch n den Kosten für die Wohnungen in alten und neuen Ge­bäuden herbeizuführen.

Es sollen aber nicht nur die Mietwohnungen zur Abgabe herangezogen werden. Auch die Wohnungen in Eigenhäuseru, ebenso die Läden, Geschäftsräume, Fabriken und landwirtschaftlichen Gebäude sollen abgabepflichtig sein. Denn bei allen diesen Gebäuden ist im allgemeinen eine Steigerung der Preise im Zusammenhang mit der seither erfolgten Geldentlvertung etngetreten, oder zu erwarten. Werden sie mit einer Abgabe belegt, so bedeutet das, daß der Wertzuwachs, ber dem Privateigentümer infolge der Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zufließen würde, von vornherein für die Gesamtheit nutzbar gemacht werden soll.

Das Gesetz beruht also auf dem in der ReichSver- sasiung ausgesprochenen Gedanken, daß eine Wert­steigerung der Grundstücke, welche ohne Aufwendung von Arbeit oder Kapital erfolgt, der Gesamtheit nutzbar gemacht werden soll. Es ist nun keineswegs die Abstcht der Regierung, wie man mitunter annimmt, im Zusammenhang mit der geplanten Abgabe die be­stehende Mieterschutzgesetzgebung, die willkürliche Miet- preisstetgerungen verhütet, außer Kraft zu setzen. Vielmehr soll auch in Zukunft eine Steigerung der Mieten über die gestiegenen Selbstkosten der Hausbesitzer mr Abgaben, Verwaltung usw. hinaus verhütet werden. Zu diesem Zweck ist ein besonderes Gesetz in Vorberei-

daß die künftige Bemessung der Mieten, unter Mitwirkung der MieteinigungSämter, die bestehen dinben, im einzelnen nach diesen Gesichtspunkten kegeln wird.

Der Gesetzentwurf über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Bautätigkeit sieht vor, daß die Zander die Abgabe in Höhe von 15 v. Hundert des MietswertS von 1914 erheben wollen. Bei den Ge- Vauden oder Wohnungen, die nicht vermietet werden, der Mietwert durch Schätzung ermittelt werden. Gemeinden sollen für ihre Bedürfnisse Zuschläge on 15 y. Hubert erheben. Diese Zuschläge können wu Zustimmung der obersten Landesbehörben außer ^kaft gesetzt oder herabgesetzt werden. Befreit bleiben

Gebäude des Reiches, der Länder, Gemeinden, ioweit sie einem öffentlichen Gebrauch dienen, sowie Semeinnützige und kirchliche Gebäude.

Aus Stadt und Kreis.

Schlüchtern, den 29. September 1920.

* Die hiesigen U. I.-Lichtfpiele bringen in dieser Woche den FilmZwei Welten" oderLiebe u. Leben", ein Schauspiel in 5 Akten zur Vorführung. Das Beiprogramm enthält einen spannenden Detektivschlager Das eiserne Recht" Das Programm kommt dem Vorausgegangenen in jeder Beziehung gleich.

* Der Unterhaltungsabend, den der hiesige Kriegerverein zu Ehren der Veteranen von 1870/71 am vergangenen Sonntag veranstaltete, hatte sich eines starken Besuches zu erfreuen. Die' Stuhlreihen im Hessischen Hof" waren voll besetzt, ein Beweis, welcher Beliebtheit sich der Verein erfreut. Herr Oberwachtmeister Muth eröffnete den Abend mit einer kurzen Ansprache in Gedichtform, anschließend hieß Herr Rohm die Gäste willkommen und brächte ein Hoch auf die alten Veteranen aus. Herr Joh. Guter­muth dankte im Namen seiner alten Kameraden für die Ehrung. Anschließend entwickelte sich das glänzend zusammengestellte Programm deS Abends. DieFeld- geister", ausgeführt von einer Schar Kinder, lösten glänzenden Beifall beim Publikum aus. In dem historischen VolksstückDeutsche Treue" verdienen Frl. Schillinger als Käthe Stiller, Herr Dr. Brechling als Gastwirt Kaspar und Herr Kurt Schultheis als Rittmeister von Krokow besonders erwähnt zu werden. Ganz bedeutend ist die Gewandheit Herrn Welters als Versicherungsbeamter und die besondere Eigenschaft des Herrn Kremmer als grober Wirt zur Geltung ge­kommen Herr Dr. Brechling, als Lehramtskandidat äußerlich wie geschaffen, und Herr Zipf, dank seiner natürlichen Frechheit, leisteten in dem historischen TerzettDer neue Hauslehrer" Vortreffliches. Die Leistungen aller Mitwirkenden und die Darbietungen in allen Einzelheiten aufzuzählen, führt zu weit. Den Schluß des recht befriedigenden Abends bildete ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen pp. Wie wir hören, ist allgemein der Wunsch laut ge­worden, das Programm recht bald zu wiederholen und dann der Oeffentlichkeit den Zutritt zu ermöglichen. Wir hoffen, daß dieser berechtigte Wunsch in Erfüllung geht.

* Vom Finanzamt Schlüchtern gingen uns nach­stehende Zeilen zu: Der ArtikelAerztliche Instru­mente kein Betriebsvermögen" in Nr. 113 der Schlüchterner Zeitung vom 25. d. MtS. könnte in dieser Form zu Mißdeutungen Anlaß geben und wird daher, wie folgt, erläutert: Die für die Ausübung des Arzt-Berufes bestimmten Instrumente gehören zum Betriebsvermögen, wenn der Arzt seinen Bexuf in der Form eines Gewerbes betreibt. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der Arzt eine Privatkranken- anstalt unterhält. In allen die Regel bildenden Fällen, in denen der freie Beruf des Arztes nicht als Gewerbe anzusehen ist, kommen die Instrumente, die für die Ausübung dieses Berufes bestimmt sind, nicht als Be­triebsvermögen in Betracht.

* (Die Kapitalertragssteuer.) Zum Quartals- wechsel wird erneut auf die Kapitalertragssteuer Htnge- wiesen, die immer noch nicht die ausreichende Beachtung im Kreise der Steuerpflichtigen gefunden hat. Nicht nur auf die zinsenbringenden Wertpapiere, sondern auch auf jede beliebige sonstige verzinsliche Forderung, also insbesondere Hypotheken- aber auch gewöhnliche Darlehns- forderungen (verbriefte oder unverbriefte) ist die Steuer (10 v. H. des jeweils fälligen Zinsbetrages) abzu- führen. Die Steuer muß innerhalb eines Monats nach der Fälligkeit entrichtet werden, und zwar vom Schuldner. Dieser hat für Rechnung des Gläubigers 10 v. H. des Kapitalertrages einzubehalten, an die für ihn zuständige Finanzkasse abzuführen und die Steuer- quittung dem Gläubiger zu übersenden. Der Schuldner ist für die Zahlung der Steuer persönlich verantwort­lich. Er macht sich strafbar, wenn er die Zahlung vorsätzlich oder fahrlässig unterläßt. Bemerkt wird, daß die am 1. April und 1. Juli d Js. fällig ge­wesenen Kapitalbeträge bereits der Steuer unterlagen, und daß der Steuerabzug noch nachträglich vorgc- nommen werden muß, falls er bisher unterblieben war, wenn sich Schuldner und Gläubiger nicht strafbar machen wollen.

* (Die Umsatzsicuerpflicht der Lehrer.) Ueber die Umsatzsteuerpflicht der Lehrer hat der Reichsfinanz­

minister eine besondere Zusammenstellung gemacht, die die Schulverwaltung jetzt ihrem Bereich mitteilt. Der Privatunterricht ist umsatzsteuerpflichtig. Dagegen ist das Gehalt der angestellten Lehrkräfte au Privat­schulen nicht steuerpflichtig, da es sich um Angestellte handelt. Wohl aber sind auch die Privatstuadm umsatzsteuerpflichtig, die Lehrkräfte erteilen, die Haupt- sächlich an öffentlichen Schulen angestellt find. Die Unternehmer privater Schulen find sogar mit ihren gesamten Einnahmen aus dem Schulbetrieb steuer­pflichtig und nicht bloß mit dem BetriebSüberschuß. Sie können nicht einmal einen Abzug wegen ihrer eigenen Lehrtätigkeit machen.

DerHess. Post" wird auS Berlin gemeldet: (Günstige Verhältnisse für die Reichsbanklaufbahn.) Die nunmehr zum Abschluß gekommene Besoldungsord- UI,9 für die Reichsbankbeamten hat zur Folge, daß d.e Reichsöauklaufbahn wieder wie früher sehr günstig geworden ist. Neben der Pensionsfähigkeit beziehen die Reichsbankbeamten ein Gehalt, bei dessen Bemessung auf die hohe Bezahlung der gleichwertigen Kräfte im Privatdienst Rücksicht genommen ist. Jungen, gebil­deten Kaufleuten, die mindestens die Obersekundareife haoen, bereits 3'/, Jahre kaufmännisch tätig gewesen und nach Abzug des vor dem Kriege zurückgelegte« Drenstiahres und der Zeit der Kriegsauteilnahme bei der Einberufung höchstens 26 Jahre alt sind, bietet sich demnach die Möglichkeit einer gesicherten, auskömm­lich bezahlten Lebensstellung. Bad eingereichte Be­werbungen haben noch Aussicht auf Erfolg, da die kaufmännischen Beamten stellen der Reichsbank in letzter Zeit stark vermehrt worden find. Nähere Auskunft erteilen die Reichsbankanstalten und das Zentralbtro der Reichsbank in Berlin.

* (Eine neue Art Wertpakete bis 500 R"ck.) Infolge der Entwertung des Geldes find die Sntscyä- digungsansprüche an die Postverwaltung so weit gestie­gen, daß die Grenze des Erstattungswertes im Falle des Verlustes oder Beschädigung eines Paketes auf nur 10 Mark für das Pfund festgesetzt ist. Infolgedessen mußten die Versender von Waren dazu übergehen, zahlreiche Wertpakete mit kleinen Wertbeträgen aufzu- geben, damit ein etwaiger Verlust auch voll gedeckt wird. Hierdurch traten eine erhebliche Ueberlastung der Post und erhebliche Unkosten für'die Versender ein. Hierin wird nunmehr durch Zulassung von un­versiegelten Wertpaketen bis zur Wertgrenze von 500 Mark erhebliche Erleichterungen geschaffen. Aeußerlich unterscheiden sich die neuen Wertpakete durch nichts von den gewöhnlichen Paketen, da keine Wertangabe und auch nicht der VermerkEinschreiben" erforderlich ist. Für Sendungen dieser Art haftet die Post ebenfalls bis zur Höhe des vollen Wertes, läßt die Etulieferung bescheinigen und liefert die Sendung nur gegen Quittung aus. Bedingung für die Verpackung ist lediglich, daß die Umhüllung des Paketes so beschaffen ist, daß ein Diebstahl ohne Beschädigung der Um­hüllung nicht ausgeführt werden kann. Eine Wert­angabe oder der VermerkEinschreiben" wird lediglich auf der Paketkarte verlangt.

* Soden. Selten sah das Kurhaus in Soden eine so große Volksschaar, wie fie fich am Sonntag den 26. September zum Unterhaltungsabend des kath. Volksvereins und der Zentrumsortsgruppe eingefunden hatte. Mit einem herzlichen Willkommengruß durch Herrn Kaufmann Weiß und einem flotten Marsch des Mufikoereins Soden-Salmünster wurde die Feier eröffnet, worauf dann zunächst Herr Parteisekretär Müller-Marburg mit einer Rede überdie Bedeutung des Volksvereins als Bildungsverein der deutschen Katholiken" die Anwesenden für die J'^.ale die»S Vereines zu begeistern wußte. Es folgte hierauf ein äußerst belehrender Lichtbildervortrag des zu Gast weilenden Franziskanerpaters Schilling überJapan und die kath. Missionen", wobei dieser aus seiner reichen Erfahrung manche anregende Mitteilung über die wirtschaftlichen und religiös« kulturellen Verhältnisse zu geben verstand. Eingerahmt war dieser Vortrag durch mehrere unter verständiger Leitung von Frl. Lehrerin Kreß eingeübte ernste und heitere Gedichte und Bühnenszenen, von stimmungsvoll vorgetragenen Liedern des Kirchenchores und von geschmackvoll aus« gewählten Musikstücken. Eine Sammlung zu Gunsten der Mission hatte ein sehr gutes Ergebnis. Mit Recht können die mitwirkenden Vereine stolz sein auf diesen glänzend verlaufenen Abend zur Pflege edler Unter­haltung. R.