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Anzeiger für Dir amtlichen Bekanntmachungen im Kreise Schlüchtern.

Bezugspreis frei Haus, vorauSzahlbar viertelj. 3,50 Mk>, (durch die Post ohne Bestell­geld). Erscheint Dienstags, Donnerstags und SamstagS. Druck . und Verlag C. Hohmeister, verantwort!. H.-C. Hohmeister, Schlüchtern. Fern­ruf 65. Erfüllungsort für den gesamten Ge­schäftsverkehr mit der Firma Schlüchtern.

Schlücht^ner ^reisUM

Netteste Zettusg im Kreise; gegründet im Jahre 1849.

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gebühr einschließlich BezugS. Keine Gewähr für Platz, Aufnahme-Zeit und Beleglieserung. Kein Nachlaß bei gerichtlichen Zwischenkosten? Zahlkarte Frankfurt a. Main Nummer 11402

M 65.

Samstag, den 5. Juni 1920.

72. Jahrgang

Aus Stadt und Kreis.

Schlüchtern, den 4. Juni 1920.

* Die Wirtschaft auf Lem Acisbrunnen ist jetzt jeden Sonntag geöffnet. Wie uns der Inhaber, Herr Hafner, mitteilt, wird er stets bestrebt sein, für gute Restauration und Bedienung zu sorgen. Am komme..- den Sonntag ist der Jugend Gelegenheit' geboten, sich beim Tanz im Freien auf dem Acisbrunnen einmal ordentlich auszutoben.

* In der Turnhalle findet am kommenden Sonn­tag ein humoristischer Künstler-Abend, verunstaltet von dem Humoristen und Sänger Pepi Jffel unter Mit­wirkung von Fräulein Maria Marion, beide vom Kurtheater Bad-Salzschlirf, statt. Herr P pi Jffel, der durch sein längeres Auftreten in unserer Stadt sehr beliebt und bekannt ist, hat sich mit seinem ge- funden Humor viele Freunde erworben. Schon sein Name verspricht uns einen genußreichen und humor­vollen Sonntag-Abend. (Siehe Inserat)

* Eine ruchlose Tat ist auf Mitkämpfer der deutschnationalen Wahlbewegung im hiesigen Kreise begangen worden. Auf der Nachhausefahrt von einer Versammlung in Hintersteinau, in der Nacht von Samstag auf Sonntag,-sind auf den Redner, Herrn Rudolph aus Frankfurt a. M. und den Vorsitzenden der Partei, Herrn Amtsgerichtsrat Hengsberger, in dem Wäldchen vor Hintersteinau anscheinend von zwei dort im Hinterhalt gelegenen Gegnern eine Anzahl scharfer Schöffe abgegeben worden. Jeder halbwegs anständig denkende Mensch wird diese heimtückische Tat auf das Schärfste verurteilen!

* Die Demokratische Partei veranstaltete am Mittwoch abend, im TurnhaUen-S^ eine von allen Volksschichten stark besuchte Versammlung, in welcher der an erster Stelle stehende Reichstagskandidat des Wahlbezirks, Professor Dr. Schückmg aus Marburg, sprach. Professor Schücking, der vom Auswärtigen Amt mit der Sichtung der Akten der Vorkriegszeit be­auftragt war und über diese Arbeit einen Bericht ge­schrieben hat, berichtete, daß die verfehlte Politik der alten Wilhelminischen Regierung mit Unterstützung der Rechts-Parteien zu der Katastrophe des Krieges geführt habe. Er blieb nicht allein bet der Feststellung der alten Fehler, sondern er deutete auch den Weg an, den man gehen müsse, um nicht vollends das deutsche Volk untergehen zu lasten. Dr. Schückmg erntete mit seinem Vortrag stürmischen Beifall.' Eine Diskussion fand nicht statt. Herr Semtnaroberlehder Walther nahm das Schlußwort und rief die Bewohner des Kreises und der Stadt Schlüchtern zur Mitarbeit an der demokratischen Idee durch die deutsche Demokratische Partei auf und mahnte zur Sammlung. Er wies darauf hin, wie die demokratische Partei geeignet sei, allen Volksteilen des Kreises gerecht zu werden und lehnte mit Ent rüstung die Kampfesweise ab, durch die sich die Rechts­parteien so sehr belastet hätten.

* In der gestrigen Versammlung der Deutschen Volkspartei sprach Herr Reichstagskandidat Hollmann aus Rotenburg a. F. Auf die Ausführungen des Redners können wir wegen Platzmangel nicht eingehen. Zur Diskussion meldeten sich ausschl. Vertreter der Sozialdemokratie, die Herren Kunde, Monsheimer, Ruck u. Frau Kirchner, letztere uns bisher unbekannt. JmLauf der Versammlung kam es von Seiten unlauterer Elemente wiederholt zu Ruhestörungen, sodaß die Versammlung unbeendet geschloffen werden mußte.

* Die Fernsprechgebühren. Nach dem neuen, Mit 1. Juli in Kraft tretenden Gesetz über die Tele- zraphen- und Fernsprechgebühren haben die Fernspiech- teilnehmer zum Ausbau des Fernsprechnetzes einen einmaligen Beitrag von 1000 Mark für jeden Haupt­anschluß und von 200 Mark für jeden Nebenanschluß zu leisten. Wie der Reichspostminister j-tzt bekannt gibt, sollen diese einmaligen Beträge in vierteljährlichen Teilzahlungen von 250 Mark und von 50 Mark er­hoben werden. Die erste Teilzahlung ist am 1. Okt. 1920 fällig. Den Teilnehmern steht frei, den ganzen Betrag auf einmal zu entrichten. Anträge von Teil­nehmern, die Zahlungen auf einen längeren Zeitraum Wzudehnen, find nach Anweisung des Ministers zu prüfen und zu genehmigen, wenn ein besonderes wirt- Haftliches Bedürfnis vorliegt. Der Mindestbetrag einer «letteljährlichen Teilzahlung ist in solchen Fällen bet Huupianschlüff^rn 100 Mark, bet Nebenanschlüssen 50 Wlaif. Die Beiträge werden von dem auf die Ein- f^lungen folgenden Monat mit 4 v. H. verzinst und

dem Teilnehmer bei Aufhebung des Anschlusses zurück gezahlt. ____________________________________________

Fahrplau für Bahnhof Schlüchtern ab 1. Juni 1920. (Ausschneiden und aufheben). ^Werktags, 8-Sonntags.

Abfahrt von Schlüchtern.

R-chtung nach Bebra: 7", 2-3, 449 8. bis Fulda, 6°° W, 752 W bis Fulda, 9" bis Fulda.

Reckluna nach Frankfurt: 345 mich 8 bis Steinau, 5,S, 730 W, 9" W, 418 W, 7"8, 8".

Richtung nach Gemünden: 7SS, 219, 81 W.

Ankuft in Schlüchtern

Richtung von Bebra: 344 W nach 8 von Fulda, 5oe von Fulda, 726 W von Fulda,,9" W,329, 712 S, 8".

Richtung von Frankfurt: 7'°, 209, 447 nach und vor 8, ö58 W, 750 W, 9--.

Richtung von Gemünden: 7% 405, 921.

Wie groß ist nufer Bolksvermögen?

Gegenüber der Schätzung des deutschen Volksver- mögens vor dem Kriege, das der frühere Staatssekretär Hrlffrrich auf 300320 Milliarden Mk. beziffert hat, stellt Reichsfinanzminister Dr. Wirth in einer Unter­redung mit einem Vertreter desBerl. Tagebl." fest, daß unser Sachvermögen ganz außerordentlich zurück- gegangen ist. Er.erk.ärtc u. a.:Unser Angebot bet den Friedensverhandlungen, 100 Milliarden in jahre­langen Raten zu zahlen, war einmal gemacht worden unter der Voraussetzung, daß der ganze FrtedenSvrrtrag anders gestaltet würde. Es hat sich jetzt gezeigt, wie gerade durch die Wegnahme von Auslandsguthaben, Schiffsraum,-Äüenbabnmatz Vieh und besonders der Kolonien das deutsche Wirtschaftsleben in seiner Leistungsfähigkeit außerordentlich zurückgegangen ist. Es tritt schon die Tatsache in die Erscheinung, daß die Wegnahme der lebenswichtigen Elemente der Volks­wirtschaft, die Leistungsfähigkeit einer solchen außer­ordentlich hemmt. Angesichts der heruntergekommenen Nutzung des Grund und Bodens und der Schmälerung ver deutschen Bosenfläche macht der Gesamtwert alles land- und forstwirtschaftlich ausgenutzten Bodens in Deutschland heute wohl kaum mehr als 25 Milliarden Goldmark aus. Man will also Deutschland eine Last auferlegen, die um ein Vielfaches größer ist, als der ganze Wert des land- und forstwirtschaftlichen Besitzes- Aus dieser Tatsache allein geht hervor, daß eine derartige Forderung, auch wenn sie in Raten verlangt wird, unmöglich erfüll werden kann. Und an der Unmöglichkeit der Durchführung einer sochen Forderung muß diese einfach scheitern."

Amtliche Bekanntmachungen des KreiseS SÄlüchteru.

Weichstagswaht 1920.

Infolge eines Versehens der Kreisblstt-Druckerci ist im vierten Absatz meiner Verfügung vom 31. v. Mts. J.-Nc.7094 Schlüchterner Zeitung Nr. 64 die Nr der Schlüchterner Zeitung, die im Wahlraum auszulegen ist, nicht angegeben worden.

Der betreffende Absatz muß wie folgt lauten:

Je ein Abdruck der Reichsgesetzblätter Nr. 87 und 93 von 1920 und der Schlüchterner Zeitung Nr. 64 find im Wahlraum auszulegen.

Schlüchtern, den 3. Juni 1920. ' Der Landrat.

Maut- und Klauenseuche!

J.-Nr. 7236. Am 1. Juni ist in Züntersbach, die Maul- und Klauenseuche amtlich festgestellt worden.

Ueber die EinschUppuug ter Maul- und Klauenseuche in dem bislang seuchenfreien Kreis Schlüchtern konnte dienstlich ermittelt werden, daß ein Händler in das 'jetzige Seuchengehöft kam, um dort eine Kuh käuflich zu erwerben. Der Händler öffnete der Kuh das Maul, um nach den Zähnen dem Alter des Tieres zu schauen. Diese Kuh erkrankte zuerst und am heftigsten, erst einen Tag später erkrank­ten vier weitere Tiere.

Die Maul- und Klauenseuche ist eine ansteckende mit der Bildung von Blasen (Aphthen) im Maule und an den Klauen einhergehende, schnell verlaufende Erkrankung des Klauenviehs (Rindes, Schafe, Ziegen, Schweine). Außer im Maule und an den Klauen wird die Blasenbildung an$ an anderen Stellen, z. B. an Euter beobachtet. '

Der Ansteckungsstoff befindet fich während der Ent­wickelung der Krankheit im Blute, mit dem Auftreten der die Seuche kennzeichnenden Blasen dagegen nur in dem Blasentnhalte und in den mit ihm verunreinigten Absonderungen und Ausscheidungen (Speichel, Milch, Kot und Harn). Es genügen ganz winzige Mengen des Blaseninhaltes (beim Rinde schon der 100000 Teil eines Kubikzentimeters), um ein Tier krank zu machen. Dies erklärt die außerordentlich leichte Ver- schleppbarkeit der Maul und Klauenseuche. Die An- Deckung gesunder Tiere erfolgt entweder unmittelbar durch kranke T:ere oder mittelbar durch Zwischenträger verschiedenster Art (rohe Milch und Milchrückstände, Häme, Hörner, Klauen, Wolle und sonstige tierische Rohstoffe, Dünger, Jauche; Menschen, Pferde, Hunde, Katzen, Geflügel, Futter, Streu, Stall- und Schlacht- geräte, Futlersäcke, Bespannungsgeschirre, Fahrzeuge, Transportvorrichtungen für Tiere, Milchtransportge- fäße, Brunn?ntröger, Straßen, Wege, Ladestellen ufw.) Auch durchgefeuchte Tiere können durch den ihnen an­haftenden Ansteckungsstoff die Seuche noch mehrere Wochen hindurch übertragen. Deshalb dürfen die vetertnärpolizeilichen Maßnahmen nicht sofort nach dem Erlöschen der Seuche, sondern erst nach einer bestimm­ten Schutzfrist aufgehoben werden. Der in der Milch enthaltende Ansteckungsstoff kann durch ausreichende Erhitzung, der an Personen, Tieren und sonstigen Zwischenträgern haftende Ansteckungsstoff durch be­stimmte Arten der Desinfektion unschädlich gemacht werden.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, die Vorfitzen- den der Ortsgruppen des Landwirtschaftlichen Kreis- vereins noch besonders auf die Gefährlichkeit der Seuche uns die notwendigen Schutzmaßnahmen hmzuwetsen.

Schmälern, iw 3. Jmki 1920.

Der Landrat. von Trott zu Solz.

Piehseuchenpocheiliche Anordnung.

Nr. 7213. Zum Schutze gegen die Ma«l- «ud Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Viehfeuchmgesetzes vom 26. Juni 1919 (Reichsgesetzblatt S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt:

Sperrgebiet.

§ 1. Die Gemeinde Züntersbach bildet einen Sperrbezirk.

An den Haupteingängen des Sperrbezirks sind Tafeln mit der - deulltchen und haltbaren Aufschrift Maul- und Klaueuseuche Sperrbezirk; Einfuhr und Durchtreiben von Klauenvreh, sowie Durchfahren mit Wiederkäuergespannen verboten" leicht fichttar anzubringen.

A. Vorschriften für Seuchengehöfte.

§ 2. Ueber die Ssälle oder sonstigen Standorte, wo Klauenvieh steht, wird die Sperre verhängt.

An den Haupteingängen der Seuchengehöfte und an den Eingängen der Ställe, wo sich seuchevkrankes oder der Seuche verdächtiges Klauenvieh befindet, find Tafeln mit der deutschlichen Aufschrift Maul- u. Klauenseuche leicht fichtbar anzubringen.

§ 3. Die Stalleingänge der verseuchten Ställe des Gehöfts, die Plätze vor den Türen dieser Ställe und vor den Eingängen des Gehöfts, sowie die etwaigen Abläufe aus der Dungstätte oder den Jauchebehälter find täglich mindestens einmal mit dünner Kalkmilch zu übergießen.

§ 4. Die Verwendung der auf dem Gehöfte befindlichen Pferde und sonstigen Einhufer außerhalb des gefperrsen Gehöfts ist, soweit diese Tiere in gesperrten Ställen untergebracht find, nur unter der Bedingung gestattet, daß ihre Hufe vor dem Verlaffen des Gehöfts desinfiziert werden. v

5 5. Das Geflügel ist so zu verwahren, daß es das Gehöft nie verlassen kann. Für Tauben gilt dies insoweit, als die örtlichen Verhältnisse die Verwahrung gestatten.

§ 6. Das Weggeben von Milch und Molkereirück­ständen ist nur nach vorheriger Abkochung oder einer anderen ausreichenden Erhitzung zulässig ; als solche gilt:

a. Erhitzung über offenem Feuer bis zum wieder­holten Aufkochen,

K Erhitzung durch unmittelbar oder mittelbar einwirkenden strömenden Wafferdampf bis auf 85',

e. Erhitzung im Wafferbade auf 86° für die Dauer einer Minute.